- 1. Nachtrag zur Bauartzulassung 2.11.
Zulassungs-Nr.:
B-8/85/1 (N1) + Erg.
Zulassungs-Datum:
18.6.1997 - 15.16.4-7-7 - ;
Genehmigung der Ergänzung vom 30.07.2008 - 62.15.16.4-2007-4 -Hersteller:
CEGELEC AEG MS GmbH ;
neu: Firma Converteam GmbHBauart:
Einzylinder-Hydraulik-Auslassbremsapparat EH.
Kennzeichen:
Wahlweise Verwendung eines parallel zum Lüftzylinder angeschlossenen
zusätzlichen Zylinders für eine oder mehrere Massen bremse(n)Unterlagen:
Hydraulikschema Nr. 5970045H.24.USP-3.3 in der Fassung vom 13. 11. 1996
Hydraulik-Schema Nr. 0990826000000000 vom 25.06.2007Prüfbericht:
Nr. 12 der DMT-Fachstelle für Sicherheit - Seilprüfstelle -
vom 24. 2. 1997 -SPS-Sn/Wr 11 KON-
Prüfbericht Nr. P07-00677 der DMT GmbH-
Fachstelle für Sicherheit-Seilprüfstelle- vom 02.10.2007
nebst Abnahmebescheinigung P08-00452 vom 16.06.2008
Kurzbeschreibung:Gegenstand dieses Nachtrags ist die wahlweise Verwendung eines parallel zum Lüftzylinder
des EH-Bremsapparates angeschlossenen Zylinders für Massenbremsen bei Förderhäspeln,
die mit Vorgelegegetrieben ausgerüstet sind. Die Massenbremsen selbst sind nicht Gegenstand
dieser Bauartzulassung; ihre Bauart und Wirksamkeit ist im Einzelfall in der Betriebsplanzulassung
nach § 5 BVOS nachzuweisen. Dabei sind hinsichtlich der Bremswirkung Abschnitt 3.9.710 der
TAS zu beachten und die Bremsberechnung nach Abschnitt 3.9.72.1 bis 3.9.72.4 der TAS zu erstellen.Folgende Bedingungen sind zu beachten:
- Die Massenbremse muß als hydraulisch gelüftete Auslaßbremse ausgeführt und parallel
zum Bremskrafterzeuger der Fahr- und Sicherheitsbremse angeschlossen werden. - Der Bremskrafterzeuger der Massenbremse ist konstruktiv so auszuführen, daß die Kennlinie
des wirksamen Bremsmomentes an der Vorgelegewelle in Abhängigkeit vom Lüftdruck, von
einem Proportionalitätsfaktor abgesehen, annähernd die gleiche Charakteristik wie die der Fahr-
und Sicherheitsbremse aufweist. Eine Beeinflussung der Wirkungsweise der Fahr- und Sicher-
heitsbremse durch die hydraulisch parallelgeschaltete Massenbremse ist dann ausgeschlossen.
- Nach der Beschreibung der Steuerung der Bremseinrichtung EH. vom 31. 8. 1983
- A 426 V1-F 597-120.147.BG-4.2 - arbeitet der Bremskrafterzeuger mit einem veränderlichen
Steuerdruck von 30 bis 100 bar. Auf diesen Druckbereich ist deshalb auch die Kennlinie der
Massenbremse auszulegen.
- Die Bauart der Massenbremse (Trommel- oder Scheibenbremse) kann frei gewählt werden,
wenn die Bedingung unter 2. erfüllt ist.
- Die hydraulischen Komponenten der Massenbremse und deren Anschlussleitungen sind
mindestens auf den maximalen Betriebsdruck von 100 bar auszulegen.
Ergänzung:
Bei sonst unveränderter Bauweise/Sicherheitskonzept dürfen die folgenden Optimierungs-
maßnahmen durchgeführt werden:-
Austausch des durch den Fahrbremshebel direkt betätigten Lüftdruckregles „F"
für die Einstellung des Fahrbremsdruckes gegen 2 elektrisch angesteuerte Proportionalventile.
Die Proportionalventile sind doppelt ausgeführt, damit im Störungsfall nicht schlagartig
die maximale Bremskraft aufgebaut werden kann und somit Seilrutsch auftritt.
Durch den Einsatz der 2 Proportionalventile kann der Fahrbremsdruck stufenlos über den
Fahrbremshebel verändert werden. Weiterhin wird durch den Einsatz dieser Ventile
im Automatikbetrieb das Fahren mit einem konstanten Fahrbremsbremsdruck und
das Vorfluten der Fahrbremse kurz vor dem Stillstand der Fördermaschine ermöglicht.
Es werden 2 elektronische Druckschalter für die Erfassung des Bremsdruckes zur
Ansteuerung der Proportionalventile eingesetzt. Weiterhin wird für die Überwachung
und Visualisierung der Hydrauliköltemperatur ein Temperaturmessumformer eingebaut. -
Austausch der 2 bisher eingesetzten 3/2 Wege-Sicherheitsbremsventile gegen 2 neue
4/2 Wege-Sicherheitsbremsventile mit gleicher Funktion.
Diese Erweiterung gilt für neu zu errichtende Steuerungen des Einzylinder-Hydraulik-
Auslassbremsapparat EH und auch für in Betrieb befindliche hydraulische Steuerungen.Hinsichtlich des Einsatzbereiches des Einzylinder-Hydraulik-Auslassbremsapparat EH sind
die Hinweise der Bauartzulassungen sowie die Ausführungen des Sachverständigen zu dieser
Erweiterung (s. Prüfbericht Nr. P07-00677 vom 02.10.2007 der DMT GmbH) zu beachten.
Die Bauartzulassung behält nach Übergang der bestehenden Rechte der Cegelec AEG Anlagen
und Antriebssysteme GmbH an dieser Zulassung auf die ALSTOM Anlagen und Antriebssytemen
GmbH sowie auf Converteam GmbH bei sonst unveränderter Bauart der Betriebsmittel und
Anlagenteile ihre Gültigkeit, wenn die Betriebsmittel und Anlagenteile mit dem Namen und
gegebenenfalls mit dem Zeichen des letztgenannten Unternehmers gekennzeichnet sind.Die ursprüngliche Bauartzulassung/Bauartgenehmigung und die Nachträge/Ergänzungen
behalten nach Übergang der bestehenden Rechte der Firma Converteam GmbH an diesen
Zulassungen/Genehmigungen auf die GE Energy Power Conversion GmbH, 12277 Berlin,
bei sonst unveränderter Bauart der Betriebsmittel und Anlagenteile ihre Gültigkeit, wenn die
Betriebsmittel und Anlagenteile mit Namen und gegeben falls mit dem Zeichen des
letztgenannten Unternehmens gekennzeichnet sind - Die Massenbremse muß als hydraulisch gelüftete Auslaßbremse ausgeführt und parallel