• 26.08.1977

    18.34.1-2-15

    Ferngesteuerte oder automatische Kontrolle ortsfester CO-Meßeinrichtungen
    Grundsätze

    A 2.18


    An die Bergämter des Landes NW

    Betr.: Grundsätze für ferngesteuerte oder automatische Kontrolle des Nullpunkts und der
    Empfindlichkeit ortsfester schreibender CO-Meßeinrichtungen

    Die beigefügten Grundsätze enthalten Regelungen für die nach dem derzeitigen sicherheitstechnischen
    Stand angebotenen Verfahren zur ferngesteuerten oder automatischen Kontrolle des Nullpunkts und
    der Empfindlichkeit ortsfester schreibender CO-Meßeinrichtungen.

    Im Rahmen der Zulassung von Betriebsplänen über die Anwendung der Verfahren, bitte ich, diese
    Regelungen zu vereinbaren oder als Bedingungen und Auflagen festzusetzen. Bei der ferngesteuerten
    oder automatischen Nullpunktskontrolle bzw. -korrektur in Verbindung mit der ferngesteuerten oder
    automatischen Empfindlichkeitskontrolle nach beigefügten Grundsätzen darf auf die wöchentliche
    Überprüfung nach der Rundverfeugung vom 11.8.1966 - 23/4-112.22/3175/66 - (Bellmann-Druck
    unter BVOSt 13/BVONK 28) verzichtet werden.

    Für die Bescheinigung der Unbedenklichkeit der verwendeten Gerätekombinationen und für
    deren gegebenenfalls erforderliche Untersuchungen vor dem Ersteinsatz ist die Prüfstelle für
    Grubenbewetterung der Westfälischen Berggewerkschaftskasse anerkannt worden.

    Dortmund, den 26.8.1977

    Landesoberbergamt NW

    C o e n d e r s