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21.12.2004
83.18.24.1-2004-2
Schweißarbeiten an Ausbauteilen
A 2.16
An die Bergämter des Landes NRW (außer Bergamt Düren)
Schweißarbeiten an Ausbauteilen
Die Anforderungen an das Schweißen von Ausbaugestellen sowie von Stempeln und Zylindern
(hydraulischer Grubenausbau) sind in den europäischen Normen DIN EN 1804-1 und
DIN EN 1804-2 abschließend geregelt.Für Schweißarbeiten an nicht-hydraulischen Ausbauteilen hat der Schweißbetrieb den großen
Eignungsnachweis zum Schweißen von Ausbauteilen für den Bergbau nach
DIN 18 800-7 : 2002-09, Abschnitt 13.4, Klasse D, Tabellen 12 und 14 mit folgenden
Abweichungen zu führen:- Die Verfahrensprüfung soll sich auf die speziell beim Grubenausbau verwendeten Werkstoffgüten
beziehen. - Als Schweißaufsicht nach Tabelle 14, Spalte D a.a.O. ist nicht in jedem Fall ein Schweiß-
Fachingenieur erforderlich. Maßgebend ist, dass die für den Betrieb zuständige Schweißaufsichts-
person der anerkannten Stelle eine entsprechende Sachkunde nachweist, die z.B. in langjähriger
praktischer Erfahrung erworben sein kann. Als anerkannte Stelle ist eine der in DIN 18 800-7 *)
genannten Stellen (z.B. die Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt in Duisburg) heran zu
ziehen.
Vorstehende Anforderungen an das Schweißen von hydraulischen sowie nicht-hydraulischen
Ausbauteilen gelten auch für Schweißarbeiten im Rahmen der Instandsetzung von Grubenausbau.Die Deutsche Steinkohle AG hat mir mitgeteilt, dass sie bei der Auftragsvergabe für neue und instand
zu setzende Ausbauteile nur Betriebe berücksichtigt, welche die vorstehenden Anforderungen erfüllen
und dass sie diese Rundverfügung in die "Liste der anerkannten Verwaltungsvorschriften" einfügt, die
ab dem 1.1.2005 spätestens bei Neufassung von Hauptbetriebsplänen als regelmäßig zu aktualisierende
Anlage den jeweiligen Hauptbetriebsplänen beigefügt wird.Die Rundverfügung vom 25.4.1990 - 18.24.1-12-27 – (ebenfalls veröffentlicht unter A 2.16) wird
hiermit aufgehoben.Dortmund, den 21.12.2004
Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung Bergbau und Energie
in Nordrhein-WestfalenIm Auftrag
K i r c h n e r*) Die DIN EN 1090-1 kann neben der DIN 18 800-7 verwendet werden.
Ab dem 01.07.2014 ist dann nur noch die DIN EN 1090-1 anzuwenden. - Die Verfahrensprüfung soll sich auf die speziell beim Grubenausbau verwendeten Werkstoffgüten