• 21.02.2005

    83.18.41.1-2004-2

    Vermeidung von Gasgefahren bei
    Über- oder Unterbauen von Grubenbauen

    A 2.18


    An die Bergämter des Landes Nordrhein-Westfalen  (ausgenommen Düren)


    DSK-Regelungen "Vermeiden der Gefahr des Freiwerdens großer Grubengasmengen durch das
    Über- oder Unterbauen von Grubenbauen durch Abbaubetriebe"

    Anlage: DSK – Regelungen


    Als Anlage werden hiermit die o. a. DSK-Regelungen mit Stand vom 02.02.2005 zur Kenntnis übersandt.

    Die in den DSK-Regelungen "Vermeiden der Gefahr des Freiwerdens großer Grubengasmengen durch
    das Über- oder Unterbauen von Grubenbauen durch Abbaubetriebe" enthaltenen Anforderungen bitte
    ich im Betriebsplanverfahren zur Geltung zu bringen.

    Dazu hat die DSK AG mit Schreiben vom 17.12.2004 mitgeteilt, dass sie diese Regelungen auf ihren
    Bergwerken mit Aufnahme in das Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument (SGD) umsetzt und
    in die "Liste der anerkannten Verwaltungsvorschriften" einfügt, die ab dem 01.01.2005 spätestens
    bei Neufassung von Hauptbetriebsplänen als regelmäßig zu aktualisierende Anlage den jeweiligen
    Hauptbetriebsplänen beigefügt wird.

    Dortmund, den 21.02.2005

    Bezirksregierung Arnsberg
    Abteilung Bergbau und Energie
    In Nordrhein-Westfalen

    Im Auftrag
    M i c h a e l  K i r c h n e r