• 09.08.2001

    83.18.7-1999-9


    Ortsbrust- und Stoßsicherungen


    A 2.16

    An die Bergämter des Landes NRW

    Ortsbrust- und Stoßsicherungen

    Auf Empfehlung der Gemeinschaftsaufgabe Arbeitsschutz (GAAS) wurde unter Beteiligung
    von Vertretern der Bergbau-Berufsgenossenschaft, der Bezirksregierung Arnsberg, des
    Bergamtes Kamen, der DSK-Ruhr und DSK-Saar, der Fa. Thyssen Schachtbau GmbH sowie
    der IGBCE einvernehmlich der "Leitfaden für die Gestaltung von Ortsbrust- und Stoßsicherungen
    in Streckenvortrieben des deutschen Steinkohlenbergbaus" erarbeitet.

    Die BBG-Bochum hat die Verbreitung des Leitfadens auf den Bergwerken der DSK sowie die
    Übersendung an die Bergämter und andere interessierte Stellen übernommen. Weitere Exemplare
    können bei der BBG-Bochum oder der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 8, angefordert werden.

    Der Leitfaden empfiehlt als Ortsbrustsicherung neben der 1-Strang-Bühne mit integrierter Orts-
    brustsicherung ausschließlich das Ankern. Andere Möglichkeiten der Ortsbrustsicherung sind
    auf Sonderfälle (z.B. Streckenansätze) zu beschränken und im zugehörigen Betriebsplanantrag
    besonders zu begründen.

    Ich bitte, die im Leitfaden beschriebenen Anforderungen an Ortsbrust- und Stoßsicherungen im
    Betriebsplanverfahren zur Geltung zu bringen und die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung
    Bergbau und Energie in NRW, über wesentliche Abweichungen von diesen Anforderungen zu
    unterrichten.

    Vorstehende Rundverfügung ersetzt die Verfügungen vom 9.8.1976 - 18.22.1-6-86 - und
    vom 30.6.1982 - 18.22.1-9-6 - (SBl. A 2.16), die hiermit aufgehoben werden.

    Dortmund, den 9.8.2001


    Bezirksregierung Arnsberg
    Abteilung Bergbau und Energie
    in Nordrhein-Westfalen

    Im Auftrag
    E k h a r t  M a a t z