-
Lfd.
Nr.Datum der
ZulassungGeschäftszeichen
der ZulassungHersteller
Verwendungsbereich
28
6.12.76
25.7.8614.23-2-25
14.7-29-5Allgemeine Elektrizitätsgesellschaft AEG-Telefunken
Für Anlagen mit Nennspannungen
über 220 V nach § 60 Abs. 3 BVOE
vom 15.10.1971Bauart: -
Ergänzungen bzw. Abänderungen: -
Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
Zur Schutzeinrichtung gehören im wesentlichen:
Baustein Isolationsüberwachung EA 04, Baustein Schutzleiterüberwachung SL 0 und
Baustein Drosselsatz DS 0. Ferner gehört zu der Schutzeinrichtung ein Endglied - bestehend
aus einer Diode und einem Widerstand -, das zum Einbau am Ende der überwachten Leitung
vorgesehen ist.Gemäß § 25 Abs. 8 BVOE wird erklärt, daß der Schutzleiter betriebsmäßig Strom führen darf.
Die Schutzeinrichtung dient zur Überwachung von Leitungen
a) mit als konzentrische Hülle und leitende Hülle (Schirm) oder leitende nicht metallene Hülle
über den einzelnen Adern angeordnetem Schutzleiter und als Einzelader angeordnetem
Überwachungsleiter;
b) mit gleichmäßig aufgeteiltem als Einzeladerhülle angeordnetem Schutzleiter und mit als
leitende Hülle (Schirm) unter dem Außenmantel angeordnetem Überwachungsleiter.Beim Betreiben der Schutzeinrichtung müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
1. Die Schutzeinrichtung darf nur für zugelassene Leitungsbauarten
a) mit als konzentrische Hülle und leitende Hülle (Schirm) oder leitende nicht metallene
Hülle über den einzelnen Adern angeordnetem Schutzleiter und als Einzelader angeordnetem
Überwachungsleiter,
b) mit gleichmäßig aufgeteiltem als Einzeladerhülle angeordnetem Schutzleiter und mit als
leitende Hülle (Schirm) unter dem Außenmantel angeordnetem Überwachungsleiter
verwendet werden.
2. Leitungen nach 1.a) müssen mit einer Leitungsschutzkette o.ä. betrieben werden.
3. Die Länge der an die Schutzeinrichtung angeschlossenen Leitung darf höchstens 1000 m
betragen.
4. Die Schutzeinrichtung muß mit dem am Anfang der überwachten Leitung angeordneten
Schaltgerät elektrisch so in Zusammenhang stehen, daß die Leitung nur bei eingeschalteter
Schutzeinrichtung unter Spannung gesetzt werden kann.
5. Die Ansprechbereitschaft der Schutzeinrichtung muß mit einer fest eingebauten Prüfein-
richtung festgestellt werden können. Die Schutzeinrichtung darf nur in solche Gehäuse
eingebaut sein, bei denen die Prüfschalter oder -taster bei geschlossenen Gehäusen betätigt
werden können. Auf eine Prüfeinrichtung für den Baustein Schutzleiterüberwachung kann
verzichtet werden, wenn der Überwachungsstromkreis für den Schutzleiter zum Steuern
des an die Leitung angeschlossenen Betriebsmittels benutzt wird. Die Steuerschalter müssen
in diesem Falle den Überwachungsstromkreis sowohl öffnen als auch kurzschließen.
6. Das Ansprechen der Schutzeinrichtung muß durch Meldelampen angezeigt sein.
7. In den Anschlußräumen der an die Leitungen angeschlossenen Betriebsmittel müssen
Außenleiter und Schutzleiter gegenüber dem Überwachungsleiter mit einem Längenüberschuß
angeschlossen sein.
8. Änderungen der Schutzeinrichtung dürfen nicht vorgenommen werden.Verbindliche Schaltbilder: SGM 3161.2025 SP (4) vom 23.11.1976;
L 3/SGM 3161.2033 SP (4) vom 23.11.1976;
L 3/SGM 3161.2031 SP (4) vom 23.11.1976;
L 3/SGM 3161.2032 A (4) vom 23.11.1976.28a
31.10.80
14.23-2-25
AEG-TELEFUNKEN AG
wie Nr. 28
Bauart: -
Änderungen:
Das Endglied - bestehend aus Diode und Widerstand - kann wahlweise kombiniert sein
mit einem Relais zur elektrischen Selbsthaltung; es muß in einem Gehäuse allgemein
zugelassener Bauart der Zündschutzart (Sch)d eingebaut sein.Verbindliches Schaltbild: S 4-ME 3161.2048 ÜP (3) vom 11.7.1980
Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb: -.
28b
22.6.82
31.3.8914.21-92-14
14.23-5-11AEG-Telefunken AG
wie Nr. 28
Bauart: -
Ergänzungen bzw. Änderungen:
Wahlweise Verwendung des Endgliedes FE 1 N oder FE 2 N (Hersteller: ELMI Elektronik
GmbH) am Ende der überwachten Leitung.Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
Bei Verwendung des Endgliedes FE 1 N oder FE 2 N kann der an die Leitung angeschlossene
Motor von seinem Aufstellungsort aus mit Hilfe des Überwachungsleiters gesteuert werden.Als Aus-Taster dürfen nur solche Geräte verwendet werden, die einen zusätzlichen Schließer
besitzen; der Überwachungsstromkreis ist bei Betätigung des Tasters sowohl zu unterbrechen
als auch kurzzuschließen.Es sind nur solche Aus-Taster zulässig, die in der 'Aus'-Stellung eine Rast haben.
28c
16.10.84
14.23-4-20
AEG-TELEFUNKEN AG
wie Nr. 28
Bauart: -
Ergänzungen bzw. Änderungen:
Wahlweise Verwendung des Endgliedes HERE 10 (Hersteller: Herrmann Elektro-GmbH)
am Ende der überwachten Leitung.Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
Bei Verwendung des Endgliedes HERE 10 kann der an die Leitung angeschlossene Motor von
seinem Aufstellungsort aus mit Hilfe des Überwachungsleiters gesteuert werden.28d
29.11.84
14.23-4-22
AEG-TELEFUNKEN AG
wie Nr. 28
Bauart: -
Ergänzungen bzw. Änderungen:
Wahlweise Verwendung des Endgliedes HERE 20 (Hersteller: Herrmann Elektro-GmbH)
am Ende der überwachten Leitung.Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
wie zu Endglied HERE 10 in einem 1000 V-Netz.28e
13.6.85
14.23-5-3
AEG-TELEFUNKEN AG
wie Nr. 28
Bauart: -
Ergänzungen bzw. Änderungen:
Wahlweise Verwendung des ÜL-Trenners HEP 15 T (Hersteller: Herrmann Elektro-GmbH)
an beliebiger Stelle im Überwachungsstromkreis für den Schutzleiter.Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
Durch den ÜL-Trenner kann der an die Leitung angeschlossene Motor abgeschaltet werden.
Der Trenner ersetzt nicht die zum Steuern von Motoren zugelassenen Endglieder; er ersetzt
ferner nicht einen Stillsetz- und Sperrschalter, der den Motor gegen Anlaufen sperrt.28f
18.11.85
14.23-4-20
AEG-TELEFUNKEN AG
wie Nr. 28
Bauart: -
Ergänzungen bzw. Änderungen:
Wahlweise Verwendung des Endgliedes HERE 40 (Hersteller: Herrmann Elektro-GmbH)
am Ende der überwachten Leitung.Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
wie zu Endglied HERE 10. Das Endglied muß in einem dafür zugelassenen schlagwetter-
geschützten Gehäuse untergebracht sein.28g
21.4.87
14.23-5-12
AEG-Aktiengesellschaft
wie Nr. 28
Bauart: -
Ergänzungen bzw. Änderungen:
Wahlweise Verwendung eines Endgliedes HA-Z 6708-1 (Hersteller: Hamacher GmbH)
am Ende der überwachten Leitung.Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
Bei Verwendung eines Endgliedes HA-Z 6708-1 kann der an die überwachte Leitung
angeschlossene Motor von seinem Aufstellungsort aus mit Hilfe des Überwachungsleiters
gesteuert werden.Das Endglied muß in einem dafür allgemein zugelassenen schlagwettergeschützten Gehäuse
untergebracht sein.28h
31.3.89
14.23-5-11
AEG-TELEFUNKEN AG
wie Nr. 28
Bauart: -
Ergänzungen bzw. Änderungen:
Wahlweise Verwendung des Endgliedes FE 1, FE 3 oder FE 3 N (Hersteller: ELMI
Elektronik GmbH) am Ende der überwachten Leitung.Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
wie Nr. 28b.28i
3.10.89
14.23-5-18
AEG Aktiengesellschaft
wie Nr. 28
Bauart: -
Ergänzungen bzw. Änderungen
Wahlweise Verwendung des Endgliedes HERE 'U' (Hersteller: Herrmann Elektro-GmbH)
am Ende der überwachten Leitung.Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb
wie zu Endglied HERE 10 in einem 500 V- oder 1000 V-Netz. Das Endglied muß in einem
dafür allgemein zugelassenen schlagwettergeschützten Gehäuse untergebracht sein.