• 13.05.1971

    11.1 I 19

    Grubenanschlußbahnen

    A 7

     

    An die Dezernate 61, 63 und  64

    Betr.: Beteiligung des Landesbevollmächtigten für Bahnaufsicht (LfB) beim
             Betriebsplanverfahren


    Im Einvernehmen mit den Landesbevollmächtigten für Bahnaufsicht beim
    Eisenbahn-Bundesamt a) 45127 Essen, Hachestr.61 bzw. b) 50733 Köln,
    Werkstattstr. 102 bzw. c) 30159 Hannover, Herschelstr. 3 wird zur
    Verwaltungsvereinfachung beim Betriebsplanverfahren für Grubenanschluss-
    bahnen folgendes festgelegt:

    Eine Beteiligung des LfB bei Betriebsplänen für Bauvorhaben, bei denen die
    Sicherheit des Eisenbahnbetriebes offensichtlich nicht gefährdet erscheint und
    die Verantwortung dafür dem Bergwerksbesitzer bzw. dem Eisenbahnbetriebs-
    leiter zugemutet werden kann, ist ab sofort nicht mehr erforderlich.

    Im wesentlichen handelt es sich um Gegenstände nach § 10 BOA (z.B. Kreuzungen
    von Bahnanlagen mit Fernsprechleitungen, mit Starkstromkabeln gemäß VDE 0100,
    mit drucklosen Entwässerungsleitungen u.ä.).

    Bei Bauten in der Nähe oder über den Gleisen kann auf die Beteiligung des LfB im
    Betriebsplanverfahren verzichtet werden, wenn

    1. das Regellichtraumprofil (Linie C-D) nach Anlage A zu § 8 Abs. 1 BOA unter
        Berücksichtigung der Zuschläge bei Gleisbogen unter H = 250 m - auch während
        der Bauzeit - uneingeschränkt freigehalten wird,

    2. ihre Fundamente und ihre Baugruben außerhalb des Druckzonenbereiches der
        Gleise liegen und

    3. bei elektrifizierten Bahnen die in den VDE-Vorschriften geforderten Schutz-
        einrichtungen gebaut werden.

    Bei Kreuzungen von Starkstromleitungen mit Anschlussgleisen, die durch eine
    Fahrleitung überspannt sind, und bei Parallelführungen hierzu bleibt es bei der
    bisherigen Beteiligung des LfB.

    Irgendwelche Rechtsvorschriften werden von der vorstehenden Verwaltungs-
    anweisung nicht berührt.

    In Zweifelsfällen ist das Einvernehmen mit dem zuständigen LfB herzustellen.

    Dortmund, den 13. Mai 1971

    Landesoberbergamt NW

    C o e n d e r s

    Stand Sept. 2012

    Bezirksegierung Arnsberg
    Abteilung Bergbau und Energie in NRW

    K i r c h n e r