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09.05.1979
18.24.2-3-17Sicherheit beim Lösen der Verbindungen
am GleitbogenausbauA 2.16
An die Bergämter des Landes NW
Betr.: Sicherheit beim Lösen der Verbindungen am Gleitbogenausbau
hier: Verwendung hydraulischer LösegeschirreIn der Vergangenheit haben sich wiederholt schwere und tödliche Unfälle dadurch ereignet,
daß Personen beim Lösen der unter Spannung stehenden Verbindungen des Gleitbogenausbaus
von wegfliegenden Schrauben, abspringenden Laschen oder zurückschlagenden Ausbauteilen
getroffen und verletzt wurden.Die steigende Zahl dieser Unfälle macht es erforderlich, für die vorbeschriebenen Arbeiten
künftig besondere Sicherheitsmaßnahmen vorzusehen.Ich bitte deshalb zu veranlassen, daß die in Frage kommenden Betriebspunkte, z.B. Raubbetriebe
und Streben mit herausgezogenen Antrieben, in angemessener Zeit mit geeigneten Lösegeschirren,
z.B. hydraulischen Raubgabeln, ausgerüstet werden.Nach Ablauf einer hierfür festzulegenden Übergangszeit von längstens 6 Monaten dürfen unter
Spannung stehende Verbindungsschrauben am Gleitbogenausbau nur noch dann gelöst werden,
wenn die Ausbausegmente zuvor mit den Lösegeschirren verspannt worden sind.Ich bitte, das Entsprechende im Wege des Betriebsplanverfahrens zu veranlassen.
Falls die angestrebte Sicherheit im Einzelfall durch andere Maßnahmen erreicht werden soll,
bitte ich, dem Landesoberbergamt hierüber zu berichten.Dortmund, den 9.5.1979
Landesoberbergamt NW
C o e n d e r s