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09.08.2001
83.18.7-1999-9
Ortsbrust- und Stoßsicherungen
A 2.16An die Bergämter des Landes NRW
Ortsbrust- und Stoßsicherungen
Auf Empfehlung der Gemeinschaftsaufgabe Arbeitsschutz (GAAS) wurde unter Beteiligung
von Vertretern der Bergbau-Berufsgenossenschaft, der Bezirksregierung Arnsberg, des
Bergamtes Kamen, der DSK-Ruhr und DSK-Saar, der Fa. Thyssen Schachtbau GmbH sowie
der IGBCE einvernehmlich der "Leitfaden für die Gestaltung von Ortsbrust- und Stoßsicherungen
in Streckenvortrieben des deutschen Steinkohlenbergbaus" erarbeitet.Die BBG-Bochum hat die Verbreitung des Leitfadens auf den Bergwerken der DSK sowie die
Übersendung an die Bergämter und andere interessierte Stellen übernommen. Weitere Exemplare
können bei der BBG-Bochum oder der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 8, angefordert werden.Der Leitfaden empfiehlt als Ortsbrustsicherung neben der 1-Strang-Bühne mit integrierter Orts-
brustsicherung ausschließlich das Ankern. Andere Möglichkeiten der Ortsbrustsicherung sind
auf Sonderfälle (z.B. Streckenansätze) zu beschränken und im zugehörigen Betriebsplanantrag
besonders zu begründen.Ich bitte, die im Leitfaden beschriebenen Anforderungen an Ortsbrust- und Stoßsicherungen im
Betriebsplanverfahren zur Geltung zu bringen und die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung
Bergbau und Energie in NRW, über wesentliche Abweichungen von diesen Anforderungen zu
unterrichten.Vorstehende Rundverfügung ersetzt die Verfügungen vom 9.8.1976 - 18.22.1-6-86 - und
vom 30.6.1982 - 18.22.1-9-6 - (SBl. A 2.16), die hiermit aufgehoben werden.
Dortmund, den 9.8.2001
Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung Bergbau und Energie
in Nordrhein-Westfalen
Im Auftrag
E k h a r t M a a t z