-
03.10.1985
63.9-2-43Statistische Erhebungen über Lärm und Klima
im Steinkohlenbergbau unter Tage
nach der UnterlagenBergVA 7
An die Bergämter des Landes NW
Betr.: Statistische Erhebungen über Lärm und Klima im Steinkohlenbergbau unter Tage
nach § 9 Nr. 1d und Nr. 2 der Bergverordnung über vermessungstechnische und
sicherheitliche Unterlagen (Unterlagen-Bergverordnung - UnterlagenBergV)
vom 11.11.1982 (BGBl. I S. 1553) - SBl. A 1Bezug: Rundverfügung vom 21.6.1983 - 63-2-46 - (SBl. A 7)
Nach § 9 Nr. 1d der UnterlagenBergV haben die Unternehmer bis Ende Februar eines jeden
Jahres der zuständigen Behörde nach Maßgabe der von dieser herausgegebenen Vordrucke
die Zahl der untertägigen Betriebspunkte, in denen ein Lärm-Beurteilungspegel von 85 dB(A)
überschritten worden ist sowie die Zahl der dort verfahrenen Schichten zu melden.Ferner sind nach § 9 Nr. 2 zum 15. der Monate April und Oktober eines jeden Jahres, bezogen
jeweils auf die Monate Januar und Juli, die Zahl der untertägigen Betriebspunkte, in denen die
vorgeschriebenen unteren Temperatur- und Klimagrenzwerte überschritten worden sind sowie
die Zahl der dort verfahrenen Schicht zu melden.Als Anlagen sind Muster der Vordrucke
- Erhebung über Lärmbelastungen im Steinkohlenbergbau unter Tage
und - Erhebung über Klimabelastungen im Steinkohlenbergbau unter Tage
beigefügt, die bei der Berichterstattung zu verwenden sind. Die Vordrucke sind mit dem
Oberbergamt für das Saarland und das Land Rheinland-Pfalz in Saarbrücken abgestimmt.Die ausgefüllten Vordrucke sind in zweifacher Ausfertigung dem zuständigen Bergamt
einzureichen. Eine Ausfertigung der beiden Vordrucke ist an das Landesoberbergamt
weiterzuleiten.
Sie werden gebeten, die Bergwerksgesellschaften entsprechend zu unterrichten.Der Steinkohlenbergbauverein in Essen erhält von den Bergwerksgesellschaften je eine
weitere Ausfertigung zur Auswertung.Dortmund, den 3.10.1985
Landesoberbergamt NW
In Vertretung:P i l g r i m
- Erhebung über Lärmbelastungen im Steinkohlenbergbau unter Tage