• Sonderzulassung Nr. 6 + 1. Erg.

    Auf den Antrag des Herstellers SIEMAG Transplan GmbH, Netphen, vom 5.6.2000 122/Schröder -
    lässt die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in Nordrhein-Westfalen,
    gemäß § 8 Abs. 1 der Bergverordnung für Schacht- und Schrägförder- anlagen (BVOS) hierdurch
    die Bauart des nachfolgend beschriebenen Bremskrafterzeugers allgemein zu:

    Zulassungs-Nr.:  

    Sonderzulassung Nr. 6

    Zulassungs-Datum:

    13. August 2001

    Hersteller:

    SIEMAG Transplan GmbH, Netphen

    Bauart:

    Bremskrafterzeuger für Scheibenbremsapparate Typ BE 200

    Unterlagen:

    1. Berechnung:
    Teil A: Beschreibung der Bremseinheit BE 200, 4 Seiten
    Teil B: Grundlagen, Ausgangsdaten, 1 Seite
    Teil C: Gehäuse Pos. 1, 7 Seiten
    Teil D: Verstellgewinde am Gehäuse Pos. 1, 2 Seiten
    Teil E: Verstellhülse Pos. 9, 3 Seiten
    Teil F: Belagträger Pos. 2, 9 Seiten
    Teil G: Berechnung des Tellerfederpaketes Pos. 12, 8 Seiten
    Teil H: Zylinderdeckel Pos. 8, 2 Seiten
    Teil I: Schrauben am Zylinderdeckel Pos. 20, 4 Seiten
    Teil J: Zentrumsbolzen Pos. 3, 3 Seiten
    Teil K: Mutter zum Zentrumsbolzen Pos. 4, 1 Seiten
    Teil L: Befestigungsschrauben zum Bremsständer Pos. 25, 7 Seiten
    Teil M: Reibschlusssicherheit der Bremselemente zum Bremsständer, 3 Seiten
    Teil N: Flächenpressung am Bremsbelag Pos. 13,  1 Seite
    2. Zeichnungen:  
    Teil 0: Nr.: 0250905/1 Bremskrafterzeuger B 200,
              Ausgabe 03.05.01
              Stückliste Bremseinheit BE 200,  4 Seiten
                                  Pos. 1 Gehäuse
                                  Pos. 2 Belagträger
                                  Pos. 2a Belagträger
                                  Pos. 3 Zentraumsbolzen
                                  Pos. 8 Deckel
                                  Pos. 9 Verstellhülse

    Prüfbericht:

    Bericht des TUV Hannover/Sachsen-Anhalt e.V
    vom 26. 6. 2001 - ASE-H/cla-EH 167/2000

     
    Kurzbeschreibung:

    Der Bremskrafterzeuger wird in gestängelosen hydraulischen Scheibenbremsen eingesetzt.
    Jeweils zwei Bremselemente mit je 200 kN kalibrierter Nennanpresskraft bei 4 mm Luftspalt,
    die einander gegenüberliegen, bilden eine Bremseinheit BE 200 und übertragen die durch
    Tellerfedern aufgebauten Bremskräfte unmittelbar auf die beiden Seiten der Bremsscheibe.
    Die Bremseinheit funktioniert als Auslassbremse und wird hydraulisch gelüftet.

    Bemerkungen/Hinweise:

    Die Bedienungs- und Wartungshinweise des Herstellers sind zu beachten.

    Die Federkennlinie der Federpakete ist vom Hersteller mitzuliefern und muss eindeutig
    zuzuordnen sein. Da der Werkstoff des Bremsbelages nicht vorgeschrieben ist, müssen
    bei einem Wechsel alle Bremsbeläge ausgetauscht werden, um ein gleichmäßiges Bremsen
    zu gewährleisten.

    Der Verschließzustand der Bremsbeläge und die Funktionsstellung „Auf/Zu" der Brems-
    zangenhälften werden überwacht. Eine Federbruchüberwachung ist realisierbar.

    Beim Einsatz im Steinkohlenbergbau unter Tage sind entsprechend behördlicher Regelung
    nur zugelassene Hydraulikflüssigkeiten zu verwenden.

    Bremskrafterzeuger nach dieser Sonderzulassung können nur mit einer entsprechenden
    Steuerung eingesetzt werden.

    Diese so gebildeten Bremsapparate bedürfen der Bauartzulassung nach § 8 Abs. 1 Nr. 2
    der BVOS. In den Zulassungsanträgen kann auf die Sonderzulassung verwiesen werden;
    besondere Nachweise sind dann nicht erforderlich.

    Bremskrafterzeuger nach dieser Sonderanfertigung können jedoch ohne weiteres zusammen
    mit den elektrohydraulischen Steuerungen der bauartzugelassenen Scheibenbremsapparate
    des Herstellers SIEMAG

    • ST 1 (Zul.-Nr. B-14/88/1),
    • ST 1 SB (Zul.-Nr. B-14/88/1 N 1),
    • ST 2 (Zul.-Nr. B-15/88/1, B-15/88/1 N 1,B-15/88/1 N 2),
    • ST 3 (Zul.-Nr. B-20/93/1, B-20/93/1 N 1),
    • GHH-Scheibenbremsapparat 1 (Zul.-Nr. B-2/80/2 N 2),
    • GHH-Scheibenbremsapparat 2 (Zul.-Nr. B-9/86/2 N 1),
    • Hydraulischer lüftender Scheibenbremsapparat (Zul.-Nr. B-21/94/1, B-21/94/1 N 1),
    • SK 1 (Zul.-Nr. B-19/92/1),
    • EPR-Scheibenbremsapparat (Zul.-Nr. B-4/82/1, B-4/82/1 N 1, B-4/82/1 N 2)

         eingesetzt werden.

    Die Anzahl der Bremskrafterzeuger und deren Zusammenfassung zu gemeinsam angesteuerten
    Gruppen muss vor Errichtung der Förderanlage anlagenspezifisch so bestimmt werden, dass
    sich ein fehlertolerantes Verhalten des gesamten Bremsapparates ergibt.

    Beim Einsatz der Bremskrafterzeuger BE 200 in den o. g. Bremsapparaten des Herstellers SIEMAG
    muss die Bemessung der zugehörigen Bauteile nachgewiesen werden.

    Insbesondere bei einer Umrüstung vorhandener Bremsapparate an bestehenden Anlagen müssen
    wegen der größeren Bremskräfte die Fuß- und Ankerschrauben nachgerechnet werden. Außerdem
    müssen wegen ggf. abweichender Bremskräfte neue Bremsberechnungen erstellt und im Rahmen
    eines Nachtrags wie Betriebsplanzulassung bzw. zur Erlaubnis für Errichtung und Betrieb einer
    Schachtförderanlage geprüft werden.

     

    Hinweis: 

    Die ursprüngliche Bauartzulassung behält nach Übergang der bestehenden Rechte der
    SIEMAG Transplan GmbH an dieser Zulassung auf die SIEMAG TECBERG GmbH, 35708 Haiger
    bei sonst unveränderter Bauart der Betriebsmittel und Anlagenteile ihre Gültigkeit, wenn die
    Betriebsmittel und Anlagenteile mit Namen und gegebenenfalls mit dem Zeichen des letztgenannten
    Unternehmens gekennzeichnet sind.

     

    1. Ergänzung vom 21.05.2015 :

    Bei sonst unveränderter Grundkonstruktion und Wirkungsweise der Bremskrafterzeuger vom Typ BE 200
    dürfen die folgenden unwesentlichen konstruktiven Änderungen optional  zur Vereinfachung der
    Werksmontage durchgeführt werden:


    Die Bremskrafterzeuger sollen mit jeweils zwei Druck-/Spülanschlüssen und Leckölanschlüssen gefertigt
    werden. Durch die symmetrische Anordnung ist es möglich, die Bremskrafterzeuger ohne Umbauarbeiten
    wahlweise als Links- oder Rechtsausführung zu nutzen. Die jeweils nicht genutzten Anschlüsse werden
    mit druckfesten Stopfen verschlossen.


    Hinsichtlich des Einsatzbereiches der Bremskrafterzeuger nebst Ergänzung sind weiterhin die Hinweise
    der Sonderzulassung Nr. 6 vom 13.08.2001- 83.15.16.4-2000-1 - zu beachten.


    Diese Genehmigung kann widerrufen werden. Sie kann entschädigungslos zurückgezogen werden, wenn
    die in Verkehr gebrachten Betriebsmittel nicht der in der Genehmigung  zugrunde liegenden Ausführungen
    entsprechen.