• Lfd.
    Nr.

     Datum der Zulassung

    Geschäftszeichen
    der Zulassung

    Hersteller

    Verwendungsbereich

    33

    12.5.80

    14.23-3-14

    AEG-
    TELEFUNKEN AG

    Für Anlagen mit Nennspannungen
    über 220 V nach § 60 Abs. 3 BVOE
    vom 15.10.1971 / 1.3.1978

     

    Bauart: -

    Ergänzungen bzw. Abänderungen: -

    Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
    Zur Schutzeinrichtung gehören im wesentlichen:
    Baustein Schutzleiter-Überwachungsrelais SLR 100 und Baustein Erdschlußrelais ER 100
    wahlweise mit Ankopplungsdrosselspulen ED 100. Ferner gehört zu der Schutzeinrichtung
    ein Endglied, das zum Einbau am Ende der überwachten Leitung vorgesehen ist. Das Endglied
    besteht im allgemeinen aus einer Diode und einem Widerstand. Sofern der an die Leitung
    angeschlossene Motor von seinem Aufstellungsort aus mit Hilfe des Überwachungsleiters
    gesteuert werden soll, kann das Endglied 8 SG 2024 (Hersteller Siemens AG), bestehend aus
    Gleichrichter, Widerstand und Relais in einem Gehäuse allgemein zugelassener Bauart der
    Schutzart (Sch)d, verwendet werden.

    Gemäß § 25 Abs. 8 BVOE wird erklärt, daß der Schutzleiter betriebsmäßig Strom führen darf.

    Die Schutzeinrichtung dient zur Überwachung von Leitungen
    a) mit als konzentrische Hülle angeordnetem Schutzleiter und als leitende Hülle (Schirm) oder
        leitende nichtmetallene Hülle über den einzelnen Adern und als Einzelader angeordnetem
        Überwachungsleiter,
    b) mit als konzentrische Hülle und leitende Hülle (Schirm) oder leitende nichtmetallene Hülle
        über den einzelnen Adern angeordnetem Schutzleiter und als Einzelader angeordnetem
        Überwachungsleiter,
    c) mit gleichmäßig aufgeteiltem als Einzeladerhülle ausgebildetem Schutzleiter und als leitende
        Hülle (Schirm) unter dem Außenmantel angeordnetem Überwachungsleiter.

    Beim Betreiben der Schutzeinrichtung müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
    1. Die Schutzeinrichtung darf nur für zugelassene Leitungsbauarten
        a) mit als konzentrische Hülle angeordnetem Schutzleiter und als leitende Hülle (Schirm)
            oder leitende nichtmetallene Hülle über den einzelnen Adern und als Einzelader ange-
            ordnetem Überwachungsleiter,
        b) mit als konzentrische Hülle und leitende Hülle (Schirm) oder leitende nichtmetallene Hülle
            über den einzelnen Adern angeordnetem Schutzleiter und als Einzelader angeordnetem
            Überwachungsleiter,
        c) mit gleichmäßig aufgeteiltem als Einzeladerhülle ausgebildetem Schutzleiter und als
            leitende Hülle (Schirm) unter dem Außenmantel angeordnetem Überwachungsleiter
            verwendet werden.
    2. Leitungen nach 1.b) müssen mit einer Leitungsschutzkette o.ä. betrieben werden.
    3. Die Schutzeinrichtung muß mit dem am Anfang der überwachten Leitung angeordneten
        Schaltgerät elektrisch so in Zusammenhang stehen, daß die Leitung nur bei eingeschalteter
        Schutzeinrichtung unter Spannung gesetzt werden kann.
    4. Die Ansprechbereitschaft der Schutzeinrichtung muß mit einer fest eingebauten Prüfein-
        richtung festgestellt werden können. Die Schutzeinrichtung darf nur in solche Gehäuse
        eingebaut sein, bei denen die Prüfschalter oder -taster bei geschlossenen Gehäusen betätigt
        werden können. Auf eine Prüfeinrichtung für den Baustein Schutzleiter-Überwachungsrelais
        kann verzichtet werden, wenn der Überwachungsstromkreis für den Schutzleiter zum Steuern
        des an die Leitung angeschlossenen Betriebsmittels benutzt wird. Die Steuerschalter müssen
        in diesem Falle den Überwachungsstromkreis sowohl öffnen als auch kurzschließen.
    5. Das Ansprechen der Schutzeinrichtung muß durch Meldelampen angezeigt sein.
    6. Der Baustein Erdschlußrelais ist über Ankopplungsdrosselspulen an die Leitung anzu-
        schließen, wenn die Leiter nicht ständig über den Verbraucher galvanisch verbunden sind.
    7. In den Anschlußräumen der an die Leitungen angeschlossenen Betriebsmittel müssen
        Außenleiter und Schutzleiter gegenüber dem Überwachungsleiter mit einem Längenüberschuß
        angeschlossen sein.
    8. Änderungen der Schutzeinrichtung dürfen nicht vorgenommen werden.

    Verbindliche Schaltbilder: S 4 ME 3161.2047 Ü (3) vom 7.3.80;
                                         S 4 V 42-ME 3163.2015 GP (4) vom 31.10.79;
                                         S 4 V 42-ME 3161.2045 GP (4) vom 31.10.79.

    33a

    19.9.80

    14.23-3-14

    AEG-
    TELEFUNKEN AG

    wie Nr. 33

     

    Bauart: -

    Ergänzungen bzw. Änderungen: -

    Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
    Zur Temperaturüberwachung der Motoren dürfen in den Zuleitungen Steueradern angeordnet
    sein. Hierbei muß ein induktivsymmetrischer Aufbau der Zuleitungen gewährleistet bleiben.
    Als zugehörige Auslösegeräte dürfen nur die Bauarten TMA 100, TMA 31 und 8 SD 8412
    verwendet werden.

    33b

    22.6.82
    31.3.89

    14.21-92-14 14.23-5-11

    AEG-
    TELEFUNKEN AG

    wie Nr. 33

     

    Bauart: -

    Ergänzungen bzw. Änderungen:
    Wahlweise Verwendung des Endgliedes FE 1 N oder FE 2 N (Hersteller: ELMI Elektronik
    GmbH) am Ende der überwachten Leitung

    Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
    Bei Verwendung des Endgliedes FE 1 N oder FE 2 N kann der an die Leitung angeschlossene
    Motor von seinem Aufstellungsort aus mit Hilfe des Überwachungsleiters gesteuert werden.

    Als Aus-Taster dürfen nur solche Geräte verwendet werden, die einen zusätzlichen Schließer
    besitzen; der Überwachungsstromkreis ist bei Betätigung des Tasters sowohl zu unterbrechen
    als auch kurzzuschließen.

    Es sind nur solche Aus-Taster zulässig, die in der 'Aus'-Stellung eine Rast haben.

    33c

    27.7.84

    14.23-3-14

    AEG-
    TELEFUNKEN AG

    wie Nr. 33

     

    Bauart: -

    Ergänzungen bzw. Änderungen:
    Änderung von Bauelementen in den Bausteinen ER 100 und SLR 100.

    Verbindliche Schaltbilder: S 4 V 42-ME 3161.2045 GP (4) vom 22.5.1984;
                                         S 4 V 42-ME 3163.2015 GP (4) vom 22.5.1984

    Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb: -.

    33d

    16.10.84

    14.23-4-20

    AEG-
    TELEFUNKEN AG

    wie Nr. 33

     

    Bauart: -

    Ergänzungen bzw. Änderungen:
    Wahlweise Verwendung des Endgliedes HERE 10 (Hersteller: Herrmann Elektro-GmbH)
    am Ende der überwachten Leitung.

    Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
    Bei Verwendung des Endgliedes HERE 10 kann der an die Leitung angeschlossene Motor
    von seinem Aufstellungsort aus mit Hilfe des Überwachungsleiters gesteuert werden.

    33e

    29.11.84

    14.23-4-22

    AEG-
    Telefunken AG

    wie Nr. 33

     

    Bauart: -

    Ergänzungen bzw. Änderungen:
    Wahlweise Verwendung des Endgliedes HERE 20 (Hersteller: Herrmann Elektro-GmbH)
    am Ende der überwachten Leitung.

    Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
    wie zu Endglied HERE 10 in einem 1000 V-Netz.

    33f

    13.6.85

    14.23-5-3

    AEG-
    Telefunken AG

    wie Nr. 33

     

    Bauart: -

    Ergänzungen bzw. Änderungen:
    Wahlweise Verwendung des ÜL-Trenners HEP 15 T (Hersteller: Herrmann Elektro-GmbH)
    an beliebiger Stelle im Überwachungsstromkreis für den Schutzleiter

    Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
    Durch den ÜL-Trenner kann der an die Leitung angeschlossene Motor abgeschaltet werden.
    Der Trenner ersetzt nicht die zum Steuern von Motoren zugelassenen Endglieder; er ersetzt
    ferner nicht einen Stillsetz- und Sperrschalter, der den Motor gegen Anlaufen sperrt.

    33g

    18.11.85

    14.23-4-20

    AEG-
    Telefunken AG

    wie Nr. 33

     

    Bauart: -

    Ergänzungen bzw. Änderungen:
    Wahlweise Verwendung des Endgliedes HERE 40 (Hersteller: Herrmann Elektro-GmbH)
    am Ende der überwachten Leitung.

    Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
    wie zu Endglied HERE 10. Das Endglied muß in einem dafür zugelassenen schlagwetter-
    geschützten Gehäuse untergebracht sein.

    33h

    19.3.87

    14.23-5-13

    AEG Aktiengesellschaft

    wie Nr. 33

     

    Bauart: -

    Ergänzungen bzw. Änderungen:
    Änderung von Bauelementen im Schutzleiter-Überwachungsrelais SLR 100.
    Wahlweise Verwendung des Schutzleiter-Überwachungsrelais SLR 101.
    Wahlweise Verwendung eines Endgliedes dY-02, dY-02/1, dY-03 oder dY-04
    (Hersteller: Gebr. Eickhoff Maschinenfabrik und Eisengießerei mbH) am Ende der
    überwachten Leitung.

    Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
    Der Kapazitätswert zwischen Schutzleiter und Überwachungsleiter einer durch das
    Schutzleiter-Überwachungsrelais SLR 101 überwachten Leitung darf 1 µF nicht übersteigen.

    Die Endglieder dY-02, dY-02/1, dY-03 und dY-04 dürfen nur in Verbindung mit dem
    Schutzleiter-Überwachungsrelais SLR 101 verwendet werden.

    Bei Verwendung eines Endgliedes dY-02, dY-02/1, dY-03 oder dY-04 kann der an die Leitung
    angeschlossene Motor von seinem Aufstellungsort aus mit Hilfe des Überwachungsleiters
    gesteuert werden.

    Das Endglied muß in einem Gehäuse der Zündschutzart (Sch)d untergebracht sein.

    Verbindliche Schaltbilder: 3163.2032 Sp(4) vom 13.1.1987; 3163.2031 Sp(4) vom 13.1.1987.

     33i

    5.10.88

    14.23-6-3

    AEG-Telefunken AG

     wie Nr. 33

     

    Bauart: -

    Ergänzung bzw. Änderung:
    Wahlweise Verwendung der Zusatzsperre LZS (Hersteller: ELMI Elektronik GmbH) als
    Wiedereinschaltsperre.

    Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
    Die Zusatzsperre LZS verhindert das Wiedereinschalten einer erdschlußbehafteten Leitung
    sowie einer Leitung, die erdschlußbehaftet war, bis zur manuellen Betätigung eines
    Quittierschalters.

    Die elektronischen Teile sind in einem Gehäuse mit Gewindestutzen untergebracht und
    vergossen.

    Die Kapazität der überwachten Leitung darf 1,2  µF je Phase nicht überschreiten.

    Verbindliche Schaltbilder: E 921 vom 8.8.1988; F 925 vom 8.8.1988
    Verbindlicher Prüfbericht des RWTÜV: III.3.1/142/88 vom 9.8.1988.

    33j

    31.3.89

    14.23-5-11

    AEG-Telefunken AG

    wie Nr. 33

     

    Bauart: -

    Ergänzungen bzw. Änderungen:
    Wahlweise Verwendung des Endgliedes FE 1, FE 3 oder FE 3 N (Hersteller: ELMI Elektronik
    GmbH) am Ende der überwachten Leitung.

    Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
    wie Nr. 33b.

    33k

    3.10.89

    14.23-5-18

    AEG Aktiengesellschaft

    wie Nr. 33

     

    Bauart: -

    Ergänzungen bzw. Änderungen:
    Wahlweise Verwendung des Endgliedes HERE 'U' (Hersteller: Herrmann Elektro-GmbH)
    am Ende der überwachten Leitung.

    Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
    wie zu Endglied HERE 10 in einem 500 V- oder 1000 V-Netz. Das Endglied muß in einem
    dafür allgemein zugelassenen schlagwettergeschützten Gehäuse untergebracht sein.

    Einschränkende Bedingung:
    Die Verwendung des Endgliedes ist nur in solchen Schutzeinrichtungen zulässig, in denen
    der Baustein 'Schutzleiterüberwachungsrelais' SLR 100 mit dem Baustein 'Erdschlußrelais'
    ER 100 verwendet wird.

    33l

    23.10.89

    14.23-6-14

    AEG Aktiengesellschaft

    wie Nr. 33

     

    Bauart: -

    Ergänzungen bzw. Änderungen:
    Wahlweise Verwendung der Erdschlußsperre ENZ (Hersteller: ELMI Elektronik GmbH)

    Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
    Die Erdschlußsperre verhindert das Wiedereinschalten einer erdschlußbehafteten Leitung
    sowie einer Leitung, die erdschlußbehaftet gewesen ist, bis zur manuellen Betätigung eines
    Quittierschalters.

    Einschränkende Bedingung:
    Die Kapazität der Leitung darf 1,2 µF je Phasenleiter nicht überschreiten.

    33m

    20.6.90

    14.23-6-15

    AEG Aktiengesellschaft

    wie Nr. 33

     

    Bauart: -

    Ergänzung bzw. Änderungen:
    Wahlweise Verwendung des Erdschlußrelais ER 101

    Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
    Das Erdschlußrelais ER 101 dient der Isolationsmessung zur Abschaltung und verhindert
    das Wiedereinschalten einer erdschlußbehafteten Leitung sowie einer Leitung, die
    erdschlußbehaftet gewesen ist, bis zur manuellen Betätigung eines Quittierschalters.

    Bedingung für den Betrieb:
    Die Schutzeinrichtung darf nur mit einem Erdschlußrelais ER 101 verwendet werden,
    deren Tastsicherung F1 jederzeit betriebsbereit ist.