• Lfd. Nr.

    Datum der Zulassung

    Geschäftszeichen
    der Zulassung

    Hersteller

    Verwendungsbereich

     2

    16.4.53

    I 3715/149/53

    Felten & Guilleaume Kabelwerke AG

    für Anlagen mit Nennspannungen über 1000 V

     

    Bauart: -

    Ergänzungen bzw. Abänderungen: -

    Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
    Die Schutzeinrichtung dient zur Überwachung von Hochspannungs-Gummischlauchleitungen,
    deren Hauptleiter über ihrer Isolierung einzeln mit einem Schutzleiter-Schirm umgeben sind,
    und unter deren Außen-Gummimantel ein Überwachungsleiter in Form eines Schirmes
    angeordnet ist, der alle im Innen-Gummimantel geführten Haupt- und Steuerleiter umschließt.

    Zur Schutzeinrichtung gehören im wesentlichen Relais, Kondensatoren, Gleichrichter,
    Widerstände, Schalter und Tasten, die in einem schlagwettergeschützten Gehäuse
    (Bauart Calor-Emag d 156 065, Zulassungs-Nr. XIII Calor 1) untergebracht sind, und
    ein Summen-Stromwandler, Bauart Land & See eWSSI (Zulassungs-Nr. XII Land & See 1)
    oder Bauart eWSSII.

    Beide Betriebsmittel sind für den Einbau am Anfang der zu schützenden Leitung vorgesehen.

    Zum Betrieb der Vorrichtung gehören als Spannungsquelle ein Spannungswandler, eine
    Prüftaste und ein Ausschalter, für die Betriebsmittel allgemein zugelassener Bauart
    Verwendung finden können.

    Der Spannungswandler wird vor dem am Anfang der zu überwachenden Leitung
    erforderlichen Hochspannungsschalter angeschlossen. Prüftaste und Ausschalter werden
    am Ende der zu schützenden Leitung beim Stromverbraucher angeordnet.

    Die Schutzeinrichtung bewirkt durch Beeinflussung des vorgeschalteten Hochspannungs-
    schalters das Abschalten bei Eindringen eines geerdeten oder nicht geerdeten leitenden
    Gegenstandes in die Leitung (Schluß zwischen Überwachungsleiter und Schutzleiter), bei
    Schluß zwischen Steuerader und Schutzleiter und bei Einphasen-Erdschluß.

    Zur Überprüfung der Fuktionen der genannten Einrichtungen kann mit der Prüftaste am
    Ende der Leitung durch künstlichen Schluß zwischen Überwachungs- und Schutzleiter
    die Ansprechbereitschaft der Schutzeinrichtung festgestellt und durch eine besondere
    Prüftaste im Gehäuse der Schutzeinrichtung die Summenstromschaltung überwacht werden.

    Beim Betrieb der Schutzeinrichtung müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

    1. Die Schutzeinrichtung muß stets mit einem Hochspannungs-Selbstschalter mit Arbeits-
        stromauslöser elektrisch so in Zusammenhang stehen, daß sie beim Ansprechen den
        Schalter zum unverzögerten Abschalten auslöst.
    2. Der Spannungswandler zur Speisung der Schutzeinrichtung muß vor dem Hoch-
        spannungsschalter, und zwar unmittelbar an die zum Schalter führende Zuleitung,
        angeschlossen sein.
    3. Im Stromkreis des Arbeitsstromauslösers des Hochspannungsschalters muß ein
        Hilfsschalter Verwendung finden, der diesen Kreis beim Ausschalten des Hauptschalters
        unterbricht, und der durch zeitlich frühere Kontaktgabe ein Einschalten der Hauptkontakte
        nicht zuläßt. Anstelle der zeitlich früheren Kontaktgebung kann zur Verhinderung eines
        gedankenlosen Schaltens auch eine mechanisch wirkende Einschaltsperre verwendet werden.
    4. Am Ende der zu überwachenden Leitung muß eine Taste zur Prüfung der Ansprech-
        bereitschaft und ein Schalter (Ausschalter) mit festen Schaltstellungen angeordnet sein,
        durch den über den Arbeitsstromauslöser der Hochspannungsschalter zum Abfallen gebracht
        und ein Wiedereinschalten verhindert werden kann.
    5. Der Kleintrafo der Schutzeinrichtung darf an keine höhere Spannung angeschlossen werden,
        als auf dem Typenschild der Einrichtung angegeben ist.
    6. An den Bestandteilen der Schutzeinrichtung und ihrer Schaltung dürfen keine Änderungen
        vorgenommen werden.

    Verbindliches Schaltbild: L & S 158/I.

    2 a

    2.11.56

    115.30/4059/56

    wie Nr. 2

    wie Nr. 2

     

    Bauart: -

    Ergänzungen bzw. Abänderungen:
    Die Schutzeinrichtung kann in Zukunft auch in Verbindung mit Hochspannungsschaltern
    verwendet werden, die eine elektrische Einschaltsperre besitzen. Außerdem ist die Schaltung
    insoweit geändert worden, daß das Ansprechen auf Erdschluß mit einer Glimmlampe angezeigt
    wird.

    Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
    Wirkungsweise und besondere Kennzeichen: Wie in Ursprungszulassung

    Bedingungen für den Betrieb der Schutzeinrichtung:
    Wie in Ursprungszulassung

    Die Ziffer 3 der Bedingungen wird wie folgt ergänzt:
    Bei Hochspannungsschaltern mit elektrischer Einschaltsperre ist deren Betätigungsspule
    über die Schutzeinrichtung so an die Spannungsquelle der Schutzeinrichtung anzuschließen,
    daß sie nach Auslösen der Schutzeinrichtung das Wiedereinlegen des Schalters verhindert.
    Als Ausschalter am Ende der Hochspannungsleitung muß ein doppelpoliger Drehschalter
    verwendet werden.

    Verbindliches Schaltbild: L & S 158/I a.

    2 b

    28.1.60

    115.21/5793/58

    wie Nr. 2

    wie Nr. 2

     

    Bauart:  -

    Ergänzungen bzw. Abänderungen:
    1. Anschluß des Hochspannungswandlers vor dem netzseitigen Trennschalter des Hoch-
        spannungs-Leitungsschalters,
    2. Einbau eines Sicherungsschalters zwischen Sekundärseite des Hochspannungswandlers
        und dem Spannungswandler in der Schutzeinrichtung,
    3. Einbau eines Tiefpaßfilters innerhalb der Schutzeinrichtung,
    4. Verbindung von Überwachungsleiter und dritter Steuerader für die Abschaltung des
        Hochspannungsschalters bei Unterbrechung des Überwachungsleiters oder der dritten
        Steuerader.

    Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
    Wirkungsweise und besondere Kennzeichen:
    Wie Ursprungszulassung. Darüber hinaus bewirkt die Schutzeinrichtung das Abschalten
    des vorgeschalteten Hochspannungsschalters bei Unterbrechung des Überwachungsleiters
    oder der dritten Steuerader.

    Bedingungen für den Betrieb der Schutzeinrichtung:
    Die Bedingungen der Ursprungszulassung nebst Nachtrag gelten weiter zuzüglich
    folgender Bestimmungen:

    1. Die Gesamtlänge der zu überwachenden Hochspannungs-Gummischlauchleitung
       darf 5000 m nicht überschreiten,
    2. jeweils nach 800 m Leitungslänge ist in den Überwachungsleiter ein Widerstand von
       mindestens 50 Ohm einzuschalten.

    Verbindliches Schaltbild: L & S 158/I a-1 vom 11.7.58.

    2 c

    12.10.64

    31-115.22/5647/64

    wie Nr. 2

    wie Nr. 2

     

    Bauart: -

    Ergänzungen bzw. Abänderungen:
    Die Schutzeinrichtung kann auch für ortsfest verlegte Hochspannungs-Kunststoffkabel
    mit einer Isolierung auf PVC-Basis, einer Beflechtung aus verzinktem Stahldraht und
    einem Kunststoffmantel aus PVC (Grundbauart NYQY) verwendet werden, bei denen
    der Schutzleiter als Einzeladerhülle aufgeteilt und der Überwachungsleiter konzentrisch
    angeordnet ist.

    Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
    Die Bedingungen der Ursprungszulassung nebst Nachträgen gelten mit folgender
    Abänderung weiter:

    Nach jeweils 600 m Kabellänge ist in den Überwachungsleiter ein Widerstand von
    mindestes 50 Ohm einzuschalten.

    2 d

    30.12.68

    14.23 / 3

    wie Nr. 2

    wie Nr. 2

     

    Bauart: -

    Ergänzungen bzw. Änderungen: -

    Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:

    Die Bedingungen der Ursprungszulassung nebst Nachträgen werden insoweit geändert,
    daß unabhängig von der Kabel- und Leitungsbauart jeweils nach 600 m Kabel-/Leitungs-
    länge in den Überwachungsleiter ein Widerstand von mindestens 50 Ohm einzuschalten
    ist.

    Verbindliches Schaltbild: L & S 158/I a-2.

    2 e

    9.2.72

    14.23 / 19

    wie Nr. 2

    wie Nr. 2

     

    Bauart: -

    Ergänzungen bzw. Abänderungen:
    Änderung der Anschlußklemmenbelegung und der äußeren Schaltung

    Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
    Die Bedingungen für den Betrieb der Schutzeinrichtung werden wie folgt geändert:

    1. Fortfall des doppelpoligen Drehschalters und der Prüftaste am Ende der/des zu
        überwachenden Leitung/Kabels sowie des mitgeführten 100 V-Stromkreises.
    2. Nach jeweils 3 km Kabel-/Leitungslänge ist in den Überwachungsleiter ein Widerstand
        von mindestens 50 Ohm einzuschalten, wenn als Überwachungsleiter eine Steuerader
        verwendet wird.

    Verbindliches Schaltbild: L & S 158/I b
    Die vorhandenen Schutzeinrichtungen sind dem o.a. Schaltbild anzupassen.