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20.07.2001
18.24.1-2000-2
Türstock-Richtlinien
A 2.16An die Bergämter des Landes NRW
Betr.: Türstock-Richtlinien
Die Rundverfügung über Türstockausbau im Vortriebsbereich von Strecken sowie Auf- und
Abhauen vom 23.12.1977 - 18.24.1-2-2 - (veröffentlicht im Sammelblatt unter A 2.16)
entsprach insbesondere durch die zunehmende maschinelle Auffahrung von Rechteckstrecken
und Breitaufhauen - z. T. in Verbindung mit Ankerausbau - nicht mehr dem Stand der Technik.Die nachfolgend bekannt gemachten Türstock-Richtlinien wurden mit Vertretern der Deutschen
Steinkohle AG und der Deutschen Montan Technologie GmbH sowie der Bergämter erarbeitet
und ersetzen die vorgenannte Rundverfügung.Sie werden hiermit gebeten, bei der künftigen Prüfung von Betriebsplänen über Streckenvortriebe
sowie Auf- und Abhauen mit Türstockausbau die Türstock-Richtlinien zu Grunde zu legen. Für
wiederholt aufzufahrene Sonderbauwerke nach Abschnitt 1 der Türstock-Richtlinien empfielt es
sich, einen entsprechenden Ausbaukatalog, auf den dann im Einzelfall Bezug genommen werden
kann, betriebsplanmäßig zuzulassen.Über grubensicherheitlich bedeutsame Ereignisse im Zusammenhang mit den Türstock-Richtlinen
bitte ich die Bezirksregierung Arnsberg umgehend zu unterrichten.Dortmund, den 10.7.2001
Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung Bergbau und Energie
in Nordrhein-Westfalen
Im Auftrag
E k h a r t M a a t z