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Lfd.
Nr.Datum der
ZulassungGeschäftszeichen
der ZulassungHersteller
Verwendungsbereich
1
23.10.56
115.22/4415/56
Siemens AG
für Anlagen mit Nennspannungen über 1000 V
Bauart:
H-Wächter dUR 1468Ergänzungen bzw. Abänderungen: -
Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
Die Schutzeinrichtung dient zum Überwachen von Hochspannungs-Gummischlauchleitungen,
deren Hauptleiter am Umfang eines sie umschließenden Innenmantels mit einem gemeinsamen
leitenden Schirm (Innenschirm), der als Schutzleiter dient, umgeben sind, und bei denen
außerdem, hiervon isoliert, unter dem Außenmantel ein ebenfalls konzentrisch ausgeführter
Überwachungsleiter (Außenschirm) angeordnet ist.Zur Schutzeinrichtung gehören im wesentlichen Relais, Widerstände, Kondensatoren,
Gleichrichter, Kleintransformatoren, ein elektronischer Verstärker sowie Schalter und Taster,
die unter der Bezeichnung 'H-Wächter' dUR 1468 in einem schlagwettergeschützten Gehäuse
(Bauart SSW dzU 5 Ausf. 10 - Zulassungs-Nr. XIII SSW 5 a -) eingebaut sind, und ein
Summenstromwandler Bauart SSW eR 1355 W 3 (Zulassungs-Nr. XII SSW 2).Beide Betriebsmittel sind für den Einbau am Anfang der zu schützenden Leitung vorgesehen.
Als Spannungsquelle für den Betrieb der Schutzeinrichtung dient ein Spannungswandler, der
vor dem am Anfang der zu überwachenden Leitung erforderlichen Hochspannungs-
Leistungsschalter angeschlossen wird und für den Betriebsmittel allgemein zugelassener
Bauart Verwendung finden können. Außerdem gehört zur Vorrichtung ein Schalter mit
Schließer und Öffner und eingebautem Widerstand, der am Ende der zu schützenden Leitung
beim Stromverbraucher angeordnet wird und für den ebenfalls Betriebsmittel allgemein
zugelassener Bauart benutzt werden können.Der Hochspannungsschalter wird von der Schutzeinrichtung bei ihrem Ansprechen über
einen Arbeitsstromauslöser unverzögert abgeschaltet. Eine elektrische Einschaltsperre dieses
Schalters verhindert nach dem Ansprechen das Einschalten bei bestehenden Fehlern.Die Einrichtung löst den Hochspannungsschalter bei äußeren Fehlern (Eindringen eines
geerdeten oder nicht geerdeten leitenden Gegenstandes in die Leitung) oder Unterbrechen
eines Schirms durch eine vereinigte Ruhe- und Arbeitsstromschaltung in dem durch Schutz-
und Überwachungsleiter gebildeten Stromkreis aus. Innere Fehler (Erdschluß oder Körperschluß)
werden durch den Summenstromwandler erfaßt und führen über den elektronischen Verstärker
ebenfalls zur Auslösung des Hochspannungsschalters.Zur Überprüfung der Funktionen der Schutzeinrichtung sind am H-Wächter 2 Prüftasten und
eine Bereitschaftstaste vorhanden. Mit der einen Prüftaste kann durch künstlichen Schluß
zwischen Überwachungs- und Schutzleiter die Ansprechbereitschaft auf äußere Fehler, mit der
anderen Prüftaste durch Anlagen einer Hilfsspannung an die Sekundärwicklung des Summen-
stromwandlers die Ansprechbereitschaft auf innere Fehler festgestellt werden. Die Schutz-
einrichtung hält sich nach Ansprechen oder Prüfen selbst.Die Bereitschaftstaste dient dazu, die Selbsthaltung, die nach Ansprechen oder Prüfen der
Schutzeinrichtung eintritt, wieder aufzuheben.Beim Betrieb der Schutzeinrichtung müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
1. Die Schutzeinrichtung muß mit einem Hochspannungs-Selbstschalter mit Arbeitsstrom-
auslöser elektrisch so in Zusammenhang stehen, daß sie beim Ansprechen das Abschalten
unverzögert auslöst.
2. Im Stromkreis des Arbeitsstromauslösers muß ein Hilfsschalter liegen, der diesen Kreis
bei abgeschaltetem Hochspannungschalter unterbricht.
3. Der Hochspannungsschalter muß mit einer elektrischen Einschaltsperre ausgerüstet sein,
die nach Ansprechen der Schutzeinrichtung das Wiedereinschalten erst zuläßt, wenn ihre
Bereitschaftstaste betätigt worden ist.
4. Der Spannungswandler zur Speisung der Schutzeinrichtung muß unmittelbar vor dem
Hochspannungsschalter, und zwar zwischen Trenn-und Leistungsschalter, angeschlossen
sein.
5. Am Ende der zu überwachenden Leitung muß ein Schalter mit einem Schließer und einem
Öffner und mit einem 1000 Ohm-Widerstand für den Überwachungs-Ruhestromkreis
angeschlossen sein.
6. Der H-Wächter darf an keine höhere Spannung angeschlossen werden, als auf seinem
Typenschild angegeben ist.
7. Nach Beseitigen eines Fehlers darf der Hochspannungsschalter erst wieder eingelegt
werden, wenn nach dem Betätigen der Bereitschaftstaste mindestens 10 s vergangen sind.
8. An den Bestandteilen der Schutzeinrichtung und an ihrer Schaltung dürfen keine
Änderungen vorgenommen werden.Verbindliches Schaltbild: SSW 2 NSP 2763 d.
1 a
15.9.59
115.22/5109/59
Siemens AG
wie Nr. 1 (für Anlagen mit Nennspannungen über 1000 V)
Bauart: wie Nr. 1
Ergänzungen bzw. Abänderungen:
Der Spannungswandler der Schutzeinrichtung besitzt zwischen der Primär- und Sekundär-
spule eine geerdete Metallfolie. Diese Folie ist in das Schaltbild eingezeichnet. Die Nummer
des verbindlichen Schaltbildes hat den Index 'e' erhalten.Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
Verbindliche Schaltbilder: 2 NSP 2763 d oder 2 NSP 2763 eSchaltung, Wirkungsweise und besondere Kennzeichen: Wie in der Ursprungszulassung.
Bedingungen für den Betrieb der Schutzschaltungen: Wie in der Ursprungszulassung.
1 b
12.10.64
31-115.22/5647/64
Siemens AG
wie Nr. 1
Bauart: wie Nr. 1
Ergänzungen bzw. Abänderungen:
Die Schutzeinrichtung kann auch für ortsfest verlegte Hochspannungs-Kunststoffkabel
mit einer Isolierung auf PVC-Basis, einer Beflechtung aus verzinktem Stahldraht und einem
Kunststoffmantel aus PVC (Grundbauart NYQY) verwendet werden, bei denen der
Schutzleiter als Einzeladerhülle aufgeteilt und der Überwachungsleiter konzentrisch
angeordnet ist.Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
Die Bedingungen der Ursprungszulassung nebst Nachtrag gelten mit folgender Abänderung
weiter:
Bei Verwendung der vorgenannten Kabelbauart darf die Gesamtlänge des zu überwachenden
Kabels 5000 m nicht überschreiten.