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Genehmigung von Einrichtungen
- Werkstoffe für Treibscheiben- und Seilscheibenfutter -
Genehmigungs-Nr.:
T-26/15/1+ 1.Erg. + 1. Verl.
Genehmigungs-Datum:
23.07.2015
Gültigkeitsdauer:
5 Jahre (bis zum 31.07.2020) Hersteller:
Becker Treibscheiben- und Seilscheibenfutter GmbH, 45138 Essen
Bezeichnung:
TEC-BE-PLAST 913, Farbe schwarz-grau
Treibscheibenfutterwerkstoff mit hoher Reibungszahl für
übertägige SchachtförderanlagenUnterlagen:
Anschreiben vom 07.05.2015
Prüfbericht Nr. P15-00435 vom 24.08.2015 der DMT GmbH & Co. KG,
Bochum - Fachstelle für Sicherheit -Seilprüfstelle-Kurzbeschreibung:
Bei dem Werkstoff des Treibscheibenfutters TEC-BE-PLAST 913 handelt es sich um einen
schwarz-grauen Kunststoff mit matt-stumpfer Oberfläche. Die Treibscheibenfutterklötze sind
aus 20 mm starken Platten hergestellt, die unter Druck verklebt werden. Die Klebfugen sind
immer so orientiert, das Sie innerhalb des fertigen Treibscheibenfutterklotzes senkrecht zur
Seilscheibe verlaufen. Die Flächenpressung zwischen Seil und Treibscheibenfutter im
Prüfstandsversuch betrug 200 N/cm².Abweichung von TAS:
Abweichend von TAS 3.10.8 darf bei der Bestimmung der Treibfähigkeit von Treibscheiben
nach TAS 3.11.4 für diesen Werkstoff eine Reibungszahl von µ≥ 0,3 statt µ= 0,25 angesetzt werden.Hinweise:
- Die Verwendung des Treibscheibenfutterwerkstoffs TEC-BE-PLAST 913 ist nur in
Kombination mit Treibscheibenförderseilen zulässig, bei deren Herstellung die Seilschmierstoffe
Nyrosten N113 oder Elaskon II Star verwendet wurden. Zum Nachschmieren der Seile
dürfen nur Schmiermittel verwendet werden, die verträglich zu den bei der Herstellung verwendeten
Schmiermitteln sind und hierfür vom Hersteller der Schmierstoffe freigeben wurden. Der Einsatz
dieses Treibscheibenfutters in Verbindung mit Treibscheibenförderseilen, bei deren Herstellung andere
Seilschmierstoffe verwendet wurden oder die mit anderen Schmierstoffen nachgeschmiert wurden,
ist nicht zulässig. - Für jedes Treibscheibenfutter, das entsprechend dieser Genehmigung an Anlagen mit Treibscheiben-
antrieb nach § 1 BVOS eingesetzt werden soll, ist vom Hersteller eine Werkstoffbescheinigung bei
zuliefern, in der bestätigt wird, dass der Werkstoff in physikalischer und chemischer Hinsicht identisch
mit dem Material ist, das im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens nach § 5 BVOS geprüft wurde. - Eine Verwendung des Treibscheibenfutterwerkstoffs TEC-BE-PLAST 913 an Anlagen im Steinkohlen-
bergbau untertage und in Grubenbauen anderer Bergbauzweige, die brand- oder explosionsgefährdet
sind, ist nicht zulässig. Hierzu sind ergänzende brandtechnische Prüfungen erforderlich. - Die für die Prüfungen verwendeten Muster des Kunststoffs TEC-BE-PLAST 913 des Herstellers Becker
GmbH und die Restmengen der verwendeten Seilschmierstoffe werden bei der DMT-Fachstelle für
Sicherheit -Seilprüfstelle- für eventuelle zukünftige Vergleichsprüfungen zunächst auf unbegrenzte Zeit
aufbewahrt. - Gegenstand der Genehmigung ist nur der Werkstoff der Treibscheibenfutter und dessen Zusammensetzung
aus 20 mm dicken verklebten Platten. Die Klebfugen müssen senkrecht zur Seilachse liegen. Die Form,
die Ausführung und die Befestigung von Treibscheibenfuttern, die aus diesem Werkstoff gefertigt werden,
sind anlagenspezifisch und daher nicht durch die Genehmigung festgelegt.
Diese Genehmigung ist jederzeit widerruflich; sie kann entschädigungslos zurückgezogen werden, wenn der in den
Verkehr gebrachte Werkstoff nicht der Genehmigung zugrunde liegenden Ausführungen entspricht.1. Ergänzung vom 04.04.2017
Bei unveränderter Rezeptur und Verarbeitung des Treibscheibenfutterwerkstoffs TEC-BE-PLAST 913 darf das
Treibscheibenfutter auch an Treibscheibenanlagen mit einer Flächenpressung von bis zu 400 N/ cm2 betrieben
werden.Abweichung von TAS:
Abweichend von TAS 3.10.8 darf bei der Bestimmung der Treibfähigkeit von Treibscheiben nach TAS 3.11.4 für
diesen Werkstoff eine Reibungszahl von µ≥ 0,3 statt µ= 0,25 angesetzt werden.Hinweise:
- Die Verwendung des Treibscheibenfutterwerkstoffs TEC-BE-PLAST 913 ist auf der Basis der
Genehmigungsprüfung nur in Kombination mit Treibscheibenförderseilen zulässig, bei deren Herstellung die
Seilschmierstoffe Nyrosten N113 oder Elaskon II Star verwendet wurden. Der Einsatz dieses
Treibscheibenfutters in Verbindung mit Treibscheibenförderseilen, bei deren Herstellung andere
Seilschmierstoffe verwendet wurden oder die mit anderen Schmierstoffen nachgeschmiert wurden, ist nicht
zulässig. - Für jedes Treibscheibenfutter, das entsprechend dieser Genehmigung an Anlagen mit Treibscheibenantrieb
nach § 1 BVOS eingesetzt werden soll, ist vom Hersteller eine Bestätigung abzugeben, dass der Werkstoff
in physikalischer und chemischer Hinsicht identisch mit dem Material ist, das im Rahmen dieses
Genehmigungsverfahrens geprüft wurde. - Eine Verwendung des Treibscheibenfutterwerkstoffs TEC-BE-PLAST 913 an Anlagen im
Steinkohlenbergbau untertage und in Grubenbauen anderer Bergbauzweige, die brand- oder
explosionsgefährdet sind, ist nicht zulässig. Hierzu sind ergänzende brandtechnische Prüfungen erforderlich. - Die für die Prüfungen verwendeten Muster des Kunststoffs TEC-BE-PLAST 913 des Herstellers Becker
GmbH und die Restmengen der verwendeten Seilschmierstoffe werden bei der DMT-Fachstelle für
Sicherheit -Seilprüfstelle- für eventuelle zukünftige Vergleichsprüfungen zunächst auf unbegrenzte Zeit
aufbewahrt. -
Gegenstand der Genehmigung ist nur der Werkstoff der Treibscheibenfutter und dessen Zusammensetzung
aus 20 mm dicken verklebten Platten. Die Klebfugen müssen senkrecht zur Seilachse liegen. Die Form, die
Ausführung und die Befestigung von Treibscheibenfuttern, die aus diesem Werkstoff gefertigt werden, sind
anlagenspezifisch und daher nicht durch die Genehmigung festgelegt.
1. Verlängerung vom 04.06.2020
Genehmigungs-Nr.:
T-26/15/1+ 1.Erg. + 1. Verl.
Genehmigungs-Datum:
04.06.2020
Gültigkeitsdauer:
5 Jahre (bis zum 01.07.2025) Hersteller:
Becker Treibscheiben- und Seilscheibenfutter GmbH, 45138 Essen
Bezeichnung:
TEC-BE-PLAST 913, Farbe schwarz-grau
Treibscheibenfutterwerkstoff mit hoher Reibungszahl für
übertägige SchachtförderanlagenUnterlagen:
Anschreiben vom 15.05.2020
Prüfbericht Nr.P20-00356 vom 14.05.2020 der DMT GmbH
& Co. KG, Bochum - Fachstelle für Sicherheit -Seilprüfstelle-Die Gültigkeitsdauer für die Bauartgenehmigung T-26/15/1.+ 1. Erg . wird bis zum 01.07.2025 verlängert.
Diese Genehmigung kann widerrufen werden. Sie kann entschädigungslos zurückgezogen werden,
wenn der in Verkehr gebrachte Werksstoff nicht der in der Genehmigung zugrunde-liegenden
Ausführungen entspricht. - Die Verwendung des Treibscheibenfutterwerkstoffs TEC-BE-PLAST 913 ist nur in