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1.2 Zulassungs-Nr.:
F-2/78/1
Zulassungs-Datum:
13.9.1978
Hersteller:
Brown, Boveri & Cie AG, Mannheim
Bauart:
Fahrtregler HFT für Drehstrom-Fördermaschinen mit Steuerung
Unterlagen:
Beschreibungen:
GMJ 8 40 2197 vom 6.3.1978
GMJ 8 40 0402 aZeichnungen:
GMJ 0 77 0302; GMJ 1 77 0619;
GMJ 0 77 0304; GMJ 1 77 0624;
GMJ 0 77 0307; GMJ 2 77 0967;
GMJ 0 77 0309; GMJ 3 15 0050;
GMJ 0 77 0325; GMJ 3 15 1076;
GMJ 0 77 0391; GMJ 3 43 2351;
GMJ 1 77 0611;
GMJ 4 15 0479 (= MS 4 43 2401);
GMJ 4 77 3845 Bl. 1 und 2Prüfbericht:
WBK-Seilprüfstelle, Bochum, Nr. 101 Mo / Al / 3100 vom 22.6.1978
Kurzbeschreibung:
Aufbau und Wirkungsweise
Der mechanische Teil des Fahrtreglers wird vom Seilträger über eine von Hand verstellbare Kupplung
angetrieben. Das Antriebsmoment wirkt über ein Getriebe auf die Überwachungstachomaschine;
Teufenzeigergeber und Sohlenschaltwerk sind über weitere Getriebeausgänge angeschlossen. Ein
Differentialgetriebe mit Nachstellmotor dient zur selbsttätigen Teufenzeiger- und Fahrtregler-Nach-
stellung. Treibscheibenfutterverschleiß wird durch ein Feinregelgetriebe ausgeglichen.Der Fahrtregler arbeitet nach dem Mitnehmerprinzip. Eine Teufenscheibe mit einem Nocken dreht
sich während des Treibens und überträgt bei Verzögerungsbeginn ihre Bewegung über einen
Mitnehmerbolzen auf die Retardiermitnehmerscheibe mit Getriebe und Kurvenscheibe. Eine Abtast-
rolle gibt die Bewegung weiter an ein Kollektorpotentiometer für den Geschwindigkeitssollwert, im
Falle einer kontinuierlichen Geschwindigkeitsüberwachung an ein zweites Kollektorpotentiometer für
den Überwachungssollwert (Hüllkurve), sowie an ein Schaltwerk für Kontakte im Retardierbereich.Ein elektropneumatischer Fahrbremsregler sorgt für die beim Verzögern gegebenenfalls erforderliche
Bremswirkung. Die Spannungsdifferenz (Regelabweichung) zwischen Soll- und Istwert der Fahr-
geschwindigkeit wird dabei an Drehmomentgeber geführt, der über Druckgeber den Bremsdruckregler
der Fahrbremse bei unzulässig hoher Istgeschwindigkeit so lange beeinflußt, bis die Sollgeschwindigkeit
erreicht ist. Gleichzeitig wird der Steuerhebel elektropneumatisch bis nahe an die Mittellage zurückgeführt
und ein eventueller Läuferkurzschluß aufgelöst. Die Rückführung des Steuerhebels entfällt, wenn mit
diesem bereits vorher durch Auslegen in Gegenrichtung elektrisch gebremst wurde.Fahrtregler-Endschalter sind vorhanden.
Überwachung
- der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch Vergleich des Istwertes mit dem fest eingestellten
Sollwert, - der Verzögerung an den Enden des Fahrweges
a) kontinuierlich durch Hüllkurve und mindestens einen zusätzlichen Schachtschalter, und/oder
b) punktweise durch Schachtschalter, - des Rückgangs der Sollspannung der Verzögerungsüberwachung,
- der Istwertdarstellung durch Vergleich der Tachospannungen, zugleich Wellenbruchüberwachung,
- der Schachtschalter,
- der Fahrtreglerkupplung.
Bemerkungen:
keine
Hinweis:
Frühere Zulassung II M 2 des Landesobergbergamts NW.
- der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch Vergleich des Istwertes mit dem fest eingestellten