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Genehmigung von Einrichtungen
- Bremskrafterzeuger -
Auf den Antrag der Firma Olko - Maschinentechnik GmbH, Olfen vom 13.07.2009
– Schröder - erteilt die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in
NRW, gemäß § 5 Abs. 2 der Bergverordnung für Schacht- und Schrägförderanlagen
(BVOS) vom 04.12.2003 hiermit die Genehmigung für die Bremskrafterzeuger mit den
Typenbezeichnungen SBE 115 und SBE 100 für gestängelose Scheibenbremsen als Teil
von Bremseinrichtungen für Antriebsmaschinen von Anlagen nach § 1 der Bergverordnung
für Schacht- und Schrägförderanlagen (BVOS):Genehmigungs-Nr.:
BKE -1/10/1 + 1.Ergänzung + 1. + 2. Verlängerung
Genehmigungs-Datum:
20.07.2010
Gültigkeitsdauer:
5 Jahre (bis zum 31.08.2020) Hersteller:
Olko – Maschinentechnik GmbH, Olfen
Bezeichnung:
Bremskrafterzeuger mit der Typenbezeichnung :
SBE 100 mit 2 x 100 kN Anpresskraft
und
SBE 115 mit 2 x 115 kN Anpresskraftnach TAS 3.11.2.1.3 Abbildungen 3 a und 3 b
(Stand Dezember 2005)
Unterlagen:
- Technische Dokumentation „Nachweis SBE 115 / SBE 100 (74 Seiten)
entsprechend dem Inhaltsverzeichnis auf den Seiten 2 und 3 - Zeichnung SBE 115 (SBE 100) Zeichnungs-Nr. 29.33.221-00 A Blatt 1
- Zeichnung SBE 115 (SBE 100) Zeichnungs-Nr. 29.33.221-00 A Blatt 2
(Darstellung mit Mikroschaltern) - Stückliste Zeichnungs-Nr. 29.33.221-00 (6 Blätter)
- Zeichnung Gehäuse SBE Fertigbearbeitung 29.33.221-18.1 c
- Zeichnung Belagträger 29.33.221-01-A
- Zeichnung Zentrumsbolzen 29.33.221-02 B
- Zeichnung Deckel 29.33.221-07 B
- Zeichnung Stellmutter 29.33.221-06 B
Prüfbericht:Der Prüfbericht der DMT GmbH & Co KG,
Fachstelle für Sicherheit – Seilprüfstelle –
vom 08.06.2010- Nr. P10 - 00310 – SPS-Sn –
ist Bestandteil dieser Genehmigung.Einsatzgebiet
Die Bremskrafterzeuger SBE 115/100 dürfen an allen Anlagen nach § 1 BVOS eingesetzt
werden, das heißt in den Bremseinrichtungen von Fördermaschinen und Förderhäspeln nach
TAS 3, an den Antriebsmaschinen von Befahrungs-, Hilfsfahr- und Notfahranlagen nach
TAS 8 sowie an Winden nach TAS 10.Kombinierbarkeit mit elektrohydraulischen Bremsensteuerungen
Die Bremskrafterzeuger können mit nach § 5 BVOS genehmigten elektrohydraulischen
Bremsensteuerungen verschiedener Hersteller kombiniert werden, mit denen sie hinsichtlich- der Bremsdrücke innerhalb des hydraulischen Systems beim Öffnen, Schließen und
kraftlosen Anlegen der Bremsbacken (Vorfluten), hinsichtlich - der Volumenströme bei maximalem Lüftspalt und einer festzulegenden maximalen
Anzahl von Bremskrafterzeugerpaaren und hinsichtlich - der elektrischen Überwachungseinrichtungen für Stellung, Verschleiß und Federbruch
kompatibel sind.
Der Nachweis dazu ist im Rahmen eines Nachtrags zur Bauartgenehmigung der Steuerungen
nach § 5 BVOS oder anlagenspezifisch im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach
§ 4 BVOS zu führen.Mechanische und hydraulische Merkmale
Ab 5 mm Lüftweg sind für den Bremskrafterzeuger SBE 115 die Tellerfedern nicht mehr
dauerfest. Dies ist bei der Auslegung der Bremse zu berücksichtigen. Dem Betreiber sind
gegebenenfalls verkürzte Wartungsintervalle anzugeben.Kenngröße Bezeichnung
SBE
100SBE
115Minimaler Lüftweg Smin 2 mm
2 mm
Maximaler Lüftweg Smax 10 mm
7 mm
Maximale Bremskraft eines
Bremskrafterzeugerpaares bei SminFoF max*2*µ 82,4 kN
94,2 kN
Minimale Bremskraft eines
Bremskrafterzeugerpaares bei SmaxFoF min*2*µ 63,0 kN
83,2 kN
Lüftkraft bis zum vollständigen Lüften FL min 109,0 kN
123,2 kN
Minimaler Lüftdruck zum vollständigen Lüften Pmin 104,1 bar
117,7 bar
Eingestellter Lüftdruck zum vollständigen Lüften PL 140 bar
140 bar
Bremsbeläge
Die Bremskrafterzeuger können mit allen nach BVOS § 5 genehmigten Bremsbelägen für
Scheibenbremsen kombiniert werden, die für eine zulässige Flächenpressung von 150 N/mm²
geprüft wurden und eine Reibungszahl von µ = 0,4 aufweisen.Einsatz unter Tage
Die Bremskrafterzeuger können auch im Steinkohlenbergbau unter Tage eingesetzt werden.
Vom Hersteller ist der Nachweis zu erbringen, dass die verwendeten Dichtungen mit den jeweils
verwendeten hydraulischen Ersatzflüssigkeiten verträglich sind.Elektrische Überwachung
Die elektrische Überwachung der Bremskrafterzeuger mit zwei Mikroschaltern oder mit
linearen Weggebern ist so auszuführen, dass die Überwachungsfunktionen:- Bremskrafterzeuger geöffnet,
- Bremskrafterzeuger geschlossen,
- Federbruchüberwachung und
- Zulässige Verschleißgrenze erreicht
gewährleistet sind. Die ordnungsgemäße Funktion ist im Rahmen der Abnahmeprüfungen
nach § 7 und § 9 BVOS zu prüfen.Hinweise
- Vom Hersteller der Bremskrafterzeuger sind den Betreibern von Antriebsmaschinen,
die mit diesen Bremskrafterzeugern ausgestattet werden sollen, Wartungs- und
Betriebsanweisungen nach TAS 3.8.7.13 einschließlich Prüfanweisungen beizuliefern. - Die Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers ist zu beachten. Sie ist in der
Nähe des Bedienungsstandes auszuhängen oder auszulegen. - Weil die Dicke der Distanzscheibe auf die verwendeten Tellerfedern abgestimmt wird,
ist der Austausch von Tellerfedern nur als komplette Tellerfedersäule zulässig.
Es müssen immer alle 9 Tellerfedern einschließlich der Distanzscheibe gegen vom
Hersteller gelieferte Originalteile ausgewechselt werden. - Wenn Bremskrafterzeuger des Typs SBE 115 mit Lüftwegen ab 5,0 mm betrieben
werden sollen, sind vom Hersteller dem Anwender anlagenspezifische verkürzte
Vorgaben für Prüfungs- und Wartungsintervalle anzugeben. - Jeder Bremskrafterzeuger ist mit einem dauerhaften Typenschild nach TAS 3.9.1.4.
zu versehen, auf dem der Hersteller, der Typ, das Baujahr, die maximale Bremskraft,
die Genehmigungsnummer und eine individuelle Kennnummer angegeben ist. - Für jeden Bremskrafterzeuger ist vor der Auslieferung ein Prüfprotokoll mit dem
Kraft-Weg-Diagramm zu erstellen. - Ein Betrieb mit nicht brennbaren Ersatzflüssigkeiten im Steinkohlenbergbau unter Tage
ist zulässig. In diesem Fall ist vom Hersteller zu bestätigen, dass die Dichtungen mit
der in der Anlage verwendeten Ersatzflüssigkeit verträglich sind. - In der hydraulischen Steuerung sind entsprechend TAS 3.9.6.4 Filter mit einer
Maschenweite von unter 25 μm vorzusehen. - Bei der Montage der Bremskrafterzeuger sind Druckrohre so anzuordnen oder zu
verkleiden, dass bei Undichtigkeit keine Flüssigkeit auf die Bremsfläche gelangen kann.
Diese Genehmigung ist jederzeit widerruflich; sie kann entschädigungslos zurückgezogen
werden, wenn die in den Verkehr gebrachten Betriebsmittel und Anlagenteile nicht den
der Gehnehmigungsprüfung zugrunde liegenden Ausführungen entsprechen.1. Ergänzung vom 29.04.2013
Bei sonst unveränderter Grundkonstruktion und Wirkungsweise der Bremskrafterzeuger
vom Typ SBE 100/115 dürfen die folgenden konstruktiven Änderungen an einzelnen Bauteilen
zur Produktoptimierung durchgeführt werden:- Das Gehäuse (Pos. 18) des BKE erhält eine deutlich vergrößerte Leckölnut mit
5 mm Breite und 239 mm Durchmesser. Damit soll verhindert werden, dass Lecköl,
das bei bewegten Dichtflächen in Hydrauliksystemen unvermeidlich ist, besser abfließen
kann und sich nicht staut.
- Das Gehäuse erhält statt der bisher zwei zukünftig sechs mögliche Leckölanschlüsse,
so dass auftretendes Lecköl je nach Einbaulage des Bremskrafterzeugers immer aus
der tiefsten Position abgeführt werden kann. Die Einbauanleitung wird um den Punkt
ergänzt, dass immer der in tiefster Position liegende Leckölanschluss genutzt werden soll. - Der Zylinder (Pos. 4) wird zukünftig mit einer 8 mm breiten umlaufenden Lecköl-
abführnut mit 150 mm Durchmesser ausgeführt.
- Der Zylinder erhält statt der bisher vorgesehenen zwei Ölablaufbohrungen jetzt insgesamt
acht Ölablaufbohrungen, je vier oben und je vier unten. Durch die zusätzlichen Ablauf-
bohrungen soll, wie schon beim Gehäuse, gewährleistet sein, dass je nach Einbaulage
des Bremskrafterzeugers das Öl immer annähernd aus tiefster Stelle der Nut abgeführt
werden kann.
- Die Tellerfedern, die bisher im Schmierzustand „leicht gefettet“ eingebaut werden,
sollen zukünftig nur noch im Schmierzustand „leicht geölt“ verbaut werden. - Die Anschraubfläche für den Adapter des Druckanschlusses am Zylinder ist nicht mehr,
wie bisher, als Einsenkung ausgebildet, sondern als den gesamten Zylinder umlaufende
Kreisringfläche. Die neue Kontur kann in der Oberflächenqualität Rz 12,5 genauer
bearbeitet werden. - Aufgrund der tieferen Nut ergeben sich für das Gehäuse (Pos. 18) geringfügige
Änderungen im Festigkeitsnachweis. Auf den geänderten Seiten des Abschnitts C,
die Bestandteil der Unterlagen zum Ergänzungsantrag sind, werden diese geometrischen
Änderungen berücksichtigt. Die Sicherheit wird von 3,99 auf 3,97 geringfügig reduziert.
Hinweise:
- Die Grundkonstruktion und die Wirkungsweise der Bremskrafterzeuger SBE 100/115
bleibt trotz der konstruktiven Optimierung unverändert. Die Querschnittsänderungen in
den betroffenen Bauteilen Pos. 4 und Pos. 18 sind geringfügig. - Wenn in vorhandenen Bremseinrichtungen Bremskrafterzeuger der bisherigen Konstruktion
gegen die neue Ausführung getauscht werden, ist eine gesonderte Abnahmeprüfung
nicht erforderlich, sofern die Bremsbeläge nicht mit ausgewechselt werden. Werden
aber an Fördermaschinen (Antriebsmaschinen mit einer höchsten zulässigen Fahr-
geschwindigkeit von mehr als 4 m/s) mehr als 25% der Bremskrafterzeuger einer
Bremseinrichtung die BKE einschließlich der Bremsbeläge ausgetauscht, ist eine
Abnahmeprüfung nach § 7(2) BVOS einschließlich einer Messung der Bremswirkung
durchzuführen, da sich das Verzögerungsverhalten der Fördermaschine mit den
Austauschen der Bremsbeläge deutlich verändern kann. Gegeben falls ist eine
Anpassung der Teilbremskraft über den Restdruck der Sicherheitsbremse erforderlich.
An Förderhäspeln, Antriebsmaschinen von Befahrungsanlagen, Hilfsfahr- oder
Notfahranlagen sowie an Winden kann auf eine Abnahmeprüfung verzichtet werden,
da die TAS für solche Anlagen keine Anforderungen an die zu erreichende
Verzögerungswirkung vorsieht. Hier ist die statische Sicherheit entscheidend.
Geringe Schwankungen der Bremskräfte können deshalb toleriert werden.
Hinsichtlich des Einsatzbereiches der Bremskrafterzeuger nebst Ergänzungen/Erweiterungen
sind die Hinweise der Genehmigungen zu beachten.Verlängerung vom 17.08.2015:
Die Gültigkeitsdauer für die Bauartgenehmigung BKE-1/10/1+1.Erg. wird bis zum 31.08.2020
verlängert. Hinsichtlich des Einsatzbereiches der Bremskrafterzeuger sind weiterhin die Hinweise
der Bauartgenehmigung BKE-1/10/1 und der ersten Ergänzung zu beachten. Dabei wird darauf
hingewiesen, dass die in der ersten Ergänzung genehmigten technischen Lösungen als verpflichtender
Standard verbindlich sind.
Diese Genehmigung kann widerrufen werden. Sie kann entschädigungslos zurückgezogen werden,
wenn der in Verkehr gebrachte Werksstoff nicht der in der Genehmigung zugrunde liegenden
Ausführungen entspricht.
Verlängerung vom 28.04.2020:
Die Gültigkeitsdauer für die Bauartgenehmigung BKE-1/10/1+1.Erg.+Verlängerung wird bis zum
31.04.2025 verlängert. Hinsichtlich des Einsatzbereiches der Bremskrafterzeuger sind weiterhin die
Hinweise der Bauartgenehmigung BKE-1/10/1 und der Ergänzungen zu beachten. Dabei wird darauf
hingewiesen, dass die in der ersten Ergänzung genehmigten technischen Lösungen als verpflichtender
Standard verbindlich sind. Diese Genehmigung kann widerrufen werden. Sie kann entschädigungslos
zurückgezogen werden, wenn der in Verkehr gebrachte Werksstoff nicht der in der Genehmigung
zugrunde liegenden Ausführungen entspricht - Technische Dokumentation „Nachweis SBE 115 / SBE 100 (74 Seiten)