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10.12.2001
82.95.41−2001−6
Umstellung der Durchschnittsgebühren
auf die Währung EuroA 7
An die Bergämter Nordrhein−Westfalen
Umstellung der von der Abteilung 8 festzulegenden Durchschnittsgebühren auf die
Währung EuroMail vom 23. August 2001 an die Herren Bergamtsleiter
Mit der o.a. mail wurde Ihnen die Absicht zur Umstellung der Durchschnittsgebühren auf die
Währung Euro mitgeteilt.Da sich jedoch auch die Rechtsgrundlagen zur Erhebung dieser Gebühren umfassend geändert
haben, erhalten Sie als Anlage eine tabellarische Aufstellung der neuen Gebühren.Im übrigen werden die Tarifstellen nebst der dazugehörigen Durchschnittsgebühren nicht
mehr im Sammelblatt veröffentlicht werden, sondern sind dem Intranet zu entnehmen.Von einer Erhöhung der Gebühren im Zuge der Euroumstellung ist wegen entsprechender
politischer Willensbildung abgesehen worden.Soweit die Schaffung neuer Tarifstellen, z.B. für Besucherhöhlen sinnvoll ist, ist dieses beim
MWMEV NRW beantragt worden.Hierüber wird nach Entscheidung der zuständigen Ressorts eine gesonderte Rundverfügung
ergehen.Dortmund, den 10.Dezember 2001
Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung Bergbau und Energie
in Nordrhein−Westfalen
Im AuftragE k h a r t M a a t z
Anlage
Ausnahmen
BVOSt
Euro
§ 2 (1) Abgrenzung und Betreten der Bergwerksanlagen
50
§ 13 (1) Verwendung brennbarer Flüssigkeiten und Gase
100
§ 15 (2) Acetylenanlagen
100
§ 16 Maßnahmen bei Grubenbränden
300
§ 22 (2) Füllanlagen
100
§ 32 (2) Errichtung von Sonderlüftern
75
§ 32 (3) Betrieb von Hauptlüftern
100
§ 33 (4) Wetterführung
50
§ 34 (1) Wetterabteilung
75
§ 35 (1) Wettermengen
400
§ 35 (2) Wettermengen
150
§ 41 (1) Maßnahmen gegen Ansammlung von Kohlenstaub
100
§ 46 (3) Fahrwege in Strecken unter 40 gon Neigung
150
§ 51 Dampfrohrleitungen
125
§ 54 Brikettfabriken
150
BVOESSE
Euro
§ 16 (2) Unbrennbarer Ausbau
200
§ 20 (1) Wasserleitungen
150
§ 22 (1) Brennbare Flüssigkeiten
100
§ 22 (3) Brennbare Gase
75
§ 26 (1) Grubenwehr
150
§ 31 (2) Füllanlagen
100
§ 41 (3) Zugseile
100
§ 48 Schutzbereiche
100
§ 49 (5) Lösen von Standwässern
100
§ 55 (3) Wetterführung
150
§ 56 (3) Wetterführung
125
§ 58 (5) Wetterbauwerke
100
§ 61 (1) Fahrwege in Strecken unter 40 gon Neigung
150
§ 63 (3) Fahrung
100
BVOBr
Euro
§ 21 (4) Dampfrohrleitungen
125
§ 25 (2) Regellichträume
150
ELBergV
Euro
§ 10 (1) Verwendung von elektrischen Schweißgeräten
100
§ 11 Verwendung von elektrischen Schweißgeräten
100
§ 15 (2) Wiederkehrende Prüfungen
100
§ 27 (1) Maßnahmen bei unzulässigem Gehalt der Wetter an Grubengas
400
§ 28 (1) Messungen in gefährdeten Grubenbauen
400
Genehmigungen
BVOSt
Euro
§ 14 (3) Anlagen über brennbare Flüssigkeiten
250
§ 56 (3) Errichtung und Betrieb von Grubenbahnen
300
BVOESSE
Euro
§ 24 (3) Anlagen über brennbare Flüssigkeiten
250
§ 39 (1) Errichtung von Hängebahnen
150
§ 49 (1) Lösen von Standwassern
75
§ 64 (1) Personenbeförderung
125
§ 65 Bahnanlagen
300
§ 66 Nicht schienengebundene Fahrzeuge
250
§ 67 Luftverdichter
75
BVOBr
Euro
§ 12 (3) Anlagen über brennbare Flüssigkeiten
250
§ 24 (2) Betrieb von Grubenbahnen
300