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06.01.1993
14.4.1-1-4Elektrohydraulische Steuereinrichtungen
von SchreitausbauA 2.16
Stand: 16.04.1996
An die Bergämter des Landes NRW
Betr: Verwaltungsvorschrift des Landesoberbergamts Nordrhein-Westfalen für die Prüfung und
Verwendung elektrohydraulischer Steuereinrichtungen von Schreitausbau im Steinkohlenbergbau
unter TageDie Verwaltungsvorschrift für die Prüfung und Verwendung elektrohydraulischer Steuereinrichtungen
von Schreitausbau im Steinkohlenbergbau unter Tage wird nachstehend bekanntgemacht.Der sachliche Inhalt der Verwaltungsvorschrift wurde unter Beteiligung des Oberbergamts für das
Saarland und das Land Rheinland-Pfalz und des Staatlichen Materialprüfungsamts NRW sowie
unter Mitwirkung von Vertretern des Steinkohlenbergbaus und der Hersteller erarbeitet. Die
DMT-Gesellschaft für Forschung und Prüfung mbH und der Fachverband Grubenausbau im
Wirtschaftsverband Stahlverformung e.V. hatten Gelegenheit zur Stellungnahme.Die Verwaltungsvorschrift soll bis zum Inkrafttreten entsprechender Europäischer Normen ein
einheitliches Verwaltungshandeln sicherstellen Dies gilt für die Prüfungen elektrohydraulischer
Steuereinrichtungen für Schreitausbau im Rahmen der Zulassungsverfahren nach § 130 Abs. 1 BVOSt,
für die Verwendung dieser Steuereinrichtungen und für deren Dokumentation.Dortmund, den 06.01.1993
Landesoberbergamt NRW
S c h e l t e r