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Lfd. Nr.
Datum der Zulassung
Geschäftszeichen
der ZulassungHersteller
Verwendungsbereich
17
29.5.70
14.23 I 8
Felten & Guilleaume Kabelwerke AG
wie Nr. 1
Bauart: L & S 160
Ergänzungen bzw. Änderungen: -
Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
Die Schutzeinrichtung dient zur Überwachung von1. Hochspannungs-Gummischlauchleitungen mit gleichmäßig aufgeteiltem, als Hülle über
den einzelnen Adern angeordnetem Schutzleiter, leitendem Gummi oder leitendem Schirm
zwischen dem 1. und 2. Innenmantel, oder ohne leitenden geerdeten Schirm unter dem
Außenmantel, Steueradern, von denen eine als Überwachungsleiter verwendet wird;2. Hochspannungskunststoffkablel der Grundbauform NYQY mit gleichmäßig aufgeteiltem,
als Hülle über den einzelnen Adern angeordnetem Schutzleiter, konzentrisch angeordnetem
Schirm, leitendem geerdeten Schirm unter dem Außenmantel, Steueradern, von denen
eine als Überwachungsleiter verwendet wird.Zur Schutzeinrichtung gehören im wesentlichen Kleintransformator, Relais, Kondensatoren,
Gleichrichter, Widerstände, Tiefpaßfilter, Schalter und Drehtaste, die in einem druckfest
gekapselten Gehäuse der Bauart dz 156 065 der Fa. Calor-Emag, Ratingen (Zulassungs-Nr.
XIII Calor zu 1 b) untergebracht sind und ein Summenstromwandler, Bauart eWSS I
(Zulassungs-Nr. XII Land & See 1).Beide Betriebsmittel sind am Anfang der (des) zu überwachenden Leitung (Kabels) vorgesehen.
Zum Betrieb der Schutzeinrichtung gehören als Spannungsquelle ein kurzschlußfester
Spannungswandler, eine Prüftaste, ein doppelpoliger Drehschalter und wahlweise ein
Sicherungsschalter, für die Betriebsmittel allgemein zugelassener Bauart verwendet
werden können.Der Spannungswandler wird vor dem am Anfang der (des) zu überwachenden Leitung
(Kabels) erforderlichen Hochspannungsschalter angeschlossen. Prüftaste und Drehschalter
werden am Ende der (des) zu überwachenden Leitung (Kabels) beim Stromverbraucher
angeordnet.Gemäß § 25 Abs. 8 BVOE wird erklärt, daß der Schutzleiter als betriebsmäßig strom-
führender Leiter verwendet werden darf.Der Hochspannungsschalter wird von der Schutzeinrichtung ausgelöst bei
1. einem Erdschluß eines der Hauptleiter,
2. Eindringen eines geerdeten oder nicht geerdeten leitenden Gegenstandes (Schluß
zwischen Überwachungsleiter und Schutzleiter).
3. einem Schluß zwischen Steuerader und Schutzleiter und
4. Unterbrechung des Überwachungsleiters bzw. der zugehörigen Steuerader.Fehler zu 1. werden durch eine Meldelampe angezeigt. Bei Hochspannungsschaltern
mit elektrischer Einschaltsperre ist nach dem Auslösen durch die Schutzeinrichtung
das Wiedereinlegen des Schalters verhindert.Zur Überprüfung der Funktion der genannten Einrichtungen kann mit der Prüftaste
am Ende der (des) zu überwachenden Leitung (Kabels) durch künstlichen Schluß
zwischen Überwachungsleiter und Schutzleiter die Ansprechbereitschaft der Schutz-
einrichtung festgestellt werden. Bei Betätigung des Drehschalters spricht zusätzlich
das auf den Arbeitsstromauslöser wirkende Relais an. Durch die Drehtaste am Gehäuse
der Schutzeinrichtung kann die Summenstromschaltung überwacht werden.Beim Betrieb der Schutzeinrichtung müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
1. Die Schutzeinrichtung muß stets mit einem Hochspannungsselbstschalter mit Arbeits-
stromauslöser elektrisch so in Zusammenhang stehen, daß die beim Ansprechen den
Schalter zum unverzögerten Abschalten auslöst.
2. Der Spannungswandler muß vor dem in Ziffer 1. genannten Schalter angeschlossen sein.
3. Der Kleintransformator der Schutzeinrichtung darf an keine höhere Spannung
angeschlossen werden als auf dem Leistungsschild der Einrichtung angegeben ist.
4. Die Gesamtlänge der (des) zu überwachenden Leitung (Kabels) darf 5000 m nicht
überschreiten. Nach jeweils 600 m Leitungslänge (Kabellänge) ist in den Überwachungs-
leiter ein Widerstand mit mindestens 50 Ohm einzuschalten.
5. Die Schutzeinrichtung darf nicht geändert werden.Verbindliche Schaltbilder: L & S 160 vom 7.6.1963; L & S 161 vom 7.6.1963;
L & S 162 vom 7.6.1963.17a
9.2.72
14.23 I 19
wie Nr. 17
wie Nr. 1
Bauart: L & S 160
Ergänzungen bzw. Abänderungen:
Änderung der Anschlußklemmenbelegung und der äußeren SchaltungWirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
Die Bedingungen für den Betrieb der Schutzeinrichtung werden wie folgt geändert:1. Fortfall des doppelpoligen Drehschalters und der Prüftaste am Ende der (des) zu
überwachenden Leitung (Kabels) sowie des mitgeführten 100 V-Stromkreises.
2. Nach jeweils 3 km Kabel-(Leitungs-) Länge ist in den Überwachungsleiter ein
Widerstand von mindestens 50 Ohm einzuschalten, wenn als Überwachungsleiter
eine Steuerader verwendet wird.Verbindliches Schaltbild: L & S 160-1
Die vorhandenen Schutzeinrichtungen sind dem o.a. Schaltbild anzupassen.