• Genehmigungs-Nr. :

    F-18/04/1 (N2) + 1.Erg. + 2.Erg.+ 3.Erg. + 4.Erg. + 5. Erg. + 6. Erg.

    Genehmigungs-Datum:

    30. Mai 2006

    Hersteller:

    Converteam GmbH
    Culemeyerstrasse 1
    12277 Berlin

    Bezeichnung:

    Digitaler Fahrtregler FR2000i / N2 Typ FR05i

    Antragsunterlagen:

    Nachtragsantrag vom 25.02.2005 – WRE;
    1 Aktenordner mit 6 Kapiteln                    
    (Beschreibung; Typenbezeichnung FR05i;
    Technisches Datenblatt TD PES; Allgemeine Übersichten;
    Techn. Unterlagen Geräte) und den Zeichnungsnummern:
    844025801. BG-4.0,
    592048602. BG-4./R,
    592048704. BG-4.0,
    592048710. USP-4.0,
    591.102047. BG-4;

    1 Aktenhefter Unterlagen für den Fahrtregler FR05i der
    Fördermaschine Schacht 9 des Bergwerks Prosper IV der DSK
    (Stand 24.11.2005);

    1 Aktenhefter Unterlagen für den Fahrtregler FR05i der
    Fördermaschine Nordschacht, südl. Förderung, des
    Bergwerks Ibbenbüren der DSK

    Stellungnahme der DMT- Fachstelle für Sicherheit –
    Seilprüfstelle vom 04.04.2006 – Dr. Bröer – sowie
    vom 29.05.2006 – Dr. Bröer sowie vom 14.09.2007
    sowie vom 10.03.2009 und vom 10.01.2012.


    Beschreibung des Fahrtreglers mit den kennzeichnenden Änderungen des 2. Nachtrags:

    Wahlweise zu der bisher genehmigten Kopplung der beiden PES-Systeme über
    CANbus-Baugruppen werden zwei weitere Kommunikationskonzepte eingesetzt,
    wobei der Datenaustausch über Lichtwellenleiter (LWL) durchgeführt wird.

    1. Eine Kopplung zur Datenübertragung zwischen den beiden PES-Systemen wird
      realisiert über mit einem Lichtwellenleiter direkt verbundene Kommunikations-
      baugruppen des Typs DGM 200-V (Punkt-zu-Punkt-Verbindung).
      Dieses Konzept ist an der Hauptseilfahrtanlage Prosper IV/Sch. 9 des Bergwerks
      Prosper Haniel der Deutschen Steinkohle AG umgesetzt worden.
    2. Die Kopplung zur Datenübertragung wird realisiert über einen Konzentrator des
      Typs DGM 2ßß-C mit bis zu 5 Baugruppen des Typs DGM 200-L. Jede dieser
      Baugruppen besitzt vier Schnittstellen zum Anschluss der Kommunikationsbau-
      gruppen DGM-200-V (sternförmige Kopplung). Die weiteren Schnittstellen
      können genutzt werden, z. B. für die Anbindung eines Visualisierungssystems oder
      die Anbindung von weiteren Steuerungen, die rückwirkungsfrei auf das zwei-
      kanalige, sicherheitsgerichtete PES-System sind (read only).
      Dieses Konzept ist an der südlichen Fördermaschine des Nordschachtes der
      Anthrazit Ibbenbüren GmbH der Deutschen Steinkohle AG umgesetzt worden.

    Die zugehörige Software ist an die neuen Kopplungs-Varianten angepasst worden und liegt
    der DMT-Fachstelle für Sicherheit-Seilprüfstelle vor. Sie ist ebenfalls Bestandteil des
    Antrags auf Genehmigung des 2. Nachrags zur Zulassung des Fahrtreglers. Die Kopp-
    lungsvariante wird aus der jeweiligen Typenbezeichnung des Fahrtreglers ersichtlich
    (s. Antragsunterlagen zum 2. Nachtrag).
    Die Typenbezeichnung ist beim Antrag auf Errichtung und Betrieb einer Schachtförder-
    anlage nach § 4 der BVOS anzugeben und zu dokumentieren.

    1. Ergänzung vom 29.10.2007:

    Bei sonst unveränderter Bauweise/Sicherheitskonzept dürfen die folgenden Optimierungs-
    maßnahmen durchgeführt werden:

    Wahlweise darf die Baugruppe VCM232.3 (VME-Configration-Manager-Master), die
    Speichererweiterungskarte VMEM-C16 in Verbindung mit der zugelassenen Baugruppe
    VCM232.1 und VCM232.2 sowie die Baugruppe ibaLink-SM-128V-i-2o
    (VMEbus-Schnittstellenkarte) für Visualisierungs-, Service- und Inbetriebnahmezwecke
    eingesetzt werden.

    Die in der Bauartgenehmigung Nr. F-18/04/1 vom 1. Oktober 2004 genannten Hinweise
    sind bei der Errichtung und Inbetriebnahme auch eines gemäß 2. Nachtrags ausgeführten
    Fahrtreglers zu beachten.

    Die beim Einsatz an Schachtförderanlagen erforderlichen Änderungen und Erweiterungen
    der Programme der eingesetzten Prozessorsysteme, die nicht eine Änderung der
    Bauartgenehmigung erfordern, dürfen nur nach Rücksprache und mit Zustimmung der
    Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW, sowie der die
    Vorprüfung zur Bauartgenehmigung durchführenden Prüfstelle, der DMT GmbH,
    Fachstelle für Sicherheit – Seilprüfstelle -, vorgenommen werden.

    Diese Genehmigung ist jederzeit widerruflich; sie kann entschädigungslos zurückgezogen
    werden, wenn die in den Verkehr gebrachten Betriebsmittel und Anlagenteile nicht
    den der Genehmigungsprüfung zugrunde liegenden Ausführungen entsprechen.

     

    2. Ergänzung vom 12.03.2008:

    Bei sonst unveränderter Bauweise/Sicherheitskonzept dürfen die folgenden
    Optimierungsmaßnahmen durchgeführt werden:

    Die zugelassenen/genehmigten Programmteile des Fahrtreglers

    - Führungsteil FR05i                                     PES Kanal A
    - Positionserfassung FR05i Kanal A             PES Kanal A
    - Überwachungsteil FR05i Kanal A              PES Kanal A
    - Zusammenfassung FR05i Kanal A             PES Kanal A
    - Positionserfassung FR05i Kanal B             PES Kanal B
    - Überwachungsteil FR05i Kanal B              PES Kanal B
    - Zusammenfassung FR05i Kanal B              PES Kanal B

    dürfen im jeweilgen diversitären Multiprozessorsystem PES Kanal A und PES Kanal B
    frei platziert werden. Dies gilt auch für ein eventuell vorhandenes Standby-System.
    Die entsprechenden Programmteile müssen in den Konzessionsunterlagen eindeutig
    definiert werden.

    3. Ergänzung vom 16.03.2009:

    Bei sonst unverändertem Sicherheitskonzept dürfen die folgenden Optimierungs-
    maßnahmen durchgeführt werden:
    Die beiden mit den PES 1 und PSE 2 aufgebauten Kanäle des Fahrtreglersystems
    beinhalten unterschiedliche Zentraleinheiten (CPU’ en) bzw. Prozessoren.
    Zukünftig darf in dem programmierbaren System mit der Bezeichnung PES 1 der
    Prozessortyp COP 232.3 eingesetzt werden. Die softwaremäßig realisierten
    Funktionen in PES 1 des Führungsteils als auch des Überwachungsteils bleiben
    unverändert.

    4. Ergänzung vom 30.01.2012:

    Bei sonst unverändertem Sicherheitskonzept dürfen die folgenden Optimierungs-
    maßnahmen durchgeführt werden:

    Der  bisher eingesetzte Eingabebaustein „DEP 9f mod“ zur Ankopplung von Schacht-
    schaltern darf durch den Eingabebaustein „DSU 01“ ersetzt werden.

    Zukünftig dürfen anstelle von Schachtschaltern auch Lichtschranken der Baureihe W 36
    der Fa. Sick verwendet werden.

    Wahlweise dürfen anstatt der Schachtmagnetschalter der Fa. Tiefenbach vom Typ MST
    auch funktionsgleiche Schachtmagnetschalter der Fa. Tiefenbach vom Typ  wK 509K
    oder iK 509K eingesetzt werden.

    Die punktweise Einfahrüberwachung darf über magnetische Seilmarken realisiert werden,
    welche bzgl. der verwendeten Hardware und implementierten Software bereits unter der
    Genehmigungsnummer F-14/94/1 (N5) mit der Bezeichnung EMS1 genehmigt wurden.
    Die Schnittstelle zwischen EMS 1 und übergeordneten Fahrtreglersystem wird wie bisher
    über potentialfreie Relaiskontakte oder Optokoppler – Kontakte realisiert.

    Zur Entkopplung bzw. Vervielfältigung von Impulsgeber- Signalausgängen dürfen Impuls-
    verteiler des Typs OM3-3A/OM3-3Ai verwendet werden. Diese Bausteine sind bereits
    Bestandteil des Fahrtreglers mit der Genehmigungs- Nr. F-14/94/1-

     

    Hinweis:

    Das in das zweikanalige Logidyn D2- System der Maschinensteuerung mit integriertem
    Fahrtregler integrierte EMS 1 System zur Seilmagnetisierung  ist nicht Bestandteil dieser
    Genehmigung (siehe Prüfbericht der DMT Nr. P11-00882 vom 10.01.2012).

    5.Ergänzung vom 10.07.2012

    Bei sonst unverändertem Sicherheitskonzept des mit Betriebsmitteln des Multitasking- und
    Multiprozessorsystems ALSPA C80-HPC-LD2 aufgebauten zweikanaligen Systems (PES 1
    und PES 2; Reservesystem: PES 3 und PES 4) dürfen die folgenden Optimierungsmaßnahmen
    an der implementierten Software  der beiden jeweiligen Kanäle durchgeführt werden:

     

    Die Änderungen betreffen die Programmteile/Tasks 

    1F020                                    Positionserfassung Kanal A

    2F020                                    Positionserfassung Kanal B

    1F021                                    Überwachungsteil Kanal A

    2F021                                    Überwachungsteil Kanal B

    1F030                                    Führungsteil.

     

    Folgende Änderungen sollen im Wesentlichen durchgeführt werden:

    • Steht die Störmeldung „Teufenvergleich Kanal A - Kanal B“ an, wird diese selbsttätig quittiert,
      falls eine Synchronisieranforderung ansteht oder „eingeschränkte Handsteuerung“ eingeschaltet
      ist und dabei die Zählersynchronisierung erfolgt, d. h. synchronisiert wird.
    • Ein zusätzlicher Geschwindigkeitsgrenzwert wird erzeugt, der  freigegeben wird, wenn z. B.
      ein 6-pulsiger Betrieb mit halbem Geschwindigkeitssollwert eingeschaltet ist.
    • Für die stufige punktweise Geschwindigkeitsüberwachung sollen an Fördermittel-Gegen-
      gewichtsanlagen nicht nur Schalter verwendet werden, die sich im Fördermitteltrum befinden,
      sondern auch Schalter, die im Gegengewichtstrum montiert sind. Die Position der Schalter
      sowie die zugehörigen Geschwindigkeitsgrenzwerte sind dabei anlagen­spezifisch in den
      Anträgen nach § 4 BVOS zu dokumentieren.
    • Für die Hüllkurvenüberwachung bei Güterförderung soll zusätzlich auch der erste
      Hüllkurvenüberwachungsschalter für Seilfahrt verwendet werden.
    • Für die minimale Überwachungsgrenze der Hüllkurve sollen getrennte Festwerte für Seilfahrt
      und Güterförderung parametriert werden können.
    • Im Führungsteil des Fahrtreglers soll u. a. ein zusätzlicher Geschwindigkeitssollwert erzeugt
      werden, der  freigegeben wird, wenn z. B. ein 6-pulsiger Betrieb mit halber Geschwindigkeit
      eingeschaltet ist. Weitere Änderungen sind in den Antragsunterlagen dokumentiert.
    Hinweis vom 05.08.2014:

    Die ursprüngliche Bauartzulassung/Bauartgenehmigung und die Nachträge/Ergänzungen
    behalten nach Übergang der bestehenden Rechte der Firma Converteam GmbH an diesen
    Zulassungen/Genehmigungen auf die GE Energy Power Conversion GmbH, 12277 Berlin,
    bei sonst unveränderter Bauart der Betriebsmittel und Anlagenteile ihre Gültigkeit, wenn
    die Betriebsmittel und Anlagenteile mit Namen und gegeben falls mit dem Zeichen des
    letztgenannten Unternehmens gekennzeichnet sind

    6. Ergänzung vom 05.11.2015:

    Bei sonst unverändertem Sicherheitskonzept dürfen die folgenden Optimierungsmaßnahmen durchgeführt
    werden: Wahlweise dürfen die bisher eingesetzten Lichtschranken vom Typ WS/WE 36 der Fa. SICK
    durch Reflexions- Lichtschranken des Typs WS/WE 34 ersetzt werden. Beide Typen sind befestigungs-
    kompatibel.