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Lfd. Nr.
Datum der Zulassung
Geschäftszeichen
der ZulassungHersteller
Verwendungsbereich
8
5.4.56
115.30/921/56
Siemens AG
wie Nr. 7
Bauart: B-Wächter dUR 1474
Ergänzungen bzw. Änderungen: -
Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
Von den Widerständen einer Meßbrücke ist einer im Endstecker der Leitung eingebaut und
über den Überwachungs- und den Schutzleiter der zu überwachenden Leitung an die Brücke
angeschlossen. Die an der Brücke abgegriffene Spannung wird an die Gitter einer Elektronenröhre
(Doppeltriode ECC 81) gelegt. Solange die Leitung fehlerfrei und damit die Brücke im Gleichgewicht
ist, wird die Röhre so ausgesteuert, daß beide Anodenströme gleich groß sind. Diese Anodenströme
speisen die Halbwicklungen des 1. Überwachungsrelais. Die magnetischen Wirkungen der
Wicklungen heben sich auf, so daß das Relais in Ruhe bleibt. Wird durch äußere Fehler (Schluß
zwischen Schutz- und Überwachungsleiter oder Unterbrechung des Überwachungs- oder Schutz-
leiters) das Gleichgewicht der Brücke gestört, ändern sich die Anodenströme in entgegengesetzer
Richtung, das Relais wird erregt und unterbricht den Spulenkreis des dem Beleuchtungsstrang
vorgeschalteten Schützes.Beide Anodenströme der Röhre fließen noch über die erste Wicklung eines 2. Überwachungsrelais,
das damit nur erregt werden kann, wenn die Röhre aufgeheizt und fehlerfrei ist. Der Relaiskontakt
ist so geschaltet, daß der Spulenkreis des Schützes nur geschlossen ist, wenn das Relais erregt
wird. Bei einem inneren Fehler (Schluß eines Außenleiters mit dem Schutzleiter Erdschluß oder
mit dem Überwachungsleiter) kommt ein Stromfluß über einen weiteren Widerstand, die zweite
Wicklung des 2. Überwachungsrelais und über einen Gleichrichter in den anderen Außenleiter
zustande. Dadurch wird die magnetische Wirkung der beiden Anodenströme im 2. Relais auf-
gehoben. Es fällt ab und unterbricht den Stromkreis der Schützspule. Nach dem Abschalten wird
ein Fehlerstrom von einer Spannungsquelle (Gleichrichter) aufrecht erhalten, so daß das Schütz
erst nach Verschwinden des Fehlers wieder eingeschaltet wird.Eine grüne Meldelampe zeigt das Ansprechen des 1. Relais, eine rote das Ansprechen des 2. Relais
an.Das Signalgeben mit den im Beleuchtungsstrang angeschlossenen Leuchten ist durch Unter-
brecherkontakte im Überwachungsleiter möglich.Nach Beseitigung eines Fehlers schaltet das Schütz selbsttätig wieder ein, wenn der Endstecker am
Ende der Leitung angeschlossen ist.Die zur Speisung der Schutzeinrichtung dienenden Teile (Umspanner und Gleichrichter), die
Elektronenröhre, die Uberwachungs-Relais nebst Kondensator zur Funkenlöschung, die Melde-
lampen und Widerstände sich unter der Bezeichnung 'Beleuchtungswächter' zusammen mit dem
Schütz (einschließlich Schmelzsicherung und Trennschalter) in dem Gehäuse Bauart dzU 1 Ausf. 1
(Zulassungs-Nr. XIII SSW 15) eingebaut. Dazu gehört ein Widerstand in einem besonderen End-
stecker.Beim Betreiben des Beleuchtungswächters Bauart dUR 1474 mußen folgende Bedingungen erfüllt
sein:
1. Die Leitung der Beleuchtungsanlage muß durchgehend sein. Abzweigleitungen dürfen nicht
angeschlossen werden.
2. Außenleiter und Schutzleiter müssen gegenüber dem Überwachungsleiter in den Leuchten mit
einem Längenüberschuß so angeschlossen werden, daß die ganze Leitung nach Trennung des
Überwachungsleiteranschlusses noch wenigstens 12 cm weiter aus dem Leuchtenanschlußteil
gezogen werden kann, bevor die übrigen Adern auf Zug beansprucht werden.
3. Die Verwendung des Beleuchtungswächters ist nur zulässig
a) mit 4adrigen Gummischlauchleitungen starker Ausführung für BuT NSSH,
b) mit 3adrigen Gummischlauchleitungen starker Ausführung für BuT NSSH, soweit die 3 Adern
unter dem Außenmantel mit einer Umhüllung aus leitendem Gummi mit eingelegten Kupferlitzen
(Überwachungsleiter) liegen.
4. Der Beleuchtungswächter darf nur in Netzen mit einer Nennfrequenz von 50 Hz verwendet
werden.
5. Der Beleuchtungswächter darf an keine andere Spannung angeschlossen werden, als auf dem
Typenschild des Gehäuses angegeben ist.
6. Das Verstellen der Gitter-Vorspannung an der Elektronenröhre ist nur bei ausgebautem Gerät
und nur in der Werkstatt zulässig.
7. Änderungen an den Einbauteilen des Beleuchtungswächters dürfen nicht vorgenommen werden.Eine mit dem Beleuchtungswächter ausgerüstete Beleuchtungsanlage bedarf keiner zusätzlichen
Isolationsüberwachungseinrichtung.Verbindliches Schaltbild: SSW 3 NSP 2612 c.
8a
11.10.56
115.33/3695/56
Siemens AG
wie Nr. 7
Bauart: wie Nr. 8
Ergänzungen bzw. Änderungen: -
Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
Die als 'Beleuchtungswächter' zusammengebaute Einrichtung kann auch einzeln oder doppelt
zusammen mit einem Einphasentrafo und zugehörigen Schaltern, Sicherungen und Kuppelrelais
als Beleuchtungsstation unter der Bezeichnung dR 1482-5000 L in dem Gehäuse Bauart
dzR 1457 (Zulassungs-Nr. XIII SSW zu 23) eingebaut sein.