- Genehmigung von Einrichtungen
-Bremsensteuerung-Genehmigungs-Nr.: B-32/10/1 und (N1) Genehmigungs-Datum: 02.11.2021 Gültigkeitsdauer: 5 Jahre (bis zum 02.11.2026) Hersteller: OLKO - Maschinentechnik GmbH, Olfen Bezeichnung:
COBRA 01
Elektrohydraulische Bremsensteuerung und - regelung mit regelbarer Bremskraft bei Sicherheitsbremsung für von Hand bediente oder automatisch betriebene Fördermaschinen, Förderhäspel oder andere Antriebsmaschinen von übertägigen Schachtförderanlagen..Unterlagen: Antrag vom 27.06.2019 –MJ- Prüfbericht: DMT-Prüfbericht Nr. P 20-00826 vom 18.12.2020
Der Prüfbericht ist Bestandteil dieser Genehmigung
Kennzeichen der Bremseinrichtung:
Das wesentliche Merkmal der elektrohydraulischen Bremsensteuerung und –regelung mit
der Typenbezeichnung COBRA 01 ist die geregelte Bremskraft im Fall einer Sicherheits-
bremsung entsprechend TAS 3.9.5.10. Damit soll sichergestellt werden, dass sich im Si-
cherheitsbremsfall unabhängig von den Überlastverhältnissen und der Fahrtrichtung der
Fördermaschine und unabhängig von reibwertbedingten Schwankungen der Bremskraft
immer eine konstante Verzögerungswirkung einstellt. Die Bremskrafterzeuger sind nicht
Gegenstand dieser Genehmigung. Die elektro-hydraulische Bremsensteuerung und –rege-
lung kann mit verschiedenen Bremskrafterzeugern kombiniert werden, deren Bauart im
Sonderbetriebsplanverfahren zugelassen oder im Genehmigungsverfahren genehmigt
worden sind, und nach § 5 Abs. 1, Ziffer 2 der Bergverordnung für Schacht- und Schrägför-
deranlagen (BVOS) der Bezirksregierung Arnsberg vom 04.12.2003 einen Bremsapparat
bilden.
Der hydraulische Teil der Bremseinrichtung (Ordner 1) wurde von der Fa. Olko Maschinentechnik
GmbH in Olfen entwickelt, die elektrische Bremsensteuerung von der Fa. Siemens AG, Abteilung
GER I IS WEST OC in Essen (Ordner 1/2 und 2/2). Die geprüften Dokumente sind entsprechend
im Layout beider Firmen verfasst.Hydraulikaggregat:
Der hydraulische Teil der Bremsensteuerung und -regelung vom Typ COBRA 01 ist in wesentlichen
Teilen mehrkanalig aufgebaut. Die hydraulischen Schaltungen zur Regelung der Bremskraft sind
mehrfach vorhanden und weitgehend identisch ausgeführt. Das Konzept wird als „n+1“-Konzept
bezeichnet. Nur die als „Kanäle“ bezeichneten Teilschaltungen „Kanal 2“ bis „Kanal n+1“ sind im
ungestörten Fall aktiv. Die Bremskrafterzeuger der Bremseinrichtung sind schaltungstechnisch in
„n“ Gruppen zusammen- gefasst. Jeder hydraulischen Teilsteuerung („Kanal“) ist eine
Bremskrafterzeugergruppe zugeordnet. Im Fehlerfall kann über stellungsüberwachte Absperrhähne im
hydraulischen System der fehlerbehaftete Kanal unwirksam geschaltet werden. An seiner Stelle wird
dann der als „Reservekanal“ bezeichnete „Kanal 1“ zugeschaltet. Dieser Reservekreis ist eine Option
zur Erhöhung der Verfügbarkeit, er ist kein not-wendiger Bestandteil des Sicherheitskonzepts. Wenn
im Fall eines Defekts auf den Reservekreis umgeschaltet wird, ist ein uneingeschränkter weiterer Betrieb
möglich.
Anforderungen aus dem mehrkanaligen Aufbau
Der mehrkanalige Aufbau der elektrohydraulischen Steuerung ist eine Maßnahme zur Fehlerbeherrschung
und damit das wesentliche Merkmal des Sicherheitskonzepts. Bei jeder beliebigen Fehlfunktion in einem
Regelkanal müssen die anderen Kanäle im Stande sein, die Anlage ordnungsgemäß durch eine
Sicherheitsbremsung stillzusetzen. Deshalb muss anlagenspezifisch die Anzahl der erforderlichen
Bremskrafterzeuger und die Anzahl der Regelkanäle sowie die Zuordnung der Bremskrafterzeuger zu den
Kanälen festgelegt werden. Es muss rechnerisch der Nachweis erbracht werden, dass sich sowohl für
leere Fördermittel als auch für die betriebsübliche Überlast in beiden Fahrtrichtungen auch bei Fehlern in
einem Kanal keine unzulässigen Verzögerungswerte einstellen können. Dabei sind die Fälle „ungewollter
Aufbau der vollen Bremskraft in einem Kanal durch beliebigen Einfachfehler“ und „vollständiges Versagen
des Bremskraftaufbaus durch beliebigen Einfachfehler in einem Kanal“ beide theoretisch durch entsprechend
modifizierte Bremsberechnungen nach TAS 3.11 nachzuweisen und bei der Inbetriebnahme durch praktische
Messungen der Verzögerungswirkung unter Einfluss des jeweils simulierten Fehlers zu kontrollieren.
Die Einrichtungen zur Druckerzeugung (Öltank mit Haupt- und Reservepumpe, Heizung, Kühler und Filter)
sind nur einfach vorhanden. Bei Ausfall einer der beiden Pumpen ist ein Betrieb mit nur einer Pumpe möglich.
Festlegungen zu den verwendeten hydraulischen Bauteilen
Der schaltungstechnische Aufbau der hydraulischen Bremsensteuerung und -regelung ist im Hydraulikplan
2933.106-01 Rev. 02 dargestellt. Die Art und die Wirkung der einzelnen Bauteile sowie die Verrohrung
sind durch das Hydraulikschema und die darin verwendeten Angaben und Symbole festgelegt. Die hydraulischen
Bauteile sind in der Stückliste 29.33.106-1 Rev. 02 bis auf die sicherheitlich relevanten Regelventile ohne Angabe
des Herstellers oder genaue Typenbezeichnung aufgeführt.
Elektrische Steuerung und Regelung
Die elektrische Bremsensteuerung und -regelung ist als zweikanaliges PES (program- mierbares elektronisches
System) aus Systemkomponenten des Typs SIMATIC S7 des Herstellers Siemens aufgebaut. Der elektrische Teil
der Bremsensteuerung und -regelung besteht aus einem zweikanaligen PES als Mastersteuergerät und den als
„Bremskreisregler“ bezeichneten untergeordneten PES, die in den Unterlagen stellen-weise auch als „Slaves“
bezeichnet werden. Jeder hydraulischen Teilsteuerung (Kanal) ist ein eigener Bremskreisregler zugeordnet.
Das gilt auch für den Reservekanal. Eine n+1-kanalige Ausführung der Bremsensteuerung und –regelung COBRA01
verfügt demnach über zwei PES, die den zweikanaligen Master bilden und n+1 PES, die die Funktion der
Bremskreisregler wahr- nehmen.
Steuerungsstruktur
Für die Steuerungsstruktur der geregelten Sicherheitsbremse COBRA 01 sind zwei grundlegende
Varianten zulässig:
Variante 1 „Mastersteuerung“:
Dieses Konzept ist vorrangig für die Ausrüstung vorhandener Schachtförderanlagen mit einer Bremseinrichtung
des Typs COBRA 01 bestimmt. Die elektrische Bremsensteuerung und –regelung ist unabhängig von einer
übergeordneten Maschinensteuerung in einem eigenen Schaltschrank aufgebaut. Die Hardware der übergeordneten
Maschinensteuerung ist durch diese Genehmigung nicht festgelegt. Es kann sich um ein als sicherheitsgerichtetes
PES oder eine in Relaistechnik aufgebaute Steuerung handeln. Die Schnittstelle zwischen der Maschinensteuerung
und der Bremseinrichtung muss die Anforderungen nach TAS 3.8.7 erfüllen.
Variante 2: „Fahrtreglersteuerung“
Diese Variante ist speziell auf Antriebsmaschinen ausgerichtet, die über ein integriertes Fördermaschinensteuerungs-
und -regelungssystem einschließlich eines bauartgenehmigten Fahrtreglers in SIMATIC S7-Technik verfügen.
Hier ist es möglich, die Funktionen der Mastersteuerung in das zweikanalige PES S7-400 des S7-Fahrtreglers der
Fa. Siemens zu integrieren. Als CPU kommen ebenfalls diversitäre CPU für Kanal A und Kanal B zum Einsatz. Die
Schnittstelle zur Fördermaschinensteuerung entfällt. Die übrige Busstruktur zur Anbindung der als Peripherie
bezeichneten Teile der Bremseinrichtung und zu den Bremskreisreglern entspricht weitgehend der bereits
beschriebenen Variante.
Festlegung im Rahmen der Genehmigung
Alle Komponenten der PES und der weiteren elektrischen Betriebsmittel sind hinsichtlich Fabrikat und Typ in den
Betriebsmittellisten und im Schaltbuch Ordner 2 Kapitel 8 festgelegt. Abweichungen davon bedürfen der
Zustimmung der Genehmigungsbehörde.
Sicherheitskonzept und Überwachungen
In der Bremsensteuerung und –regelung COBRA 01 werden unzulässige oder gefährliche Fehler oder
Systemzustände erfasst. Je nach Gefährdungspotential des Fehlers wird:
• eine Meldung im Visualisierungssystem HMI angezeigt oder
• der Abfahrsperrkreis • der Fahrbremskreis oder
• der Sicherheitskreis ausgelöst.
Die Art des Ereignisses und die Reaktionen sind getrennt für die Master-PES und die Bremskreisregler
einschließlich der jeweiligen Peripherie in Ordner 2 Kapitel 5 „Sicherheitskonzept“ und in der
„Sicherheitsmatrix“ Ordner 2, Kapitel 7 ausführlich beschrieben.
Interne Überwachungen in den beiden Master-PES.
• Leitungsüberwachung,
• Test der Ein- und Ausgangshardware,
• dynamischer Test der Abschaltwege,
• dynamischer Speichertest des Prozessabbildes,
• dynamische Überwachung der Programme auf zyklische Bearbeitung
• gegenseitige Watch-Dog-Überwachung der Master-PES.
• Überwachung der Automatikbefehle
• Stellungsüberwachung der Bremskrafterzeuger
• Verschleiß- und Federbruchüberwachung der Bremskrafterzeuger
• Fahrbremsüberwachung
• Überwachung der Bremsscheibe(n) auf Scheibenschlag und Übertemperatur
• Überwachung auf unzulässige Bremsdruckdifferenzen in den Regelkanälen
Überwachungen in den Bremskreisreglern:
• Überwachung der Automatikbefehle
• Überwachung der Drehzahlsignale
• Überwachung der Bremsdrucksignale
• Überwachung der Stellgröße zum Regelventil
• Überwachung der Magnetventile
• Überwachung auf Rohrbruch
• Überwachung auf ausreichende Bremsverzögerung
• Überwachung der Testprogramme auf zyklische Bearbeitung
• Überwachung des Steuerungssystems
Gemeinsame Überwachungen der Master-PES und der Regelkanäle sind:
• Überwachung der Bus-Kopplung Master-Regler
• Sicherheitskreisauslösung Master-Regler
Visualisierungssystem
Das in die Bremsensteuerung und -regelung integrierte Visualisierungssystem HMI kann
wahlweise mit einem Multipanel MP377 im Steuerschrank, einem PC oder einem
Touchpanel erfolgen. Die Funktionen und die Bedienung des mit dem Software-Tool
WinCC programmierten Systems sind trotz der unterschiedlichen Hardwarebasis gleich.
Das Visualisierungssystem zeigt alle wesentlichen Prozess- zustände der Bremskreise, der
Bremskrafterzeuger und des Hydraulikaggregats an. Ein leistungsfähiges Störmeldesystem
zeigt alle aktuellen Fehlermeldungen an und archiviert sie. Die Klartextmeldungen geben die
notwendigen Hinweise auf die Fehlerursache und die betroffenen Bauteile bzw. auf die
auslösenden Überwachungsfunktionen.
Prüffunktionen
Das Visualisierungssystem dient auch als Bedienungsebene für umfangreiche Prüffunktionen,
die Bestandteil des Sicherheitskonzepts sind. Für Anlagen, die im Geltungsbereich der
Bergverordnung für Schacht- und Schrägförderanlagen (BVOS) betrieben werden sollen,
sind zusätzlich anlagenspezifische Tabellen zu den nach § 13 BVOS vorgeschriebenen
regelmäßigen Prüfungen zu erstellen. In den Tabellen sollten die zu prüfenden Teile und
Funktionen der Bremseinrichtung, die Häufigkeit der Durchführung (Prüffristen) und der
mit den Prüfungen beauftragte Personenkreis (fachkundige Personen, fachkundige
verantwortliche Personen und Sachverständige) angegeben sein. Diese Prüfungstabellen
müssen sich auf die gesamte Bremseinrichtung, das heißt einschließlich des hydraulischen
Teils und der mechanischen Komponenten beziehen.
Software
Weil nahezu alle sicherheitsrelevanten Funktionen in der Bremsensteuerung COBRA 01
durch Software gebildet werden, ist es erforderlich, dass im Rahmen des Genehmigungs-
verfahrens die zugehörige Anwendersoftware einschließlich der Firmware, die im Ordner
2 der Dokumentation anhand von vollständigen Programmausdrucken dokumentiert ist,
festgeschrieben ist. Programmänderungen bedürfen in jedem Fall vor Ausführung einer
Rücksprache mit der zuständigen Genehmigungsbehörde und der Fachstelle für Sicherheit –
Seilprüfstelle - und gegebenenfalls ist eine Ergänzung oder ein Nachtrag zur Genehmigung
zu stellen.
Hinweise
Die nachfolgend genannten Punkte a) bis m) sind zu beachten.
a. Vom Hersteller sind für die jeweiligen Anlagen anlagenspezifische Wartungs-
und Betriebsanweisungen sowie vollständige Stücklisten zum Hydraulikaggregat
und zur elektrischen Steuerung und -regelung einschließlich der PES beizuliefern.
b. Die Betriebs- und Wartungsanleitungen des Herstellers sind zu beachten. Sie
müssen den mit den Prüfungen nach § 13 BVOS beauftragten Personenkreisen
zugänglich gemacht werden.
c. Die Prüfvorgaben des Herstellers der Bremseinrichtung sind in die anlagen-
spezifischen Prüfpläne für regelmäßige Prüfungen nach § 13 BVOS einzuarbeiten.
d. Die Ausführung der Bremsensteuerung und -regelung COBRA 01 ist durch
diese Genehmigungsunterlagen weitgehend nicht nur funktional, sondern in Bezug
auf die Hardware der beiden PES Kanal A und Kanal B sowie der Regelungskanäle
auch hinsichtlich der Wahl der Betriebsmittel, der schaltungs-technischen Ausführung
und hinsichtlich der Software festgelegt. Davon abweichend sind die Art und die
Wirkung der einzelnen hydraulischen Bauteile sowie die Verrohrung durch das
Hydraulikschema und die darin verwendeten Angaben und Symbole sowie durch die
Stückliste festgelegt. Der genaue Typ und die Nenngröße kann vom Hersteller
anlagenspezifisch gewählt werden. Lediglich das für die Funktion der verzögerungs-
geregelten Sicherheitsbremse maßgebliche Regelventile Pos. XX.200 ist durch die
Angabe des Herstellers und der Typenbezeichnung genau spezifiziert. Änderungen
bedürfen eines Nachtrags oder einer Ergänzungsanzeige zur Genehmigung. Der
Nachweis für die Erfüllung der grundlegenden sicherheitstechnischen Anforderungen
beim Austausch einzelner Bauteile in der Hydraulik darf auch nach § 4 der
Bergverordnung für Schacht- und Schrägförderanlagen (BVOS) der Bezirksregierung
Arnsberg erfolgen.
e. Die Sofern elektrische Schaltungen, die der Sicherheit dienen, durch diese
Genehmigung nicht in ihrer Ausführung, sondern nur in ihrer Funktion festgelegt sind,
sind bei der Errichtung die Anforderungen nach TAS 3.8.7 zu beachten.
f. Es ist zulässig, die Funktionen der Master PES Kanal A und Kanal B der
elektrischen Bremsensteuerung und -regelung entsprechend der Variante
„Fahrtreglersteuerung“ als Teile einer integrierten Fördermaschinensteuerung
einschließlich eines bauartgenehmigten Fahrtreglers auf Basis des S7-Systems des
Herstellers zu integrieren. Die Funktionen der Bremsensteuerung und -regelung müssen
hinsichtlich Hardware und Software eindeutig identifizierbar ausgeführt werden. Der
Anschluss zusätzlicher Diagnose- und Bedienpanels für die Störmeldeanzeige oder die
Aktivierung der Testroutinen ist ebenfalls zulässig.
g. Als Ersatz für defekte Bauteile und Geräte sowohl in der digitalen elektrischen
Steuerung als auch in der hydraulischen Steuerung dürfen nur Originalersatzteile
verwendet werden. h. In ausgeführten Bremsensteuerungen müssen alle elektrischen
und hydraulischen Bauelemente durch dauerhafte Kennzeichnungen und anhand der
Stückliste eindeutig identifizierbar sein. Elektronische Baugruppen in Einschubtechnik
müssen an der Frontseite identifizierbar sein.
i. Jeder Bremsapparat ist mit einem Leistungsschild nach TAS 3.9.1.4. mit mindestens
folgenden Daten zu versehen: Hersteller, Fabrik-/Fertigungsnummer, Baujahr, Genehmigungs
-Nr:.
j. Den jeweiligen Ausführungen der Bremskrafterzeuger sind die Federkennlinien beizufügen.
k. Das Auswechseln von Bauteilen der Bremsensteuerung durch nicht identische Bauteile ist
nur im Einverständnis mit der Genehmigungsbehörde im Rahmen eines Nachtrags oder einer
Ergänzung zulässig, wenn eine anerkannte Prüfstelle für Prüfungen nach BVOS die gleichartige
Funktion geprüft und bescheinigt hat.
l. Vor der Errichtung von Bremseinrichtungen entsprechend diesem Genehmigungsantrag muss
aufgrund der Anlagendaten die Anzahl der erforderlichen Bremskrafterzeuger und die Anzahl
der Reglerkanäle sowie die Zuordnung der Bremskrafterzeuger zu den Kanälen festgelegt
werden. Dabei sind die Fälle „ungewollter Aufbau der vollen Bremskraft durch beliebigen
Einfachfehler“ und „vollständiges Versagen des Bremskraftaufbaus durch beliebigen Einfachfehler
in einem Kanal“ beide theoretisch durch entsprechend modifizierte Bremsberechnungen nach
TAS 3.11 nachzuweisen und bei den Abnahmeprüfungen durch praktische Messungen der
Verzögerungswirkung unter Einfluss des jeweils simulierten Fehlers zu kontrollieren.
m. Die Leitungen zwischen dem Hydraulikaggregat und den Bremskrafterzeugern sind so zu
verlegen, dass ein Quetschen oder andere Beschädigungen sicher ausgeschlossen werden
können.
Diese Genehmigung ist jederzeit widerruflich; sie kann entschädigungslos zurückgezogen werden,
wenn die in den Verkehr gebrachten Betriebsmittel nicht den der Bauartprüfung zugrunde
liegenden Ausführungen entsprechen.
1. Ergänzung vom 30.10.2014:
Bei sonst unverändertem Sicherheitskonzept dürfen die folgenden Optimierungsmaßnahmen an
der elektrohydraulischen Bremsensteuerung- und -regelung durchgeführt werden: Das
Hydraulikaggregat kann optional mit einer externen Anordnung der beiden Pumpen unterhalb
des Ölniveaus ausgeführt werden. Für diese Option sind zusätzlich drei stellungsüberwachte
Blockkugelhähne vorgesehen, mit denen ein Pumpentausch ohne Entleerung und Öffnung des
Öltanks möglich wird. Wahlweise zu den bisher verwendeten Konstantpumpen können als
Hauptpumpen auch Verstellpumpen eingesetzt werden. Die für den Regelungsvorgang der
Sicherheitsbremskraft maßgeblichen Proportionalventile stehen in verschiedenen Nenngrößen
zur Verfügung. Mit den Reduzierplatten wird bautechnisch die Möglichkeit geschaffen werden,
diese Ventile hinsichtlich der Nenngröße an die spezifischen Anlagedaten anzupassen. Die
Proportionalventile bleiben entsprechend der Angabe in der Stückliste hinsichtlich des Typs
und der Nenngröße trotzdem festgelegt. Die Funktionen der Füllstandanzeige, der
Temperaturschalter und des Temperatursensors werden in einem einzigen Gerät zusammengefasst.
Ein Fernthermometer wird zur unmittelbaren Anzeige der Temperatur am Hydraulikaggregat
hinzugefügt. In der Steuerungshardware ergeben sich durch die alternative Anordnung der
Pumpen und den daraus resultierenden zusätzlichen Überwachungen geringfügige Änderungen. In
der Software werden Funktionen für den Einrichtbetrieb vorgesehen, mit denen die Parametrierung
der Signale des Fahrbremshebels, der Vorflutventile, der Regelventile, der Bremskreise und der
Wegaufnehmer an den Bremskrafterzeugern einfacher und sicherer erfolgen kann. Diese Funktionen
haben keinen Einfluss auf den Normalbetrieb. Die Einrichtfunktionen werden über neue Startseiten
und Prozeßbilder auf den Touchscreen des Bremsensteuerschranks aktiviert. Der Zugriff ist mit
Password gesichert. Zur Vermeidung unnötiger Druckspitzen wird die softwaretechnisch parametrierte
Ansteuerung der Regelventile und der Vorflutventile geändert. Der Softwarestand der geregelten
Sicherheitsbremse wurde gegenüber dem bisherigen Stand durch das Hinzufügen der Funktionen
des Einrichtbetriebes und der übrigen Ergänzungen in den nicht unmittelbar sicherheitsrelevanten
Teilen geändert. Hinsichtlich des Einsatzbereiches der elektrohydraulischen Bremsensteuerung nebst
Ergänzung sind die Hinweise der Genehmigung zu beachten.
2. Ergänzung vom 03.11.2014:
Bei sonst unveränderten betrieblichen Funktionen und Sicherheitskonzept dürfen die folgenden
Änderungen und Ergänzungen im Aufbau des Hydraulikaggregates, im hydraulischen System und
in der elektrischen Bremsensteuerung um die Funktionen für einen Versteckbetrieb anlagenspezifisch
und nach Bedarf optional erweitert werden: Jedem Bremskreis wird eine neue zusätzliche Ventilgruppe
vorgeschaltet, die nur auf die BKE des jeweiligen Bremskreises wirkt, die mit der Lostrommel
verbunden sind. Die Steuereinheit ist zum Ansteuern der Stellzylinder der Versteckeinrichtung und der
hydraulische Antrieb der Versteckeinrichtung mit den zugehörigen elektrischen
Überwachungseinrichtungen vorgesehen. Diese Steuereinheit wird dem vorhandenen Hydraulikaggregat
der Cobra01 hinzugefügt. Die Druckversorgung, der Tank und der Tankrücklauf dieser Teilschaltung
werden direkt vom vorhandenen Hydraulikaggregat der Bremseinrichtung abgenommen. Die rastenden
Schaltventile können zur Vergrößerung des Durchflußvolumens doppelt ausgeführt werden.
Entsprechende Flanschplatten für eine Anordnung zusätzlicher, identischer Ventile sind vorgesehen.
Die elektrische Master- Steuerung der Bremseinrichtung Cobra01 wird um zusätzliche Betriebs- und
Überwachungsfunktionen erweitert. Die Drosselrückschlagventile, mit denen die Geschwindigkeit der
Stellzylinder beeinflusst werden kann, sollen nur bei Bedarf eingebaut werden. Die Druckventile zur
Stellkraftbegrenzung werden nur eingesetzt, wenn sie von der hydraulischen und mechanischen Auslegung
der Versteckeinrichtung her nötig sind. Die Druckentlastungsventile sollen ebenfalls nur vorgesehen werden,
wenn sie erforderlich sind. Hinsichtlich des Einsatzbereiches der elektrohydraulischen Bremsensteuerung
nebst Ergänzungen sind die Hinweise der Genehmigung zu beachten.
3. Ergänzung vom 03.08.2016:
Bei sonst unverändertem betrieblichem Sicherheitskonzept dürfen die folgenden
Optimierungsmaßnahmen an der elektrohydraulischen Bremsensteuerung- und
regelung durchgeführt werden:
Optionale Einbindung von zusätzlichen nicht – sicherheitsrelevanten Funktionen mit eher geringem
Funktionsumfang in die Bremsensteuerung der COBRA 01. Die für diese Funktionen erforderliche
Hard- und Softwareergänzungen und zugehörigen Störmeldungen werden in der Mastersteuerung
(Variante 1) oder in der Fahrtreglersteuerung (Variante 2) implementiert. Aufteilung der
Schaltschrankkombination aus vier Schrankeinheiten in Einzelsegmente. Austausch der bestehenden
Visualisierung (MP377 durch IPC477 oder gleichwertige Geräte) durch ein Nachfolgesystem der Firma
Siemens AG. Einsatz einer zusätzlichen Visualisierungseinheit (IPC477 oder Mikrobox PC) zur
Visualisierung der Bremsenfunktionen an einem anderen Beobachtungsort über Profibus- oder Ethernet
Datenverbindung.
Hinweise:
Folgende Voraussetzungen müssen bei den optionalen Ergänzungen der Bremsensteuerung gegeben
sein: Die vorgesehenen optionalen Ergänzungen müssen im Zusammenhang mit der Antriebsmaschine
stehen und dürfen nicht zu komplex sein. Die Integration beispielsweise der elektrischen Steuerung
einer Schachtbeschickungseinrichtung oder einer vollständigen Schachtüberwachungs- und
–signalanlage in die Bremsensteuerung würde den Sinn der beantragten Ergänzung übersteigen und ist
deshalb nicht zulässig. Die Prüfung der ausgeführten Bremseinrichtung uf Übereinstimmung mit dem
Genehmigungsumfang anhand von Schaltplänen und anhand eines Softwarevergleichs im Rahmen der
Vorprüfung und bei einer Abnahmeprüfung darf durch die Ergänzungen nicht wesentlich erschwert
werden. In den Vorprüfunterlagen zum Genehmigungsverfahren muss genau beschrieben und in der
Hard- und Softwaredokumentation deutlich erkennbar gemacht werden, welche Funktionen
anlagenspezifisch sind und nicht zum Umfang des nach § 5 BVOS allgemein genehmigten Teils der
Bremsensteuerung gehören. Eine Beeinträchtigung der ordnungsgemäßen Funktion der
Bremseinrichtung durch die Ergänzungen muss sicher ausgeschlossen werden können. Änderungen
im hydraulischen Teil der Bremseinrichtung, die das Regelungsverhalten im Sicherheitsbremsfall
beeinträchtigen können, sind im Rahmen dieser Ergänzung nicht zulässig. Der Nachweis, dass durch
die beantragten optionalen Ergänzungen keine Rückwirkungen in die betrieblichen Funktionen und in
die Sicherheits- und Überwachungsfunktionen der Bremseinrichtungen verursacht werden können, ist
im Rahmen der anlagenspezifischen Genehmigungsverfahren vom Hersteller der Bremseinrichtung zu
erbringen. Die Verifizierung dieses Nachweises muss Gegenstand der Vor- und Abnahmeprüfungen
durch anerkannten Sachverständigen werden.
Verlängerung:
Die Gültigkeitsdauer für die Bauartgenehmigung B-32/10/1+1 Erg. bis 3. Erg.
wird bis zum 15.08.2021 verlängert. Hinsichtlich des Einsatzbereiches der
Bremsensteuerung und – regelung sind weiterhin die Hinweise der o.g.
Bauartgenehmigung und der ersten bis dritten Ergänzung zu beachten.
4. Ergänzung: vom 26.03.2021
Bei sonst unverändertem betrieblichem Sicherheitskonzept dürfen die folgenden
Optimierungsmaßnahmen an der elektrohydraulischen Bremsensteuerung- und
-regelung durchgeführt werden:
Einsatz einer Umschalteinrichtung für die optionale vollständig doppelte Ausführung
sowohl des Hydraulikaggregates als auch der elektrischen Bremsensteuerung und
–regelung. Bis auf die Bremskrafterzeuger, die Bremsständer und den Bremsscheiben
ist damit die gesamte übrige Bremseinrichtung doppelt vorhanden. Durch die doppelte
Ausführung soll die Verfügbarkeit der Schachtförderanlage verbessert werden. Im Fall
eines Fehlers im hydraulischen oder im elektrischen Teil der Bremseinrichtung kann
durch Umschalten auf die andere Bremseinrichtung die Antriebsmaschine in kürzester
Zeit wieder in einen uneingeschränkt betriebsbereiten und betriebssicheren Zustand
versetzt werden. Eine sofortige zeitaufwändige Fehlersuche und –behebung ist nicht
erforderlich.
Die Ausführung der Überwachungsfunktionen ist in dieser Ergänzung zur
Bauartgenehmigung im Übrigen nicht festgelegt, weil die Funktionen in der
Maschinensteuerung gebildet werden. Im Zusammenhang mit den schachtspezifischen
Vor- und Abnahmeprüfungen nach § 4 der BVOS muss bestätigt werden, dass die
technische Ausführung der Überwachungsfunktionen den Anforderungen an
sicherheitsgerichtete Schaltungen nach TAS 3.8.7.5.1 und TAS 3.8.7.5.2 entspricht.
Im Fall eines erkannten Fehlers in der Umschaltung muss sofort der Sicherheitskreis
ausgelöst werden. Eine Umschaltung kann nur mit Hilfe eines Schlüsselschalters in der
Maschinensteuerung aktiviert werden. Dazu muss die Antriebsmaschine stehen und die
Bremsdrücke aller Regelkanäle müssen abgebaut sein. Weitere Bedingungen müssen im
Einzelfall im Zusammenhang mit den Prüfungen nach § 4 BVOS festgelegt werden.
Festlegungen zu den Bauteilen
Die Bauteile der Umschalteinrichtungen, das sind Umschalthähne, die Schwenkantriebe
und die berührungslosen Schalter zur Überwachung der Kugelhähne sind in den Anlagen
5 bis 8 durch Hersteller-Zeichnungen und Datenblätter hinsichtlich Funktion und
Ausführung festgelegt. Hinweise Bei der Errichtung und Inbetriebnahme einer dem Nachtrag
zur Genehmigung entsprechenden Bremseinrichtung des Typs OLKO COBRA01 mit der
Genehmigungsnummer B-32/10/1 sind die nachfolgend genannten Punkte a) bis e) zu beachten:
a. Vom Hersteller ist für die jeweiligen Anlagen eine vollständige Dokumentation zur Umsetzung
der betrieblichen Funktionen und der Sicherheits- und Überwachungsfunktionen der
Umstelleinrichtung in der Maschinensteuerung zu erstellen. Diese Dokumentation muss in den
Unterlagen zur Vorprüfung nach § 4 (3) b) enthalten sein.
b. Im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme einer Bremseinrichtung entsprechend dieser 4.
Ergänzung muss durch die Abnahmeprüfungen nach § 7 und 9 bestätigt werden, dass die
Ausführung der Funktionen die Anforderungen nach TAS 3.8.7.5.1 und TAS 3.8.7.5.2 erfüllt.
c. In den anlagenspezifischen Zeichnungen und Stücklisten müssen alle Bauteile der
Umstelleinrichtung dokumentiert werden.
d. Als Ersatz für defekte Bauteile und Geräte der Umstelleinrichtung dürfen nur Originalersatzteile
des jeweiligen Herstellers verwendet werden, die den Spezifikationen 5 bis 8 der Unterlagen zur
vorliegenden Ergänzung entsprechen. Das Auswechseln durch nicht identische Bauteile ist nur im
Einverständnis mit der Genehmigungsbehörde im Rahmen eines Nachtrags oder einer Ergänzung
zulässig, wenn eine anerkannte Prüfstelle für Prüfungen nach BVOS die gleichartige Funktion
geprüft und bescheinigt hat.
e. Sofern elektrische Schaltungen, die der Sicherheit dienen, durch diese Genehmigung nicht in
ihrer Ausführung, sondern nur in ihrer Funktion festgelegt sind, sind bei der Errichtung die
Anforderungen nach TAS 3.8.7 zu beachten
5. Ergänzung: vom 02.11.2021
Der ursprünglich als Kanal „1“ bezeichnete Reservekanal wird jetzt als Kanal „5“ bezeichnet.
Diese Bezeichnung ist unabhängig davon, ob es sich um eine Bremseinrichtung 2+1, also mit 2
aktiven Kanälen und einem Reservekanal, um die 3+1 oder um die Variante 4+1 handelt.
Hieraus resultieren Anpassungen der weiterführenden Nummerierung der Komponenten der
Bremssteuerung. Die Änderungen betreffen die Zeichnung mit dem Hydraulikschema und die
Positionsnummern in der zugehörigen Stückliste. Am Sicherheitskonzept der Bremssteuerung
ändert sich nichts. Die technische Ausführung bleibt unverändert.
Verlängerung: vom 02.11.2021
Die Gültigkeitsdauer für die Bauartgenehmigung B-32/10/1 und (N1) wird bis zum 02.11.2026
verlängert. Hinsichtlich des Einsatzbereiches der Bremsensteuerung und – regelung sind weiterhin
die Hinweise der o.g. Bauartgenehmigung und der ersten bis fünften Ergänzung zu beachten.