• 25.03.2004

    83.18.33.2-4-5

    Bewetterungsplan und Wetterbericht

    A 2.18

    An die Bergämter des Landes Nordrhein-Westfalen (außer Düren)

     

    Bewetterungsplan und Wetterbericht
    Betriebsempfehlungen der Deutschen Steinkohle AG für die Darstellung des Grubengebäudes und
    Angaben zur Wetterführung im Bewetterungsplan und Wetterbericht
    Rundverfügung vom 22.07.1992 und 16.01.1996 - 18.33.2-4-5 -,
    Rundverfügung vom 08.10.1965 – 23/4-112.23/6551/65 –

    Als Anlage werden Ihnen hiermit die Betriebsempfehlungen der Deutschen Steinkohle AG mit Stand
    vom 01.02.2004 zur Kenntnis übersandt.

    Die Regelungen dienen zur einheitlichen und normgerechten Darstellung der Bewetterung des
    Grubengebäudes (Bewetterungsplan) sowie Erstellung des Wetterberichts gemäß § 39 Abs. 1 BVOSt
    und § 16 Abs. 6 ABBergV.

    Zu den in den Betriebsempfehlungen angeführten Wetterabteilungen wird insbesondere zu deren
    Einordnung und Begrenzung folgendes ergänzt:

    Eine Wetterabteilung wird begrenzt durch die Stellen, an denen

    • einziehseitig Wetter für die in die Wetterabteilung eingeordneten Betriebe (Ausrichtungs-,
      Vorrichtungs-, Abbau- und Raubbetriebe) aus Einziehströmen abgezweigt werden
      (Anfangspunkte) und
    • ausziehseitig Abwetter aus den in die Wetterabteilung o. a. eingeordneten Betrieben in
      Wetterströme, die derartigen Betrieben nicht mehr zugeführt werden, einmünden (Endpunkte).

    Die Anfangs- und Endpunkte von Wetterabteilungen liegen in den Abzweigungspunkten bzw.
    Einmündungspunkten der Wetterabteilungsströme.

    Die in den Betriebsempfehlungen enthaltenen Anforderungen und Vorgaben sowie die o. a.
    ergänzenden Bestimmungen bitte ich im Betriebsplanverfahren zur Geltung zu bringen.
    Abweichungen bedürfen der Zustimmung der Bezirksregierung Arnsberg.

    Es wird gebeten, die Zweitausfertigungen der halbjährlichen Bewetterungspläne und
    Wetterberichte an die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW,
    weiterzureichen.

    Die Wetterführungsplan-Richtlinien vom 22.07.1992 – 18.33.2-4-5 – einschl. zugehöriger
    Rundverfügungen vom 22.07.1992 und 16.01.1996 (SBl. A 2.18) sowie die Rundverfügung
    vom 08.10.1965 – 23/4-112.23/6551/65 – (nicht im Sammelblatt veröffentlicht) werden
    hiermit aufgehoben.

    Dortmund, den 25.03.2004

    Bezirksregierung Arnsberg
    Abteilung Bergbau und Energie
    in Nordrhein-Westfalen

    Im Auftrag

    M i c h a e l  K i r c h n er