• Genehmigung von Einrichtungen

     

    - Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung-

     

     

    Genehmigungs-Nr.:

    V-15/11/1

    Genehmigungs-Datum:

    17.05.2011

    Gültigkeitsdauer: 

    5 Jahre  (bis zum 01.06.2016)

    Hersteller:

    BARTEC Sicherheits-Schaltanlagen GmbH

    Bezeichnung:

    BIPCSM-**** (Bergbau IPC Speed Monitoring)

    Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung für von Hand
    betriebene oder auch automatisch betriebene Treibscheiben-
    anlagen, Trommel- oder Bobinenförderanlagen ohne
    Versteckeinrichtung mit geregelten oder ungeregelten
    Antriebsmaschinen mit einer zulässigen Fahrgeschwindigkeit
    bis zu 4 m/s.

    Unterlagen:

    zwei Ordner mit

    • den Anlagen 1 bis 8 (Ordner 1)
    • den Datenblättern der verwendeten Baugruppen der
      Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung (Ordner 2)
    • dem Prüfbericht der DMT-Fachstelle für Sicherheit
      - Seilprüfstelle - Nr. P10-00742 - SPS-Br - vom 02.02.2011
      Der Prüfbericht der DMT ist Bestandteil dieser Genehmigung.

     

    Bauartbeschreibung:

     

    Die Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung des Typs BIPCSM-**** soll an
    handbedienten und auch an automatisch betriebenen Treibscheiben-, eintrümigen
    Trommel- und Bobinenförderanlagen und an zweitrümigen Trommel- und
    Bobinenförderanlagen ohne Versteckeinrichtung mit einer zulässigen Fahr-
    geschwindigkeit bis zu 4 m/s (Förderhäspel nach TAS 3.1.1) eingesetzt werden.
    An Anlagen mit einer maximal zulässigen Fahrgeschwindigkeit von 2 m/s bis 4 m/s
    wird neben der Überwachung auf Übergeschwindigkeit (betriebsartenabhängig)
    eine mit Schachtmagnetschaltern bzw. an Trommel- und Bobinenanlagen eine mit
    synchronisierten Teufenpunkten des Schachtzählers realisierte Einfahrüberwachung
    vorgesehen, die gewährleistet, dass die Endanschläge mit einer Fahrgeschwindigkeit
    von höchstens 2 m/s durchfahren werden können.

    Die Einrichtung des Typs BIPCSM-**** ist von der Erfassung, der Auswertung
    bis zur Ausgabe als zweikanaliges, teildiversitäres Hardware-/Software-System
    (Kanal A/Kanal B) mit Programmierbaren Elektronischen Systemen, die zum
    gegenseitigen Datenaustausch miteinander gekoppelt sind, aufgebaut. Neben den
    Nutzfunktionen (Geschwindigkeitsüberwachung, Überwachungen mit Wirkung
    in den Sicherheitsstromkreis, den Abfahrsperr- und Fahrbremskreis, Förder-
    maschinensteuerung) werden in beiden Kanälen softwaremäßig und hardwaremäßig
    realisierte Testfunktionen umgesetzt, um Fehler in den Steuerungen frühzeitig zu
    erkennen und zu beherrschen.

    Der Kern der Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung besteht aus zwei diversitären
    Bergbau-Steuergeräten des Typs BbCM, die mit unterschiedlichen CPU´s (mit
    unterschiedlicher Prozessorleistung und diversitärer Hardware) bestückt sind.
    Über eine PROFIBUS-AM EEx I-Datenübertragungsverbindung sind beide
    Steuergeräte zum Signalaustausch zur Überwachung auf Gleichlauf miteinander gekoppelt.
    Über jeweils eine PROFIBUS-AM EEx I-Datenübertragungseinrichtung kommunizieren
    die Steuergeräte mit der Peripherie, die aus jeweils einem dezentralen Prozessgerät des
    Typs DPM5 für Kanal A und Kanal B besteht, die in separaten eigensicheren Gehäuse
    untergebracht sind. Jedes DPM5-Prozessgerät ist bestückt mit einer Zählerbaugruppe
    zur Erfassung und Bearbeitung der Impulse des zugehörigen Inkrementalgebers oder
    von Näherungsschaltern und verfügt über Synchronisiereingänge zur Synchronisierung
    des Schachtzählers und über digitale Eingänge zur Erfassung der Stellung von Schacht-
    schaltern. Der Seilscheibengeber ist Kanal A, der Seilträgergeber ist Kanal B fest
    zugeordnet. Die Geber sind formschlüssig und getrennt voneinander an der Seilträger-
    welle und an einer Seilscheibenwelle zu montieren. Bei einem Zweimotorenantrieb mit
    getrennten Getrieben ist ein weiteres Prozessgerät DPM5 mit zugehörigem Geber an
    der zweiten Seite des Seilträgers vorzusehen.

    Die Schachtmagnetschalter zur Synchronisierung der Schachtzähler sind an Eingabe-
    baugruppen des Typs DEP 9.1 angeschlossen, welche den Digitaleingängen der
    DPM5-Prozessgeräte vorgeschaltet sind. Es können mehrere Synchronisierschalter
    vorgesehen werden.

    Die DPM5-Prozessgeräte besitzen frontseitig eine Funktionstastatur und ein LC-Display,
    die zur Prüfung und Anzeige der Überwachungswerte dienen. Darüber hinaus bieten die
    LC-Displays eine Teufenanzeige des Fördermittels im Schacht in Form eines Balkens
    für die Grobdarstellung sowie einer 6-stelligen Siebensegmentanzeige für die Fein-
    darstellung der aktuellen Teufe.

    Die in den DPM5-Prozessgeräten erfassten und aufbereiteten Signale der Geber werden
    als Teufenwerte und als Geschwindigkeits-Istwerte an die Bergbau-Steuergeräte übertragen
    und dort softwaremäßig in einem Funktionsbaustein in beiden Kanälen durch Vergleich mit
    parametrierbaren Grenzwerten zur Überwachung der Höchstgeschwindigkeit bzw. zur
    Überwachung der Einfahrgeschwindigkeit verwendet. Die in beiden Kanälen errechneten
    Geschwindigkeits- und Teufenwerte werden über die Datenverbindung in die jeweilige
    andere Steuerung übertragen und in beiden Kanälen mit Wirkung in den Sicherheitskreis
    auf Gleichlauf überwacht. Ebenso werden die errechneten Teufenwerte mit Wirkung in
    den Sicherheitskreis auf „Sprünge“, d. h. zu große Änderungen innerhalb einer Zykluszeit
    der Steuergeräte überwacht. Eine Fehlfunktion der zur Geschwindigkeitsüberwachungs-
    einrichtung gehörigen Schachtschalter muss spätestens beim Erreichen der obersten bzw.
    untersten Betriebsstellung des Fördermittels erkannt werden. Wird eine Fehlfunktion
    eines Schalters erkannt, ist bei handbedientem Förderhaspel mindestens eine Meldung
    auszugeben, bei automatisch betriebenem Förderhaspel ist mindestens der Abfahrsperr-
    kreis (Sperrung der nächsten Abfahrt) auszulösen. Je nach Ausführung des Seilträgers,
    ob als Treibscheibe, als Bobine oder als Trommel sind in beiden Bergbau-Steuergeräten
    unterschiedliche Programmbausteine hinterlegt. Bei Ausführung des Seilträgers als Bobine
    oder Trommel erfasst der Impulsgeber an der Seilträgerwelle eine Geschwindigkeit,
    die bei konstanter Drehzahl des Seilträgers nicht mit der Seil-Ist-Geschwindigkeit
    übereinstimmt, da mit kleiner/größer werdendem Wickeldurchmesser des Seils auf dem
    Seilträger die Seilgeschwindigkeit abnimmt/zunimmt. Um einen ständigen Vergleich der
    Geschwindigkeits-Istwerte und der Schachtzählerwerte durchführen zu können, werden
    bei diesen Seilträgertypen (Bobine oder Trommel) der Geschwindigkeits-Istwert sowie
    der Schachtzählerwert in Kanal B mathematisch über Korrekturwerte an den
    Geschwindigkeits-Istwert und den Schachtzählerwert des Kanals A angeglichen.
    Zur Identifizierung der anlagenspezifischen Ausführung der Geschwindigkeitsüber-
    wachungseinrichtung des Typs BIPCSM-****, hat der Hersteller einen Typenschlüssel/
    eine Typenbezeichnung vorgesehen.

    Das System soll wahlweise als eigenständiges System, d. h. ausschließlich zur Geschwindig-
    keitsüberwachung und zur Wegnachbildung eingesetzt werden (mit Übergabe von
    potentialfreien Ausgangssignalen/-kontakten zur Einbindung in die Haspelsteuerung)
    oder auch als Förderhaspelsteuerung mit integriertem Sicherheitskreis, Abfahrsperr-
    und Fahrbremskreis. Das Anwenderprogramm der sicherheitsgerichteten Funktionen
    für die Geschwindigkeitsüberwachung ist dabei ein spezieller Funktionsbaustein, der in
    identischer Software in beiden Bergbau-Steuergeräten (Kanal A und Kanal B)
    implementiert ist und eine Teilfunktion der sicherheitsgerichteten Funktionsbausteine für
    den Sicherheits-, Fahrbrems- und Abfahrsperrkreis darstellt.

    Als Prüfeinrichtung für den regelmäßigen Test der implementierten Überwachungs-
    einrichtungen dient ein weiterer PC, der als Visualisierungs-PC dem Haspelführer
    die Position der Fördermittel im Schacht, die aktuelle Fahrgeschwindigkeit, die
    Stromaufnahme, den aktuellen Bremsdruck, die Stromaufnahme des Antriebs und
    andere Anlagenbilder anzeigt. Der Datenaustausch zwischen diesem PC und den beiden
    Bergbau-Steuergeräten BbCM erfolgt über eine TCP/IP-Daten-kommunikations-Schnittstelle.
    Mit diesem PC lassen sich auch Daten und Meldungen archivieren.

    Um im Störungsfall die Haspelanlage noch verfahren zu können, sind eine eingeschränkte
    Handsteuerung mit Linie A und Linie B oder eine eingeschränkte einkanalige Handsteuerung
    mit Linie A oder Linie B vorgesehen, die über Schlüsselschalter eingeschaltet werden können.
    Die maximale Fahrgeschwindigkeit wird dabei auf 1 m/s begrenzt und in den aktiven
    Kanälen/im aktiven Kanal auf 1 m/s überwacht.

     

    Hinweise

    Bei der Errichtung und Inbetriebnahme der Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung mit der
    Typenbezeichnung BIPCSM-**** sind die nachfolgend genannten Punkte a) bis i) zu beachten:

    1. Vom Hersteller ist für den jeweiligen Anwendungsfall eine anlagenbezogene
      Prüfanweisung beizuliefern, die ggf. gesonderte, speziell auf die Förderanlage
      bezogene Prüfhinweise beinhaltet.
    2. Bei den regelmäßigen Prüfungen der Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung
      gemäß § 13 der  BVOS ist die Prüfanweisung des Herstellers zu beachten.
    3. Die anlagenspezifische Konfiguration der Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung
      muss im Rahmen der Genehmigung von Schachtförderanlagen nach § 4 der BVOS
      dokumentiert (mit Angabe der Position der Schachtschalter und der eingestellten
      Ansprechmarken der Überwachung), anlagenspezifisch geprüft und beurteilt werden.
    4. Dem Antrag auf Genehmigung einer Schachtförderanlage nach § 4 BVOS ist eine
      vollständige Stückliste beizulegen, in der die verwendeten Baugruppen/Komponenten
      der Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung dokumentiert sind.
    5. Ist der Einsatz anderer, aber funktionsgleicher Geräte geplant, ist dies nur nach
      Rücksprache und mit Zustimmung der Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW und
      nach Prüfung durch die Prüfstelle, der DMT GmbH & Co. KG, Fachstelle für
      Sicherheit - Seilprüfstelle, zulässig.
    6. Im eingebauten Zustand müssen die zur Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung
      gehörenden Baugruppen und Komponenten hard- und softwaremäßig eindeutig
      identifizierbar sein, z.B. bei der Hardware auf der Frontseite der Baugruppen.
    7. Die in Betrieb befindlichen Baugruppen und Komponenten der Geschwindigkeits-
      überwachungseinrichtung  dürfen bei der Instandhaltung oder bei der Wartung nur
      durch geprüfte Originalteile der entsprechenden Hersteller ersetzt werden.
    8. Nach dem Austauschen von Baugruppen oder Komponenten durch identische Bauteile
      sind diese auf ihre ordnungsgemäße Funktion hin zu prüfen.
    9. Durch organisatorische Maßnahmen ist sicherzustellen, dass die in Betrieb befindlichen
      anlagenunabhängigen Softwareteile (Programme und zugehörige Dokumente sowie
      Daten) bei der Wartung und bei der Übertragung der Programme ggf. nach dem
      Austausch von Baugruppen nicht durch ungeprüfte Softwareteile ersetzt werden können.

    Diese Genehmigung ist jederzeit widerruflich; sie kann entschädigungslos zurückgezogen
    werden, wenn die in den Verkehr gebrachten Betriebsmittel und Anlagenteile nicht den
    der Genehmigungsprüfung zugrunde liegenden Ausführungen entsprechen.