-
Lfd. Nr.
Datum der
ZulassungGeschäftszeichen
der ZulassungHersteller
Verwendungsbereich
23
10.4.75
27.6.8514.23 II 7
14.23-5-5Borgmann
G.m.b.H.Für Anlagen mit Nennspannungen
über 220 V nach § 59 Abs. 1, über
42 V Wechselstrom oder 60 V
Gleichstrom bis 220 V nach § 59
Abs. 2, bis 220 V nach § 60 Abs. 2
und über 220 V nach § 60 Abs. 3
der Bergverordnung für elektrische
Anlagen (BVOE) vom 15.10.1971Bauart: -
Ergänzungen bzw. Änderungen: -
Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
Zur Schutzeinrichtung gehören im wesentlichen Drosselspulen, Transformator,
elektronische Baugruppen für den Erdschlußmeßkreis, den Überwachungsstromkreis
für den Schutzleiter und die Relaisschaltstufen und Meldeleuchten sowie eine Prüfeinrichtung,
mit der die Ansprechbereitschaft der Schutzeinrichtung festgestellt werden kann.Diese Teile sind unter der Bezeichnung LW 500 in einem Gehäuse aus Rotguß mit Gewinde-
stutzen untergebracht und mit Gießharz oder Silikonkautschuk umgossen.Ferner gehört zu der Schutzeinrichtung ein Endglied - bestehend aus einer Diode und einem
Widerstand -, das zum Einbau am Ende der überwachten Leitung vorgesehen ist.Gemäß § 25 Abs. 8 BVOE wird erklärt, daß der Schutzleiter betriebsmäßig Strom führen darf.
Die Schutzeinrichtung nach § 59 Abs. 1 BVOE dient zur Überwachung von Leitungen mit nach
§ 52 Abs. 1 BVOE beliebig angeordnetem Schutzleiter und als Einzelader angeordnetem
Überwachungsleiter.Die Schutzeinrichtung nach § 59 Abs. 2 BVOE dient zur Überwachung von Leitungen mit nach
§ 52 Abs. 1 BVOE beliebig angeordnetem Schutzleiter.Beim Betreiben der Schutzeinrichtungen müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
1. Die Schutzeinrichtungen müssen mit den am Anfang der überwachten Leitungen
angeordneten Schaltgeräten elektrisch so in Zusammenhang stehen, daß die Leitungen
nur bei eingeschalteten Schutzeinrichtungen unter Spannung gesetzt werden können.
2. Das Ansprechen der Schutzeinrichtungen muß durch Meldelampen angezeigt sein.
3. In den Anschlußräumen der an die Leitungen angeschlossenen Betriebsmittel müssen
Außenleiter und Schutzleiter gegenüber dem Überwachungsleiter mit einem Längen-
überschuß angeschlossen sein.
4. Änderungen der Schutzeinrichtungen dürfen nicht vorgenommen werden.Verbindliches Schaltbild: E-0123-16/D vom 12.12.1974
Beim Betreiben der Schutzeinrichtung nach § 59 Abs. 1 BVOE müssen zusätzlich
folgende Bedingungen erfüllt sein:
Im Überwachungsstromkreis für den Schutzleiter angeordnete Steuerschalter müssen den
Überwachungsstromkreis sowohl öffnen als auch kurzschließen.Beim Betreiben der Schutzeinrichtung nach § 59 Abs. 2 BVOE gilt zusätzlich folgendes:
Anlagen, die mit dieser Schutzeinrichtung versehen sind, bedürfen nach § 25 Abs. 5 BVOE
keiner Isolationsüberwachungseinrichtung.Beim Betreiben der Schutzeinrichtung nach § 60 Abs. 2 BVOE müssen zusätzlich
folgende Bedingungen erfüllt sein:
1. Die Schutzeinrichtung darf nur für zugelassene Leitungsbauarten
a) mit gleichmäßig aufgeteiltem als Einzeladerhülle angeordnetem Schutzleiter und als
Einzelader oder leitender Hülle (Schirm) angeordnetem Überwachungsleiter;
b) mit als Einzelader und leitender Hülle (Schirm) oder leitender nicht metallener Hülle über
den einzelnen Adern angeordnetem Schutzleiter und als Einzelader angeordnetem
Überwachungsleiter verwendet werden.
2. Anlagen, die mit dieser Schutzeinrichtung versehen sind, bedürfen nach § 25 Abs. 5 BVOE
keiner Isolationsüberwachungseinrichtung. Ist die Schutzeinrichtung jedoch so geschaltet,
daß der Erdschlußmeßkreis bei eingeschaltetem Schaltgerät durch dessen Hilfskontakt von
der überwachten Leitung abgetrennt wird, so müssen die Anlagen durch eine weitere
Erdschlußmeßeinrichtung überwacht werden, die die Anlagen bei einfachem vollkommenen
Erdschluß selbsttätig abschaltet.Beim Betreiben der Schutzeinrichtung nach § 60 Abs. 3 BVOE müssen zusätzlich
folgende Bedingungen erfüllt sein:
1. Die Schutzeinrichtung darf nur für zugelassene Leitungsbauarten
a) mit als konzentrische Hülle angeordnetem Schutzleiter und als leitende Hülle (Schirm) oder
leitende nicht metallene Hülle über den einzelnen Adern angeordnetem Überwachungs-
leiter;
b) mit als konzentrische Hülle und leitende Hülle (Schirm) oder leitende nicht metallene Hülle
über den einzelnen Adern angeordnetem Schutzleiter und als Einzelader angeordnetem
Überwachungsleiter;
c) mit gleichmäßig aufgeteiltem als Einzeladerhülle angeordnetem Schutzleiter und mit als
leitende Hülle (Schirm) unter dem Außenmantel angeordnetem Überwachungsleiter
verwendet werden.
2. Leitungen nach Nr. 1b) müssen mit einer Leitungsschutzkette o.ä. betrieben werden.
3. Im Überwachungsstromkreis für den Schutzleiter angeordnete Steuerschalter müssen den
Überwachungsstromkreis sowohl öffnen als auch kurzschließen.23a
9.9.77
14.23-3-2
W.P. Borgmann
GmbHwie Nr. 23
Bauart: LW 501
Ergänzungen bzw. Änderungen:
Änderung der Schaltung derart, daß die Schutzeinrichtung mit Endgliedern betrieben werden
kann, die sich gegenüber den bisher verwendeten Endgliedern durch eine umgekehrte Polarität
der Diode unterscheiden.Verbindliches Schaltbild: E 0123-34 vom 28.3.1977
Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb: -.
23b
23.2.79
27.6.8514.23-2-7 14.23-5-5
W.P. Borgmann
GmbHwie Nr. 23
Bauart: LW 500
Ergänzungen bzw. Änderungen:
Kontaktgeber zur Überwachung und Steuerung der der überwachten Leitung nachgeordneten
Maschine dürfen in den Überwachungsstromkreis für den Schutzleiter einbezogen werden.Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb: -
23c
24.9.81
14.23-4-6
ELMI Elektronik
GmbHwie Nr. 23
Bauart: LW 500, LW 501
Ergänzungen bzw. Änderungen:
Die Schutzeinrichtungen werden bei sonst unveränderter Bauart nunmehr von der
ELMI Elektronik GmbH hergestellt.Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb: -
23d
22.6.82
31.3.8914.21-92-14
14.23-5-11ELMI Elektronik
GmbHwie Nr. 23
Bauart: -
Ergänzungen bzw. Änderungen:
Wahlweise Verwendung des Endgliedes FE 1 N oder FE 2 N am Ende der überwachten Leitung.Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
Bei Verwendung des Endgliedes FE 1 N oder FE 2 N kann der an die Leitung angeschlossene
Motor von seinem Aufstellungsort aus mit Hilfe des Überwachungsleiters gesteuert werden.Als Aus-Taster dürfen nur solche Geräte verwendet werden, die einen zusätzlichen Schließer
besitzen; der Überwachungsstromkreis ist bei Betätigung des Tasters sowohl zu unterbrechen
als auch kurzzuschließen.Es sind nur solche Aus-Taster zulässig, die in der 'Aus'-Stellung eine Rast haben.
23e
16.10.84
14.23-4-20
ELMI Elektronik
GmbHwie Nr. 23
Bauart: -
Ergänzungen bzw. Änderungen:
Wahlweise Verwendung des Endgliedes HERE 10 (in Verbindung mit dem Leitungswächter
LW 501) oder HERE 11 (in Verbindung mit dem Leitungswächter LW 500) (Hersteller der
Endglieder: Herrmann Elektro-GmbH) am Ende der überwachten Leitung.Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
Bei Verwendung des Endgliedes HERE 10 oder HERE 11 kann der an die Leitung
angeschlossene Motor von seinem Aufstellungsort aus mit Hilfe des Überwachungsleiters
gesteuert werden.23f
9.11.84
14.23-4-16
ELMI Elektronik
GmbHwie Nr. 23
Bauart: -
Ergänzungen bzw. Änderungen:
Wahlweise Verwendung des Endgliedes 8 SG 2024 (Hersteller: Siemens AG) am Ende der
überwachten Leitung.Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
wie zu Endglied HERE 10.23g
29.11.84
14.23-4-22
ELMI Elektronik
GmbHwie Nr. 23
Bauart: -
Ergänzungen bzw. Änderungen:
Wahlweise Verwendung des Endgliedes HERE 20 (in Verbindung mit dem Leitungswächter
LW 501) oder HERE 21 (in Verbindung mit dem Leitungswächter LW 500) am Ende der
überwachten Leitung (Hersteller der Endglieder: Herrmann Elektro-GmbH).Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb: -.
23h
13.6.85
14.23-5-3
ELMI-Elektronik
GmbHwie Nr. 23
Bauart: -
Ergänzungen bzw. Änderungen:
Wahlweise Verwendung des ÜL-Trenners HEP 15 T (Hersteller: Herrmann Elektro-GmbH)
an beliebiger Stelle im Überwachungsstromkreis für den Schutzleiter.Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
Durch den ÜL-Trenner kann der an die Leitung angeschlossene Motor abgeschaltet werden.
Der Trenner ersetzt nicht die zum Steuern von Motoren zugelassenen Endglieder; er ersetzt
ferner nicht einen Stillsetz- und Sperrschalter, der den Motor gegen Anlaufen sperrt.23i
18.11.85
14.23-4-20
ELMI-Elektronik
GmbHwie Nr. 23
Bauart: -
Ergänzungen bzw. Änderungen:
Wahlweise Verwendung des Endgliedes HERE 40 oder HERE 41 (Hersteller: Herrmann
Elektro-GmbH) am Ende der überwachten Leitung.Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
wie zu Endglied HERE 10 oder HERE 11. Das Endglied muß in einem dafür zugelassenen
schlagwettergeschützten Gehäuse untergebracht sein.23j
21.4.87
14.23-5-12
ELMI Elektronik
GmbHFür Anlagen mit Nennspannungen
bis 220 V nach § 60 Abs. 2 und
über 220 V nach § 60 Abs. 3 BVOE
vom 15.10.1971 / 5.1.1984Bauart: -
Ergänzungen bzw. Änderungen:
Wahlweise Verwendung eines Endgliedes HA-Z 6708-5 (Hersteller: Hamacher GmbH)
am Ende der überwachten Leitung.Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
Bei Verwendung eines Endgliedes HA-Z 6708-5 kann das an die überwachte Leitung
angeschlossene Betriebsmittel von seinem Aufstellungsort aus mit Hilfe des Überwachungs-
leiters gesteuert werden.Das Endglied muß in einem dafür allgemein zugelassenen schlagwettergeschützten Gehäuse
untergebracht sein; es darf nur in Verbindung mit dem Leitungswächter LW 500 verwendet
werden.23k
21.4.87
14.23-5-12
ELMI Elektronik
GmbHwie Nr. 23j
Bauart: -
Ergänzungen bzw. Änderungen:
Wahlweise Verwendung eines Endgliedes HA-Z 6708-1 oder HA-Z 6708-6 (Hersteller:
Hamacher GmbH) am Ende der überwachten Leitung.Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
Bei Verwendung eines Endgliedes HA-Z 6708-1 oder HA-Z 6708-6 kann das an die
überwachte Leitung angeschlossene Betriebsmittel von seinem Aufstellungsort aus
mit Hilfe des Überwachungsleiters gesteuert werden.Das Endglied muß in einem dafür allgemein zugelassenen schlagwettergeschützten Gehäuse
untergebracht sein; es darf nur in Verbindung mit dem Leitungswächter LW 501 verwendet
werden.23l
5.10.1988
14.23-6-3
ELMI Elektronik
GmbHFür Anlagen mit Nennspannungen
über 220 V nach § 60 Abs. 3 BVOE
vom 15.10.1971 / 5.1.1984Bauart: -
Ergänzung bzw. Änderung:
Wahlweise Verwendung der Zusatzsperre LZS (Hersteller: ELMI Elektronik GmbH) als
Wiedereinschaltsperre.Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
Die Zusatzsperre LZS verhindert das Wiedereinschalten einer erdschlußbehafteten Leitung
sowie einer Leitung, die erdschlußbehaftet war, bis zur manuellen Betätigung eines
Quittierschalters.Die elektronischen Teile sind in einem Gehäuse mit Gewindestutzen untergebracht und
vergossen.Die Kapazität der überwachten Leitung darf 1,2 µF je Phase nicht überschreiten.
Verbindliche Schaltbilder: E 921 vom 8.8.1988; F 921 vom 8.8.1988
Verbindlicher Prüfbericht des RWTÜV: III.3.1/142/88 vom 9.8.1988.
23m
31.3.89
14.23-5-11
ELMI Elektronik
GmbHwie Nr. 23
Bauart: -
Ergänzungen bzw. Änderungen:
Wahlweise Verwendung des Endgliedes FE 1, FE 2, FE 3, FE 3 N, FE 4 oder FE 4 N am Ende
der überwachten Leitung.Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
wie Nr. 23d.