-
Genehmigung von Einrichtungen
-Bremsensteuerung -
Genehmigungs-Nr.:
B-35/20/1
Genehmigungs-Datum:
05.05.2020
Gültigkeitsdauer:
Hersteller:5 Jahre (bis zum 31.05.2025)
OLKO - Maschinentechnik GmbH, OlfenBezeichnung :
OLKO EHS 4
Elektro- hydraulische Bremsensteuerung für von Hand bediente oder automatisch betriebene An-
triebsmaschinen von Anlagen nach § 1 BVOS mit einer maximalen Fahrgeschwindigkeit von 1 m/s mit
nicht regelbarer Fahrbremse und ohne eigenen Fahrbremshebel
Unterlagen: Antrag vom 26.07.2019 –Markus Schröer- mit einem Ordner
Prüfbericht: DMT-Prüfbericht Nr. P 20-00194 vom 07.04.2029- SPS-BoKurzbeschreibung:
Gegenstand der Genehmigung ist die elektrohydraulische Bremsensteuerung vom Typ Olko EHS 4 für
gestängelose Scheibenbremsen, die ausschließlich für von Hand bediente und automatisch angetrie-
bene Antriebsmaschinen mit einer maximalen Fahrgeschwindigkeit von bis zu 1m/s vorgesehen ist.
Merkmale der Steuerung sind der Verzicht auf eine nicht regelbare Fahrbremse und die Wirkung der
Sicherheits- und Fahrbremsfunktion auf die Bremskrafterzeuger des Herstellers OLKO mit der Be-
zeichnung OKLO SBE 115, die unter der Genehmigungsbezeichnung BKE 1/10/1 allgemein nach § 5
BVOS genehmigt sind. Es können aber auch andere Bremskrafterzeuger mit ähnlichen Aufbau und
vergleichbarer Wirkung- auch von anderen Herstellern- verwendet werden. In diesem Fall muss dann
der Nachweis der Kompatibilität mit der Steuerung EHS 4 von einem nach BVOS anerkannten Sach-
verständigen bestätigt werden. Die Bremseinrichtung kann an Treibscheibenförderanlagen oder an
eintrümigen Trommel- und Bobinenförderanlagen eingesetzt werden. Ein Einsatz an Doppeltrommel-
oder Doppelbobinenanlagen ist nur zulässig, wenn keine Einrichtungen für einen Versteckbetrieb
erforderlich sind. Versteckbetrieb ist in der Bremsensteuerung nicht vorgesehen.
Optionen zur Ausführung der Bremseinrichtung
Optional ist der Einsatz von Massenberuhigungsbremsen möglich. Die Ausführung der mechanischen
Teile und deren steuerungstechnische Einbindung in den Bremsapparat ist im Rahmen der Genehmi-
gungsverfahren nach § 4 BVOS anlagenspezifisch auszulegen und zu prüfen.
Sicherheits- und Überwachungsfunktionen
Die Sicherheits- und Überwachungsfunktionen sind in der Prüfliste der elektrischen Steuerung voll-
ständig aufgeführt und hinsichtlich ihrer Wirkung dem Sicherheitskreis oder dem Abfahrsperrkreis
bzw. einer Störungsmeldung zugewiesen. Auslösungen aus der Bremseinrichtung, die in den Fahr-
bremskreis wirken, sind nicht vorgesehen. Die Steuersignale für die Fahrbremse bei Automatikbe-
trieb (Lüften, Auflegen, Vorfluten, Nachsetzen) aus der Maschinensteuerung müssen zweikanalig
gebildet und übertragen werden. Sie sind daraufhin auszuwerten, ob fehlerhaft mehr als ein Signal
ansteht und ob ein Signal unzulässig lange ansteht. Weil die als Baumuster zur Verfügung gestellte
Antriebsmaschine nicht für Automatikbetrieb eingerichtet war, müssen diese Funktionen bei zukünf-
tigen Errichtungen einer Bremseinrichtung EHS-4 nachträglich geprüft werden, ob diese Überwa-
chungen vorhanden sind und ordnungsgemäß funktionieren.
Es sind unter anderem die folgenden Überwachungsfunktionen vorhanden und beschrieben:
• Die Bremskrafterzeuger und, falls vorhanden, die Massenbremsen, werden auf Stellung, Feder-
bruch und Verschleiß abgefragt.
• Alle redundanten Ventile und Relais werden auf Äquivalenz überwacht.
• Dazu kommen Überwachungen der Öltemperatur und die Überwachung der Ölfilter im hydrau-
lischen System auf Verstopfungen.
Abweichungen von TAS
Abweichend von TAS 3.9.1.10 braucht die Fahrbremse nach dem Auslösen der Sicherheitsbremse
nicht mehr wirksam sein, weil über ein Ventil auf andere Weise die volle Bremskraft aufgebaut wer-
den kann.
Hinweise
Die nachfolgend genannten Punkte a) bis i) müssen beachtet werden:
a) Vom Hersteller sind für die jeweiligen Anlagen anlagenspezifische Wartungs- und Betriebsanwei-
sungen sowie vollständige Stücklisten zum Hydraulikaggregat und zur elektrischen Steuerung bei-
zuliefern. Der mechanische Aufbau des Hydraulikaggregates ist zusätzlich zum Schema in einer
Zeichnung darzustellen.
b) Die Betriebs- und Wartungsanleitungen des Herstellers sind zu beachten. Sie müssen den mit den
Prüfungen nach § 13 BVOS beauftragten Personenkreisen zugänglich gemacht werden.
c) Die Prüfvorgaben des Herstellers der Bremseinrichtung sind in die anlagenspezifischen Prüfpläne
nach § 13 BVOS einzuarbeiten. In diesen Prüfungen ist anzugeben, in welchen Intervallen (z.B.
wöchentlich, monatlich, usw.) und durch welchen Personenkreis (Maschinenführer, fachkundige
Person, verantwortliche Person oder Sachverständiger) diese Prüfungen durchzuführen sind.
d) Wenn die elektrische Steuerung in ein übergeordnetes 2-kanaliges PES-System integriert wird, ist
durch hard- und softwaretechnische Maßnahmen sicher zu stellen, dass die Bremsensteuerung
innerhalb des Systems eindeutig identifizierbar ist und dass außer den für die Funktion der Brems-
einrichtung erforderlichen Signalen nur Störmelde- und Diagnosesignale ausgetauscht werden.
e) Die Ausführung der Bremsensteuerung OLKO-EHS 4 ist durch diese Genehmigungsunterlagen in
Bezug auf einige wesentliche Hydraulikkomponenten festgelegt. Änderungen bedürfen einer Er-
gänzung oder eines Nachtrags zur Genehmigung.
f) Sofern elektrische Schaltungen, die der Sicherheit dienen, durch diese Genehmigung nicht in ihrer
Ausführung, sondern nur in ihrer Funktion festgelegt sind, sind bei der Errichtung die Anforderungen
nach TAS 3.8.7 zu beachten.
g) Als Ersatz für defekte Bauteile und Geräte in der hydraulischen Steuerung dürfen nur Originaler-
satzteile verwendet werden oder Bauteile, die entweder vom Hersteller oder einer Sachverstän-
digenstelle als gleichwertig beurteilt und freigegeben werden. Bei den Ventilen 4.03-1/4.03-2,
4.04-1/4.04-2, 4.22-1/4.22-2, 4.23-1/4.23-2 handelt es sich um Baugruppen mit hoher Sicherheits-
relevanz. Sie sind deswegen nicht nur in ihrer Wirkungsweise, sondern auch hinsichtlich Hersteller
und Typenbezeichnung festgelegt. Für die Verwendung anderer Typen oder Fabrikate muss bei
der Bezirksregierung Arnsberg als Genehmigungsbehörde ein Antrag auf Ergänzung oder Nachtrag
gestellt werden. Die Änderung ist durch die DMT-Fachstelle für Sicherheit – Seilprüfstelle- vorzu-
prüfen und sicherheitlich zu beurteilen.
h) In ausgeführten Bremsensteuerungen müssen alle elektrischen und hydraulischen Bauelemente
durch dauerhafte Kennzeichnungen und anhand der Stückliste eindeutig identifizierbar sein.
Elektronische Baugruppen in Einschubtechnik müssen an ihrer Frontseite identifizierbar sein.
i) Jeder Bremsapparat ist mit einem Leistungsschild nach TAS 3.9.1.4. mit mindestens folgenden
Daten zu versehen: Hersteller, Fabrik-/Fertigungsnummer, Baujahr, Genehmigungsnummer.
Diese Genehmigung ist jederzeit widerruflich; sie kann entschädigungslos widerrufen werden, wenn
die in den Verkehr gebrachten Betriebsmittel und Anlagenteile nicht den der o.g.
Genehmigungsprüfung der DMT GmbH zugrunde liegenden Antragsunterlagen und Ausführungen
entsprechen.