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10.10.1985
65.11-64-7Wetternetzberechnungen und Darstellung
der Ergebnisse im WetterführungsplanA 2.18
An die Bergämter des Landes NW
Betr.: Wetternetzberechnungen und Darstellung der Ergebnisse im Wetterführungsplan
Bezug: Rundverfügung vom 10.7.1970 - 18.33.2 II 12 - mit Richtlinien für die Darstellung
des Grubengebäudes und der in § 167 Abs. 1 BVOSt geforderten Angaben im
Wetterführungsplan (Bellmann-Druck BVOSt 13); Rundverfügung vom
6.12.1972 - 18.33 I 6 - mit Wetterdruck-Richtlinien (SBl. A 2.18)In den vergangenen Jahren sind für digitale Wetternetzberechnungen Programme entwickelt worden,
in denen die Kompressibilität der Wetter Berücksichtigung findet. Die Prüfstelle für Grubenbe-
wetterung der Westfälischen Berggewerkschaftskasse erarbeitete im Rahmen eines mit Landesmitteln
geförderten Untersuchungsvorhabens das Programm WETTER. 1) Die Mehrzahl der Steinkohlen-
gesellschaften befaßt sich zur Zeit mit dem Testeinsatz bzw. der Einführung dieses Programms.
Bezüglich der in den einschlägigen Bestimmungen festgelegten Wetterdruckmessungen und der
Darstellung der Ortsdrücke im Wetterführungsplan ist das Programm so gestaltet, daß die bisher
bewährten Meß- und Auswerteverfahren im wesentlichen beibehalten werden können.Netzberechnungen unter Berücksichtigung der Kompressibilität der Wetter sind, insbesondere für
die Ermittlung der Auswirkungen von Lüfterstillständen und Brandauftrieben sowie bei großen
Teufen und Teufenunterschieden, vorteilhaft, weil die Zustandsänderungen der Wetter besser
wiedergegeben werden als durch die angenommenen Auftriebsdruckquellen und Wetterein-
speisungen in herkömmlichen Berechnungsverfahren. Daher ist die Einführung solcher Berechnungen,
vor allem für die genannten Fälle, anzustreben; im Hinblick auf die Erfordernisse bei Wetterverbund-
netzen sollte unter Hinzuziehung der Prüfstelle für Grubenbewetterung eine einheitliche Handhabung
herbeigeführt werden. In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, daß die Zuverlässigkeit von
Wetternetzberechnungen nach wie vor auch von der Qualität der Eingabedaten abhängt.
Die Berücksichtigung der Zustandsänderungen der Wetter setzt die Kenntnis über den Temperatur-
verlauf voraus. Im übrigen ist auf die Wetterdruck-Richtlinien zu verweisen.Hinsichtlich der Darstellung der Berechnungsergebnisse in Wetterführungsplänen ist folgendes zu
beachten:In die nach den § 167 und 168 BVOSt anzufertigenden und auf dem neuesten Stand zu haltenden
Wetterführungsplänen dürfen anstelle der tatsächlichen Meßwerte (§ 161 und 165 BVOSt) für
Wetterstrom und Wetterdruck durch Netzberechnung "abgeglichene Meßwerte"eingetragen werden,
wenn im Einzelfall geprüft worden ist, daß die abgeglichenen Werte von den tatsächlichen Meßwerten
nicht wesentlich abweichen. In den Wetterführungsplänen ist künftig auch anzugeben, ob die
zugrunde liegende Netzberechnung unter Berücksichtigung der Kompressibilität der Wetter durch-
geführt worden ist.Die Wetterführungspläne müssen den "Richtlinien für die Darstellung des Grubengebäudes und
der in § 167 Abs. 1 BVOSt geforderten Angaben im Wetterführungsplan" entsprechen, sofern das
Landesoberbergamt nicht im Einzelfall Abweichungen zugestimmt hat. Eine solche Abweichung gilt
- zunächst versuchsweise - für geplottete Wetterführungspläne (Altena, Fries, Hoffmann, Pries:
Automatische Erstellung von Wetterführungsplänen mit der elektronischen Datenverarbeitung,
Glückauf 118 (1982) Nr. 23). Da nach dem derzeitigen Stand das Plotten von Schwarzweiß-Rastern
nicht in Betracht kommt, ist darauf zu achten, daß die vorgeschriebenen und die mit Anträgen auf
bergbehördliche Entscheidungen (z.B. Ausnahmeanträge) vorgelegten Wetterführungspläne in
bunter Darstellung angefertigt werden. Im weiteren ist darauf hinzuweisen, daß die Eindeutigkeit
der Datenübertragung von der Messung bzw. Uraufschreibung bis zum Wetterführungsplan jederzeit
sichergestellt sein muß, z.B. durch eindeutige Numerierung der Knotenpunkte und Wetterzweige bzw.
Meßstellen. Für zusätzliche Auswertungsmöglichkeiten empfiehlt es sich, in den Wetterführungsplänen
außer den Ortsdrücken auch die Druckverbräuche anzugeben.Verschiedentlich ist es, z.B. bei besonderen Ereignissen, zu Schwierigkeiten in der Beurteilung der
Wetterführung gekommen, weil die Wetterführungspläne nicht den Mindestanforderungen entsprachen.Daher bitte ich, die dargelegten Belange mit besonderer Aufmerksamkeit zu verfolgen und über Mängel
dem Landesoberbergamt zu berichten.Dortmund, den 10.10.1985
Landesoberbergamt NW
S c h e l t e r
1)Pollak: Wetternetzberechnung unter Berücksichtigung der Kompressibilität der Wetter,
Glückauf-Forschungshefte 46 (1985) H. 2
Pollak: Bedeutung der Kompressibilität der Wetter für die praktische Wetternetzberechnung,
Glückauf 121 (1985) Nr. 9).