- Genehmigung von Einrichtungen
- Bremsensteuerung -
Auf den Antrag der SIEMAG TECBERG GmbH (vormals SIEMAG M-TEC2) vom 14.11.2009
– HIM/IA – erteilt die Bezirksregierung Arnsberg gemäß § 5 Abs. 1 der Bergverordnung für
Schacht- und Schrägförderanlagen (BVOS) vom 04.12.2003 hiermit die Genehmigung für den
1. Nachtrag zu der bestehenden Genehmigung für die Bremsensteuerung vom Typ
SIEMAG TECBERG – SB 1. Der Geltungsbereich dieser Genehmigung beinhaltet die
ursprüngliche Genehmigung vom 10.06.2008 sowie den 1. Nachtrag. Die Geltungsdauer der
Genehmigung wird mit 5 Jahren befristet.Genehmigungs-Nr.:
B-30/07/1(N1) + 1.Erg.
(vormals B-30/07/1)Genehmigungs-Datum:
01.03.2010
Gültigkeitsdauer:
5 Jahre (bis zum 01.03.2015) Hersteller:
SIEMAG TECBERG GmbH,
D 35708 HaigerBauart:
Zweikanalige elektrohydraulische Bremsensteuerung und –regelung
mit verzögerungsgeregelter Sicherheitsbremskraft für Fördermaschinen
oder Förderhäspel mit Scheibenbremsapparaten
Bezeichnung : Siemag M-TEC² – Scheibenbremsapparat, Typ SB 1Unterlagen:
Beschreibung des Siemag-Scheibenbremsapparates, Typ SB 1 Stand: Februar 2008 (Seiten 1 bis 70),
bestehend aus:1. Teil A.: Hydraulik
Technische Daten und Allgemeine Beschreibung (Seiten 4 bis 21)
- Aufbau und Funktion des Bremsapparates
- Kurzbeschreibung nach Hydraulikplan Nr. 0910125/0
- Funktion der Hydraulikkomponenten
- Liste der Überwachungen
- Betriebszustände
- Funktionsbedingungen
2. Teil B: Elektrische Steuerung (Seiten 22 bis 32)
- Prinzipieller Aufbau der Steuerung
- Kopplung Maschinensteuerung – Bremse
- Überwachungen
- Sicherheitskreis
3. Teil C: Softwarebeschreibung (Seiten 33 bis 49 + 1 Seite: Konzept Drehzahl-
und Druckregler FC 94)- Datenverkehr
- Busüberwachung
- Steuerungsprogramme der Regelkanäle
- Sicherheitskreise (Sicherheitsbremskreis SBK, Fahrbremskreis FBK und
Abfahrsperrkreis ASK- Überwachungen
- Regler
4. Teil D: Kontroll- und Prüfanweisung (Seiten 50 bis 70)
- Regelmäßige Prüfungen, die von einer fachkundigen Person arbeitstäglich
durchzuführen sind- Regelmäßige Prüfungen, die von einer verantwortlichen Person einmal
wöchentlich durchzuführen und zu dokumentieren sind- Regelmäßige Prüfungen, die von einer verantwortlichen Person 6-mal jährlich,
und zwar in Abständen von längstens 9 Wochen, durchzuführen sind5. Stromlaufpläne Zeichnungs-Nr. 601 1419/4 der Bremsensteuerung
(Blätter 1 bis 78)6. Klemmenpläne Zeichnungs-Nr. 601 1419/4 (17 Seiten) und Schaltschrankaufbau (2 Seiten)
7. Stücklisten zur elektrischen Steuerung ( 9 Seiten)
8. Hydraulikschaltplan 0910128 einschließlich Stückliste
Datenblätter (Katalogauszüge Fa. Rexroth/Bosch) von Hydraulikkomponenten
Pos. 30, Pos. 34, Pos. 35, Pos. 37, Pos. 39, Pos. 409. Softwaredokumentation (Ordner 2 + CDROM ) Stand 13.02.2008
- Kanal 1 Bausteinlisting zu CPU 315-2 3 Seiten
- Kanal 2 Bausteinlisting zu CPU 314-2 3 Seiten
Der Prüfbericht des Sachverständigen der DMT GmbH & Co. KG – Bergbau Service
Seil- und Fördertechnik – Bochum – vom 30.05.2008 – Nr. P08 – 00352 – SPS-Sn –
ist Bestandteil dieser Genehmigung.1. Nachtrag:
10. Datenblätter (Katalogauszüge Fa. Rexroth/Bosch) von Hydraulikkomponenten
Pos. 25, Pos. 30, Pos. 34 (Nenngröße 6 und 10), Pos. 34 (Nenngröße 10 bis 35),
Pos. 35 (Nenngröße 10), Pos. 37, Pos. 38 (Nenngröße 16 bis 100), Pos. 39,
Pos. 40 (Nenngröße 6), Pos. 40 (Nenngröße 10)11. Die geänderte Software beider PES der Fördermaschine Sedrun 1 wurde dem
unterzeichnenden Sachverständigen als Programmabzüge (komprimierte ZIP-Dateien)
unmittelbar nach der Abnahmeprüfung im August 2009 zur Verfügung gestellt.
Sie werden zusammen mit diesem Prüfbericht im elektronischen Archiv der
DMT-Fachstelle für Sicherheit –Seilprüfstelle- hinterlegt.Der Prüfbericht des Sachverständigen der DMT GmbH & Co. KG, Fachstelle für
Sicherheit – Seilprüfstelle - Bochum vom 24.11.2009 – Nr. P09 – 00782 – SPS-Sn –
ist Bestandteil des 1. Nachtrages dieser Genehmigung.Kurzbeschreibung:
Die elektrohydraulische Bremsensteuerung und -regelung kann an Fördermaschinen,
Förderhäspeln oder anderen Antriebsmaschinen von Anlagen nach § 1 der BVOS eingesetzt
werden. Die Bremseinrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass sie bei Fahrbremsung mit
kontinuierlich veränderbarer Fahrbremskraft und bei Sicherheitsbremsung mit geregelter
Sicherheitsbremskraft wirkt. Wird von Hand oder nach dem Ansprechen von Sicherheits-
einrichtungen die Sicherheitsbremse ausgelöst, erfolgt das Stillsetzen der Fördermittel durch
eine auf einen konstanten Verzögerungswert hin geregelte Bremskraft.Die elektrohydraulische Steuerung bzw. Regelung kann mit allen geeigneten Bremskraft-
erzeugerpaaren entsprechend der bestehenden Sonderzulassungen Nr. 1, 3, 5 und 6
kombiniert werden. Die mechanischen Komponenten der Bremseinrichtung (Typ, Anzahl
und Anordnung der Bremskrafterzeuger und deren Verlagerung und Verrohrung, Bremsständer
und Bremsscheiben) werden anlagenspezifisch ausgeführt und sind nicht Gegenstand der Zulassung.Kennzeichnende Merkmale
Das wesentliche Merkmal der elektrohydraulischen Bremsensteuerung Siemag SB 1 ist
die geregelte Bremskraft im Fall einer Sicherheitsbremsung entsprechend TAS 3.9.5.10.
Damit soll sichergestellt werden, dass sich im Sicherheitsbremsfall unabhängig von den
Überlastverhältnissen und der Fahrtrichtung der Fördermaschine und unabhängig von
reibwertbedingten Schwankungen der Bremskraft immer eine konstante Verzögerungswirkung
einstellt.Die hydraulischen Schaltungen zur Regelung der Bremskraft sind doppelt und weitgehend
identisch ausgeführt. Im ungestörten Betriebszustand ist nur der Kanal 1 in Betrieb. Wenn
dieser Kanal durch Ansprechen einer Überwachungsfunktion als defekt erkannt wird, schaltet
das System sofort auf den Kanal 2 um. Durch Testroutinen, die regelmäßig aktiviert werden,
wird geprüft, ob dieser 2. Kanal im Bedarfsfall funktioniert. Im ungestörten Betrieb, in dem
während einer Sicherheitsbremsung der Kanal 1 die Funktion des aktiven Reglers für die
Bremskraft hat, ist der zweite Kanal unwirksam.Bei Auftreten eines internen Fehlers wird sofort von Kanal 1 auf Kanal 2 umgeschaltet.
Die Umschaltung erfolgt über eine Relaisschaltung. Sie kann sowohl von Kanal 1 als auch
von Kanal 2 ausgelöst werden. Durch die Kontaktbeschaltung dieser Relais ist gewährleistet,
dass Kanal 2 dominant ist, sich die Zuteilung also aktiv holen kann, unabhängig davon, ob
Kanal 1 mit umschaltet.Der elektrische Teil der Bremsensteuerung und -regelung ist im Rahmen des Genehmigungs-
antrags als eigenständige Steuerung in einem separaten Schaltschrank unabhängig von anderen
Steuerungs- und Regelungseinrichtungen der Fördermaschine oder des Förderhaspels vor-
gesehen und beantragt. Die elektrische Bremsensteuerung und -regelung ist als zweikanaliges
PES (programmierbares elektronisches System) aus Systemkomponenten des Typs Simatic S7
des Herstellers Siemens aufgebaut. Kanal 1 wird von einem programmierbaren elektronischen
System (PES) Simatic S7-315 gebildet, der Kanal 2 von einer Simatic S7-314. Für die
Aktivierung und Ausführung von Testroutinen zu Prüfzwecken ist ein bremseneigenes
Visualisierungsgerät vorhanden. Beide PES-Systeme werden mit unterbrechungsfreien
Stromversorgungen gegen Spannungsausfall gesichert. Sie sind unter anderem durch
Watch-Dogs auf ordnungsgemäße Funktion überwacht.Optional können in der elektrischen Bremsensteuerung auch zusätzliche Einrichtungen für
Betriebsfunktionen der Fördermaschine enthalten sein. Dies sind zum Beispiel: Hydrostatische
Anfahrhilfen, Versteckeinrichtungen, Umschalt- und Überwachungseinrichtungen, wenn ein
Reserve-Hydraulikaggregat vorhanden ist.Die beiden Kanäle der Bremsensteuerung verfügen über jeweils einen eigenen Tachogenerator.
Bei Auslösung der Sicherheitsbremse wird, ausgehend von der mit den Tachos erfassten aktuellen
Fahrgeschwindigkeit, der Geschwindigkeitssollwert in Gestalt einer abnehmenden Rampe bis auf
Null zurückgeführt. Ein drittes Geschwindigkeitssignal muss zu Vergleichszwecken aus der
Maschinensteuerung zur Verfügung gestellt werden. Während des Bremsens wird durch eine in
beiden PES Kanälen gebildete Hüllkurvenüberwachungsfunktion das ordnungsgemäße
Verzögern nach Auslösung der Sicherheitsbremse überwacht. Bei eintrümigen Anlagen oder
anderen Anlagen mit sehr unterschiedlichen Betriebsverhältnissen, kann die Hüllkurvenüber-
wachung fahrtrichtungsabhängig parametriert werden. Für den vollständigen Lüftdruckabbau
nach erfolgter Sicherheitsbremsung muss aus der Maschinensteuerung ein externes Signal zur
Drehzahl-Null-Erkennung bereitgestellt werden.Die Stellungsüberwachung der Bremskrafterzeuger und die Überwachung auf Federbruch werden
über analoge Weggeber (Potentiometer) gebildet. Wahlweise ist auch eine Überwachung mit
Schaltern möglich. Für jeden Regelkanal ist am Fahrbremshebel ein eigener Sollwertgeber
vorzusehenSpezifikation der Hard- und Software
Die Art und die Wirkung der einzelnen Bauteile sowie die Verrohrung ist durch das
Hydraulikschema Steuerschema 0910128 und die darin verwendeten Angaben und Symbole
festgelegt. Die für die Regelung und das Sicherheitskonzept besonders wesentlichen
hydraulischen Bauteile:· Fahrbremsventile : Pos. 30.1 und Pos. 30.2 (Proportional-Druckbegrenzungsventil)
· Proportional-Wegeventile Pos. 34.1 und Pos. 34.2 (Druckregelung)
· Proportional-Druckbegrenzungsventile Pos. 35.1 und Pos. 35.2 (Stützventile)
· Pos. 37 und Pos. 39 (Vorflutventile)
· Pos. 40 Wege-Sitzventil zum Lüftdruckabbau
werden in den Unterlagen der Genehmigung anhand von technischen Datenblättern des
Herstellers Rexroth genau spezifiziert. Sie sind in Fabrikat, Typ und Baugröße genau festgelegt
und dürfen ohne Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde nicht anders gewählt oder an in
Betrieb befindlichen Anlagen nicht gegen andere Teile ausgewechselt werden.Auch der schaltungstechnische Aufbau und die verwendeten Bauteile und Baugruppen des
elektrischen Teils der Bremsensteuerung, insbesondere auch der Typ und die Baugruppen-
bestückung der PES 1 und 2 anhand von Stücklisten festgelegt. Alle sicherheitsrelevanten
Funktionen in der Bremsensteuerung SB 1 werden durch Software gebildet werden. Die
Anwendersoftware einschließlich der Firmware ist deshalb festgeschrieben.1. Nachtrag:
Ein besonderes Merkmal dieser Bremseinrichtung ist die vollständig redundante Ausführung
der elektrischen und der hydraulischen Steuerung. Im Fall einer Störung kann über Umschalt-
hähne zwischen den beiden Bremseinrichtungen umgeschaltet werden. Im Hydraulikschema
werden die beiden Bremsensteuerungen als Hydraulikaggregat 1 und Hydraulikaggregat 2
bezeichnet. Die Zuordnung Hydraulikaggregat 1 - SPS 1 bzw Hydraulikaggregat 2 - SPS 2
ist fest vorgegeben, eine Ansteuerung über Kreuz ist nicht vorgesehen.Abgrenzung des Prüfumfangs
Die mit dem 1. Nachtrag beantragten Ergänzungen beziehen sich nur auf die elektro-
hydraulische Bremsensteuerung, nicht auf die Ausführung und die Anzahl der Bremskraft-
erzeuger.Beschreibung der Ergänzungen
Die Ergänzungen sind für zukünftige Bremseinrichtungen überwiegend nur optional, also
wahlweise zur bereits genehmigten Ausführung vorgesehen.Offset in der Ansteuerung der Regelventile Pos. 34
Beschreibung:
Die Regelventile Pos. 34 weisen bauartbedingt eine Nullpunktüberschneidung von ± 15 % auf.
Um ein besseres Regelverhalten zu erreichen, wird der Ausgang des Druckreglers software-
technisch mit einem Offset von ± 13 % beaufschlagt.Optionales Deaktivieren des I-Anteils im Druckregler
Beschreibung:
Diese Änderung in der Beschaltung der verwendeten Funktionsbausteine (Siemens
Systembausteine SFC 41) bewirkt ebenfalls eine stabileres Verhalten des Druckreglers.Zuweisung der Eingänge über einen eigenen Speicherbereich
Beschreibung:
Hierbei handelt es sich um eine softwaretechnische Maßnahme, die keine Auswirkung
auf die Funktionen innerhalb der beiden programmierbaren elektronischen Systeme
PES 1 und PES 2 der Bremseinrichtung hat.Damit ist es möglich, unterschiedliche Eingangsbelegungen in hardwareverschiedenen
Bremseinrichtungen in einem hierfür vorgesehenen Datenbaustein zu definieren.Beidseitiger Datenaustausch über DP/DP-Koppler
Beschreibung:
Die Schnittstelle zwischen der Fördermaschinensteuerung und der Bremsensteuerung
wird dahingehend erweitert, dass auch Signale von der Fördermaschine zur Bremse
ausgegeben werden können.Geänderte Dokumentation der Ventilüberwachung Pos. 34 und Pos. 35
Beschreibung:
Hier handelt es sich nicht um eine hard- oder softwaretechnische Änderung, sondern
lediglich um eine verbesserte klarere Beschreibung der Überwachungsstrategie für
diese beiden Ventile in der Dokumentation.Optionale zusätzliche Funktionen
Beschreibung:
Hier wird ebenfalls lediglich die Dokumentation um einen Hinweis erweitert.
Wenn zum Beispiel Versteckeinrichtungen, hydrostatische Anfahrhilfen oder die
Steuerungs- und Überwachungsfunktionen für Lagerölversorgungen in die Bremsen-
steuerung integriert werden sollen, ist dies möglich. Diese zusätzlichen Funktionen
erfordern zusätzliche Baugruppen in der Hardware und entsprechende Erweiterungen
in der Software, die im Rahmen der anlagenspezifischen Genehmigungsverfahren geprüft
und beurteilt werden müssen.Optionale Verwendung der CPU 317
Beschreibung:
Die wahlweise Verwendung der schnelleren CPU 317 verbessert das Regelverhalten
der Bremseinrichtung.Optionale redundante Ausführung der gesamten elektrohydraulischen Steuerung
Beschreibung:
Zur Erhöhung der Verfügbarkeit im Fehlerfall kann die gesamte Bremsensteuerung und
–überwachung als doppeltes System ausgeführt werden. Das Hydraulikaggregat und
die elektrische Bremsensteuerung und –regelung sind dann vollständig doppelt vorhanden.
Nur ein System ist jeweils in Betrieb und wirkt auf die Bremskrafterzeuger.Änderung der Quittierungsmöglichkeit im Fehlerfall
Beschreibung:
Die Quittierung von flüchtigen Fehlern, die zu einer Umschaltung auf den zweiten Kanal
geführt haben, ist zukünftig nur noch vom OP-Panel am Bremsensteuerschrank möglich,
nicht mehr vom Bedienpult der Fördermaschine.Damit soll sichergestellt werden, dass keine Quittierung erfolgen kann, ohne dass eine
fachkundige Person zuvor die Störungsursache angezeigt erhalten hat. In den Bedienungs-
anleitungen zu zukünftigen Bremsensteuerungen SB 1 müssen hier entsprechende Hinweise
gegeben werden. Diese Maßnahme ist sicherheitsrelevant und muss auch in den bereits
ausgeführten Bremseinrichtungen durch eine Änderung der Software nachgerüstet werden.Optionaler Datenaustausch über eine Modbus/TCP-Schnittstelle
Beschreibung:
Die Schnittstelle zwischen der Fördermaschinensteuerung und der Bremsensteuerung
soll optional auch als Modbus/TCP IP-Schnittstelle ausgeführt werden können. Damit
wird eine bessere Kompatibilität mit Maschinensteuerungen anderer Hersteller erreicht.
Weil über diese Schnittstelle prinzipiell auch ein „Durchrouten“ von der Fördermaschinen-
steuerung in die Bremsensteuerung möglich ist, sind zusätzliche Maßnahmen gegen unzulässige
Softwareveränderungen notwendig.Der Schutz erfolgt über ein Password. Ohne Eingabe des Passwortes ist kein Durchrouten
möglich.Einsatz von Sicherungsautomaten
Beschreibung:
Die bisher vorgesehen Schmelzsicherungen im elektrischen Teil der Bremsensteuerung und
–regelung können wahlweise durch Automaten ersetzt werden.Optionale Ausführung mit redundantem System
Von einigen zusätzlichen Überwachungen abgesehen, hat die Dokumentation der Schaltpläne
für die optionale redundante Ausführung keine sicherheitstechnische Relevanz.Optionale Verwendung hydraulischer Bauteile mit größeren Nennweiten
Beschreibung:
An Bremseinrichtungen, die wegen einer großen Anzahl von Bremskrafterzeugern oder
wegen der Verwendung von Bremskrafterzeugern mit großen Volumina der Lüftzylindern
(z.B. SIEMAG M-TEC² BE 200 nach Sonderzulassung Nr. 6 vom 13.08.2001) verhältnis-
mäßig große Ölmengen für die Bremskraftmodulation benötigen, kann das Hydraulikaggregat
bei unverändertem Sicherheitskonzept wahlweise anlagenspezifisch mit größeren Nennweiten
ausgeführt werden. Dies betrifft neben vergrößerten Durchmessern in den Leitungen und den
Steuerblöcken vor allem die Ventile Pos. 34 (direktgesteuert in Nenngröße 6 und 10 oder
vorgesteuert in Nenngröße 10 bis 35), Pos. 35 (Nenngröße 6 oder Nenngröße 10), Pos. 37 und
38 (Nenngröße 16 bis 100), Pos. 39 (Nenngröße 6), Pos. 40 (Nenngröße 6 oder Nenngröße 10),
die wahlweise auch in den angegeben größeren Nenngrößen ausgeführt werden können.
Die geänderten Ausführungen sind in den Unterlagen des Ergänzungsantrags durch Datenblätter
der Hersteller genau spezifiziert. Die Änderung betrifft ebenfalls die Speicher Pos. 24, die mit
deutlich größeren Volumen ausgeführt werden können und die zugehörigen Entlastungsventile
Pos. 25.Die für die Regelung und das Sicherheitskonzept besonders wesentlichen hydraulischen Bauteile:
· Fahrbremsventile : Pos. 30.1 und Pos. 30.2 (Proportional-Druckbegrenzungsventile)
· Proportional-Wegeventile Pos. 34.1 und Pos. 34.2 (Druckregelung)
· Proportional-Druckbegrenzungsventile Pos. 35.1 und Pos. 35.2 (Stützventile)
· Pos. 37 und Pos. 39 (Vorflutventile)
· Pos. 40 Wege-Sitzventil zum Lüftdruckabbau
werden in den Unterlagen der Ergänzung anhand von technischen Datenblättern genau spezifiziert.
Abweichend vom ursprünglichen Genehmigungsantrag können diese Komponenten nun wahlweise
auch in größeren Nennweiten und Baugrößen eingesetzt werden. Die zulässigen Varianten dieser
Bauteile sind durch die Datenblätter in Fabrikat, Typ und Baugröße genau festgelegt und dürfen
ohne Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde nicht anders gewählt oder an in Betrieb
befindlichen Anlagen nicht gegen andere Teile ausgewechselt werden.Die übrigen Bauteile (Pumpen, Filter, Motoren etc.) sind im hydraulischen Schema und der
Stückliste nur hinsichtlich ihrer Funktion festgelegt. Sie können hinsichtlich des Typs und der
Ausführung gegen gleichartige Bauteile oder Bauteile gleicher Wirkungsweise ersetzt werden,
wenn sie entsprechend vom Hersteller oder durch eine nach BVOS anerkannte Prüforganisation
als geeignet und mindestens gleichwertig beurteilt werden.Überwachung des Fahrbremshebels auf Drahtbruch
Beschreibung:
Der vom zweikanalig ausgeführten Potentiometer am Fahrbremshebel erzeugte Sollwert steuert
bei handbedienten Anlagen die Regelventile Pos. 34.1 und Pos. 34.2 in beiden Kanälen an.
Mit diesen Ventilen wird die Höhe der Fahrbremskraft moduliert. Die als „Fahrbremsventile“
bezeichneten Ventile Pos. 30.1 und 30.2, die zur Sicherheit gegen Drahtbruch in Reihenschaltung
ausgeführt sind, dienen nur zum vollständigen Abbau des Lüftdrucks, wenn der Fahrbremshebel
geschlossen wird. Im Fall eines Drahtbruchs im Fahrbremshebel kann ein unzulässiger Druckabfall
nicht ausgeschlossen werden. Die Überwachung wurde dahingehend geändert, dass im Fall eines
Drahtbruchs der Sicherheitskreis ausgelöst wird. Nach Auslösung der Sicherheitsbremsfunktion
bleibt das Ventil Pos. 34 für den Regelungsvorgang aktiv, wird aber nicht mehr vom Sollwert des
Fahrbremshebels beaufschlagt.Diese Maßnahme wurde getestet. Sie muss auch in den bereits ausgeführten Bremseinrichtungen
durch eine Änderung der Software nachgerüstet werden!Einsatz eines dritten Druckgebers
Beschreibung:
Der zusätzliche dritte Drucksensor ermöglicht eine 2-aus-3-Auswahl. Dadurch ist eine gezielte
Fehlererkennung und Identifikation eines defekten Drucksensors möglich. Wenn der Drucksensor
im Kanal 1 defekt ist, wird auf Kanal 2 umgeschaltet und der Abfahrsperrkreis ausgelöst.
Bei einem Fehler des Drucksensors von Kanal 2 oder des Vergleichssensors wird nur der
Abfahrsperrkreis aktiviert.Änderung in der Heizungssteuerung
Beschreibung:
Die Einschaltung der Heizung erfolgt zukünftig nicht, wenn der zulässige Ölstand unterschritten ist.
Änderung in der Zuschaltung der Umwälzpumpe
Beschreibung:
Die Umwälzpumpe im Kühlkreislauf wird bei unzulässig hohem Druck im Umwälzkreislauf
abgeschaltet, wenn der Druck einen bestimmten Wert überschreitet.Nachzurüstende Ergänzungen
Die geänderte Quittierungsmöglichkeit von Fehlern und die geänderte Fahrbremshebel-Überwachung
müssen auch an bereits ausgeführten Bremseinrichtung durch ein Software-Update nachgerüstet werden.Regelmäßige Prüfungen
In den Dokumentationsunterlagen sind für die Bremsensteuerung - SIEMAG TECBERG vom
Typ SB 1- ausführliche Vorgaben für regelmäßige Prüfungen nach §13 BVOS zusammengestellt.Von besonderer Bedeutung für das Sicherheitskonzept sind die Testroutinen, die zur Gewährleistung
der ständigen ordnungsgemäßen Funktion des Kanals 2 durchzuführen sind. Die Überwachungen
können über das Bedienpanel OP in der Bremsensteuerung aktiviert werden. Die Routinen sind
mindestens wöchentlich zu prüfen. Sie sind wesentliche Bestandteile des Sicherheitskonzepts.
Das Betreiberpersonal ist entsprechend einzuweisen.Hinweise
- Vom Hersteller sind für die jeweiligen Anlagen anlagenspezifische Wartungs- und
Betriebsanweisungen sowie vollständige Stücklisten zum Hydraulikaggregat und zur elektrischen
Steuerung einschließlich der PES beizuliefern. - Die Betriebs- und Wartungsanleitungen des Herstellers sind zu beachten. Sie müssen den
mit den Prüfungen nach § 13 BVOS beauftragten Personenkreisen zugänglich gemacht werden. - Das Personal des Betreibers ist in die Testroutinen nach Punkt 6 für den regelmäßigen Nachweis
der ordnungsgemäßen Funktion des Kanals 2 einzuweisen. Diese Prüfungen müssen wöchentlich
durchgeführt werden. - Die Prüfvorgaben des Herstellers der Bremseinrichtung sind in die anlagenspezifischen Prüfpläne
nach § 13 BVOS einzuarbeiten. - Die Ausführung der Bremsensteuerung Siemag SB 1 ist durch diese Genehmigungsunterlagen
weitgehend nicht nur funktional, sondern in Bezug auf die wesentlichen Hydraulikkomponenten
der Kanäle 1 und 2, der beiden PES 1 und PES 2 auch hinsichtlich der Wahl der Betriebsmittel,
der schaltungstechnischen Ausführung und hinsichtlich der Software festgelegt. Änderungen
bedürfen eines Nachtrags zur Genehmigung. - Sofern elektrische Schaltungen, die der Sicherheit dienen, durch diese Genehmigung nicht in
ihrer Ausführung, sondern nur in ihrer Funktion festgelegt sind, sind bei der Errichtung die
Anforderungen nach TAS 3.8.7 zu beachten. - Es ist zulässig, in die elektrische Bremsensteuerung zusätzliche, für den Betrieb notwendige
Funktionen zu integrieren (z.B. hydrostatische Anfahrhilfe, Versteckeinrichtung etc.), wenn
diese Funktionen hinsichtlich Hardware und Software vom bauartgenehmigten Teil getrennt
und eindeutig identifizierbar ausgeführt werden. Der Anschluss zusätzlicher Diagnose- und
Bedienpanels für die Störmeldeanzeige oder die Aktivierung der Testroutinen ist ebenfalls
zulässig. - Als Ersatz für defekte Bauteile und Geräte sowohl in der digitalen elektrischen Steuerung als
auch in der hydraulischen Steuerung dürfen nur Originalersatzteile verwendet werden. - In ausgeführten Bremsensteuerungen müssen alle elektrischen und hydraulischen Bauelemente
durch dauerhafte Kennzeichnungen und anhand der Stückliste eindeutig identifizierbar sein.
Elektronische Baugruppen in Einschubtechnik müssen an ihrer Frontseite identifizierbar sein. - Jeder Bremsapparat ist mit einem Leistungsschild nach TAS 3.9.1.4. mit mindestens folgenden
Daten zu versehen: Hersteller, Fabrik-/Fertigungsnummer, Baujahr, Zulassungsnummer. - An den bereits ausgeführten Bremseinrichtungen muss durch ein
Software-Update der Sicherheitsstand angepasst werden (s. Prüfbericht P09-00782 der DMT).
Diese Genehmigung ist jederzeit widerruflich; sie kann entschädigungslos zurückgezogen werden,
wenn die in den Verkehr gebrachten Betriebsmittel nicht den der Bauartprüfung zugrunde liegenden
Ausführungen entsprechen.
Verlängerung vom 05.03.2015:
Die Gültigkeitsdauer für die Bauartgenehmigung B-30/07/1 (N1) wird bis zum 31.03.2020 verlängert.
Hinsichtlich des Einsatzbereiches der elektrohydraulischen Bremsensteuerung der Bezeichnung SB 1
ist weiterhin die o.g. Bauartgenehmigung B-30/07/1 (N1) vom 03.11.2010 zu beachten.1. Ergänzung vom 03.04.2017:
Bei sonst unverändertem betrieblichem Sicherheitskonzept dürfen die folgenden
Optimierungsmaßnahmen an der elektrohydraulischen Bremsensteuerung durchgeführt werden:
Optionale Einbindung nur für Antriebsmaschinen mit Massenbremsen, die unabhängig vom
hydraulischen System der übrigen Bremseinrichtung mit einem elektrohydraulischen Hubgerät
betätigt werden. Die Ansteuerung und Überwachung der Massenbremsen soll in die elektrische
Steuerung der Bremseinrichtung einbezogen werden. Die Ergänzung bezieht sich sowohl auf
Antriebsmaschinen, die mit einer elektrohydraulischen Bremsensteuerung ausgerüstet sind, als auch
auf Maschinen, die zur höheren Verfügbarkeit über zwei redundante Bremsensteuerungen verfügen,
zwischen denen wahlweise umgeschaltet werden kann.
Hinweise:
Sofern zwei Massenbremsen vorhanden sind, müssen sowohl die Ansteuerung als auch die
Überwachungen doppelt ausgeführt werden. Es ist ausreichend, wenn diese Abweichungen von den
Ergänzungsunterlagen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach § 4 BVOS beurteilt und
geprüft werden.
2. Verlängerung vom 02.09.2020
Die Gültigkeitsdauer für die Bauartgenehmigung B-30/07/1 (N1) wird bis zum 31.08.2025 verlängert.
2. Ergänzung vom 02.09.2020:
Bei sonst unverändertem betrieblichem Sicherheitskonzept dürfen die folgenden Optimierungsmaßnahmen an
der elektrohydraulischen Bremsensteuerung durchgeführt werden:
Austausch des HMI Panel (Human-Machine Interface) des Typs Siemens OP177B gegen das Nachfolgemodell
HMI SIPLUS TP700 Comfort des Herstellers Siemens.
Hinweis:
Eine Abnahmeprüfung nach § 5 BVOS durch einen Sachverständigen kann dann entfallen, wenn der Austausch
des HMI durch Fachpersonal der Fa. SIEMAG TECBERG GmbH durchgeführt wird. - Vom Hersteller sind für die jeweiligen Anlagen anlagenspezifische Wartungs- und