•                                    Genehmigung von Einrichtungen

     

                                                   - Bremsensteuerung -

     

     

     

    Auf den Antrag der Olko - Maschinentechnik GmbH, Olfen vom 16.11.2009 unter
    Hinzuziehung des Prüfberichte des Sachverständigen der DMT GmbH & Co. KG
    vom 11.02.2012 erteilt die Bezirksregierung Arnsberg gemäß § 5 Abs. 1 der
    Bergverordnung  für Schacht- und Schrägförderanlagen (BVOS) vom 04.12.2003
    hiermit die Genehmigung für die elektropneumatische Bremsensteuerung vom Typ
    OLKO EPS 1(RA) der Firma Olko – Maschinentechnik GmbH:

     

    Genehmigungs-Nr.:

    B-33/12/1

    Genehmigungs-Datum:

    10.07.2012

    Gültigkeitsdauer: 

    5 Jahre  (bis zum 10.07.2017)

    Hersteller:

    Olko - Maschinentechnik GmbH, Olfen

    Bezeichnung:

    OLKO EPS 1 (RA)

    Elektro- pneumatische Bremsensteuerung für von Hand bediente
    Antriebsmaschinen mit Regelantrieb in übertägigen Schachtförderanlagen
    in der Ausführung mit regelbarer Fahrbremse und einer zulässigen
    Fahrgeschwindigkeit  bis  4 m/s oder ohne regelbare Fahrbremse und
    einer Fahrgeschwindigkeit bis  2 m/s.

    Unterlagen:

    Antrag vom 16.11.2009 –CD-

     

    Inhalt Ordner 1 – Fa. Olko:

     

    Bezeichnung

    Seitenzahl

    1

    Funktionsbeschreibung der
    elektropneumatischen Bremsensteuerung
    OLKO – EPS 1 (RA)

    16

    2

    Pneumatikplan OLKO EPS 1 (RA)
    Zeichnungsnr. 2833.395-1

    1 Blatt

    3

    Aufbauplan
    Zeichnungsnr. 2833.395-2

    1 Blatt

    4

    Stückliste OLKO EPS 1 (RA)

    2 Blätter

    5

    Komponetenbeschreibungen
    entsprechend dem
    „Inhaltsverzeichnis Komponenten“
    in den Prüfunterlagen

    Ohne Angaben

    5.1

    Allgemeine Komponenten Pos. 1 bis  Pos. 7

     

    5.2

    Komponenten für Schlagwetterbereich Pos. 8 und Pos. 9

     

    5.3

    Dokumentation zur pneumatischen Mindestdruckauslösung

     

      Bei den Unterlagen unter 5.1 bis 5.3 handelt es sich
    um Auszüge aus den technischen Unterlagen der jeweiligen Hersteller
     

     

    Prüfbericht:     DMT-Prüfbericht Nr. P 12-00073 vom 11.02.2012

                          Der Prüfbericht ist Bestandteil dieser Genehmigung.

     

    Kurzbeschreibung:

    Gegenstand dieser Genehmigung ist ausschließlich der pneumatische Teil der
    elektropneumatischen Bremsensteuerung mit der Bezeichnung OLKO- EPS 1 (RA).
    Das elektropneumatische Bremsensteuerungssystem für von Hand bediente
    Antriebsmaschinen mit Regelantrieb, ist ausschließlich zur Ansteuerung und Regelung
    von pneumatisch gelüftete feder- oder gewichtsgeschlossenen Auslass- Bremssystemen
    vorgesehen. Die Bremsensteuerung ist in zwei Ausführungen verfügbar. In der Ausführung
    mit regelbarer Fahrbremskraft ist die Bremsensteuerung für Antriebsmaschinen mit einer
    maximaler Fahrgeschwindigkeit bis 4 m/s einsetzbar.  In der Ausführung ohne regelbare
    Fahrbremse ist die Bremsensteuerung für den Einsatz an Antriebsmaschinen mit einer
    maximalen Fahrgeschwindigkeit bis 2 m/s einsetzbar.

    Die Bremskrafterzeuger sind nicht Gegenstand dieser Genehmigung. Die mechanische
    Dimensionierung der Bremskrafterzeuger ist anlagenspezifisch im Genehmigungsverfahren
    nach § 4 BVOS für die jeweilige Schachtförderanlage festzulegen und nachzuweisen.
    Hierbei sind auch die Nachweise für das Einhalten der Anforderungen nach TAS 3.9.3
    – Ausführung der Bremseinrichtungen- und nach TAS 3.9.4 – Mechanische Festigkeit
    von Bremseinrichtungen – sowie nach TAS 3.9.7 – Bremswirkungen-  zu erbringen

    Der elektrische Teil der elektro- pneumatischen Bremsensteuerung ist anlagenspezifisch
    als Teil der jeweiligen Maschinensteuerung einschließlich der Sicherheitsstromkreise auszuführen.
    Die hardwaretechnische Ausführung und ggf. die Steuerungssoftware der Bremseinrichtung
    sind nicht Bestandteil dieser Genehmigung. 

    Die Steuerung der Fahrbremse kann als Stoppbremse, mit elektropneumatischen Feinregelventil
    oder mit mechanisch pneumatischen Fahrbremsventil ausgeführt sein (siehe auch Prüfbericht
    der DMT Nr. 12-00073 vom 11.02.2012). 

    Die Steuerung kann in der Ausführung ohne regelbare Fahrbremse abweichend von TAS 3.9.5.2
    an allen Antriebsmaschinen mit geregeltem Antrieb und einer maximalen Fahrgeschwindigkeit von
    2 m/ s , der eine Ausführung der Fahrbremse als Stoppbremse zulässt, eingesetzt werden.  

    Die Sperreinrichtung kann an Antriebsmaschinen, die mit einem Abfahrsperrkreis nach TAS 3.8.9
    und einer Sperreinrichtung nach TAS 4.10.3 ausgeführt ist, für die Fahrbremse auf drei
    verschiedene Weisen erreicht werden. Weitere Einzelheiten sind den Prüfbericht der DMT
    Nr. 12-00073 vom 11.02.2012 zu entnehmen.


    Die Bremseinrichtung ist für von Hand bediente Förderhäspel oder Antriebsmaschinen vorgesehen.
    Für eine Verwendung an automatischen Antriebsmaschinen ist ein Nachtrag zur Genehmigung
    vorzulegen. 

    Die Verwendung in untertägigen Anlagen des Steinkohlenbergbau ist nur zulässig, wenn für die
    in Rahmen dieser Bauartgenehmigung festgelegten elektrischen Betriebsmittel in der Ausführung
    für den Schlagwetterschutz eine EG- Baumusterprüfbescheinigung nach ATEX vorliegt.

      

    Sicherheits- und Überwachungsfunktionen 

    Folgende Sicherheits- und Überwachungsfunktionen sind mindestens vorzusehen:

    • Mindestdrucküberwachung über Druckschalter
    • Redundanzüberwachung der Ventile
    • Überwachungsfunktion der Sicherheitsbremse
      - Druckluftseitige Überwachung der Sicherheitsbremse auf gelüfteten/ aufgelegten
         Zustand der Sicherheitsbremse
      - Gestängeseitige bzw. mechanische Überwachung der Sicherheitsbremse auf
         gelüfteten / aufgelegten Zustand der Sicherheitsbremse mit Positionsschaltern
         am Bremsgestänge
      - Plausibilitätsabfrage zwischen druckluftseitiger und mechanischer Überwachung
      - Plausibilitätsabfrage zwischen Positionsschaltern „aufgelegt“ und „gelüftet“ als
         Funktionsüberwachung dieser Schalter
      - Überwachung des Bremskrafterzeugers der Sicherheitsbremse auf Verschleiß
         bzw. zulässigen Resthub
      - Optional: Federbrucherkennung der Sicherheitsbremse
    • Ausführung aller Überwachungen der Fahrbremse analog zu den oben genannten
      Überwachungsfunktionen der Sicherheitsbremse
    • Überwachung des Lüftdrucks
    • Überwachung des Fahrbremsventils auf ordnungsgemäße Funktion


    In der pneumatischen Steuerung müssen Einrichtungen ( Prüfhähne) vorhanden sein,
    mit denen die wesentlichen Sicherheits- und Überwachungsfunktionen einzeln geprüft
    werden können. Eine entsprechende Prüfanweisung muss in den Unterlagen enthalten sein.

      

    Hinweise

    Die nachfolgend genannten Punkte a) bis h) sind zu beachten.

    1. Vom Hersteller sind für die jeweiligen Anlagen vollständige  anlagenspezifische
      Zeichnungen, Stücklisten, Wartungs- und Betriebsanweisungen zur anlagenspezifisch
      ausgeführten Variante der pneumatischen Steuerung beizuliefern.  
    2. Die Betriebs- und Wartungsanleitungen des Herstellers sind zu beachten.
      Sie müssen den mit den Prüfungen nach § 13 BVOS beauftragten Personenkreisen
      zugänglich gemacht werden. 
    3. Die Prüfvorgaben des Herstellers der Bremseinrichtung sind in die anlagenspezifischen
      Prüfpläne für regelmäßige Prüfungen nach § 13 BVOS einzuarbeiten.
    4. Die Ausführung der elektrischen Steuerung und  der Sicherheits- und Überwachungs-
      einrichtung ist durch diese Genehmigung nicht festgelegt. Im Zusammenhang mit den
      Genehmigungsverfahren nach  § 4 BVOS
      ist die elektrische Steuerung auf Erfüllung
      der Anforderungen nach TAS 3.8.7 zu prüfen.
    5. Bei einem Einsatz der Bremsensteuerung im Steinkohlenbergbau unter Tage oder in
      anderen explosionsgefährdeten Bereich dürfen nur ausschließlich dafür geeignete und
      entsprechend den jeweiligen Richtlinien genehmigte elektrische Betriebsmittel
      verwendet werden.
    6. Die Ausführung der Bremsensteuerung OLKO- EPS 1 (RA) ist durch diese
      Genehmigungsunterlagen in Bezug auf die wesentlichen Pneumatikkomponenten festgelegt.
      Als Ersatz für defekte Bauteile und Geräte  in der pneumatischen Steuerung dürfen nur
      Originalersatzteile oder Bauteile, die entweder vom Hersteller oder einer Sachver-
      ständigenstelle als gleichwertig beurteilt und freigegeben werden,  verwendet werden.  
      Änderungen dieser Art bedürfen einer Anzeige bei der Genehmigungsbehörde oder,
      nach Entscheidung der Behörde, eines Nachtrages zur Genehmigung.
    7. In ausgeführten Bremsensteuerungen müssen alle elektrischen und pneumatischen
      Bauelemente durch dauerhafte Kennzeichnungen und anhand der Stückliste eindeutig
      identifizierbar sein.
    8. Jeder Bremsapparat ist mit einem Leistungsschild nach TAS 3.9.1.4. mit mindestens
      folgenden Daten zu versehen: Hersteller, Fabrik- und Fertigungsnummer, Baujahr,
      Genehmigungs-Nr.:

     

    Diese Genehmigung ist jederzeit widerruflich; sie kann entschädigungslos zurückgezogen werden,
    wenn die in den Verkehr gebrachten Betriebsmittel und Anlagenteile nicht den der Genehmigungs-
    prüfung zugrunde liegenden Ausführungen entsprechen.