• Lfd. Nr.

    Datum
    der Zulassung

    Geschäftszeichen der Zulassung

    Hersteller

    Verwendungsbereich

    10

    14.10.60
    16.9.76

    115.33/5581/60 14.23-2-23

    Calor-Emag Elektrizitäts-AG

    wie Nr. 7

     

    Bauart: D 2 LL 2 A

    Ergänzungen bzw. Änderungen: -

    Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
    Die Schutzeinrichtung dient zum Überwachen von Beleuchtungsanlagen mit Gummischlauch-
    leitungen, bei denen Außenleiter und Schutzleiter einzeln allseitig von einer leitenden Hülle
    umgeben sind, die den Überwachungsleiter bildet. Der Schutzleiter kann auch ohne Umhüllung
    konzentrisch angeordnet sein.

    Zur Schutzeinrichtung gehören im wesentlichen:
    Relais, Gleichrichter, Widerstände, Kondensatoren, Stromwandler, Kleintrafo, Drosselspule,
    Schütz, Schalter und ein Meßinstrument für die Anzeige des Isolationswiderstandes.

    Diese Teile sind unter der Bezeichnung 'LL-Schutz für Abbaubeleuchtung' in einem
    (Sch)-Gehäuse dz 156 285 (Zulassungs-Nr.XIII Calor 9 a) untergebracht und zum Einbau am
    Anfang der überwachten Leitung bestimmt.

    Ferner gehört dazu ein Endglied, bestehend aus einem Gleichrichter, eingebaut in schlag-
    wettergeschützte Endstecker oder Kupplungssteckvorrichtungen allgemein zugelassener
    Bauart.

    Die Einrichtung ist so geschaltet, daß das im Gerät eingebaute Schütz bei Ansprechen der
    Schutzeinrichtung die überwachte Leitung unverzögert abschaltet.

    Das Schütz wird von der Schutzeinrichtung ausgelöst:
    1. bei Fehlern durch Unterbrechung des Überwachungs- oder des Schutzleiters und durch
        Schluß zwischen beiden;
    2. bei Fehlern durch Schluß zwischen Außenleiter und Überwachungsleiter oder zwischen
        Außenleiter und Schutzleiter (Erd- bzw. Körperschluß);
    3. bei Fehlern durch Schluß zwischen den Außenleitern.

    Fehler zu 1. und 2. werden durch Erlöschen je einer Meldelampe angezeigt. Nach Beseitigung
    dieser Fehler wird die Anlage selbsttätig wieder eingeschaltet.

    Bei Fehlern zu 3. ist ein Wiedereinschalten erst nach Betätigung des Trennschalters möglich.

    Mit einem Prüfschalter kann durch Ablesen des Meßinstrumentes die Funktion des Über-
    wachungskreises für die Fehler zu 2. festgestellt werden. Die Ansprechbereitschaft des
    Überwachungskreises für die Fehler zu 1. wird bei jedem Signalisieren mit der Beleuchtungs-
    anlage geprüft.

    Die an die Schutzeinrichtung angeschlossene Leitung wird auch in abgeschaltetem Zustande
    auf die Fehler zu 1. und 2. überwacht.

    Beim Betreiben der Schutzeinrichtung müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
    1. Die Schutzeinrichtung darf für zugelassene Leitungsbauarten verwendet werden, soweit
       Außenleiter und Schutzleiter einzeln allseitig von einem Überwachungsleiter aus durch-
       gehend leitfähigem Werkstoff umgeben sind. Bei Schutzleiter kann die Umhüllung fehlen,
       wenn er konzentrisch angeordnet ist. Bis zum Aufbrauch vorhandener Leitungen ist auch
       die Verwendung anderer 4adriger Leitungsbauarten zulässig.
    2. Die an die Schutzeinrichtung angeschlossene Leitung darf nur so lang sein, daß die
        Kapazität zwischen Schutzleiter und Überwachungsleiter nicht mehr als 0,5 µF beträgt.
    3. In den Anschlußräumen der an die Leitung angeschlossenen Betriebsmittel müssen Außen-
        leiter und Schutzleiter gegenüber dem Überwachungsleiter mit einem Längenüberschuß
        angeschlossen werden.
    4. Änderungen an den Einbauteilen der Schutzeinrichtungen dürfen nicht vorgenommen
        werden.

    Anlagen, die mit der oben genannten Schutzeinrichtung versehen sind, bedürfen nach
    § 25 Abs. 5 BVOE keiner Isolationsüberwachung.

    Verbindliches Schaltbild: Calor-Emag 351 393 vom 29.12.1959.

    10a

    23.10.62

    115.22/5551/62

    wie Nr. 10

    wie Nr. 7

     

    Bauart: wie Nr. 10

    Ergänzungen bzw. Änderungen: -

    Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
    Die für den Betrieb der Schutzeinrichtung unter Ziffer 1. gestellte Bedingung wird wie
    folgt ergänzt:

    Zu 1.: ... Die Schutzeinrichtung darf auch für zugelassene Leitungsbauarten mit leitender Hülle
    um alle Außenleiter verwendet werden, bei denen eine Ader als Überwachungsleiter und die
    leitenden Hüllen aller Adern als Schutzleiter verwendet werden.

    10b

    15.3.63

    115.22/1477/63

    wie Nr. 10

    wie Nr. 7

     

    Bauart: wie Nr. 10

    Ergänzungen bzw. Abänderungen:
    Primärwindungszahl des Stromwandlers für den Überstromüberwachungsteil geändert.

    Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb: -.

    10c

    26.1.67

    115.30/441/67

    wie Nr. 10

    wie Nr. 7

     

    Bauart: wie Nr. 10

    Ergänzungen bzw. Abänderungen:
    Änderung der Daten elektrischer Bauelemente

    Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:

    Verbindliche Schaltbilder: 351 393-1 vom 15.11.1966; 
                                           351 393-1 Schaltung 2 vom 15.11.1956
    Die Schutzeinrichtung wird künftig in das Gehäuse der Bauart dz 156 285, zugelassen unter
    XIII Calor 9 b, eingebaut.

    10d

    30.5.73

    14.23 I 22

    Calor-Emag

    wie Nr. 7

     

    Bauart: wie Nr. 10

    Ergänzungen bzw. Abänderungen:
    Wahlweise Ergänzung des LL-Schutzes für Abbaubeleuchtung durch eine Stillsetzeinrichtung
    unter Verwendung eines Relais und eines Endgliedes, welches im wesentlichen aus einer
    Diode besteht.

    Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:

    Verbindliches Schaltbild: 351 393-0403 vom 22.6.1972.

    10e

    21.4.87

    14.23-5-12

    Color-Emag E-AG

    wie Nr. 10

     

    Bauart: -

    Ergänzungen bzw. Änderungen:
    Wahlweise Verwendung eines Endgliedes HA-Z 6708-3 (Hersteller: Hamacher GmbH)
    am Ende der überwachten Leitung.

    Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
    Bei Verwendung eines Endgliedes HA-Z 6708-3 kann das an die überwachte Leitung
    angeschlossene Betriebsmittel von seinem Aufstellungsort aus mit Hilfe des Überwachungs-
    leiters gesteuert werden.

    Das Endglied muß in einem dafür allgemein zugelassenen schlagwettergeschützten Gehäuse
    untergebracht sein.