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26.08.1977
18.34.1-2-15Ferngesteuerte oder automatische Kontrolle ortsfester CO-Meßeinrichtungen
GrundsätzeA 2.18
An die Bergämter des Landes NW
Betr.: Grundsätze für ferngesteuerte oder automatische Kontrolle des Nullpunkts und der
Empfindlichkeit ortsfester schreibender CO-MeßeinrichtungenDie beigefügten Grundsätze enthalten Regelungen für die nach dem derzeitigen sicherheitstechnischen
Stand angebotenen Verfahren zur ferngesteuerten oder automatischen Kontrolle des Nullpunkts und
der Empfindlichkeit ortsfester schreibender CO-Meßeinrichtungen.Im Rahmen der Zulassung von Betriebsplänen über die Anwendung der Verfahren, bitte ich, diese
Regelungen zu vereinbaren oder als Bedingungen und Auflagen festzusetzen. Bei der ferngesteuerten
oder automatischen Nullpunktskontrolle bzw. -korrektur in Verbindung mit der ferngesteuerten oder
automatischen Empfindlichkeitskontrolle nach beigefügten Grundsätzen darf auf die wöchentliche
Überprüfung nach der Rundverfeugung vom 11.8.1966 - 23/4-112.22/3175/66 - (Bellmann-Druck
unter BVOSt 13/BVONK 28) verzichtet werden.
Für die Bescheinigung der Unbedenklichkeit der verwendeten Gerätekombinationen und für
deren gegebenenfalls erforderliche Untersuchungen vor dem Ersteinsatz ist die Prüfstelle für
Grubenbewetterung der Westfälischen Berggewerkschaftskasse anerkannt worden.Dortmund, den 26.8.1977
Landesoberbergamt NW
C o e n d e r s