•                                    Genehmigung von Einrichtungen

     

                                                   - Bremsensteuerung -

     

     

     

    Auf den Antrag der Olko - Maschinentechnik GmbH, Olfen vom 08.06.2009 unter
    Hinzuziehung des Prüfberichte des Sachverständigen der DMT GmbH & Co. KG
    - Fachstelle für Sicherheit – Seilprüfstelle - vom 13.05.2010 und 17.07.2011 erteilt
    die Bezirksregierung Arnsberg gemäß § 5 Abs. 1 der Bergverordnung  für Schacht-
    und Schrägförderanlagen (BVOS) vom 04.12.2003 hiermit die Genehmigung für die
    elektrohydraulische Bremsensteuerung und –regelung vom Typ COBRA 01 der
    Firma Olko – Maschinentechnik GmbH:

     

    Genehmigungs-Nr.:

    B-32/10/1 + 1.Erg. bis 3.Erg+Verl.

    Genehmigungs-Datum:

    29.07.2011

    Gültigkeitsdauer: 

    5 Jahre  (bis zum 01.08.2016)

    Hersteller:

    Olko - Maschinentechnik GmbH, Olfen

    Bezeichnung:

    COBRA 01

    Elektrohydraulische Bremsensteuerung und -
    regelung mit regelbarer Bremskraft bei Sicherheits-
    bremsung für von Hand bediente oder automatisch be-
    triebene Fördermaschinen, Förderhäspel oder andere
    Antriebsmaschinen von übertägigen Schachtförderan-
    lagen.

    Unterlagen:

     

     

    Inhalt Ordner 1 – Fa. Olko:

    Olko Bremsensteuerung mit regelbarer Sicherheitsbremse
    Typ COBRA 01 – Hydraulikunterlagen

     

    Bezeichnung

     

    Seitenzahl

    1

    Technische Beschreibung zur OLKO-
    Bremsensteuerung mit regelbarer Sicherheitsbremse (Mehrfach Regelkreissystem) ; Revisionsstand 02

    15

    2

    Hydraulikplan COBRA 01
    Zeichnungsnr. 2933.106-01 Rev. 02

    1

    3

    Stückliste COBRA 01
    Zeichnungsnr. 29.33.106-1 Rev. 02

    11

     

    Inhalt Ordner 1/2 - Fa. Siemens:

    Zulassungsunterlagen Geregelte Sicherheitsbremse COBRA 01 A / 6439520

                                                                                        

    Register

     

    Seitenzahl

     

     Deckblatt mit Inhaltsverzeichnis

    1

    1

     Beschreibung elektrische Bremsensteuerung

    9

    2

    Beschreibung Visualisierung (HMI)

    19

    3

    Übersichtspläne G22002-W4089

    19

    4

    Programmaufbau

    8

    5

    Sicherheitskonzept

    30

    6

    Prüfanweisungen

    26

    7

    Sicherheitsmatrix

    6

    8

    Hardware : Anlagenteile +G11, +G12, +G13,+K11, +T01, G22002-W4089

    140

     

     

    Inhalt Ordner 2/2 Fa. Siemens
    Zulassungsunterlage Geregelte Sicherheitsbremse COBRA 01 A / 6439520

     

    Register

     

    Seitenzahl

    9

    Software
    Regelschemata Bremsregler
    - Hand / Auto Sollwerte
    - Geschwindigkeitsregler
    - Sollwert Bremsdruck-Regler
    - Bremsdruck-Regler
    - Ventilsteuerung
    Softwaredokumentation M
    Mastersteuerung
    - Funktionsbausteine
    - Funktionen
    - Datenbausteine
    Bremsregler
    - Funktionsbausteine
    - Funktionen
    - Datenbausteine

    453

     

    Prüfbericht:     DMT-Prüfbericht Nr. P 10-00295 vom 13.05.2010
                          DMT-Prüfbericht Nr. P 11-00547 vom 17.07.2011

                            Die Prüfberichte sind Bestandteil dieser Genehmigung.

     

    Kennzeichen:

    Das wesentliche Merkmal der elektrohydraulischen Bremsensteuerung und -regelung
    mit der Typenbezeichnung COBRA 01 ist die geregelte Bremskraft im Fall einer
    Sicherheitsbremsung entsprechend TAS 3.9.5.10. Damit soll sichergestellt werden,
    dass sich im Sicherheitsbremsfall unabhängig von den Überlastverhältnissen und der
    Fahrtrichtung der Fördermaschine und unabhängig von reibwertbedingten
    Schwankungen der Bremskraft immer eine konstante Verzögerungswirkung einstellt.

    Die Bremskrafterzeuger sind nicht Gegenstand dieser Genehmigung. Die elektro-
    hydraulische Bremsensteuerung und –regelung kann mit verschiedenen Bremskraft-
    erzeugern kombiniert werden, deren Bauart im Sonderbetriebsplanverfahren zugelassen
    oder im Genehmigungsverfahren genehmigt worden sind, und nach § 5 Abs. 1, Ziffer 2
    der Bergverordnung für Schacht- und Schrägförderanlagen (BVOS) der Bezirks-
    regierung Arnsberg vom 04.12.2003 einen Bremsapparat bilden.

    Der hydraulische Teil der Bremseinrichtung (Ordner 1) wurde von der Fa. Olko
    Maschinentechnik GmbH in Olfen entwickelt, die elektrische Bremsensteuerung
    von der Fa. Siemens AG, Abteilung GER I IS WEST OC in Essen (Ordner 1/2 und 2/2).
    Die geprüften Dokumente sind entsprechend im Layout beider Firmen verfasst.

     

    Hydraulikaggregat:

    Der hydraulische Teil der Bremsensteuerung und –regelung vom Typ COBRA 01 ist in
    wesentlichen Teilen mehrkanalig aufgebaut. Die hydraulischen Schaltungen zur Regelung
    der Bremskraft sind mehrfach vorhanden und weitgehend identisch ausgeführt. Das
    Konzept wird als „n+1“-Konzept bezeichnet. Nur die als „Kanäle“ bezeichneten
    Teilschaltungen „Kanal 2“ bis „Kanal n+1“ sind im ungestörten Fall aktiv. Die Brems-
    krafterzeuger der Bremseinrichtung sind schaltungstechnisch in „n“ Gruppen zusammen-
    gefasst. Jeder hydraulischen Teilsteuerung („Kanal“) ist eine Bremskrafterzeugergruppe
    zugeordnet. Im Fehlerfall kann über stellungsüberwachte Absperrhähne im hydraulischen
    System der fehlerbehaftete Kanal unwirksam geschaltet werden. An seiner Stelle wird
    dann der als „Reservekanal“ bezeichnete „Kanal 1“ zugeschaltet. Dieser Reservekreis
    ist eine Option zur Erhöhung der Verfügbarkeit, er ist kein not-wendiger Bestandteil des
    Sicherheitskonzepts. Wenn im Fall eines Defekts auf den Reservekreis umgeschaltet wird,
    ist ein uneingeschränkter weiterer Betrieb möglich.

    Anforderungen aus dem mehrkanaligen Aufbau

    Der mehrkanalige Aufbau der elektrohydraulischen Steuerung ist eine Maßnahme zur
    Fehlerbeherrschung und damit das wesentliche Merkmal des Sicherheitskonzepts.
    Bei jeder beliebigen Fehlfunktion in einem Regelkanal müssen die anderen Kanäle im
    Stande sein, die Anlage ordnungsgemäß durch eine Sicherheitsbremsung stillzusetzen.
    Deshalb muss anlagenspezifisch die Anzahl der erforderlichen Bremskrafterzeuger und
    die Anzahl der Regelkanäle sowie die Zuordnung der Bremskrafterzeuger zu den Kanälen
    festgelegt werden. Es muss rechnerisch der Nachweis erbracht werden, dass sich sowohl
    für leere Fördermittel als auch für die betriebsübliche Überlast in beiden Fahrtrichtungen
    auch bei Fehlern in einem Kanal keine unzulässigen Verzögerungswerte einstellen können.
    Dabei sind die Fälle „ungewollter Aufbau der vollen Bremskraft in einem Kanal durch
    beliebigen Einfachfehler“ und „vollständiges Versagen des Bremskraftaufbaus durch
    beliebigen Einfachfehler in einem Kanal“ beide theoretisch durch entsprechend modifizierte
    Bremsberechnungen nach TAS 3.11 nachzuweisen und bei der Inbetriebnahme durch
    praktische Messungen der Verzögerungswirkung unter Einfluss des jeweils simulierten
    Fehlers zu kontrollieren.

    Die Einrichtungen zur Druckerzeugung (Öltank mit Haupt- und Reservepumpe, Heizung,
    Kühler und Filter) sind nur einfach vorhanden. Bei Ausfall einer der beiden Pumpen ist ein
    Betrieb mit nur einer Pumpe möglich.

    Festlegungen zu den verwendeten hydraulischen Bauteilen

    Der schaltungstechnische Aufbau der hydraulischen Bremsensteuerung und -regelung ist
    im Hydraulikplan 2933.106-01 Rev. 02 dargestellt. Die Art und die Wirkung der
    einzelnen Bauteile sowie die Verrohrung sind durch das Hydraulikschema und die darin
    verwendeten Angaben und Symbole festgelegt. Die hydraulischen Bauteile sind in der
    Stückliste 29.33.106-1 Rev. 02 bis auf die sicherheitlich relevanten Regelventile ohne
    Angabe des Herstellers oder genaue Typenbezeichnung aufgeführt.

    Elektrische Steuerung und Regelung

    Die elektrische Bremsensteuerung und -regelung ist als zweikanaliges PES (program-
    mierbares elektronisches System) aus Systemkomponenten des Typs SIMATIC S7 des
    Herstellers Siemens aufgebaut. Der elektrische Teil der Bremsensteuerung und -regelung
    besteht aus einem zweikanaligen PES als Mastersteuergerät und den als „Bremskreisregler“
    bezeichneten untergeordneten PES, die in den Unterlagen stellen-weise auch als „Slaves“
    bezeichnet werden. Jeder hydraulischen Teilsteuerung (Kanal) ist ein eigener Bremskreisregler
    zugeordnet. Das gilt auch für den Reservekanal. Eine n+1-kanalige Ausführung der
    Bremsensteuerung und –regelung COBRA01 ver-fügt demnach über zwei PES, die den
    zweikanaligen Master bilden und n+1 PES, die die Funktion der Bremskreisregler wahr-
    nehmen.

    Steuerungsstruktur

    Für die Steuerungsstruktur der geregelten Sicherheitsbremse COBRA 01 sind zwei
    grundlegende Varianten zulässig:

    Variante 1 „Mastersteuerung“:
    Dieses Konzept ist vorrangig für die Ausrüstung vorhandener Schachtförderanlagen mit
    einer Bremseinrichtung des Typs COBRA 01 bestimmt. Die elektrische Bremsensteuerung
    und –regelung ist unabhängig von einer übergeordneten Maschinensteuerung in einem
    eigenen Schaltschrank aufgebaut. Die Hardware der übergeordneten Maschinensteuerung
    ist durch diese Genehmigung nicht festgelegt. Es kann sich um ein als sicherheitsgerichtetes
    PES oder eine in Relaistechnik aufgebaute Steuerung handeln. Die Schnittstelle zwischen der
    Maschinensteuerung und der Bremseinrichtung muss die Anforderungen nach TAS 3.8.7
    erfüllen.

    Variante 2: „Fahrtreglersteuerung“
    Diese Variante ist speziell auf Antriebsmaschinen ausgerichtet, die über ein integriertes
    Fördermaschinensteuerungs- und -regelungssystem einschließlich eines bauartgenehmigten
    Fahrtreglers in SIMATIC S7-Technik verfügen. Hier ist es möglich, die Funktionen der
    Mastersteuerung in das zweikanalige PES S7-400 des S7-Fahrtreglers der Fa. Siemens
    zu integrieren. Als CPU kommen ebenfalls diversitäre CPU für Kanal A und Kanal B
    zum Einsatz. Die Schnittstelle zur Fördermaschinensteuerung entfällt. Die übrige Busstruktur
    zur Anbindung der als Peripherie bezeichneten Teile der Bremseinrichtung und zu den
    Bremskreisreglern entspricht weitgehend der bereits beschriebenen Variante.

    Festlegung im Rahmen der Genehmigung

    Alle Komponenten der PES und der weiteren elektrischen Betriebsmittel sind hinsichtlich
    Fabrikat und Typ in den Betriebsmittellisten und im Schaltbuch Ordner 2 Kapitel 8 festgelegt.
    Abweichungen davon bedürfen der Zustimmung der Genehmigungsbehörde.

    Sicherheitskonzept und Überwachungen

    In der Bremsensteuerung und –regelung COBRA 01 werden unzulässige oder gefährliche
    Fehler oder Systemzustände erfasst. Je nach Gefährdungspotential des Fehlers wird:

    • eine Meldung im Visualisierungssystem HMI angezeigt oder
    • der Abfahrsperrkreis
    • der Fahrbremskreis oder
    • der Sicherheitskreis ausgelöst.

    Die Art des Ereignisses und die Reaktionen sind getrennt für die Master-PES und
    die Bremskreisregler einschließlich der jeweiligen Peripherie in Ordner 2 Kapitel 5
    „Sicherheitskonzept“ und in der „Sicherheitsmatrix“ Ordner 2, Kapitel 7 ausführlich
    beschrieben.

    Interne Überwachungen in den beiden Master-PES.

    • Leitungsüberwachung,
    • Test der Ein- und Ausgangshardware,
    • dynamischer Test der Abschaltwege,
    • dynamischer Speichertest des Prozessabbildes,
    • dynamische Überwachung der Programme auf zyklische Bearbeitung
    • gegenseitige Watch-Dog-Überwachung der Master-PES.
    • Überwachung der Automatikbefehle
    • Stellungsüberwachung der Bremskrafterzeuger
    • Verschleiß- und Federbruchüberwachung der Bremskrafterzeuger
    • Fahrbremsüberwachung
    • Überwachung der Bremsscheibe(n) auf Scheibenschlag und Übertemperatur
    • Überwachung auf unzulässige Bremsdruckdifferenzen in den Regelkanälen

    Überwachungen in den Bremskreisreglern:

    • Überwachung der Automatikbefehle
    • Überwachung der Drehzahlsignale
    • Überwachung der Bremsdrucksignale
    • Überwachung der Stellgröße zum Regelventil
    • Überwachung der Magnetventile
    • Überwachung auf Rohrbruch
    • Überwachung auf ausreichende Bremsverzögerung
    • Überwachung der Testprogramme auf zyklische Bearbeitung
    • Überwachung des Steuerungssystems

    Gemeinsame Überwachungen der Master-PES und der Regelkanäle sind:

    • Überwachung der Bus-Kopplung Master-Regler
    • Sicherheitskreisauslösung Master-Regler

     

    Visualisierungssystem

    Das in die Bremsensteuerung und -regelung integrierte Visualisierungssystem HMI
    kann wahlweise mit einem Multipanel MP377 im Steuerschrank, einem PC oder
    einem Touchpanel erfolgen. Die Funktionen und die Bedienung des mit dem
    Software-Tool WinCC programmierten Systems sind trotz der unterschiedlichen
    Hardwarebasis gleich. Das Visualisierungssystem zeigt alle wesentlichen Prozess-
    zustände der Bremskreise, der Bremskrafterzeuger und des Hydraulikaggregats an.
    Ein leistungsfähiges Störmeldesystem zeigt alle aktuellen Fehlermeldungen an und
    archiviert sie. Die Klartextmeldungen geben die notwendigen Hinweise auf die
    Fehlerursache und die betroffenen Bauteile bzw. auf die auslösenden Überwach-
    ungsfunktionen.

     

    Prüffunktionen

    Das Visualisierungssystem dient auch als Bedienungsebene für umfangreiche
    Prüffunktionen, die Bestandteil des Sicherheitskonzepts sind. Für Anlagen, die im
    Geltungsbereich der Bergverordnung für Schacht- und Schrägförderanlagen (BVOS)
    betrieben werden sollen, sind zusätzlich anlagenspezifische Tabellen zu den nach
    § 13 BVOS vorgeschriebenen regelmäßigen Prüfungen zu erstellen. In den Tabellen
    sollten die zu prüfenden Teile und Funktionen der Bremseinrichtung, die Häufigkeit
    der Durchführung (Prüffristen) und der mit den Prüfungen beauftragte Personenkreis
    (fachkundige Personen, fachkundige verantwortliche Personen und Sachverständige)
    angegeben sein. Diese Prüfungstabellen müssen sich auf die gesamte Bremseinrichtung,
    das heißt einschließlich des hydraulischen Teils und der mechanischen Komponenten
    beziehen.

     

    Software

    Weil nahezu alle sicherheitsrelevanten Funktionen in der Bremsensteuerung COBRA 01
    durch Software gebildet werden, ist es erforderlich, dass im Rahmen des Genehmigungs-
    verfahrens die zugehörige Anwendersoftware einschließlich der Firmware, die im
    Ordner 2 der Dokumentation anhand von vollständigen Programmausdrucken
    dokumentiert ist, festgeschrieben ist. Programmänderungen bedürfen in jedem Fall vor
    Ausführung einer Rücksprache mit der zuständigen Genehmigungsbehörde und der
    Fachstelle für Sicherheit – Seilprüfstelle - und gegebenenfalls ist eine Ergänzung oder
    ein Nachtrag zur Genehmigung zu stellen.

     

    Hinweise

    Die nachfolgend genannten Punkte a) bis m) sind zu beachten.

    1.  Vom Hersteller sind für die jeweiligen Anlagen anlagenspezifische Wartungs- und
      Betriebsanweisungen sowie vollständige Stücklisten zum Hydraulikaggregat und zur
      elektrischen Steuerung und -regelung einschließlich der PES beizuliefern.
    2. Die Betriebs- und Wartungsanleitungen des Herstellers sind zu beachten. Sie müssen
      den mit den Prüfungen nach § 13 BVOS beauftragten Personenkreisen zugänglich
      gemacht werden.
    3. Die Prüfvorgaben des Herstellers der Bremseinrichtung sind in die anlagenspezifischen
      Prüfpläne für regelmäßige Prüfungen nach § 13 BVOS einzuarbeiten.
    4. Die Ausführung der Bremsensteuerung und -regelung COBRA 01 ist durch diese
      Genehmigungsunterlagen weitgehend nicht nur funktional, sondern in Bezug auf die
      Hardware der beiden PES Kanal A und Kanal B sowie der Regelungskanäle auch
      hinsichtlich der Wahl der Betriebsmittel, der schaltungs-technischen Ausführung und
      hinsichtlich der Software festgelegt. Davon ab-weichend sind die Art und die Wirkung
      der einzelnen hydraulischen Bauteile sowie die Verrohrung durch das Hydraulikschema
      und die darin verwendeten Angaben und Symbole sowie durch die Stückliste festgelegt.
      Der genaue Typ und die Nenngröße kann vom Hersteller anlagenspezifisch gewählt werden.
      Lediglich das für die Funktion der verzögerungsgeregelten Sicherheitsbremse maßgebliche
      Regelventile Pos. XX.200 ist durch die Angabe des Herstellers und der Typenbezeichnung
      genau spezifiziert. Änderungen bedürfen eines Nachtrags oder einer Ergänzungsanzeige
      zur Genehmigung. Der Nachweis für die Erfüllung der grundlegenden sicherheitstechnischen
      Anforderungen beim Austausch einzelner Bauteile in der Hydraulik darf auch nach § 4 der
      Bergverordnung für Schacht- und Schrägförderanlagen (BVOS) der Bezirksregierung
      Arnsberg erfolgen.
    5. Die Sofern elektrische Schaltungen, die der Sicherheit dienen, durch diese Genehmigung
      nicht in ihrer Ausführung, sondern nur in ihrer Funktion festgelegt sind, sind bei der
      Errichtung die Anforderungen nach TAS 3.8.7 zu beachten.
    6. Es ist zulässig, die Funktionen der Master PES Kanal A und Kanal B der elektrischen
      Bremsensteuerung und -regelung entsprechend der Variante „Fahrtreglersteuerung“ als
      Teile einer integrierten Fördermaschinensteuerung einschließlich eines bauartgenehmigten
      Fahrtreglers auf Basis des S7-Systems des Herstellers zu integrieren. Die Funktionen der
      Bremsensteuerung und -regelung müssen hinsichtlich Hardware und Software eindeutig
      identifizierbar ausgeführt werden. Der Anschluss zusätzlicher Diagnose- und Bedienpanels
      für die Störmeldeanzeige oder die Aktivierung der Testroutinen ist ebenfalls zulässig.
       
    7. Als Ersatz für defekte Bauteile und Geräte sowohl in der digitalen elektrischen Steuerung
      als auch in der hydraulischen Steuerung dürfen nur Originalersatzteile verwendet werden.
    8. In ausgeführten Bremsensteuerungen müssen alle elektrischen und hydraulischen
      Bauelemente durch dauerhafte Kennzeichnungen und anhand der Stückliste eindeutig
      identifizierbar sein. Elektronische Baugruppen in Einschubtechnik müssen an der
      Frontseite identifizierbar sein.
    9. Jeder Bremsapparat ist mit einem Leistungsschild nach TAS 3.9.1.4. mit mindestens
      folgenden Daten zu versehen: Hersteller, Fabrik-/Fertigungsnummer, Baujahr,
      Genehmigungs-Nr:.
    10. Den jeweiligen Ausführungen der Bremskrafterzeuger sind die Federkennlinien beizufügen.
    11. Das Auswechseln von Bauteilen der Bremsensteuerung durch nicht identische Bauteile
      ist nur im Einverständnis mit der Genehmigungsbehörde im Rahmen eines Nachtrags oder
      einer Ergänzung zulässig, wenn eine anerkannte Prüfstelle für Prüfungen nach BVOS die
      gleichartige Funktion geprüft und bescheinigt hat.
    12. Vor der Errichtung von Bremseinrichtungen entsprechend diesem Genehmigungsantrag
      muss aufgrund der Anlagendaten die Anzahl der erforderlichen Bremskrafterzeuger und
      die Anzahl der Reglerkanäle sowie die Zuordnung der Bremskrafterzeuger zu den Kanälen
      festgelegt werden. Dabei sind die Fälle „ungewollter Aufbau der vollen Bremskraft durch
      beliebigen Einfachfehler“ und „vollständiges Versagen des Bremskraftaufbaus durch
      beliebigen Einfachfehler in einem Kanal“ beide theoretisch durch entsprechend modifizierte
      Bremsberechnungen nach TAS 3.11 nachzuweisen und bei den Abnahmeprüfungen
      durch praktische Messungen der Verzögerungswirkung unter Einfluss des jeweils
      simulierten Fehlers zu kontrollieren.
    13. Die Leitungen zwischen dem Hydraulikaggregat und den Bremskrafterzeugern
      sind so zu verlegen, dass ein Quetschen oder andere Beschädigungen sicher
      ausgeschlossen werden können.

    Diese Genehmigung ist jederzeit widerruflich; sie kann entschädigungslos zurückgezogen werden,
    wenn die in den Verkehr gebrachten Betriebsmittel nicht den der Bauartprüfung zugrunde liegenden
    Ausführungen entsprechen.

    1. Ergänzung vom 30.10.2014:

    Bei sonst unverändertem Sicherheitskonzept dürfen die folgenden Optimierungsmaßnahmen an
    der elektrohydraulischen Bremsensteuerung- und -regelung durchgeführt werden:

    Das Hydraulikaggregat kann optional mit einer externen Anordnung der beiden Pumpen unterhalb
    des Ölniveaus ausgeführt werden. Für diese Option sind zusätzlich drei stellungsüberwachte
    Blockkugelhähne vorgesehen, mit denen ein Pumpentausch ohne Entleerung und Öffnung des
    Öltanks möglich wird.

    Wahlweise zu den bisher verwendeten Konstantpumpen können als Hauptpumpen auch
    Verstellpumpen eingesetzt werden.

    Die für den Regelungsvorgang der Sicherheitsbremskraft maßgeblichen Proportionalventile stehen in
    verschiedenen Nenngrößen zur Verfügung. Mit den Reduzierplatten wird bautechnisch die
    Möglichkeit geschaffen werden, diese Ventile hinsichtlich der Nenngröße an die spezifischen
    Anlagedaten anzupassen. Die Proportionalventile bleiben entsprechend der Angabe in der Stückliste
    hinsichtlich des Typs und der Nenngröße trotzdem festgelegt.

    Die Funktionen der Füllstandanzeige, der Temperaturschalter und des Temperatursensors werden in
    einem einzigen Gerät zusammengefasst.

    Ein Fernthermometer wird zur unmittelbaren Anzeige der Temperatur am Hydraulikaggregat
    hinzugefügt.
    In der Steuerungshardware ergeben sich durch die alternative Anordnung der Pumpen und den
    daraus resultierenden zusätzlichen Überwachungen geringfügige Änderungen.

    In der Software werden Funktionen für den Einrichtbetrieb vorgesehen, mit denen die
    Parametrierung der Signale des Fahrbremshebels, der Vorflutventile, der Regelventile, der
    Bremskreise und der Wegaufnehmer an den Bremskrafterzeugern einfacher und sicherer erfolgen
    kann. Diese Funktionen haben keinen Einfluss auf den Normalbetrieb. Die Einrichtfunktionen
    werden über neue Startseiten und Prozeßbilder auf den Touchscreen des Bremsensteuerschranks
    aktiviert. Der Zugriff ist mit Password gesichert.

    Zur Vermeidung unnötiger Druckspitzen wird die softwaretechnisch parametrierte Ansteuerung der
    Regelventile und der Vorflutventile geändert.

    Der Softwarestand der geregelten Sicherheitsbremse wurde gegenüber dem bisherigen Stand durch
    das Hinzufügen der Funktionen des Einrichtbetriebes und der übrigen Ergänzungen in den nicht
    unmittelbar sicherheitsrelevanten Teilen geändert.

    Hinsichtlich des Einsatzbereiches der elektrohydraulischen Bremsensteuerung nebst Ergänzung sind
    die Hinweise der Genehmigung zu beachten.

    2. Ergänzung vom 03.11.2014:

    Bei sonst unveränderten betrieblichen Funktionen und Sicherheitskonzept dürfen die folgenden
    Änderungen und Ergänzungen im Aufbau des Hydraulikaggregates, im hydraulischen System und in
    der elektrischen Bremsensteuerung um die Funktionen für einen Versteckbetrieb anlagenspezifisch
    und nach Bedarf optional erweitert werden:

    Jedem Bremskreis wird eine neue zusätzliche Ventilgruppe vorgeschaltet, die nur auf die BKE des
    jeweiligen Bremskreises wirkt, die mit der Lostrommel verbunden sind.

    Die Steuereinheit ist zum Ansteuern der Stellzylinder der Versteckeinrichtung und der hydraulische
    Antrieb der Versteckeinrichtung mit den zugehörigen elektrischen Überwachungseinrichtungen
    vorgesehen. Diese Steuereinheit wird dem vorhandenen Hydraulikaggregat der Cobra01
    hinzugefügt. Die Druckversorgung, der Tank und der Tankrücklauf dieser Teilschaltung werden direkt
    vom vorhandenen Hydraulikaggregat der Bremseinrichtung abgenommen.

    Die rastenden Schaltventile können zur Vergrößerung des Durchflußvolumens doppelt ausgeführt
    werden. Entsprechende Flanschplatten für eine Anordnung zusätzlicher, identischer Ventile sind
    vorgesehen.

    Die elektrische Master- Steuerung der Bremseinrichtung Cobra01 wird um zusätzliche Betriebs- und
    Überwachungsfunktionen erweitert.

    Die Drosselrückschlagventile, mit denen die Geschwindigkeit der Stellzylinder beeinflusst werden kann,
    sollen nur bei Bedarf eingebaut werden.

    Die Druckventile zur Stellkraftbegrenzung werden nur eingesetzt, wenn sie von der hydraulischen und
    mechanischen Auslegung der Versteckeinrichtung her nötig sind.

    Die Druckentlastungsventile sollen ebenfalls nur vorgesehen werden, wenn sie erforderlich sind.

    Hinsichtlich des Einsatzbereiches der elektrohydraulischen Bremsensteuerung nebst Ergänzungen
    sind die Hinweise der Genehmigung zu beachten.

    3. Ergänzung vom 03.08.2016:

    Bei sonst unverändertem betrieblichem Sicherheitskonzept dürfen die folgenden
    Optimierungsmaßnahmen an der elektrohydraulischen Bremsensteuerung- und regelung
    durchgeführt werden:

    Optionale Einbindung von zusätzlichen nicht – sicherheitsrelevanten Funktionen mit eher geringem
    Funktionsumfang in die Bremsensteuerung der COBRA 01. Die für diese Funktionen erforderliche
    Hard- und Softwareergänzungen und zugehörigen Störmeldungen werden in der Mastersteuerung
    (Variante 1) oder in der Fahrtreglersteuerung (Variante 2) implementiert.

    Aufteilung der Schaltschrankkombination aus vier Schrankeinheiten in Einzelsegmente.

    Austausch der bestehenden Visualisierung (MP377 durch IPC477 oder gleichwertige Geräte) durch
    ein Nachfolgesystem der Firma Siemens AG.

    Einsatz einer zusätzlichen Visualisierungseinheit (IPC477 oder Mikrobox PC) zur Visualisierung der
    Bremsenfunktionen an einem anderen Beobachtungsort über Profibus- oder Ethernet
    Datenverbindung.

    Hinweise:
    Folgende Voraussetzungen müssen bei den optionalen Ergänzungen der Bremsensteuerung gegeben sein:

    Die vorgesehenen optionalen Ergänzungen müssen im Zusammenhang mit der Antriebsmaschine
    stehen und dürfen nicht zu komplex sein. Die Integration beispielsweise der elektrischen Steuerung
    einer Schachtbeschickungseinrichtung oder einer vollständigen Schachtüberwachungs- und
    –signalanlage in die Bremsensteuerung würde den Sinn der beantragten Ergänzung übersteigen und
    ist deshalb nicht zulässig.

    Die Prüfung der ausgeführten Bremseinrichtung auf Übereinstimmung mit dem
    Genehmigungsumfang anhand von Schaltplänen und anhand eines Softwarevergleichs im Rahmen
    der Vorprüfung und bei einer Abnahmeprüfung darf durch die Ergänzungen nicht wesentlich
    erschwert werden.

    In den Vorprüfunterlagen zum Genehmigungsverfahren muss genau beschrieben und in der Hard-
    und Softwaredokumentation deutlich erkennbar gemacht werden, welche Funktionen
    anlagenspezifisch sind und nicht zum Umfang des nach § 5 BVOS allgemein genehmigten Teils der
    Bremsensteuerung gehören.

    Eine Beeinträchtigung der ordnungsgemäßen Funktion der Bremseinrichtung durch die Ergänzungen
    muss sicher ausgeschlossen werden können. Änderungen im hydraulischen Teil der
    Bremseinrichtung, die das Regelungsverhalten im Sicherheitsbremsfall beeinträchtigen können, sind
    im Rahmen dieser Ergänzung nicht zulässig.

    Der Nachweis, dass durch die beantragten optionalen Ergänzungen keine Rückwirkungen in die
    betrieblichen Funktionen und in die Sicherheits- und Überwachungsfunktionen der
    Bremseinrichtungen verursacht werden können, ist im Rahmen der anlagenspezifischen
    Genehmigungsverfahren vom Hersteller der Bremseinrichtung zu erbringen. Die Verifizierung dieses
    Nachweises muss Gegenstand der Vor- und Abnahmeprüfungen durch anerkannten
    Sachverständigen werden.


    Verlängerung:

    Die Gültigkeitsdauer für die Bauartgenehmigung B-32/10/1+1 Erg. bis 3. Erg. wird bis zum 15.08.2021
    verlängert. Hinsichtlich des Einsatzbereiches der Bremsensteuerung und – regelung sind weiterhin
    die Hinweise der o.g. Bauartgenehmigung und der ersten bis dritten Ergänzung zu beachten.