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31.08.1999
11.1-7-27
Betriebsplanverfahren
RichtlinienA 7
Betr.: Richtlinien für die Handhabung des Betriebsplanverfahrens (BP-RL)
Zur Gewährleistung einer einheitlichen Handhabung im Lande Nordrhein-Westfalen werden
die beigefügten Richtlinien erlassen, nach denen künftig zu verfahren ist.
Als Anlage 1 ist eine Gliederung für den Hauptbetriebsplan (Steinkohle),
als Anlage 2 eine Gliederung für den Sonderbetriebsplan Abbaubetriebe (Steinkohle),
als Anlage 2a eine Gliederung für den Sonderbetriebsplan Aus- und Vorrichtungsbetriebe
(Steinkohle),
als Anlage 3 eine Gliederung für den Sonderbetriebsplan Abbaueinwirkungen auf das
Oberflächeneigentum (Steinkohle),
als Anlage 4 eine Gliederung für Haupt- und Sonderbetriebspläne für die Bohrung(en),
als Anlage 5 eine Gliederung für den Abschlußbetriebsplan für Untertagebetriebe des
Steinkohlenbergbaus,
als Anlage 6 eine Gliederung für den Abschlußbetriebsplan für Tagesanlagen von Steinkohlen-
bergwerken und für Kokereien,
als Anlage 7 eine Gliederung für den Rahmenbetriebsplan (Nichtkohlenbergbau),
als Anlage 8 eine Gliederung für den Hauptbetriebsplan (Nichtkohlenbergbau, Tagebau),
als Anlage 9 eine Gliederung für den Hauptbetriebsplan (Nichtkohlenbergbau, Tiefbau),
als Anlage 10 eine Gliederung für den Abschlussbetriebsplan (Nichtkohlenbergbau, Tagebau)
und
als Anlage 11 eine Gliederung für den Abschlussbetriebsplan (Nichtkohlenbergbau, Tiefbau)
beigefügt.Mit sofortiger Wirkung treten diese Richtlinien an die Stelle der bisherigen Richtlinien des
Landesoberbergamts Nordrhein-Westfalen für die Handhabung des Betriebsplanverfahrens
vom 20. 11. 1981. Die folgende Richtlinien und Rundverfügungen werden aufgehoben:Titel
Datum
Gz.
Betriebsplanverfahren
20. 3. 1972
11.1 III 2
Betriebsplanverfahren - Schildausbau -
11. 2. 1974
11.1 III 14
Betriebsplanverfahren - Schildausbau; Kennwerte und Ausbauberechnung
1. 12. 1978
11.1-4-12
Betriebsplanverfahren - Richtlinien -
20. 11. 1981
11.1-4-20
Betriebsplanverfahren - Einbringen und Ausrauben von Schreitausbau -
23. 4. 1985
18.22.4-8-5
Abschlussbetriebspläne für Tagesanlagen
16. 4. 1986
11.1-5-22
Abschlussbetriebspläne für Tagesanlagen (Kokereien)
1. 2. 1994
55.15-46-29
Abschlussbetriebspläne für Tagesanlagen
27. 7. 1994
55.15-46-29
Dortmund, den 31. 8. 1999
Landesoberbergamt NRW
v. B a r d e l e b e n