• Lfd. Nr.

    Datum der Zulassung

    Geschäftszeichen
    der Zulassung

    Hersteller

    Verwendungsbereich

    21

    11.2.74
    5.8.76

    14.23 I 21
    14.23-2-22

    Siemens AG

    Für Anlagen mit Nennspannungen über
    220 V nach § 60 Abs. 3 BVOE vom
    15.10.1971

     

    Bauart: -

    Ergänzungen bzw. Änderungen: -

    Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
    Die Schutzeinrichtung dient zur Überwachung von Leitungen
    a) mit als konzentrische Hülle angeordnetem Schutzleiter und als leitende Hülle (Schirm) oder
        leitende nicht metallene Hülle über den einzelnen Adern angeordnetem Überwachungsleiter;
    b) mit als konzentrische Hülle und leitende Hülle (Schirm) oder leitende nicht metallene Hülle
        über den einzelnen Adern angeordnetem Schutzleiter und als Einzelader angeordnetem
        Überwachungsleiter. Der Schutzleiter kann auch gleichmäßig aufgeteilt als Einzeladerhülle
        und der Überwachungsleiter als leitende Hülle (Schirm) unter dem Außenmantel angeordnet
        sein.

    Zur Schutzeinrichtung in Verbindung mit Leitungen nach a) gehören im wesentlichen:
    Baustein 'Schutzleiter-Überwachung' 8 SG 1150,
    Baustein 'selektives Erdschlußrelais' 8 SG 1071 oder 8 SG 1100
    mit Ankopplungswiderstand 8 SG 1073 oder 8 SG 1074
    und Summenstromwandler 8 SG 1072 oder 8 SG 1075.

    Zur Schutzeinrichtung in Verbindung mit Leitungen nach b) gehören im wesentlichen:
    Baustein 'Schutzleiter-Überwachung' 8 SG 1150,
    Baustein 'Erdschlußsperre' 8 SG 1060 oder 8 SG 1110.
    Anstelle des Bausteines 'Erdschlußsperre' kann auch
    der Baustein 'selektives Erdschlußrelais' 8 SG 1071 oder 8 SG 1100 mit
    Ankopplungswiderstand 8 SG 1073 oder 8 SG 1074 und
    Summenstromwandler 8 SG 1072 oder 8 SG 1075 verwendet werden.

    Die Bausteine werden in Verbindung mit der nach § 60 Abs. 1 BVOE geforderten
    Erdschlußabschaltung verwendet.

    Ferner gehört zu der Schutzeinrichtung ein Endglied - bestehend aus einer Diode oder aus
    einer Diode und einem Widerstand -, das zum Einbau am Ende der überwachten Leitung
    vorgesehen ist.

    Gemäß § 25 Abs. 8 BVOE wird erklärt, daß der Schutzleiter betriebsmäßig Strom führen darf.

    Beim Betreiben der Schutzeinrichtung müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
    1. Die Schutzeinrichtung darf nur für zugelassene Leitungsbauarten
        a) mit als konzentrische Hülle angeordnetem Schutzleiter und als leitende Hülle (Schirm)
            oder leitende nicht metallene Hülle über den einzelnen Adern angeordnetem Überwachungs-
            leiter;
        b) mit als konzentrische Hülle und leitende Hülle (Schirm) oder leitende nicht metallene Hülle
            über den einzelnen Adern angeordnetem Schutzleiter und als Einzelader angeordnetem
            Überwachungsleiter;
        c) mit gleichmäßig aufgeteiltem als Einzeladerhülle angeordnetem Schutzleiter und mit als
            leitende Hülle (Schirm) unter dem Außenmantel angeordnetem Überwachungsleiter
            verwendet werden.
    2. Leitungen nach Nr. 1b) müssen mit einer Leitungsschutzkette o.ä. betrieben werden.
    3. Die Länge der überwachten Leitung nach Nr. 1a) darf höchstens 600 m betragen.
    4. Die Schutzeinrichtung muß mit dem am Anfang der überwachten Leitung angeordneten
        Schaltgerät elektrisch so in Zusammenhang stehen, daß die Leitung nur bei eingeschalteter
        Schutzeinrichtung unter Spannung gesetzt werden kann.
    5. Die Ansprechbereitschaft der Schutzeinrichtung muß mit einer fest eingebauten Prüfeinrichtung
        festgestellt werden können. Die Schutzeinrichtung darf nur in solche Gehäuse eingebaut sein,
        bei denen die Prüfschalter oder -taster bei geschlossenen Gehäusen betätigt werden können.
        Auf einer Prüfeinrichtung für den Baustein 'Schutzleiter-Überwachung' kann verzichtet werden,
        wenn der Überwachungsstromkreis für den Schutzleiter zum Steuern des an die Leitung
        angeschlossenen Betriebsmittels benutzt wird. Die Steuerschalter müssen in diesem Falle den
        Überwachungsstromkreis sowohl öffnen als auch kurzschließen.
    6. Das Ansprechen der Schutzeinrichtung muß durch Meldelampen angezeigt sein.
    7. Erdschlußsperren sind über Ankopplungs-Drosselspulen an die Leitung anzuschließen, wenn
        die Leiter nicht ständig über den Verbraucher galvanisch verbunden sind.
    8. In den Anschlußräumen der an die Leitung angeschlossenen Betriebsmittel müssen Außenleiter
        und Schutzleiter gegenüber dem Überwachungsleiter mit einem Längenüberschuß angeschlossen
        sein.
    9. Änderungen der Schutzeinrichtung dürfen nicht vorgenommen werden.

    Verbindliche Schaltbilder TPN 5/SK 884 vom 27.7.1973; TPN 5/SK 1012 vom 14.7.1976.

    21a

    6.7.76

    14.23-2-8

    Siemens AG

    wie Nr. 21

     

    Bauart: -

    Ergänzungen bzw. Änderungen:
    Im Motor befindliche Kaltleiter-Temperaturfühler dürfen über Steueradern, die in den
    Motorzuleitungen angeordnet sind, mit dem ihnen zugeordneten Auslösegerät 8 SD 8412
    verbunden werden.

    Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb: -.

    Verbindliche Schaltbilder: 4 N 298 05257 vom 1.10.1970; TPN 5/SK 966 vom 24.6.1975

    21b

    25.6.79

    14.23-3-8

    Siemens AG

    wie Nr. 21

     

    Bauart: -

    Ergänzungen bzw. Änderungen:
    Schaltungsergänzung durch die Bausteine 8 SG 1170 und 8 SG 1171 zur Fehlererfassung
    und -abschaltung von Gleichstromnetzteilen.

    Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb: -.

    21c

    5.3.80

    14.23-3-17

    Siemens AG

    wie Nr. 21

     

    Bauart: -

    Ergänzungen bzw. Änderungen:
    Wahlweise Verwendung des Endgliedes dY-02 oder dY-02/1 (Hersteller: Gebr. Eickhoff
    Maschinenfabrik und Eisengließerei mbH) am Ende der überwachten Leitung.

    Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
    Bei Verwendung des Endgliedes dY-02 oder dY-02/1 kann der an die Leitung angeschlossene
    Motor von seinem Aufstellungsort aus mit Hilfe des Überwachungsleiters gesteuert werden.
    Das Endglied muß in einem Gehäuse der Schutzart (Sch)d untergebracht sein.

    21d

    1.9.80

    14.23-3-23

    Siemens AG

    wie Nr. 21

     

    Bauart: -

    Ergänzungen bzw. Änderungen:
    Wahlweise Verwendung des Endgliedes dY-03 (Hersteller: Gebr. Eickhoff Maschinenfabrik
    u. Eisengießerei mbH) am Ende der überwachten Leitung.

    Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
    Bei Verwendung des Endgliedes dY-03 kann der an die Leitung angeschlossene Motor von
    seinem Aufstellungsort aus mit Hilfe des Überwachungsleiters gesteuert werden. Das Endglied
    muß in einem Gehäuse der Zündschutzart Druckfeste Kapselung untergebracht sein.

    21e

    5.3.82

    14.23-4-8

    Siemens AG

    wie Nr. 21

     

    Bauart: -

    Ergänzungen bzw. Änderungen:
    Wahlweise Verwendung des Endgliedes 8 SG 2024 am Ende der überwachten Leitung.

    Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
    Bei der Verwendung des Endgliedes 8 SG 2024, bestehend aus Gleichrichter, Widerstand
    und Relais in einem schlagwettergeschützten Gehäuse allgemein zugelassener Bauart in
    Zündschutzart (Sch)d, kann der an die Leitung angeschlossene Motor von seinem
    Aufstellungsort aus mit Hilfe des Überwachungsleiters gesteuert werden.

    Verbindliches Schaltbild: QPN 5/SK 1320 vom 18.1.1981.

    21f

    22.6.82
    31.3.89

    14.21-92-14
    14.23-5-11

    Siemens AG

    wie Nr. 21

     

    Bauart: -

    Ergänzungen bzw. Änderungen:
    Wahlweise Verwendung des Endgliedes FE 1 N oder FE 2 N (Hersteller: ELMI Elektronik
    GmbH) am Ende der überwachten Leitung.

    Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
    Bei Verwendung des Endgliedes FE 1 N oder FE 2 N kann der an die Leitung angeschlossene
    Motor von seinem Aufstellungsort aus mit Hilfe des Überwachungsleiters gesteuert werden.

    Als Aus-Taster dürfen nur solche Geräte verwendet werden, die einen zusätzlichen Schließer
    besitzen; der Überwachungsstromkreis ist bei Betätigung des Tasters sowohl zu unterbrechen
    als auch kurzzuschließen.

    Es sind nur solche Aus-Taster zulässig, die in der 'Aus-Stellung' eine Rast haben.

    21g

    16.10.84

    14.23-4-20

    Siemens AG

    wie Nr. 21

     

    Bauart: -

    Ergänzungen bzw. Änderungen:
    Wahlweise Verwendung des Endgliedes HERE 10 (Hersteller: Herrmann Elektro-GmbH)
    am Ende der überwachten Leitung.

    Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
    wie zu Endglied dY-02 in einem 500 V-Netz.

    21h

    29.11.84

    14.23-4-22

    Siemens AG

    wie Nr. 21

     

    Bauart: -

    Ergänzungen bzw. Änderungen:
    Wahlweise Verwendung des Endgliedes HERE 20 (Hersteller: Herrman Elektro-GmbH)
    am Ende der überwachten Leitung.

    Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
    wie zu Endglied dY-02 in einem 1000 V-Netz.

    21i

    13.6.85

    14.23-5-3

    Siemens AG

    wie Nr. 21

     

    Bauart: -

    Ergänzungen bzw. Änderungen:
    Wahlweise Verwendung des ÜL-Trenners HEP 15 T (Hersteller: Herrmann Elektro-GmbH)
    an beliebiger Stelle im Überwachungsstromkreis für den Schutzleiter.

    Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
    Durch den ÜL-Trenner kann der an die Leitung angeschlossene Motor abgeschaltet werden.
    Der Trenner ersetzt nicht die zum Steuern von Motoren zugelassenen Endglieder; er ersetzt
    ferner nicht einen Stillsetz- und Sperrschalter, der den Motor gegen Anlaufen sperrt.

    21j

    19.6.85

    14.23-4-23

    Siemens AG

    wie Nr. 21

     

    Bauart: -

    Ergänzungen bzw. Änderungen:
    Wahlweise Verwendung des Endgliedes dY-04 (Hersteller: Gebrüder Eickhoff Maschinenfabrik
    und Eisengießerei mbH) am Ende der überwachten Leitung.

    Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
    wie zu Endglied 8 SG 2024.

    21k

    18.11.85

    14.23-4-20

    Siemens AG

    wie Nr. 21

     

    Bauart: -

    Ergänzungen bzw. Änderungen:
    Wahlweise Verwendung des Endgliedes HERE 40 (Hersteller: Herrmann Elektro-GmbH)
    am Ende der überwachten Leitung.

    Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
    wie zu Endglied HERE 10. Das Endglied muß in einem dafür zugelassenen schlagwetter-
    geschützten Gehäuse untergebracht sein.

    21l

    21.4.87

    14.23-5-12

    Siemens AG

    wie Nr. 21

     

    Bauart: -

    Ergänzungen bzw. Änderungen:
    Wahlweise Verwendung eines Endgliedes HA-Z 6708-1 (Hersteller: Hamacher GmbH)
    am Ende der überwachten Leitung.

    Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
    Bei Verwendung eines Endgliedes HA-Z 6708-1 kann der an die überwachte Leitung
    angeschlossene Motor von seinem Aufstellungsort aus mit Hilfe des Überwachungsleiters
    gesteuert werden.

    Das Endglied muß in einem dafür allgemein zugelassenen schlagwettergeschützten Gehäuse
    untergebracht sein.

    21m

    5.10.1988
    15.3.1989

    14.23-6-3
    14.23-6-3

    Siemens AG

    wie Nr. 21

     

    Bauart: -

    Ergänzung bzw. Änderung:
    Wahlweise Verwendung der Zusatzsperre LZS (Hersteller: ELMI Elektronik GmbH)
    als Wiedereinschaltsperre.

    Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
    Die Zusatzsperre LZS verhindert das Wiedereinschalten einer erdschlußbehafteten Leitung
    sowie einer Leitung, die erdschlußbehaftet war, bis zur manuellen Betätigung eines
    Quittierschalters.

    Die elektrischen Teile sind in einem Gehäuse mit Gewindestutzen untergebracht und vergossen.

    Bedingungen für den Betrieb:
    Die Kapazität der Leitung darf - bei Verwendung der Zusatzsperre ohne selektives Erd-
    schlußrelais 8SG1100 - 1,2 µF je Phase nicht überschreiten.

    Die Kapazität der Leitung darf - bei Verwendung der Zusatzsperre mit selektivem Erdschlußrelais
    8SG1100 - 1 µF je Phasenleiter nicht überschreiten.

    Verbindliche Schaltbilder: E 921 vom 8.8.1988; F 926 vom 8.8.1988; F 923 vom 4.1.1989
    Verbindlicher Prüfbericht des RWTÜV: III.3.1/142/88 vom 9.8.1988 mit Erweiterung
    III.3.1/142/88 vom 16.1.1989.

    21n

    31.3.89

    14.23-5-11

    Siemens AG

    wie Nr. 21

     

    Bauart: -

    Ergänzungen bzw. Änderungen:
    Wahlweise Verwendung des Endgliedes FE 1, FE 3 oder FE 3 N (Hersteller: ELMI Elektronik
    GmbH) am Ende der überwachten Leitung.

    Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb: wie Nr. 21f.

    21o

    22.6.89

    14.23-6-11

    Siemens AG

    wie Nr. 21

     

    Bauart: -

    Ergänzungen bzw. Änderungen:
    Wahlweise Verwendung des selektiven Erdschlußrelais 8SG1103

    Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
    Das selektive Erdschlußrelais 8SG1103 ist mit einer Einrichtung versehen, die das Wieder-
    einschalten der überwachten erdschlußbehafteten Leitung bis zur manuellen Betätigung
    eines Quittierschalters verhindert (Wiedereinschaltsperre).

    Bedingungen für den Betrieb:
    1. Durch eine Kodierung muß sichergestellt sein, daß das selektive Erdschlußrelais
        8SG1103 nur in dafür verdrahtete Buchsenleisten eingesteckt werden kann.
    2. Die bei dem selektiven Erdschlußrelais 8SG1103 mögliche elektrische Rückstellung der
        Wiedereinschaltsperre über den Steckanschluß b6 darf nur zur Rückstellung des Sperr-
        zustandes unmittelbar an dem Betriebsmittel (Motorsteuergerät) verwendet werden, in
        dem sich das selektive Erdschlußrelais befindet; eine Fernbetätigung ist nicht zulässig.
    3. Bei Verwendung der elektrischen Rückstellung nach 2. ist sicherzustellen, daß die
       Wiedereinschaltsperre nur bestimmungsgemäß verwendet und nicht unwirksam gemacht
       werden kann.

    Verbindliche Schaltbilder: TVB1/Sk 1556 vom 2.6.1989 (2) NS 298 99562 001 0 vom 2.6.1989.

    21p

    3.10.89

    14.23-5-18

    Siemens AG

    wie Nr. 21

     

    Bauart: -

    Ergänzungen bzw. Änderungen:
    Wahlweise Verwendung des Endgliedes HERE 'U' (Hersteller: Herrmann Elektro-GmbH)
    am Ende der überwachten Leitung.

    Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
    wie zu Endglied dY-02 in einem 500 V- oder 1000 V-Netz. Das Endglied muß in einem
    dafür allgemein zugelassenen schlagwettergeschützten Gehäuse untergebracht sein.

    Einschränkende Bedingung:
    Die Verwendung des Endgliedes ist nur in solchen Schutzeinrichtungen zulässig, in denen
    der Baustein 'Schutzleiter-Überwachung' 8SG1150 gemeinsam mit dem Baustein
    'selektives Erdschlußrelais' 8SG1071 oder 8SG1100 verwendet wird.