• 06.01.1993

    14.4.1-1-4

    Elektrohydraulische Steuereinrichtungen
    von Schreitausbau

    A 2.16


    Stand: 16.04.1996

    An die Bergämter des Landes NRW

    Betr: Verwaltungsvorschrift des Landesoberbergamts Nordrhein-Westfalen für die Prüfung und
    Verwendung elektrohydraulischer Steuereinrichtungen von Schreitausbau im Steinkohlenbergbau
    unter Tage

    Die Verwaltungsvorschrift für die Prüfung und Verwendung elektrohydraulischer Steuereinrichtungen
    von Schreitausbau im Steinkohlenbergbau unter Tage wird nachstehend bekanntgemacht.

    Der sachliche Inhalt der Verwaltungsvorschrift wurde unter Beteiligung des Oberbergamts für das
    Saarland und das Land Rheinland-Pfalz und des Staatlichen Materialprüfungsamts NRW sowie
    unter Mitwirkung von Vertretern des Steinkohlenbergbaus und der Hersteller erarbeitet. Die
    DMT-Gesellschaft für Forschung und Prüfung mbH und der Fachverband Grubenausbau im
    Wirtschaftsverband Stahlverformung e.V. hatten Gelegenheit zur Stellungnahme.

    Die Verwaltungsvorschrift soll bis zum Inkrafttreten entsprechender Europäischer Normen ein
    einheitliches Verwaltungshandeln sicherstellen Dies gilt für die Prüfungen elektrohydraulischer
    Steuereinrichtungen für Schreitausbau im Rahmen der Zulassungsverfahren nach § 130 Abs. 1 BVOSt,
    für die Verwendung dieser Steuereinrichtungen und für deren Dokumentation.

    Dortmund, den 06.01.1993

    Landesoberbergamt NRW

    S c h e l t e r