• 09.05.1979

    18.24.2-3-17

    Sicherheit beim Lösen der Verbindungen
    am Gleitbogenausbau

    A 2.16


    An die Bergämter des Landes NW

    Betr.: Sicherheit beim Lösen der Verbindungen am Gleitbogenausbau
    hier: Verwendung hydraulischer Lösegeschirre

    In der Vergangenheit haben sich wiederholt schwere und tödliche Unfälle dadurch ereignet,
    daß Personen beim Lösen der unter Spannung stehenden Verbindungen des Gleitbogenausbaus
    von wegfliegenden Schrauben, abspringenden Laschen oder zurückschlagenden Ausbauteilen
    getroffen und verletzt wurden.

    Die steigende Zahl dieser Unfälle macht es erforderlich, für die vorbeschriebenen Arbeiten
    künftig besondere Sicherheitsmaßnahmen vorzusehen.

    Ich bitte deshalb zu veranlassen, daß die in Frage kommenden Betriebspunkte, z.B. Raubbetriebe
    und Streben mit herausgezogenen Antrieben, in angemessener Zeit mit geeigneten Lösegeschirren,
    z.B. hydraulischen Raubgabeln, ausgerüstet werden.

    Nach Ablauf einer hierfür festzulegenden Übergangszeit von längstens 6 Monaten dürfen unter
    Spannung stehende Verbindungsschrauben am Gleitbogenausbau nur noch dann gelöst werden,
    wenn die Ausbausegmente zuvor mit den Lösegeschirren verspannt worden sind.

    Ich bitte, das Entsprechende im Wege des Betriebsplanverfahrens zu veranlassen.

    Falls die angestrebte Sicherheit im Einzelfall durch andere Maßnahmen erreicht werden soll,
    bitte ich, dem Landesoberbergamt hierüber zu berichten.

    Dortmund, den 9.5.1979

    Landesoberbergamt NW

    C o e n d e r s