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12.10.1990
18.24.2-5-2Verwendung von Schreitausbau
A 2.16
An die Bergämter des Landes Nordrhein-Westfalen
Betr.: Verwendung von Schreitausbau
hier: Drosseleinrichtungen in Zuführungsleitungen zu Ausbauzylindern
Bezug: Mitteilung vom 12.10.1990 über Unfälle in Verbindung mit Schreitausbau, SBl. M 1
Unter Bezugnahme auf die o.g. Mitteilung über Unfälle in Verbindung mit Schreitausbau wird
darauf hingewiesen, daß auch beim Ein- und Ausfahren von Schreitausbau nach den Ziffern 1 und
2 der in der Rundverfügung vom 19.4.1982 genannten Grundsätze zu verfahren ist.Da die Entwicklung der hydraulischen Steuerungen des Schreitausbaus in den letzten Jahren zu
großen Zuleitungs- und Ventilquerschnitten und somit zu großen Volumenströmen geführt hat,
wurden die Bewegungsabläufe der Ausbaugestelle erheblich schneller. Dies gilt insbesondere für
Bewegungsvorgänge von Ausbauteilen (Haupt- und Anstellkappen, Kohlenstoßfänger), die durch
Ausbauzylinder (Eck-, Gelenk-, Klappzylinder) ausgelöst werden. Beim Staatlichen Material-
prüfungsamt NRW wurden bei Prüfstandsversuchen Geschwindigkeiten der genannten Ausbauteile
bis zu 50 cm/s gemessen. Wie die in der o.g. Mitteilung beschriebenen Unfälle zeigen, können
diese plötzlichen Bewegungen zu erheblichen Gefahren für Personen führen.Um diese Gefahren künftig zu vermindern, ist es erforderlich, die Geschwindigkeit der vorgenannten
Ausbauteile zu begrenzen. Dabei sollte ein Wert von 30 cm/s - gemessen an den Kappen- und
Kohlenstoßfängerspitzen - beim Absenken der Kappen bzw. beim Ein- und Ausfahren der
Kohlenstoßfänger nicht überschritten werden. Sofern dieser Wert bei den Ausbauteilen des
vorhandenen Schreitausbaus überschritten wird, sind Drosseln mit maximal 1,5 mm Durchmesser
einzusetzen. Diese Drosselung gilt nur für Zuführungsleitungen zwischen Steuerventil und Zylinder,
jedoch nicht für Verbindungsleitungen zwischen Zylinder und Druckbegrenzungsventil, um weiterhin
den erforderlichen Flüssigkeitsablauf bei Überlastung der Zylinder sicherzustellen. Ebenfalls
ausgenommen sind Schreit- und Schiebekappenzylinder sowie die Stempel des Schreitausbaus.
Die getroffenen Maßnahmen sind in den zugehörigen Hydraulikplänen zu dokumentieren.Sie werden gebeten, im Wege des Betriebsplanverfahrens sicherzustellen, daß im neubeschafften
Schreitausbau nur solche hydraulischen Steuerungen verwendet werden, die den vorgenannten
Anforderungen entsprechen. Für die ggf. erforderliche Umrüstung des vorhandenen Schreitausbaus
bitte ich, angemessene Fristen festzulegen.Dortmund, den 12.10.1990
Landesoberbergamt NW
S c h e l t e r