• 09.03.2005

    83.18.8-2003-2

    Arbeiten im Gewinnungsfeld von Streben

    A 2.16

    An die Bergämter des Landes NRW

    Arbeiten im Gewinnungsfeld von Streben

    Auf Empfehlung der Gemeinschaftsaufgabe Arbeitsschutz (GAAS) wurde unter Beteiligung von
    Vertretern der Bergbau-Berufsgenossenschaft, der Bezirksregierung Arnsberg, des Bergamts
    Recklinghausen, der DSK-Ruhr sowie der IGBCE einvernehmlich der Leitfaden für die Durchführung
    von Arbeiten im Gewinnungsfeld von Streben" erarbeitet.

    Die BBG-Bochum hat die Verbreitung des Leitfadens auf den Bergwerken der DSK sowie die
    Übersendung an die Bergämter und andere interessierte Stellen übernommen. Weitere Exemplare
    können bei der BBG-Bochum oder der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie
    in NRW, angefordert werden.

    In diesem Leitfaden werden insbesondere die nach dem Stand der Sicherheitstechnik erforderlichen
    Maßnahmen und Verhaltensregeln zur Minimierung der Gefahren durch Stein- und Kohlenfall in
    Streben erläutert und dargestellt; er soll daher auf den Bergwerken der DSK Bestandteil des
    Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokuments nach § 3 ABBergV werden.

    Ich bitte, die im Leitfaden beschriebenen Anforderungen im Betriebsplanverfahren zur Geltung zu
    bringen und die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW, über
    wesentliche Abweichungen von diesen Anforderungen zu unterrichten.

    Vorstehende Rundverfügung ersetzt die Verfügungen vom 4.8.1977 – 18.22-1-29 – und vom
    24.2.1983 – 18.22.1-9-11 (beide im Sammelblatt unter A 2.16), die hiermit aufgehoben werden.

    Bezirksregierung Arnsberg
    Abteilung Bergbau und Energie in NRW

    Im Auftrag:

    M i c h a e l  K i r c h n e r

  • Anlagen