• Genehmigung von Einrichtungen

     

    - Fahrtregler -

     

     

    Auf den Antrag der SIEMAG TECBERG GmbH - vom 12.09.2014 unter Hinzuziehung des Prüfberichtes des
    Sachverständigen der DMT Fachstelle für Sicherheit-Seilprüfstelle- vom 21.08.2015 erteilt die Bezirksregierung
    Arnsberg gemäß § 5 Abs. 1 der Bergverordnung für Schacht- und Schrägförderanlagen (BVOS) vom
    04.12.2003 hiermit die Genehmigung des 1.Nachtrages für den Fahrtregler vom Typ STB-SC02;
    Ursprungsgenehmigung F-25/12/1:

     

     

    Genehmigungs-Nr.:

    F-25/12/1 (N1)

    Genehmigungs-Datum:

    26.10.2015

    Gültigkeitsdauer: 

    5 Jahre  (bis zum 31.10.2020)

    Hersteller:

    SIEMAG TEGBERG GmbH, Haiger

    Bezeichnung: STB-SC02

     

    Fahrtregler für von Hand bediente und automatisch betriebene
    Treibscheibenanlagen in der Ausführung als Fördermittel-
    Gegengewichtsanlagen mit geregelten Antriebsmaschinen für
    Anlagen nach § 1 Abs.1 Nr. 1 a) und b)

    Unterlagen:

    -1 Ordner bestehend aus 6 Registern mit den Anschreiben,
    der Beschreibung des geänderten Fahrtreglers des Typs STB-SC02,
    der Netztoplogie des Systems mit Bauteilliste der Steuerungen
    (SPS und SIMOTION), den Kommunikationslisten, der
    Prüfanweisung „Sondershausen“ sowie eine CD mit weiteren
    Unterlagen

    Prüfbericht: DMT-Prüfbericht Nr. P 15-00105 vom 21.08.2015 Der
    Prüfbericht ist Bestandteil dieser Genehmigung.

     

     

    Der Änderungsumfang des Fahrtreglers mit der Bezeichnung STB-SC02 im Rahmen des 1. Nachtrags
    betrifft im Wesentlichen:

    Einsatz von Positioniersteuerungen des Typs SIMOTION C 240

    Anstelle der bisher genehmigten Positioniersteuerungen des Typs C 230, die nicht mehr lieferbar
    sind, sollen auch leistungsstärkere Steuerungen des Typs SIMOTION C 240 eingesetzt werden.
    SIMOTION A und SIMOTION B sind identisch, hardware-homogen mit folgenden Baugruppen/
    Schnittstellen bestückt: Wie bei der SIMOTION C230 verfügt auch die C240 über zwei Profibus-
    Schnittstellen X8 und X9, vier Messsystem-/Geberschnittstellen X3 bis X6, achtzehn parametrierbare
    24-Volt Digital-Eingänge und acht 24-Volt Digital-Ausgänge auf der Peripherie-Schnittstelle X1.
    An Schnittstelle X8 / SIMOTION A ist die Antriebseinheit (Gleichstromrichter, Frequenzumrichter)
    zur Übergabe von Sollwerten, an Schnittstelle X9 / SIMOTION A ist Kanal A des übergeordneten
    Steuerungssystems angebunden. Von SIMOTION 2 wird die Schnittstelle X9 zur Anbindung des
    Kanals B des übergeordneten Steuerungssystems verwendet. Von den vier Messsystem-Schnittstellen
    X3 bis X6 werden bei beiden SIMOTION-Systemen jeweils drei (SIMOTION A: X3 bis X5;
    SIMOTION B: X4 bis X6) für die Anbindung der Impulsgeber an der Motorseite, an der Seilscheibe
    und am Seilträger verwendet.

    Änderungen an den Sicherheitskreisen

    Sicherheitsbremskreis

    Sowohl in SPS A und SPS B als auch in SIMOTION A und B werden programmtechnisch
    Sicherheitskreise realisiert, die über digitale Ausgänge nach dem Ruhestromprinzip auf Schütze
    verdrahtet sind. Kontakte dieser Schütze sowie die Kontakte der Watch-Dog-Relais, der
    Unterspannungsüberwachung und des Nothalt-Gebers im Steuerpult sollen zu einem Gesamt-
    sicherheitskreis (Reihenschaltung) verdrahtet werden, der auf ein Sirius-Sicherheitsschaltgerät
    der Fa. Siemens wirkt. Das Schaltgerät verfügt über unverzögert öffnende Kontakte (zur Übergabe
    an die Bremsensteuerung) und zeitverzögert öffnende Kontakte. Über die zeitverzögert öffnenden
    Kontakte (ca. 300 ms, anlagenabhängig) wird der Antrieb abgeschaltet, so dass ein Durchsacken
    eines Fördermittels im Sicherheitsbremsfall verhindert werden kann.

    Schnittstellen von Abfahrsperr- und Fahrbremskreis


    Die Schnittstelle zwischen Abfahrsperrkreis (unabhängig voneinander realisiert in SPS 1 und SPS 2)
    und Bremsensteuerung soll wahlweise auch über eine zweikanalige Profibus-Kopplung (SPS 1 – Kanal A
    der Bremsensteuerung; SPS 2 – Kanal B der Bremsensteuerung) realisiert werden. Die Schnittstelle
    zwischen Fahrbremskreis (unabhängig voneinander realisiert in SPS 1 und SPS 2) und den Simotion-
    Systemen soll wahlweise auch über eine zweikanalige Profibus-Kopplung (SPS 1 – Simotion A;
    SPS 2 – Simotion B realisiert werden.

    Ergänzung von Betriebsarten / Sonderbetriebsarten

    Neben den bisher vorhandenen Betriebsarten werden weitere Betriebsarten vorgesehen, die anlagen-
    spezifisch vorhanden sein können und nur bei handbedienter Antriebsmaschine möglich sind.

         -  Auf-/Abtrommeln: diese Sonderbetriebsart ist anlagenspezifisch für die Hauptseilfahrtanlage des
            Schachtes Sondershausen V und wird für den Förderseilwechsel benötigt. Dabei kann die
            Treibscheibe bewegt werden, ohne dass sich die Seilscheibe mit dreht.
         -  Lose Rolle: dabei kann bei momentenlosem Antrieb die Fördermaschinenbremse gelüftet werden.
         -  Seilkürzen: bei dieser Sonderbetriebsart kann das Antriebsmoment zeitlich befristet erhöht werden,
            um z. B. die vollständige Trumlast anheben zu können.

     

    Um an automatisch betriebenen Antriebsmaschinen mit mehretagigen Fördermitteln wahlweise eine
    Fördermitteletage bündig vorzusetzen, ist in den Steuerungssystemen ein „Umsetzen“ vorgesehen worden
    sowie die Möglichkeit des „Nachsetzens“. Weiterhin sind die Betriebsarten „Seilrevision“ und
    „Schachtrevision“ bei automatisch betriebenen Antriebsmaschinen vorgesehen worden.

     

    Reorganisation der Software in den Steuerungssystemen

    Im Rahmen der Planungsphase und der Inbetriebnahmephase für die Hauptseilfahrtanlage des Schachtes
    Sondershausen V der GSES wurde auch zur besseren Überschaubarkeit die Software in den SIMOTION-
    Systemen, den S7-Steuerungen als auch der Visualisierungsoberflächen reorganisiert. Die in den
    Steuerungssystemen implementierte Software sowohl der S7-Steuerungen als auch der SIMOTION-
    Systeme ist auf der CD beispielhaft in den Antragsunterlagen dokumentiert. Die in der Bauartgenehmigung
    Nr. F-25/12/1 vom 12.07.2012 genannten Hinweise sind auch bei der Errichtung und Inbetriebnahme eines
    gemäß 1. Nachtrags ausgeführten Fahrtregler zu beachten. Diese Genehmigung ist jederzeit widerruflich; sie
    kann entschädigungslos zurückgezogen werden, wenn die in den Verkehr gebrachten Betriebsmittel und
    Anlagenteile nicht den der Genehmigungsprüfung zugrunde liegenden Ausführungen entsprechen.