• 03.10.1985

    63.9-2-43

    Statistische Erhebungen über Lärm und Klima
    im Steinkohlenbergbau unter Tage
    nach der UnterlagenBergV

    A 7

     

    An die Bergämter des Landes NW

    Betr.: Statistische Erhebungen über Lärm und Klima im Steinkohlenbergbau unter Tage
             nach § 9 Nr. 1d und Nr. 2 der Bergverordnung über vermessungstechnische und
             sicherheitliche Unterlagen (Unterlagen-Bergverordnung - UnterlagenBergV)
             vom 11.11.1982 (BGBl. I S. 1553) - SBl. A 1

    Bezug: Rundverfügung vom 21.6.1983 - 63-2-46 - (SBl. A 7)

    Nach § 9 Nr. 1d der UnterlagenBergV haben die Unternehmer bis Ende Februar eines jeden
    Jahres der zuständigen Behörde nach Maßgabe der von dieser herausgegebenen Vordrucke
    die Zahl der untertägigen Betriebspunkte, in denen ein Lärm-Beurteilungspegel von 85 dB(A)
    überschritten worden ist sowie die Zahl der dort verfahrenen Schichten zu melden.

    Ferner sind nach § 9 Nr. 2 zum 15. der Monate April und Oktober eines jeden Jahres, bezogen
    jeweils auf die Monate Januar und Juli, die Zahl der untertägigen Betriebspunkte, in denen die
    vorgeschriebenen unteren Temperatur- und Klimagrenzwerte überschritten worden sind sowie
    die Zahl der dort verfahrenen Schicht zu melden.

    Als Anlagen sind Muster der Vordrucke

    • Erhebung über Lärmbelastungen im Steinkohlenbergbau unter Tage
      und
    • Erhebung über Klimabelastungen im Steinkohlenbergbau unter Tage

    beigefügt, die bei der Berichterstattung zu verwenden sind. Die Vordrucke sind mit dem
    Oberbergamt für das Saarland und das Land Rheinland-Pfalz in Saarbrücken abgestimmt.

    Die ausgefüllten Vordrucke sind in zweifacher Ausfertigung dem zuständigen Bergamt
    einzureichen. Eine Ausfertigung der beiden Vordrucke ist an das Landesoberbergamt
    weiterzuleiten.

    Sie werden gebeten, die Bergwerksgesellschaften entsprechend zu unterrichten.

    Der Steinkohlenbergbauverein in Essen erhält von den Bergwerksgesellschaften je eine
    weitere Ausfertigung zur Auswertung.

    Dortmund, den 3.10.1985

    Landesoberbergamt NW
    In Vertretung:

    P i l g r i m