•                                    Genehmigung von Einrichtungen

     

                                                   - Bremsensteuerung -

     

     

     

    Auf Antrag der OLKO - Maschinentechnik GmbH, Olfen, vom 21.10.2009
    unter Hinzuziehung des Prüfberichtes der DMT Fachstelle für Sicherheit-
    Seilprüfstelle- vom 19.02.2012 erteilt die Bezirksregierung Arnsberg gemäß
    § 5 Abs. 1 der Bergverordnung  für Schacht- und Schrägförderanlagen (BVOS)
    vom 04.12.2003 hiermit die Genehmigung für die elektrohydraulische
    Bremsensteuerung vom Typ OLKO EHS 3  der Firma OLKO – Maschinen-
    technik GmbH:

     

    Genehmigungs-Nr.:

    B-34/12/1

    Genehmigungs-Datum:

    16.08.2012

    Gültigkeitsdauer: 

    5 Jahre  (bis zum 16.08.2017)

    Hersteller:

    Olko - Maschinentechnik GmbH, Olfen

    Bezeichnung:

    OLKO EHS 3

    Elektro- hydraulische Bremsensteuerung für von Hand
    bediente Förderhäspel, Winden oder andere Antriebs-
    maschinen von Anlagen nach § 1 BVOS mit einer
    maximalen Fahrgeschwindigkeit von 1 m/s.

    Unterlagen:

    Antrag vom 21.10.2009 –CD-

     

    Inhalt Ordner 1 – Fa. Olko:

     

    Bezeichnung

    Seitenzahl

    1

    Funktionsbeschreibung der
    elektrohydraulischen Bremsensteuerung
    OLKO – EHS 3

    18

    2

    Hydraulikplan OLKO - EHS 3
    Zeichnungsnr. 2833.405-1

    1 Blatt

    3

    Aufbauplan des Aggregates
    Zeichnungsnr. Niehues 3933 K1

    2 Blätter

    4

    Wartung- Allgemeine Hinweise zur
    Durchführung vorsorglicher Inspektionen

    17

    5

    Stückliste OLKO- EHS 3 zu o.g. Zeichnungen

    7

    6

    Komponetenbeschreibungen Nrn. 1 bis 20
    entsprechend dem „Inhaltsverzeichnis
    Komponenten OLKO – EHS 3“ in den Prüfunterlagen

    Ohne Angaben

     

    Prüfbericht:     DMT-Prüfbericht Nr. P 12-00087 vom 19.02.2012- SPS-Sn

                          Der Prüfbericht ist Bestandteil dieser Genehmigung.

     

    Kurzbeschreibung:

    Gegenstand dieser Genehmigung ist ausschließlich der hydraulische Teil der
    elektrohydraulischen Bremsensteuerung mit der Bezeichnung OLKO – EHS 3.
    Die Bremsensteuerung dient für die Ansteuerung von hydraulisch gelüfteten,
    feder- oder gewichtsgeschlossenen Auslass-Bremssystemen und ist
    in zwei
    Ausführungen verfügbar. In der Version mit „regelbarer“ Fahrbremskraft und in der
    Version als Stoppbremse. Diese Version ist für den Einsatz an Förderhäspeln, Winden
    oder anderen Antriebsmaschinen nach TAS 3.9.5.2 mit einer maximal zulässigen
    Fahrgeschwindigkeit von 1 m/s vorgesehen.

    Die Bremskrafterzeuger sind nicht Gegenstand dieser Genehmigung. Die mechanische
    Dimensionierung der Bremskrafterzeuger ist anlagenspezifisch im Genehmigungsverfahren
    nach § 4 BVOS für die jeweilige Schachtförderanlage festzulegen und nachzuweisen.
    Hierbei sind auch die Nachweise für das Einhalten der Anforderungen nach TAS 3.9.3
    – Ausführung der Bremseinrichtungen- und nach TAS 3.9.4 – Mechanische Festigkeit
    von Bremseinrichtungen – sowie nach TAS 3.9.7 – Bremswirkungen-  zu erbringen.

    Der elektrische Teil der elektro- hydraulischen Bremsensteuerung ist anlagenspezifisch als Teil
    der jeweiligen Maschinensteuerung einschließlich der Sicherheitsstromkreise auszuführen.
    Die hardwaretechnische Ausführung und ggf. die Steuerungssoftware der Bremseinrichtung
    sind nicht Bestandteil dieser Genehmigung.

    Die Steuerung der Fahrbremse kann als Stoppbremse oder mit Fahrbremsventil ausgeführt sein
    (siehe auch Prüfbericht der DMT Nr. 12-00087 vom 19.02.2012).

    Die Steuerung kann in der Ausführung ohne regelbare Fahrbremse abweichend von
    TAS 3.9.5.2 an allen Antriebsmaschinen mit geregeltem Antrieb, der eine Ausführung
    der Fahrbremse als Stoppbremse zulässt, eingesetzt werden.  

    Die Sperrwirkung für die Fahrbremse kann an Antriebsmaschinen, die mit einem Abfahrsperrkreis
    nach TAS 3.8.9 und einer Sperreinrichtung nach TAS 4.10.3 ausgeführt ist, auf verschiedene
    Weisen erreicht werden. Weitere Einzelheiten sind den Prüfbericht der DMT Nr. 12-00087
    vom 19.02.2012 zu entnehmen.

    Die Bremseinrichtung ist für von Hand bediente Förderhäspel, Winden oder Antriebsmaschinen
    vorgesehen. Für eine Verwendung an automatischen Maschinen ist ein Nachtrag zur Genehmigung
    vorzulegen.

    Als Hydraulikpumpen können optional zu den vorgesehenen Verstellpumpen auch Konstantpumpen
    verwendet werden. Damit ist eine Aufheizung des Hydrauliköls über drucklosen Umlauf möglich.
    Die vorgesehene Heizung in der Ölwanne kann dann optional entfallen.

    Es können auch Pumpen eingesetzt werden, die von den in den Stücklisten angegebenen Fabrikaten
    und Typen abweichen. Dann muss im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach § 4 BVSO geprüft
    und beurteilt werden, ob sie über eine geeignete, an die Ventilsteuerung und die Bremskrafterzeuger
    angepasste Druck- und Volumenstromcharakteristik verfügen.

    Optional ist auch der Einsatz von Massenberuhigungsbremsen möglich. Die Ausführung der
    mechanischen Teile dieser Bremsen und deren steuerungstechnische Einbindung in den Bremsapparat
    sind im Rahmen der Genehmigungsverfahren nach § 4 BVOS anlagenspezifisch auszulegen und zu prüfen.

    Die Verwendung in untertägigen Anlagen des Steinkohlenbergbaus ist zulässig, wenn die im Rahmen
    dieser Bauartgenehmigung festgelegten elektrischen Betriebsmittel in Ausführungen für den
    Schlagwetterbereich gewählt werden.

      

    Sicherheits- und Überwachungsfunktionen

    Folgende Sicherheits- und Überwachungsfunktionen sind mindestens vorzusehen:

    •  Überwachung der beiden Druckschalter auf ausreichenden Lüftdruck als Einschaltbedingung
      für das Lüften des Sicherheitskreises,

    • Überwachung der beiden Druckschalter auf unzulässige Druckunterschreitung im Betrieb
      mit Auslösen des Sicherheitskreises,

    • Antivalenzüberwachung der Druckschalter mit Wirkung in den Sicherheitskreis.

    • Die Druckschalter können alternativ auch als analoge Drucksensoren mit entsprechender Auswertung
      in einem Steuerungssystem, zum Beispiel in einer PES ausgeführt werden.

    • Redundanzverlustüberwachung  der stellungsüberwachten Sicherheitsbremsventile  

    • Redundanzverlustüberwachung der stellungsüberwachten Fahrbremsventile

    • Plausibilitätsüberwachung des Druckschalters mit der Stellungsüberwachung des oder
      der Bremskrafterzeuger der Sicherheitsbremse,

    • Plausibilitätsüberwachung des Druckschalters mit der Stellungsüberwachung des oder
      der Bremskrafterzeuger der Fahrbremse,

    • Plausibilitätsabfrage zwischen den Positionsschaltern „aufgelegt“ und „gelüftet“ als Funktions-
      überwachung dieser Schalter, getrennt für die Fahrbremse und die Sicherheitsbremse,

    • Überwachung des oder der Bremskrafterzeuger auf Verschleiß bzw. zulässigen Resthub,

    • Optional: Federbrucherkennung der Fahrbremse und der Sicherheitsbremse,
      gebildet aus Druckschaltern mit den Stellungsüberwachungen der Bremskrafterzeuger,

    • Überwachung des Lüftdrucks der Fahrbremse mit Positionsschalter auf fehlerbedingten
      unzulässigen Restdruck > 50 bar im Lüftsystem.

    In der hydraulischen Steuerung sind Prüfhähne vorhanden, mit denen die wesentlichen Sicherheits-
    und Überwachungsfunktionen einzeln geprüft werden können. Eine entsprechende Prüfanweisung
    ist in den Unterlagen enthalten.

     

    Hinweise 

    Die nachfolgend genannten Punkte a) bis h) müssen beachtet werden:

    1. Vom Hersteller sind für die jeweiligen Anlagen vollständige anlagenspezifische Zeichnungen,
      Stücklisten, Wartungs- und Betriebsanweisungen zur anlagenspezifisch ausgeführten Variante
      der hydraulischen Steuerung beizuliefern.
    2. Die Prüfvorgaben des Herstellers der Bremseinrichtung sind in die anlagenspezifischen Prüfpläne
      nach § 13 BVOS einzuarbeiten.
    3. Die Betriebs- und Wartungsanleitungen des Herstellers sind zu beachten. Sie müssen den mit
      den Prüfungen nach § 13 BVOS beauftragten Personenkreisen zugänglich gemacht werden.
    4. Die Ausführung der elektrischen Steuerung und der Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen
      ist durch diese Genehmigung nicht festgelegt. Im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren
      nach § 4 BVOS ist die elektrische Steuerung auf Erfüllung der Anforderungen nach TAS 3.8.7
      zu prüfen.
    5. Bei einem Einsatz der Bremsensteuerung im Steinkohlenbergbau unter Tage oder in anderen
      explosionsgefährdeten Bereichen dürfen nur ausschließlich dafür geeignete und entsprechend
      den jeweiligen Richtlinien genehmigte elektrische Betriebsmittel verwendet werden.
    6. Die Ausführung der Bremsensteuerung OLKO – EHS 3  ist durch diese Genehmigungsunterlagen
      in Bezug auf die wesentlichen Hydraulikkomponenten festgelegt. Als Ersatz für defekte Bauteile
      und Geräte in der hydraulischen Steuerung dürfen nur Originalersatzteile oder Bauteile, die
      entweder vom Hersteller oder einer Sachverständigenstelle als gleichwertig beurteilt und
      freigegeben werden, verwendet werden.
      Änderungen dieser Art bedürfen einer Anzeige bei der
      Genehmigungsbehörde oder, nach Entscheidung der Behörde, eines Nachtrags zur Genehmigung.
    7. In ausgeführten Bremsensteuerungen müssen alle elektrischen und hydraulischen Bauelemente
      durch dauerhafte Kennzeichnungen und anhand der Stückliste eindeutig identifizierbar sein.
    8. Jeder Bremsapparat ist mit einem Leistungsschild nach TAS 3.9.1.4. mit mindestens folgenden
      Daten zu versehen: Hersteller, Fabrik- und Fertigungsnummer, Baujahr, Genehmigungsnummer.

     

    Diese Genehmigung ist jederzeit widerruflich; sie kann entschädigungslos zurückgezogen werden, wenn
    die in den Verkehr gebrachten Betriebsmittel und Anlagenteile nicht den der Genehmigungsprüfung
    zugrunde liegenden Ausführungen entsprechen.