• 20.07.2001

    18.24.1-2000-2

     
    Türstock-Richtlinien

     
    A 2.16

    An die Bergämter des Landes NRW

    Betr.: Türstock-Richtlinien

    Die Rundverfügung über Türstockausbau im Vortriebsbereich von Strecken sowie Auf- und
    Abhauen vom 23.12.1977 - 18.24.1-2-2 - (veröffentlicht im Sammelblatt unter A 2.16)
    entsprach insbesondere durch die zunehmende maschinelle Auffahrung von Rechteckstrecken
    und Breitaufhauen - z. T. in Verbindung mit Ankerausbau - nicht mehr dem Stand der Technik.

    Die nachfolgend bekannt gemachten Türstock-Richtlinien wurden mit Vertretern der Deutschen
    Steinkohle AG und der Deutschen Montan Technologie GmbH sowie der Bergämter erarbeitet
    und ersetzen die vorgenannte Rundverfügung.

    Sie werden hiermit gebeten, bei der künftigen Prüfung von Betriebsplänen über Streckenvortriebe
    sowie Auf- und Abhauen mit Türstockausbau die Türstock-Richtlinien zu Grunde zu legen. Für
    wiederholt aufzufahrene Sonderbauwerke nach Abschnitt 1 der Türstock-Richtlinien empfielt es
    sich, einen entsprechenden Ausbaukatalog, auf den dann im Einzelfall Bezug genommen werden
    kann, betriebsplanmäßig zuzulassen.

    Über grubensicherheitlich bedeutsame Ereignisse im Zusammenhang mit den Türstock-Richtlinen
    bitte ich die Bezirksregierung Arnsberg umgehend zu unterrichten.

    Dortmund, den 10.7.2001

    Bezirksregierung Arnsberg
    Abteilung Bergbau und Energie
    in Nordrhein-Westfalen

    Im Auftrag
    E k h a r t  M a a t z