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Lfd. Nr.
Datum
der ZulassungGeschäftszeichen der Zulassung
Hersteller
Verwendungsbereich
10
14.10.60
16.9.76115.33/5581/60 14.23-2-23
Calor-Emag Elektrizitäts-AG
wie Nr. 7
Bauart: D 2 LL 2 A
Ergänzungen bzw. Änderungen: -
Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
Die Schutzeinrichtung dient zum Überwachen von Beleuchtungsanlagen mit Gummischlauch-
leitungen, bei denen Außenleiter und Schutzleiter einzeln allseitig von einer leitenden Hülle
umgeben sind, die den Überwachungsleiter bildet. Der Schutzleiter kann auch ohne Umhüllung
konzentrisch angeordnet sein.Zur Schutzeinrichtung gehören im wesentlichen:
Relais, Gleichrichter, Widerstände, Kondensatoren, Stromwandler, Kleintrafo, Drosselspule,
Schütz, Schalter und ein Meßinstrument für die Anzeige des Isolationswiderstandes.Diese Teile sind unter der Bezeichnung 'LL-Schutz für Abbaubeleuchtung' in einem
(Sch)-Gehäuse dz 156 285 (Zulassungs-Nr.XIII Calor 9 a) untergebracht und zum Einbau am
Anfang der überwachten Leitung bestimmt.Ferner gehört dazu ein Endglied, bestehend aus einem Gleichrichter, eingebaut in schlag-
wettergeschützte Endstecker oder Kupplungssteckvorrichtungen allgemein zugelassener
Bauart.Die Einrichtung ist so geschaltet, daß das im Gerät eingebaute Schütz bei Ansprechen der
Schutzeinrichtung die überwachte Leitung unverzögert abschaltet.Das Schütz wird von der Schutzeinrichtung ausgelöst:
1. bei Fehlern durch Unterbrechung des Überwachungs- oder des Schutzleiters und durch
Schluß zwischen beiden;
2. bei Fehlern durch Schluß zwischen Außenleiter und Überwachungsleiter oder zwischen
Außenleiter und Schutzleiter (Erd- bzw. Körperschluß);
3. bei Fehlern durch Schluß zwischen den Außenleitern.Fehler zu 1. und 2. werden durch Erlöschen je einer Meldelampe angezeigt. Nach Beseitigung
dieser Fehler wird die Anlage selbsttätig wieder eingeschaltet.Bei Fehlern zu 3. ist ein Wiedereinschalten erst nach Betätigung des Trennschalters möglich.
Mit einem Prüfschalter kann durch Ablesen des Meßinstrumentes die Funktion des Über-
wachungskreises für die Fehler zu 2. festgestellt werden. Die Ansprechbereitschaft des
Überwachungskreises für die Fehler zu 1. wird bei jedem Signalisieren mit der Beleuchtungs-
anlage geprüft.Die an die Schutzeinrichtung angeschlossene Leitung wird auch in abgeschaltetem Zustande
auf die Fehler zu 1. und 2. überwacht.Beim Betreiben der Schutzeinrichtung müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
1. Die Schutzeinrichtung darf für zugelassene Leitungsbauarten verwendet werden, soweit
Außenleiter und Schutzleiter einzeln allseitig von einem Überwachungsleiter aus durch-
gehend leitfähigem Werkstoff umgeben sind. Bei Schutzleiter kann die Umhüllung fehlen,
wenn er konzentrisch angeordnet ist. Bis zum Aufbrauch vorhandener Leitungen ist auch
die Verwendung anderer 4adriger Leitungsbauarten zulässig.
2. Die an die Schutzeinrichtung angeschlossene Leitung darf nur so lang sein, daß die
Kapazität zwischen Schutzleiter und Überwachungsleiter nicht mehr als 0,5 µF beträgt.
3. In den Anschlußräumen der an die Leitung angeschlossenen Betriebsmittel müssen Außen-
leiter und Schutzleiter gegenüber dem Überwachungsleiter mit einem Längenüberschuß
angeschlossen werden.
4. Änderungen an den Einbauteilen der Schutzeinrichtungen dürfen nicht vorgenommen
werden.Anlagen, die mit der oben genannten Schutzeinrichtung versehen sind, bedürfen nach
§ 25 Abs. 5 BVOE keiner Isolationsüberwachung.Verbindliches Schaltbild: Calor-Emag 351 393 vom 29.12.1959.
10a
23.10.62
115.22/5551/62
wie Nr. 10
wie Nr. 7
Bauart: wie Nr. 10
Ergänzungen bzw. Änderungen: -
Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
Die für den Betrieb der Schutzeinrichtung unter Ziffer 1. gestellte Bedingung wird wie
folgt ergänzt:Zu 1.: ... Die Schutzeinrichtung darf auch für zugelassene Leitungsbauarten mit leitender Hülle
um alle Außenleiter verwendet werden, bei denen eine Ader als Überwachungsleiter und die
leitenden Hüllen aller Adern als Schutzleiter verwendet werden.10b
15.3.63
115.22/1477/63
wie Nr. 10
wie Nr. 7
Bauart: wie Nr. 10
Ergänzungen bzw. Abänderungen:
Primärwindungszahl des Stromwandlers für den Überstromüberwachungsteil geändert.Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb: -.
10c
26.1.67
115.30/441/67
wie Nr. 10
wie Nr. 7
Bauart: wie Nr. 10
Ergänzungen bzw. Abänderungen:
Änderung der Daten elektrischer BauelementeWirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
Verbindliche Schaltbilder: 351 393-1 vom 15.11.1966;
351 393-1 Schaltung 2 vom 15.11.1956
Die Schutzeinrichtung wird künftig in das Gehäuse der Bauart dz 156 285, zugelassen unter
XIII Calor 9 b, eingebaut.10d
30.5.73
14.23 I 22
Calor-Emag
wie Nr. 7
Bauart: wie Nr. 10
Ergänzungen bzw. Abänderungen:
Wahlweise Ergänzung des LL-Schutzes für Abbaubeleuchtung durch eine Stillsetzeinrichtung
unter Verwendung eines Relais und eines Endgliedes, welches im wesentlichen aus einer
Diode besteht.Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
Verbindliches Schaltbild: 351 393-0403 vom 22.6.1972.
10e
21.4.87
14.23-5-12
Color-Emag E-AG
wie Nr. 10
Bauart: -
Ergänzungen bzw. Änderungen:
Wahlweise Verwendung eines Endgliedes HA-Z 6708-3 (Hersteller: Hamacher GmbH)
am Ende der überwachten Leitung.Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
Bei Verwendung eines Endgliedes HA-Z 6708-3 kann das an die überwachte Leitung
angeschlossene Betriebsmittel von seinem Aufstellungsort aus mit Hilfe des Überwachungs-
leiters gesteuert werden.Das Endglied muß in einem dafür allgemein zugelassenen schlagwettergeschützten Gehäuse
untergebracht sein.