• Lfd. Nr.

    Datum der Zulassung

    Geschäftszeichen
    der Zulassung

    Hersteller

    Verwendungsbereich

    12

    28.7.60

    115.22/4277/60

    Siemens AG

    wie Nr. 7

     

    Bauart: dR 1482-5000 B

    Ergänzungen bzw. Änderungen: -

    Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
    Die Schutzeinrichtung dient zur Überwachung von Anlagen mit Hand- oder Säulendreh-
    bohrmaschinen und Gummischlauchleitungen, bei denen Außenleiter und Schutzleiter
    einzeln allseitig von einer leitenden Hülle umgeben sind, die den Überwachungsleiter bildet.
    Der Schutzleiter kann auch ohne Umhüllung konzentrisch angeordnet sein.

    Zur Schutzeinrichtung gehören im wesentlichen:
    Eine aus Gleichrichtern, Widerständen und einem Relais aufgebaute Erdschlußüber-
    wachungseinrichtung sowie eine für die Fernsteuerung und Überwachung des Schutzleiters
    aus Kleintrafo, Steuerrelais und Begrenzungswiderstand bestehende Steuereinrichtung.
    Der durch Widerstände und Gleichrichter gebildete Sternpunkt der Erdschlußüberwach-
    ungseinrichtung ist über dessen Relais mit dem Schutzleiter verbunden.

    Die Erdschlußüberwachung und die Steuereinrichtung sind bei der Bohrstation dR 1482-5000 B
    gemeinsam in das Gehäuse dzR 1457 (Zulassungs-Nr. XIII SSW 23) eingebaut. Bei getrennter
    Anordnung ist die Erdschlußüberwachung nebst Kleintrafo im Gehäuse dzU 1, Ausf. 3
    (Zulassungs-Nr. XIII SSW 15) unter der Bauartbezeichnung duR 1467 Bo untergebracht.
    Steuerrelais und Begrenzungswiderstand sind im Gehäuse dzU 3, Ausf. 1 zusammen mit
    einem Motorsteuergerät (Zulassungs-Nr. XIII SSW 13) eingebaut.

    Ferner gehören dazu ein in dem Anschlußraum der Bohrmaschine untergebrachtes aus einem
    Gleichrichter bestehendes Endglied sowie ein zur Fernsteuerung dienender Drucktaster. Die
    Einrichtung ist so geschaltet, daß das zur Überwachung der Leitung vorgeschaltete Schaltgerät
    bei Ansprechen der Schutzeinrichtung unverzögert abschaltet:

    1. Bei Fehlern durch Unterbrechung des Überwachungs- oder des Schutzleiters und durch
        Schlüsse zwischen beiden,
    2. Bei Fehlern durch Schluß zwischen Außenleiter und Überwachungsleiter oder zwischen
        Außenleiter und Schutzleiter (Erd- bzw. Körperschluß).

    Fehler zu 2. werden durch eine Meldelampe angezeigt. Nach dem Auslösen durch die
    genannten Fehler wird das Wiedereinschalten verhindert.

    Beim Betreiben der Schutzeinrichtung müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
    1. Die Schutzeinrichtung darf nur für zugelassene Leitungsbauarten verwendet werden,
        soweit Außenleiter und Schutzleiter einzeln allseitig von einem Überwachungsleiter aus
        durchgehend leitfähigem Werkstoff umgeben sind. Beim Schutzleiter kann die Umhüllung
        fehlen, wenn er konzentrisch angeordnet ist. Bis zum Aufbrauch vorhandener Leitungen
        ist auch die Verwendung anderer fünfadriger Leitungsbauarten zulässig.
    2. Die Schutzeinrichtung muß mit dem am Anfang der überwachten Leitung angeordneten
       Schaltgerät elektrisch so im Zusammenhang stehen, daß die Leitung nur bei eingeschalteter
       Schutzeinrichtung unter Spannung gesetzt werden kann und daß sie beim Ansprechen das
       Schaltgerät zum unverzögerten Abschalten auslöst.
    3. In dem Anschlußraum der an die Leitung angeschlossenen Betriebsmittel müssen Außen-
        leiter und Schutzleiter gegenüber dem Überwachungsleiter mit einem Längenüberschuß
        angeschlossen werden.
    4. Änderungen an Einbauteilen der Schutzeinrichtung dürfen nicht vorgenommen werden.

    Anlagen, die mit der o.g. Schutzeinrichtung versehen sind, bedürfen nach § 25 Abs. 5 BVOE
    keiner Isolationsüberwachung.

    Verbindliche Schaltbilder: 2 NSP 20045 d für Bohrstation dR 1482-5000 B; 4 TS 25 S 30140 a
    für Verbindung mit Netzprüfgerät dUR 1467 Bo.