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07.01.1991
63.31-5-6Unfallstatistik
Erweiterung des SchlüsselverzeichnissesA 7
An die Bergämter des Landes Nordrhein-Westfalen
Betr.: Schlüsselverzeichnis sowie Anhang zum Schlüsselverzeichnis zur Unfallanzeige des
Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaftenhier: Erweiterung des statistischen Zeichens der Bergbehörden zur Erfassung von Unfällen
beim Umgang mit GefahrstoffenBezug: Rundverfügung vom 5.5.1975 - 63.3-2-62 - (Sammelblatt A 7)
Der zunehmende Umgang mit Gefahrstoffen im Bergbau macht es erforderlich, Unfälle bei
derartigen Tätigkeiten in der bergbehördlichen Unfallstatistik gesondert zu erfassen. Der vom
Länderausschuß Bergbau mit der Erstellung eines einheitlichen Unfallschlüssels beauftrage
Arbeitskreis 'Statistik und Berichtswesen' hat für diese Erfassung die nachstehenden Regelungen
getroffen:In der Statistik des Steinkohlenbergbaus soll künftig nach der Unfallursachengruppe 6 - Unfälle
durch Fördermittel - eine Unfallursachengruppe 7 - Unfälle durch Umgang mit Gefahrstoffen -
eingefügt werden (Lochspalte 7, Ziffer 7). Eine Unterteilung dieser Unfälle ist in Lochspalte 8
wie folgt vorgesehen:1 - Baustoffe (Zement, Kalk, Gips, Anhydrid, Mörtel, Beton u.a.)
2 - Oberflächenbehandlungsmittel (Anstrich-, Klebe-, Dichtungs-, Löse-, Reinigungs-,
Imprägnier-, Schmälzmittel)3 - Hydraulikflüssigkeiten
4 - Schmierstoffe
5 - Schwebestoffe (Staub- und Staub-/Luft-Gemische, Farbnebel)
6 - Anorganische chemische Stoffe (Säuren, Laugen u.a.)
7 - Organische chemische Stoffe
8 - Kunststoffe, Kunstharze
9 - Sonstige Stoffe und Zubereitungen.
Zur Unterteilung der durch Gefahrstoffe verursachten Unfälle nach der Verletzungsart ist
zusätzlich in Lochspalte 10 folgende Verschlüsselung notwendig:1 - Vergiftung
2 - Verätzung
3 - Reizung
4 - Verbrennung
5 - Sonstige Verletzung.
Zu beachten ist, daß bei einer Verschlüsselung in den Lochspalten 7 und 8 nach den vorbenannten
Ursachen, z.B. 73 (Hydraulikflüssigkeiten), in Lochspalte 9 immer eine 0 eingetragen werden muß,
damit weitere Auswertungen nach Lochspalte 10 vorgenommen werden können. Die Eintragung
der Ziffer 0 in Lochspalte 9 ist wegen der Verarbeitungsmöglichkeit in der ADV-Anlage zwingend
erforderlich.In der Statistik des Nichtsteinkohlenbergbaus bleibt die bisherige Ziffernfolge ...517 (Lochspalten 7,
8 und 9: Gefahrstoffe) erhalten.Zusätzlich wird in Spalte 10 eine Unterscheidung der Verletzungsart in der für die Statistik des
Steinkohlenbergbaus beschriebenen Weise vorgenommen. Die neue Verschlüsselung soll auf
diejenigen Unfälle angewendet werden, die sich nach dem 31.12.1990 ereignen. Es wird gebeten,
die Betriebe entsprechend zu unterrichten.Ein Neudruck des Abschnittes 'Statistisches Zeichen der Bergbehörden' (Lochspalten 5 bis 11)
im Anhang zum Schlüsselverzeichnis zur Unfallanzeige des Hauptverbandes der gewerblichen
Berufsgenossenschaften - Landesoberbergamt NW - ist vorgesehen.Dortmund, den 7.1.1991
Landesoberbergamt NW
S c h e l t e r