• Lfd. Nr.

    Datum der Zulassung

    Geschäftszeichen
    der Zulassung

    Hersteller

    Verwendungsbereich

     7

    17.5.60 14.3.83

    115.22/1719/60 14.23-4-15

    Siemens AG

    für Anlagen mit Nennspannungen bis 220 V

     

    Bauart:
    B-Wächter dUR 1474 T-1

    Ergänzungen bzw. Änderungen: -

    Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
    Die Schutzeinrichtung dient zum Überwachen von Beleuchtungsanlagen mit
    Gummischlauchleitungen, bei denen Außenleiter und Schutzleiter einzeln allseitig
    von einer leitenden Hülle umgeben sind, die den Überwachungsleiter bildet. Der
    Schutzleiter kann auch ohne Umhüllung konzentrisch angeordnet sein.

    Zur Schutzeinrichtung gehören im wesentlichen Relais, Transistoren, Gleichrichter,
    Widerstände, Kondensatoren, ein Trafo, ein Taster, ein Schalter und ein Schütz
    sowie wahlweise ein Meßinstrument für die Anzeige des Isolationswiderstandes.

    Diese Teile sind unter der Bezeichnung 'B-Wächter dUR 1474 T-1' in einem
    (Sch)-Gehäuse dzU 3, Ausf. 10 (Zulassungs-Nr. XIII SSW zu 13) untergebracht
    und zum Einbau am Anfang der überwachten Leitung bestimmt.

    Ferner gehört dazu ein Endglied, bestehend aus einem Gleichrichter und einem
    Widerstand, eingebaut in schlagwettergeschützte Endstecker oder Kupplungssteck-
    vorrichtungen allgemein zugelassener Bauart in Schutzart 'd'.

    Die Einrichtung ist so geschaltet, daß das im Gerät eingebaute Schaltgerät bei Ansprechen
    der Schutzeinrichtung die überwachte Leitung unverzögert abschaltet.

    Das Schaltgerät wird von der Schutzeinrichtung ausgelöst

    1. bei Fehlern durch Unterbrechung des Überwachungs- oder des Schutzleiters und
        durch Schlüsse zwischen beiden;
    2. bei Fehlern durch Schluß zwischen Außenleiter und Überwachungsleiter oder
        zwischen Außenleiter und Schutzleiter (Erd- bzw. Körperschluß).

    Fehler zu 1. werden durch eine grüne, Fehler zu 2. durch eine rote Meldelampe angezeigt.

    Mit einem Prüfschalter kann die Ansprechbereitschaft bei beiden Fehlern festgestellt
    werden. Nach Beseitigung des Fehlers wird die Anlage selbsttätig wieder eingeschaltet.

    Beim Betreiben der Schutzeinrichtung müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

    1. Die Schutzeinrichtung darf nur für zugelassene Leitungsbauarten verwendet werden,
        soweit Außenleiter und Schutzleiter einzeln allseitig von einem Überwachungsleiter aus
        durchgehend leitfähigem Werkstoff umgeben sind. Beim Schutzleiter kann die Umhüllung
        fehlen, wenn er konzentrisch angeordnet ist. Bis zum Aufbrauch vorhandener Leitungen
        ist auch die Verwendung anderer vieradriger Leitungsbauarten zulässig.
    2. Damit die Ankopplungswiderstände des Erdschluß-Meßkreises parallel geschaltet sind,
        muß an die überwachte Leitung wenigstens ein Verbraucher mit verhältnismäßig geringem
        Gleichstromwiderstand angeschlossen sein.
    3. aufgehoben
    4. In den Anschlußräumen der an die Leitung angeschlossenen Betriebsmittel müssen
        Außenleiter und Schutzleiter gegenüber dem Überwachungsleiter mit einem Längen-
        überschuß angeschlossen werden.
    5. Der Justierwiderstand des Erdschlußmeßkreises muß so eingestellt sein, daß die
        Schutzeinrichtung bei einem Erdschluß mit einem Fehlerwiderstand von wenigstens
        15 kOhm abschaltet.
    6. Änderungen an Einbauteilen der Schutzeinrichtung dürfen nicht vorgenommen werden.
        Anlagen, die mit der o.g. Schutzeinrichtung versehen sind, bedürfen nach § 25 Abs. 5 BVOE
        keiner Isolationsüberwachung. Ist die Schutzeinrichtung jedoch so geschaltet, daß der
        Erdschlußmeßkreis bei eingeschaltetem Schaltgerät durch dessen Hilfskontakt von der
        zu überwachenden Leitung abgetrennt wird, so müssen die Anlagen durch eine weitere
        Erdschlußmeßeinrichtung überwacht werden, die bei Erdschluß (s. Ziff. 5 der Bedingungen)
        selbsttätig abschaltet.

    Verbindliche Schaltbilder: SSW NSP 20 661 b (Wächter); SSW NSP 20 659 b
    (Verstärkereinsatz VE für Erdschlußüberwachung); SSW NSP 20 660 b (Verstärkereinsatz
    VÜ für Überwachungskreis).

    7a

    24.2.61

    115.22/945/61

    Siemens AG

    wie Nr. 7

     

    Bauart: wie Nr. 7

    Ergänzungen bzw. Änderungen: -

    Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
    Die als B-Wächter zusammengebaute Einrichtung kann auch einzeln oder doppelt
    zusammen mit einem Einphasen-Trafo und zugehörigen Schalter, Sicherungen und
    Kuppelrelais als Beleuchtungsstation unter der Bezeichnung dR 1482-5000 TL/1B
    oder dR 1482-5000 TL/2B in dem Gehäuse dzR 1457 (Zulassungs-Nr. XIII SSW zu 23)
    eingebaut sein.

    7b

    15.5.61

    115.22/1821/61

    Siemens AG

    wie Nr. 7

     

    Bauart: B-Wächter dUR 1474 T-2

    Ergänzungen bzw. Abänderungen:
    Einbau eines Steuereinsatzes, bestehend aus 2 Relais und 4 Trockengleichrichtern

    Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
    Wirkungsweise und besondere Kennzeichen: Wie Ursprungszulassung.
    Darüber hinaus ist durch den Einbau des Steuereinsatzes die Möglichkeit gegeben,
    die in einem Streb eingesetzten Förderer- und Hobelantriebe durch die an den
    Strebleuchten angebrachten Schalter stillzusetzen.

    Der mit dem Steuereinsatz eingerichtete B-Wächter erhält die Bezeichnung dUR 1474 T-2.

    Bedingungen für den Betrieb der Schutzeinrichtung: Wie Ursprungszulassung.
    Für den Betrieb des B-Wächters dUR 1474 T-2 dürfen nur Gummischlauchleitungen
    verwendet werden, die mit zusätzlichen Steuerleitern versehen sind.

    Verbindliche Schaltbilder: SSW NSP 20951 a (B-Wächter); SSW 5 NSP 20 952
    (Steuereinsatz St).

    7c

    23.10.61

    115.22/4903/61

    Siemens AG

    wie Nr. 7

     

    Bauart: wie Nr. 7b

    Ergänzungen bzw. Änderungen: -

    Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
    Für die Schutzeinrichtung dürfen auch Endglieder nach der Schutzart 's' eingebaut in
    Betriebsmittel der Schutzart 'e' verwendet werden.

    7d

    23.10.62

    115.22/5551/62

    Siemens AG

    wie Nr. 7

     

    Bauart: -

    Ergänzungen bzw. Änderungen: -

    Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
    Die für den Betrieb der Schutzeinrichtung unter der Ziffer 1. gestellten Bedingung
    wird wie folgt ergänzt:

    Zu 1.: ... Die Schutzeinrichtung darf auch für zugelassene Leitungsbauarten mit
    leitender Heulle um alle Außenleiter verwendet werden, bei denen eine Ader als
    Uberwachungsleiter und die leitenden Hüllen aller Adern als Schutzleiter verwendet
    werden.

    7e

    22.1.70

    14.23 I 7

    Siemens AG

    wie Nr. 7

     

    Bauart: -

    Ergänzungen bzw. Abänderungen:
    1. Benennung der Beleuchtungsstation dR 1482 - 5000 TL/2 B künftig 8 SF 202...
    2. Änderung der Schaltung der Beleuchtungsstation
    3. Ergänzung der Beleuchtungsstation durch Einbau eines Steuereinsatzes

    Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
    Der Steuereinsatz bewirkt, daß jeweils bestimmte Antriebe (für Strebförderer oder Hobel)
    stillgesetzt werden, je nachdem, in welchem der beiden Leuchtenstränge das
    Stillsetzkommando gegeben worden ist.

    Verbindliche Schaltbilder: 2 NSP 20 808 g v. 14.12.68; 2 NS 279 99500 0106 v. 20.7.70;
    TVE/Sk 717 v. 19.12.68

    Gemäß § 25 Abs. 8 BVOE wird erklärt, daß der Schutzleiter betriebsmäßig Strom führen darf.

    7f

    18.4.73

    14.23 I 24

    Siemens AG

    wie Nr. 7

     

    Bauart: 8 SF 202 ...

    Ergänzungen bzw. Abänderungen:
    Wahlweise Ergänzung der Beleuchtungsstation durch eine Streb-Stillsetzeinrichtung unter
    Verwendung des Bausteines 8 SG 1150 und eines Endgliedes, bestehend aus einer Diode
    oder einer Diode mit Widerstand.

    Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:

    Verbindliches Schaltbild: 2 NS 279 99500 0080 a vom 8.11.1972.

    7g

    22.10.71
    20.6.78

    14.23 I 16 14.23-3-3

    Siemens AG

    wie Nr. 7

     

    Bauart: B-Wächter 8 SG 2011, 8 SG 2012

    Ergänzungen bzw. Abänderungen:
    Änderung der Bauartbezeichnung in maschinenlesbare Benennungen:
    Steckeinsatz 8 SX 1005 (bisher R 1480 VE1); 8 SX 1006 (bisher R 1480 VÜ1);
    8 SX 1016 (bisher R 1480 ST1); Ersetzen der Schmelzsicherungen durch Leitung-
    sschutzschalter.

    Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
    Die Schutzeinrichtung darf nur in solche schlagwettergeschützten Gehäuse eingebaut sein,
    bei denen Prüfschalter oder -taster bei geschlossenem Gehäuse betätigt werden können.

    Verbindliche Schaltbilder: 3 NS 277 99502 012 4; 3 NS 277 99502 013 2; 4 NS 277 99501 004 2;
    4 NS 277 99501 005 9; 4 NS 277 99501 003 4; 4 NS 277 99501 0117; 4 NS 277 99501 0125 a.

    7h

    29.3.74

    14.23 I 32

    Siemens AG

    wie Nr. 7

     

    Bauart: Beleuchtungsstation 8 SF 20 2...

    Ergänzungen bzw. Abänderungen:
    1. Bennenung des Steuereinsatzes künftig 8 SX 1010
    2. Wahlweise Änderung der Schaltung der Beleuchtungsstation derart, daß für jeden
        Leuchtenstrang der Beleuchtungsstation ein Steckeinsatz 8 SX 1010 vorhanden ist.

    Verbindliches Schaltbild: 2 E 271 S 180 vom 25.1.1974

    Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb: -.

    7i

    29.4.75

    14.23 II 11

    Siemens AG

    wie Nr. 7

     

    Bauart: B-Wächter 8 SY 2829

    Ergänzungen bzw. Abänderungen:
    Die Anordnung der Bauteile ist gegenüber der Bauart 8 SG 2011 aus Gründen der
    Zweckmäßigkeit geändert worden.

    Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:

    Verbindliches Schaltbild: 4 NS 281 99005 0029 vom 6.7.70.

    7j

    10.5.77

    14.23-2-28

    Siemens AG

    wie Nr. 7

     

    Bauart: -

    Ergänzungen bzw. Änderungen:
    1. Einbau des Bausteins 8 SG 1150 und eines Endgliedes, bestehend aus einem Widerstand
        und einer Diode, anstelle des bisherigen Stillsetz-Steuereinsatzes 8 SX 1016.
    2. Einbau einer Drossel, die die beiden Außenleiter ausgangsseitig galvanisch miteinander
        verbindet.

    Verbindliches Schaltbild: 3 NS 277 99502 0330 vom 15.2.77

    Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb: -.