• Genehmigung von Einrichtungen

     - Bremskrafterzeuger -

     Auf  den Antrag der SIEMAG TECBERG GmbH, Haiger vom 20.10.2017 – H/K.Hofmann - erteilt die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW, gemäß § 5 Abs. 2 der Bergverordnung  für Schacht- und Schrägförderanlagen (BVOS) vom 04.12.2003 hiermit die Genehmigung für die Bremskrafterzeuger mit den Typenbezeichnung BE 50/65  für gestängelose Scheibenbremsen als Teil von Bremseinrichtungen für Antriebsmaschinen von Anlagen nach § 1 der Bergverordnung für Schacht- und Schrägförderanlagen (BVOS):

    Genehmigungs-Nr.:                          BKE -5/19/1

    Genehmigungsdatum:                       08.04.2019

    Gültigkeitsdauer:                              5 Jahre (bis zum 01.05.2024)

    Hersteller:                                     SIEMAG TECBERG GmbH, Haiger

    Bezeichnung:                                 Bremskrafterzeuger mit der Typenbezeichnung :

                                                     BE 50/65

                                                     nach TAS 3.11.2.1.3 Abbildungen 3  und  4

                                                     (Stand Dezember 2005)

                                              

    Unterlagen:

                       •      Inhaltsverzeichnis (1 Seite)

                       •      Technische Dokumentation „Rechnerischer Nachweis Bremskrafterzeuger BE 65“ (59 Seiten) entsprechend dem Inhaltsverzeichnis auf der Seite 2

                       •     PSP- Stückliste 0200490529 Bremselement BE 50 (3 Blätter) Stand 18.10.2017

                       •     PSP- Stückliste 0200508842 Bremselement BE 65 (3 Blätter) Stand 18.10.2017

                       •      Zeichnung „BE 50 Bremselement“ ,  Zeichnungs-Nr. 0200490529 Stand 13.06.2017 (Blatt 1: Ansicht und Blatt 2: Explosionsansicht)

                       •      Zeichnungen „BE 65 Bremselement“, Zeichnungs-Nr. 0200508842 Stand 28.04.2017 (Blatt 1: Ansicht und Blatt 2: Explosionsansicht)

                       •      Technische Dokumentation Betriebsanleitung Bremselemente BE 50/ BE 65 DocID S0020xxxx Revision 0.1 (103 Seiten)

                       •     Testbeschreibung der Dauerprüfung einer BE 65 (2 Seiten)

    Der Prüfbericht der DMT GmbH & Co KG, Fachstelle für Sicherheit – Seilprüfstelle – vom 25.01.2019- Nr. P19 - 00055 – SPS-Sn – ist Bestandteil dieser Genehmigung.

     

    Einsatzgebiet

    Die Bremskrafterzeuger BE 50/65 dürfen an allen Anlagen nach § 1 BVOS eingesetzt werden, das heißt in den Bremseinrichtungen von Fördermaschinen und Förderhäspeln nach TAS 3, an den Antriebsmaschinen von Befahrungs-, Hilfsfahr- und Notfahranlagen nach TAS 8 sowie an Winden nach TAS 10.

     

    Kombinierbarkeit mit elektrohydraulischen Bremsensteuerungen

    Vorzugsweise soll der Bremskrafterzeuger mit den genehmigten elektrohydraulischen Bremsensteuerungen des Herstellers SIEMAG TECBERG GmbH kombiniert werden. Die Bremskrafterzeuger BE 50 /65  können aber auch mit nach § 5 BVOS genehmigten ähnlich aufgebauten elektrohydraulischen Bremsensteuerungen anderer Hersteller kombiniert werden, mit denen sie hinsichtlich

     

                    •      der Bremsdrücke innerhalb des hydraulischen Systems beim Öffnen, Schließen und kraftlosen Anlegen der Bremsbacken (Vorfluten), hinsichtlich

                    •      der Volumenströme bei maximalem Lüftspalt und einer festzulegenden maximalen Anzahl von Bremskrafterzeugerpaaren und hinsichtlich

                    •     der elektrischen Überwachungseinrichtungen

    kompatibel sind.

    Der Nachweis dazu ist im Rahmen eines Nachtrags zur Bauartgenehmigung der Steuerungen nach § 5 BVOS oder anlagenspezifisch im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach § 4 BVOS zu führen.

     

    Mechanische Kennwerte und Dauerfestigkeitsnachweise 

     

    Die Nenn-Anpresskräfte der Bremskrafterzeuger beziehen sich auf eine Lüftspalteinstellung von 3mm. Die Tabelle 1 gibt einen Überblick über die wesentlichen mechanischen Kennwerte.

    Tabelle 1: Mechanische und hydraulische Kennwerte

      Lüftweg s zur Bremsscheibe in mm

    Anpreßkraft bzw.

    Federkraft

    FoF in kN

     
     

    Bremskraft eines

    BKE-Paares:

    FoF x 2 x µ

    in kN bei µ = 0,4

     
     
        BE 50 BE 65   BE 50 BE 65
    Bremse voll gelüftet   65,6 79,9    
    Minimaler Lüftweg 1,5 mm 57,9 72,5 46,3 58,0
    Nenneinstellung Lüftweg 2 mm 55,3 70,0 44,2 56,0
    Maximaler Lüftweg 3 mm 50,0 65,0 40,0 52,0
    Hydraulischer Betriebsdruck   140 bar 170 bar    

     

    Der Nenn-Betriebs- bzw. Lüftdruck des Typs BE 65 beträgt 170 bar. Für die Auslegung des Bremskrafterzeugers wird ein max. Betriebsdruck von 200 bar angesetzt. Zu jedem Bremskrafterzeuger wird vom Hersteller ein Prüfprotokoll mitgeliefert, das ein individuelles, meßtechnisch aufgenommenes Druck-Weg-Diagramm enthält. Mit den Tabellenangaben und mit den Druck-Weg-Diagrammen, die zur Dokumentation jedes ausgelieferten Bremskrafterzeugers gehören, werden die nach TAS 3.11.2.1.3 geforderten Nachweise für die Bremskrafterzeugung mit gestängelosen Scheibenbremsapparaten erbracht.

     

     

    Flächenpressung der Bremsbeläge

     

    Nach TAS 3.9.4.3. soll die Flächenpressung zwischen Bremsbelag und Bremsfläche bei Scheibenbremsen 150 N/cm² nicht überschreiten. Abweichend von TAS 3.9.4.3 beträgt die Flächenpressung p für den Typ BE 65 mit einer Belagfläche von 190 mm x 147,3 mm bei einer maximalen Anpresskraft von 72,53 kN p = 259 N/cm². Für den Typ BE 50 beträgt die Flächenpressung 206 N/cm². Das ist bei der Auswahl der Bremsbelagwerkstoffe zu berücksichtigen. Dazu wird auf Punkt 3.2 des Prüfberichts der DMT Nr. P19-00055 vom 25.01.2019 verwiesen.

     

    Überwachung der Bremskrafterzeuger

    Die elektrische Überwachung der Bremskrafterzeuger BE 65 / BE 50 erfolgt wahlweise über Schalter, Potentiometer, induktive oder andere berührungslose Wegerfassungssensoren als Funktionswächter. Aus den Schaltsignalen oder den analogen Meßwerten der Sensoren müssen in der elektrischen Bremsensteuerung die Überwachungsfunktionen: „Bremskrafterzeuger vollständig gelüftet“ / „Bremskrafterzeuger aufgelegt“, „Federbruch“ und „Verschleißgrenze erreicht“ gebildet werden. Die konkrete Realisierung dieser Überwachungsfunktionen ist im Zusammenhang mit der Typgenehmigung der Bremskrafterzeuger nicht festgelegt.

     

     

    Hinweise

     

    a) Vom Hersteller der Bremskrafterzeuger sind den Betreibern von Antriebsmaschinen, die mit diesen Bremskrafterzeugern ausgestattet werden sollen, Wartungs- und Betriebsanweisungen nach TAS 3.8.7.13 einschließlich Prüfanweisungen beizuliefern.

    b) Die Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers ist zu beachten. Sie ist dem für den Betrieb der Anlage zuständigen Personenkreis zur Kenntnis zu geben und an einer geeigneten Stelle zu hinterlegen, so dass die Unterlagen im Bedarfsfall jederzeit eingesehen werden können.

    c) Weil die Dicke der beiden Kalibrierscheiben auf die verwendeten Tellerfedern abgestimmt wird, ist der Austausch von Tellerfedern nur als komplette Tellerfedersäule zulässig. Es müssen immer alle 8 Tellerfedern einschließlich der zugehörigen Distanzscheibe gegen vom Hersteller gelieferte Originalteile ausgewechselt werden.

    d) Wenn die Bremskrafterzeuger BE 50 und BE 65 mit Lüftwegen ab 3,0 mm betrieben werden sollen, sind anlagenspezifisch die zu erwartenden Lastspielzahlen zu ermitteln, und vom Hersteller sind dem Anwender anlagenspezifische Vorgaben für eventuell verkürzte Prüfungs- und Wartungsintervalle anzugeben.

    e) Jeder Bremskrafterzeuger ist mit einem dauerhaften Typenschild nach TAS 3.9.1.4. zu versehen, auf dem der Hersteller, der Typ, das Baujahr, die maximale Bremskraft, die Genehmigungsnummer und eine individuelle Kennnummer angegeben ist.

    f) Für jeden Bremskrafterzeuger ist vor dem Einbau in eine Bremseinrichtung ein Prüfprotokoll mit dem Druck-Weg-Diagramm zu erstellen.

    g) Die elektrische Überwachung der Bremskrafterzeuger mit analogen Wegsensoren ist so auszuführen, dass die Überwachungsfunktionen „Bremskrafterzeuger geöffnet“, „Bremskrafterzeuger geschlossen“, „Federbruchüberwachung“ und „Überwachung der zulässigen Verschleißgrenze“ gewährleistet sind. Die ordnungsgemäße Funktion ist im Rahmen der Abnahmeprüfungen nach § 7 und § 9  BVOS zu prüfen.

    h) Ein Betrieb mit nicht brennbaren Ersatzflüssigkeiten im Steinkohlenbergbau unter Tage ist zulässig. In diesem Fall ist vom Hersteller eine Bescheinigung zu erstellen, in der bestätigt wird, dass die Dichtungen mit der in der Anlage verwendeten Ersatzflüssigkeit verträglich sind. 

    i) In der hydraulischen Steuerung sind entsprechend TAS 3.9.6.4 Filter mit einer Maschenweite von unter 25 μm vorzusehen.

    j) Bei der Montage der Bremskrafterzeuger sind Druckrohre so anzuordnen oder zu verkleiden, dass bei Undichtigkeit keine Flüssigkeit auf die Bremsfläche gelangen kann.

     

    Diese Genehmigung ist jederzeit widerruflich; sie kann entschädigungslos zurückgezogen werden, wenn die in den Verkehr gebrachten Betriebsmittel und Anlagenteile nicht den der Genehmigungsprüfung zugrunde liegenden Ausführungen entsprechen.