• Lfd.
    Nr.

    Datum der
    Zulassung

    Geschäftszeichen
    der Zulassung

    Hersteller

    Verwendungsbereich

    1

    23.10.56

    115.22/4415/56

    Siemens AG

    für Anlagen mit Nennspannungen über 1000 V

     

    Bauart:
    H-Wächter dUR 1468

    Ergänzungen bzw. Abänderungen: -

    Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
    Die Schutzeinrichtung dient zum Überwachen von Hochspannungs-Gummischlauchleitungen,
    deren Hauptleiter am Umfang eines sie umschließenden Innenmantels mit einem gemeinsamen
    leitenden Schirm (Innenschirm), der als Schutzleiter dient, umgeben sind, und bei denen
    außerdem, hiervon isoliert, unter dem Außenmantel ein ebenfalls konzentrisch ausgeführter
    Überwachungsleiter (Außenschirm) angeordnet ist.

    Zur Schutzeinrichtung gehören im wesentlichen Relais, Widerstände, Kondensatoren,
    Gleichrichter, Kleintransformatoren, ein elektronischer Verstärker sowie Schalter und Taster,
    die unter der Bezeichnung 'H-Wächter' dUR 1468 in einem schlagwettergeschützten Gehäuse
    (Bauart SSW dzU 5 Ausf. 10 - Zulassungs-Nr. XIII SSW 5 a -) eingebaut sind, und ein
    Summenstromwandler Bauart SSW eR 1355 W 3 (Zulassungs-Nr. XII SSW 2).

    Beide Betriebsmittel sind für den Einbau am Anfang der zu schützenden Leitung vorgesehen.

    Als Spannungsquelle für den Betrieb der Schutzeinrichtung dient ein Spannungswandler, der
    vor dem am Anfang der zu überwachenden Leitung erforderlichen Hochspannungs-
    Leistungsschalter angeschlossen wird und für den Betriebsmittel allgemein zugelassener
    Bauart Verwendung finden können. Außerdem gehört zur Vorrichtung ein Schalter mit
    Schließer und Öffner und eingebautem Widerstand, der am Ende der zu schützenden Leitung
    beim Stromverbraucher angeordnet wird und für den ebenfalls Betriebsmittel allgemein
    zugelassener Bauart benutzt werden können.

    Der Hochspannungsschalter wird von der Schutzeinrichtung bei ihrem Ansprechen über
    einen Arbeitsstromauslöser unverzögert abgeschaltet. Eine elektrische Einschaltsperre dieses
    Schalters verhindert nach dem Ansprechen das Einschalten bei bestehenden Fehlern.

    Die Einrichtung löst den Hochspannungsschalter bei äußeren Fehlern (Eindringen eines
    geerdeten oder nicht geerdeten leitenden Gegenstandes in die Leitung) oder Unterbrechen
    eines Schirms durch eine vereinigte Ruhe- und Arbeitsstromschaltung in dem durch Schutz-
    und Überwachungsleiter gebildeten Stromkreis aus. Innere Fehler (Erdschluß oder Körperschluß)
    werden durch den Summenstromwandler erfaßt und führen über den elektronischen Verstärker
    ebenfalls zur Auslösung des Hochspannungsschalters.

    Zur Überprüfung der Funktionen der Schutzeinrichtung sind am H-Wächter 2 Prüftasten und
    eine Bereitschaftstaste vorhanden. Mit der einen Prüftaste kann durch künstlichen Schluß
    zwischen Überwachungs- und Schutzleiter die Ansprechbereitschaft auf äußere Fehler, mit der
    anderen Prüftaste durch Anlagen einer Hilfsspannung an die Sekundärwicklung des Summen-
    stromwandlers die Ansprechbereitschaft auf innere Fehler festgestellt werden. Die Schutz-
    einrichtung hält sich nach Ansprechen oder Prüfen selbst.

    Die Bereitschaftstaste dient dazu, die Selbsthaltung, die nach Ansprechen oder Prüfen der
    Schutzeinrichtung eintritt, wieder aufzuheben.

    Beim Betrieb der Schutzeinrichtung müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
    1. Die Schutzeinrichtung muß mit einem Hochspannungs-Selbstschalter mit Arbeitsstrom-
       auslöser elektrisch so in Zusammenhang stehen, daß sie beim Ansprechen das Abschalten
       unverzögert auslöst.
    2. Im Stromkreis des Arbeitsstromauslösers muß ein Hilfsschalter liegen, der diesen Kreis
        bei abgeschaltetem Hochspannungschalter unterbricht.
    3. Der Hochspannungsschalter muß mit einer elektrischen Einschaltsperre ausgerüstet sein,
        die nach Ansprechen der Schutzeinrichtung das Wiedereinschalten erst zuläßt, wenn ihre
        Bereitschaftstaste betätigt worden ist.
    4. Der Spannungswandler zur Speisung der Schutzeinrichtung muß unmittelbar vor dem
        Hochspannungsschalter, und zwar zwischen Trenn-und Leistungsschalter, angeschlossen
        sein.
    5. Am Ende der zu überwachenden Leitung muß ein Schalter mit einem Schließer und einem
        Öffner und mit einem 1000 Ohm-Widerstand für den Überwachungs-Ruhestromkreis
        angeschlossen sein.
    6. Der H-Wächter darf an keine höhere Spannung angeschlossen werden, als auf seinem
        Typenschild angegeben ist.
    7. Nach Beseitigen eines Fehlers darf der Hochspannungsschalter erst wieder eingelegt
        werden, wenn nach dem Betätigen der Bereitschaftstaste mindestens 10 s vergangen sind.
    8. An den Bestandteilen der Schutzeinrichtung und an ihrer Schaltung dürfen keine
        Änderungen vorgenommen werden.

    Verbindliches Schaltbild: SSW 2 NSP 2763 d.

    1 a

    15.9.59

    115.22/5109/59

    Siemens AG

    wie Nr. 1 (für Anlagen mit Nennspannungen über 1000 V)

     

    Bauart: wie Nr. 1

    Ergänzungen bzw. Abänderungen:
    Der Spannungswandler der Schutzeinrichtung besitzt zwischen der Primär- und Sekundär-
    spule eine geerdete Metallfolie. Diese Folie ist in das Schaltbild eingezeichnet. Die Nummer
    des verbindlichen Schaltbildes hat den Index 'e' erhalten.

    Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
    Verbindliche Schaltbilder: 2 NSP 2763 d oder 2 NSP 2763 e

    Schaltung, Wirkungsweise und besondere Kennzeichen: Wie in der Ursprungszulassung.

    Bedingungen für den Betrieb der Schutzschaltungen: Wie in der Ursprungszulassung.

    1 b

    12.10.64

    31-115.22/5647/64

    Siemens AG

    wie Nr. 1

     

    Bauart: wie Nr. 1

    Ergänzungen bzw. Abänderungen:
    Die Schutzeinrichtung kann auch für ortsfest verlegte Hochspannungs-Kunststoffkabel
    mit einer Isolierung auf PVC-Basis, einer Beflechtung aus verzinktem Stahldraht und einem
    Kunststoffmantel aus PVC (Grundbauart NYQY) verwendet werden, bei denen der
    Schutzleiter als Einzeladerhülle aufgeteilt und der Überwachungsleiter konzentrisch
    angeordnet ist.

    Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
    Die Bedingungen der Ursprungszulassung nebst Nachtrag gelten mit folgender Abänderung
    weiter:
    Bei Verwendung der vorgenannten Kabelbauart darf die Gesamtlänge des zu überwachenden
    Kabels 5000 m nicht überschreiten.