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Lfd. Nr.
Datum der Zulassung
Geschäftszeichen
der ZulassungHersteller
Verwendungsbereich
12
28.7.60
115.22/4277/60
Siemens AG
wie Nr. 7
Bauart: dR 1482-5000 B
Ergänzungen bzw. Änderungen: -
Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
Die Schutzeinrichtung dient zur Überwachung von Anlagen mit Hand- oder Säulendreh-
bohrmaschinen und Gummischlauchleitungen, bei denen Außenleiter und Schutzleiter
einzeln allseitig von einer leitenden Hülle umgeben sind, die den Überwachungsleiter bildet.
Der Schutzleiter kann auch ohne Umhüllung konzentrisch angeordnet sein.Zur Schutzeinrichtung gehören im wesentlichen:
Eine aus Gleichrichtern, Widerständen und einem Relais aufgebaute Erdschlußüber-
wachungseinrichtung sowie eine für die Fernsteuerung und Überwachung des Schutzleiters
aus Kleintrafo, Steuerrelais und Begrenzungswiderstand bestehende Steuereinrichtung.
Der durch Widerstände und Gleichrichter gebildete Sternpunkt der Erdschlußüberwach-
ungseinrichtung ist über dessen Relais mit dem Schutzleiter verbunden.Die Erdschlußüberwachung und die Steuereinrichtung sind bei der Bohrstation dR 1482-5000 B
gemeinsam in das Gehäuse dzR 1457 (Zulassungs-Nr. XIII SSW 23) eingebaut. Bei getrennter
Anordnung ist die Erdschlußüberwachung nebst Kleintrafo im Gehäuse dzU 1, Ausf. 3
(Zulassungs-Nr. XIII SSW 15) unter der Bauartbezeichnung duR 1467 Bo untergebracht.
Steuerrelais und Begrenzungswiderstand sind im Gehäuse dzU 3, Ausf. 1 zusammen mit
einem Motorsteuergerät (Zulassungs-Nr. XIII SSW 13) eingebaut.Ferner gehören dazu ein in dem Anschlußraum der Bohrmaschine untergebrachtes aus einem
Gleichrichter bestehendes Endglied sowie ein zur Fernsteuerung dienender Drucktaster. Die
Einrichtung ist so geschaltet, daß das zur Überwachung der Leitung vorgeschaltete Schaltgerät
bei Ansprechen der Schutzeinrichtung unverzögert abschaltet:1. Bei Fehlern durch Unterbrechung des Überwachungs- oder des Schutzleiters und durch
Schlüsse zwischen beiden,
2. Bei Fehlern durch Schluß zwischen Außenleiter und Überwachungsleiter oder zwischen
Außenleiter und Schutzleiter (Erd- bzw. Körperschluß).Fehler zu 2. werden durch eine Meldelampe angezeigt. Nach dem Auslösen durch die
genannten Fehler wird das Wiedereinschalten verhindert.Beim Betreiben der Schutzeinrichtung müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
1. Die Schutzeinrichtung darf nur für zugelassene Leitungsbauarten verwendet werden,
soweit Außenleiter und Schutzleiter einzeln allseitig von einem Überwachungsleiter aus
durchgehend leitfähigem Werkstoff umgeben sind. Beim Schutzleiter kann die Umhüllung
fehlen, wenn er konzentrisch angeordnet ist. Bis zum Aufbrauch vorhandener Leitungen
ist auch die Verwendung anderer fünfadriger Leitungsbauarten zulässig.
2. Die Schutzeinrichtung muß mit dem am Anfang der überwachten Leitung angeordneten
Schaltgerät elektrisch so im Zusammenhang stehen, daß die Leitung nur bei eingeschalteter
Schutzeinrichtung unter Spannung gesetzt werden kann und daß sie beim Ansprechen das
Schaltgerät zum unverzögerten Abschalten auslöst.
3. In dem Anschlußraum der an die Leitung angeschlossenen Betriebsmittel müssen Außen-
leiter und Schutzleiter gegenüber dem Überwachungsleiter mit einem Längenüberschuß
angeschlossen werden.
4. Änderungen an Einbauteilen der Schutzeinrichtung dürfen nicht vorgenommen werden.Anlagen, die mit der o.g. Schutzeinrichtung versehen sind, bedürfen nach § 25 Abs. 5 BVOE
keiner Isolationsüberwachung.Verbindliche Schaltbilder: 2 NSP 20045 d für Bohrstation dR 1482-5000 B; 4 TS 25 S 30140 a
für Verbindung mit Netzprüfgerät dUR 1467 Bo.