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25.03.2004
83.18.33.2-4-5Bewetterungsplan und Wetterbericht
A 2.18
An die Bergämter des Landes Nordrhein-Westfalen (außer Düren)
Bewetterungsplan und Wetterbericht
Betriebsempfehlungen der Deutschen Steinkohle AG für die Darstellung des Grubengebäudes und
Angaben zur Wetterführung im Bewetterungsplan und Wetterbericht
Rundverfügung vom 22.07.1992 und 16.01.1996 - 18.33.2-4-5 -,
Rundverfügung vom 08.10.1965 – 23/4-112.23/6551/65 –Als Anlage werden Ihnen hiermit die Betriebsempfehlungen der Deutschen Steinkohle AG mit Stand
vom 01.02.2004 zur Kenntnis übersandt.Die Regelungen dienen zur einheitlichen und normgerechten Darstellung der Bewetterung des
Grubengebäudes (Bewetterungsplan) sowie Erstellung des Wetterberichts gemäß § 39 Abs. 1 BVOSt
und § 16 Abs. 6 ABBergV.Zu den in den Betriebsempfehlungen angeführten Wetterabteilungen wird insbesondere zu deren
Einordnung und Begrenzung folgendes ergänzt:Eine Wetterabteilung wird begrenzt durch die Stellen, an denen
- einziehseitig Wetter für die in die Wetterabteilung eingeordneten Betriebe (Ausrichtungs-,
Vorrichtungs-, Abbau- und Raubbetriebe) aus Einziehströmen abgezweigt werden
(Anfangspunkte) und - ausziehseitig Abwetter aus den in die Wetterabteilung o. a. eingeordneten Betrieben in
Wetterströme, die derartigen Betrieben nicht mehr zugeführt werden, einmünden (Endpunkte).
Die Anfangs- und Endpunkte von Wetterabteilungen liegen in den Abzweigungspunkten bzw.
Einmündungspunkten der Wetterabteilungsströme.Die in den Betriebsempfehlungen enthaltenen Anforderungen und Vorgaben sowie die o. a.
ergänzenden Bestimmungen bitte ich im Betriebsplanverfahren zur Geltung zu bringen.
Abweichungen bedürfen der Zustimmung der Bezirksregierung Arnsberg.Es wird gebeten, die Zweitausfertigungen der halbjährlichen Bewetterungspläne und
Wetterberichte an die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW,
weiterzureichen.Die Wetterführungsplan-Richtlinien vom 22.07.1992 – 18.33.2-4-5 – einschl. zugehöriger
Rundverfügungen vom 22.07.1992 und 16.01.1996 (SBl. A 2.18) sowie die Rundverfügung
vom 08.10.1965 – 23/4-112.23/6551/65 – (nicht im Sammelblatt veröffentlicht) werden
hiermit aufgehoben.Dortmund, den 25.03.2004
Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung Bergbau und Energie
in Nordrhein-WestfalenIm Auftrag
M i c h a e l K i r c h n er
- einziehseitig Wetter für die in die Wetterabteilung eingeordneten Betriebe (Ausrichtungs-,