•                                    Genehmigung von Einrichtungen

     

                                                   - Bremsensteuerung -

     

     

     

    Auf den Antrag der SIEMAG TECBERG GmbH (vormals SIEMAG M-TEC2) vom 14.11.2009
    – HIM/IA – erteilt die Bezirksregierung Arnsberg gemäß § 5 Abs. 1 der Bergverordnung  für
    Schacht- und Schrägförderanlagen (BVOS) vom 04.12.2003 hiermit die Genehmigung für den
    1. Nachtrag zu der bestehenden Genehmigung für die Bremsensteuerung vom Typ
    SIEMAG TECBERG – SB 1. Der Geltungsbereich dieser Genehmigung beinhaltet die
    ursprüngliche Genehmigung vom 10.06.2008 sowie den 1. Nachtrag.  Die Geltungsdauer der
    Genehmigung wird mit 5 Jahren befristet.

     

    Genehmigungs-Nr.:

    B-30/07/1(N1) + 1.Erg.
    (vormals B-30/07/1)

    Genehmigungs-Datum:

    01.03.2010

    Gültigkeitsdauer: 

    5 Jahre  (bis zum 01.03.2015)

    Hersteller:

    SIEMAG TECBERG GmbH,
    D 35708  Haiger

    Bauart:

    Zweikanalige elektrohydraulische Bremsensteuerung und –regelung
    mit verzögerungsgeregelter Sicherheitsbremskraft für Fördermaschinen
    oder Förderhäspel mit Scheibenbremsapparaten
    Bezeichnung : Siemag M-TEC² – Scheibenbremsapparat, Typ SB 1

    Unterlagen:

     

     

    Beschreibung des Siemag-Scheibenbremsapparates, Typ SB 1 Stand: Februar 2008 (Seiten 1 bis 70),
    bestehend aus:

     

    1.   Teil A.: Hydraulik

     Technische Daten und Allgemeine Beschreibung (Seiten 4 bis 21)

                -           Aufbau und Funktion des Bremsapparates

                -           Kurzbeschreibung nach Hydraulikplan Nr. 0910125/0

                -           Funktion der Hydraulikkomponenten

                -           Liste der Überwachungen

                -           Betriebszustände

                -           Funktionsbedingungen

     

    2.   Teil B: Elektrische Steuerung (Seiten 22 bis 32)

                -           Prinzipieller Aufbau der Steuerung

                -           Kopplung Maschinensteuerung – Bremse

                -           Überwachungen

                -           Sicherheitskreis

     

    3.   Teil C: Softwarebeschreibung (Seiten 33 bis 49 + 1 Seite: Konzept Drehzahl-
                     und Druckregler FC 94) 

                -           Datenverkehr

                -           Busüberwachung

                -           Steuerungsprogramme der Regelkanäle

                -           Sicherheitskreise (Sicherheitsbremskreis SBK, Fahrbremskreis FBK und
                            Abfahrsperrkreis ASK

                -           Überwachungen

                -           Regler

     

    4.   Teil D: Kontroll- und Prüfanweisung (Seiten 50 bis 70)

               -            Regelmäßige Prüfungen, die von einer fachkundigen Person arbeitstäglich
                            durchzuführen sind

              -             Regelmäßige Prüfungen, die von einer verantwortlichen Person einmal
                             wöchentlich durchzuführen und zu dokumentieren sind

             -              Regelmäßige Prüfungen, die von einer verantwortlichen Person 6-mal jährlich,
                             und zwar in Abständen von längstens 9 Wochen, durchzuführen sind

    5.         Stromlaufpläne Zeichnungs-Nr. 601 1419/4 der Bremsensteuerung
                (Blätter 1 bis 78)

    6.         Klemmenpläne Zeichnungs-Nr. 601 1419/4 (17 Seiten) und Schaltschrankaufbau (2 Seiten)

    7.         Stücklisten zur elektrischen Steuerung ( 9 Seiten)         

    8.         Hydraulikschaltplan 0910128 einschließlich Stückliste

                Datenblätter (Katalogauszüge Fa. Rexroth/Bosch) von Hydraulikkomponenten
                Pos. 30, Pos. 34, Pos. 35, Pos. 37, Pos. 39, Pos. 40

    9.         Softwaredokumentation (Ordner 2 + CDROM )  Stand 13.02.2008

                -           Kanal 1 Bausteinlisting zu  CPU 315-2 3 Seiten

                -           Kanal 2 Bausteinlisting zu CPU 314-2 3 Seiten

     

    Der Prüfbericht des Sachverständigen der DMT  GmbH & Co. KG – Bergbau Service
    Seil- und Fördertechnik – Bochum – vom 30.05.2008 – Nr. P08 – 00352 – SPS-Sn –
    ist Bestandteil dieser Genehmigung.

     

    1. Nachtrag:

     

    10.      Datenblätter (Katalogauszüge Fa. Rexroth/Bosch) von Hydraulikkomponenten
               Pos. 25, Pos. 30, Pos. 34 (Nenngröße 6 und 10), Pos. 34 (Nenngröße 10 bis 35),
               Pos. 35 (Nenngröße 10), Pos. 37, Pos. 38 (Nenngröße 16 bis 100), Pos. 39,
               Pos. 40 (Nenngröße 6), Pos. 40 (Nenngröße 10)

    11.      Die geänderte Software beider PES der Fördermaschine Sedrun 1 wurde dem
               unterzeichnenden Sachverständigen als Programmabzüge (komprimierte ZIP-Dateien)
               unmittelbar nach der Abnahmeprüfung im August 2009 zur Verfügung gestellt.
               Sie werden zusammen mit diesem Prüfbericht im elektronischen Archiv der
               DMT-Fachstelle für Sicherheit –Seilprüfstelle- hinterlegt. 

     

    Der Prüfbericht des Sachverständigen der DMT  GmbH & Co. KG, Fachstelle für
    Sicherheit – Seilprüfstelle - Bochum  vom 24.11.2009 – Nr. P09 – 00782 – SPS-Sn –
    ist Bestandteil des 1. Nachtrages dieser Genehmigung.

     

    Kurzbeschreibung:

    Die elektrohydraulische Bremsensteuerung und -regelung kann an Fördermaschinen,
    Förderhäspeln oder anderen Antriebsmaschinen von Anlagen nach § 1 der BVOS eingesetzt
    werden. Die Bremseinrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass sie bei Fahrbremsung mit
    kontinuierlich veränderbarer Fahrbremskraft und bei Sicherheitsbremsung mit geregelter
    Sicherheitsbremskraft wirkt. Wird von Hand oder nach dem Ansprechen von Sicherheits-
    einrichtungen die Sicherheitsbremse ausgelöst, erfolgt das Stillsetzen der Fördermittel durch
    eine auf einen konstanten Verzögerungswert hin geregelte Bremskraft.

    Die elektrohydraulische Steuerung bzw. Regelung kann mit allen geeigneten Bremskraft-
    erzeugerpaaren entsprechend der bestehenden Sonderzulassungen Nr. 1, 3, 5 und 6
    kombiniert werden. Die mechanischen Komponenten der Bremseinrichtung (Typ, Anzahl
    und Anordnung der Bremskrafterzeuger und deren Verlagerung und Verrohrung, Bremsständer
    und Bremsscheiben) werden anlagenspezifisch ausgeführt und sind nicht Gegenstand der Zulassung.

     

    Kennzeichnende Merkmale

    Das wesentliche Merkmal der elektrohydraulischen Bremsensteuerung Siemag SB 1 ist
    die geregelte Bremskraft im Fall einer Sicherheitsbremsung entsprechend TAS 3.9.5.10.
    Damit soll sichergestellt werden, dass sich im Sicherheitsbremsfall unabhängig von den
    Überlastverhältnissen und der Fahrtrichtung der Fördermaschine und unabhängig von
    reibwertbedingten Schwankungen der Bremskraft immer eine konstante Verzögerungswirkung
    einstellt.

    Die hydraulischen Schaltungen zur Regelung der Bremskraft sind doppelt und weitgehend
    identisch ausgeführt. Im ungestörten Betriebszustand ist nur der Kanal 1 in Betrieb. Wenn
    dieser Kanal durch Ansprechen einer Überwachungsfunktion als defekt erkannt wird, schaltet
    das System sofort auf den Kanal 2 um. Durch Testroutinen, die regelmäßig aktiviert werden,
    wird geprüft, ob dieser 2. Kanal im Bedarfsfall funktioniert. Im ungestörten Betrieb, in dem
    während einer Sicherheitsbremsung der Kanal 1 die Funktion des aktiven Reglers für die
    Bremskraft hat, ist der zweite Kanal unwirksam.

    Bei Auftreten eines internen Fehlers wird sofort von Kanal 1 auf Kanal 2 umgeschaltet.
    Die Umschaltung erfolgt über eine Relaisschaltung. Sie kann sowohl von Kanal 1 als auch
    von Kanal 2 ausgelöst werden. Durch die Kontaktbeschaltung dieser Relais ist gewährleistet,
    dass Kanal 2 dominant ist, sich die Zuteilung also aktiv holen kann, unabhängig davon, ob
    Kanal 1 mit umschaltet.

    Der elektrische Teil der Bremsensteuerung und -regelung ist im Rahmen des Genehmigungs-
    antrags als eigenständige Steuerung in einem separaten Schaltschrank unabhängig von anderen
    Steuerungs- und Regelungseinrichtungen der Fördermaschine oder des Förderhaspels vor-
    gesehen und beantragt. Die elektrische Bremsensteuerung und -regelung ist als zweikanaliges
    PES (programmierbares elektronisches System) aus Systemkomponenten des Typs Simatic S7
    des Herstellers Siemens aufgebaut. Kanal 1 wird von einem programmierbaren elektronischen
    System (PES) Simatic S7-315 gebildet, der Kanal 2 von einer Simatic S7-314. Für die
    Aktivierung und Ausführung von Testroutinen zu Prüfzwecken ist ein bremseneigenes
    Visualisierungsgerät vorhanden. Beide PES-Systeme werden mit unterbrechungsfreien
    Stromversorgungen gegen Spannungsausfall gesichert. Sie sind unter anderem durch
    Watch-Dogs auf ordnungsgemäße Funktion überwacht.

    Optional können in der elektrischen Bremsensteuerung auch zusätzliche Einrichtungen für
    Betriebsfunktionen der Fördermaschine enthalten sein. Dies sind zum Beispiel: Hydrostatische
    Anfahrhilfen, Versteckeinrichtungen, Umschalt- und Überwachungseinrichtungen, wenn ein
    Reserve-Hydraulikaggregat vorhanden ist.

    Die beiden Kanäle der Bremsensteuerung verfügen über jeweils einen eigenen Tachogenerator.
    Bei Auslösung der Sicherheitsbremse wird, ausgehend von der mit den Tachos erfassten aktuellen
    Fahrgeschwindigkeit, der Geschwindigkeitssollwert in Gestalt einer abnehmenden Rampe bis auf
    Null zurückgeführt. Ein drittes Geschwindigkeitssignal muss zu Vergleichszwecken aus der
    Maschinensteuerung zur Verfügung gestellt werden. Während des Bremsens wird durch eine in
    beiden PES Kanälen gebildete Hüllkurvenüberwachungsfunktion das ordnungsgemäße
    Verzögern nach Auslösung der Sicherheitsbremse  überwacht. Bei eintrümigen Anlagen oder
    anderen Anlagen mit sehr unterschiedlichen Betriebsverhältnissen, kann die Hüllkurvenüber-
    wachung fahrtrichtungsabhängig parametriert werden. Für den vollständigen Lüftdruckabbau
    nach erfolgter Sicherheitsbremsung muss aus der Maschinensteuerung ein externes Signal zur
    Drehzahl-Null-Erkennung bereitgestellt werden.

    Die Stellungsüberwachung der Bremskrafterzeuger und die Überwachung auf Federbruch werden
    über analoge Weggeber (Potentiometer) gebildet. Wahlweise ist auch eine Überwachung mit
    Schaltern möglich. Für jeden Regelkanal ist am Fahrbremshebel ein eigener Sollwertgeber
    vorzusehen

    Spezifikation der Hard- und Software

    Die Art und die Wirkung der einzelnen Bauteile sowie die Verrohrung ist durch das
    Hydraulikschema Steuerschema 0910128 und die darin verwendeten Angaben und Symbole
    festgelegt. Die für die Regelung und das Sicherheitskonzept besonders wesentlichen
    hydraulischen Bauteile:

    ·        Fahrbremsventile : Pos. 30.1 und Pos. 30.2       (Proportional-Druckbegrenzungsventil)

    ·        Proportional-Wegeventile Pos. 34.1 und Pos. 34.2 (Druckregelung)

    ·        Proportional-Druckbegrenzungsventile Pos. 35.1 und Pos. 35.2 (Stützventile)

    ·        Pos. 37 und Pos. 39 (Vorflutventile)

    ·        Pos. 40 Wege-Sitzventil zum Lüftdruckabbau

    werden in den Unterlagen der Genehmigung anhand von technischen Datenblättern des
    Herstellers Rexroth genau spezifiziert. Sie sind in Fabrikat, Typ und Baugröße genau festgelegt
    und dürfen ohne Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde nicht anders gewählt oder an in
    Betrieb befindlichen Anlagen nicht gegen andere Teile ausgewechselt werden.

    Auch der schaltungstechnische Aufbau und die verwendeten Bauteile und Baugruppen des
    elektrischen Teils der Bremsensteuerung, insbesondere auch der Typ und die Baugruppen-
    bestückung der PES 1 und 2 anhand von Stücklisten festgelegt. Alle sicherheitsrelevanten
    Funktionen in der Bremsensteuerung SB 1 werden durch Software gebildet werden. Die
    Anwendersoftware einschließlich der Firmware ist deshalb festgeschrieben.

     

    1. Nachtrag:

              

    Ein besonderes Merkmal dieser Bremseinrichtung ist die vollständig redundante Ausführung
    der elektrischen und der hydraulischen Steuerung. Im Fall einer Störung kann über Umschalt-
    hähne zwischen den beiden Bremseinrichtungen umgeschaltet werden. Im Hydraulikschema
    werden die beiden Bremsensteuerungen als Hydraulikaggregat 1 und Hydraulikaggregat 2
    bezeichnet. Die Zuordnung Hydraulikaggregat 1 - SPS 1 bzw Hydraulikaggregat 2 -  SPS 2
    ist fest vorgegeben, eine Ansteuerung über Kreuz ist nicht vorgesehen.   

    Abgrenzung des Prüfumfangs

    Die mit dem 1. Nachtrag beantragten Ergänzungen beziehen sich nur auf die elektro-
    hydraulische Bremsensteuerung, nicht auf die Ausführung und die Anzahl der Bremskraft-
    erzeuger.

    Beschreibung der Ergänzungen

    Die Ergänzungen sind für zukünftige Bremseinrichtungen überwiegend nur optional, also
    wahlweise zur bereits genehmigten Ausführung vorgesehen.

    Offset in der Ansteuerung der Regelventile Pos. 34

    Beschreibung:

    Die Regelventile Pos. 34 weisen bauartbedingt eine Nullpunktüberschneidung von ± 15 % auf.
    Um ein besseres Regelverhalten zu erreichen, wird der Ausgang des Druckreglers software-
    technisch mit einem Offset von ± 13 % beaufschlagt.

    Optionales Deaktivieren des I-Anteils im Druckregler

    Beschreibung:

    Diese Änderung in der Beschaltung der verwendeten Funktionsbausteine (Siemens
    Systembausteine SFC 41) bewirkt ebenfalls eine stabileres Verhalten des Druckreglers.

    Zuweisung der Eingänge über einen eigenen Speicherbereich

    Beschreibung:

    Hierbei handelt es sich um eine softwaretechnische Maßnahme, die keine Auswirkung
    auf die Funktionen innerhalb der beiden programmierbaren elektronischen Systeme
    PES 1 und PES 2 der Bremseinrichtung hat.

    Damit ist es möglich, unterschiedliche Eingangsbelegungen in hardwareverschiedenen
    Bremseinrichtungen in einem hierfür vorgesehenen Datenbaustein zu definieren. 

     

    Beidseitiger Datenaustausch über DP/DP-Koppler

    Beschreibung:

    Die Schnittstelle zwischen der Fördermaschinensteuerung und der Bremsensteuerung
    wird dahingehend erweitert, dass auch Signale von der Fördermaschine zur Bremse
    ausgegeben werden können.

    Geänderte Dokumentation der Ventilüberwachung Pos. 34 und Pos. 35                   

    Beschreibung:

    Hier handelt es sich nicht um eine hard- oder softwaretechnische  Änderung, sondern
    lediglich um eine verbesserte klarere Beschreibung der Überwachungsstrategie für
    diese beiden Ventile in der Dokumentation.

    Optionale zusätzliche Funktionen

    Beschreibung:

    Hier wird ebenfalls lediglich die Dokumentation um einen Hinweis erweitert. 
    Wenn zum Beispiel Versteckeinrichtungen, hydrostatische Anfahrhilfen oder die
    Steuerungs- und Überwachungsfunktionen für Lagerölversorgungen in die Bremsen-
    steuerung integriert werden sollen, ist dies möglich. Diese zusätzlichen Funktionen
    erfordern zusätzliche Baugruppen in der Hardware und entsprechende Erweiterungen
    in der Software, die im Rahmen der anlagenspezifischen Genehmigungsverfahren geprüft
    und beurteilt werden müssen.

    Optionale Verwendung der CPU 317

    Beschreibung:

    Die wahlweise Verwendung der schnelleren CPU 317 verbessert das Regelverhalten
    der Bremseinrichtung.

    Optionale redundante Ausführung der gesamten elektrohydraulischen Steuerung

    Beschreibung:

    Zur Erhöhung der Verfügbarkeit im Fehlerfall kann die gesamte Bremsensteuerung und
    –überwachung als doppeltes System ausgeführt werden. Das Hydraulikaggregat und
    die elektrische Bremsensteuerung und –regelung sind dann vollständig doppelt vorhanden.
    Nur ein System ist jeweils in Betrieb und wirkt auf die Bremskrafterzeuger.

    Änderung der Quittierungsmöglichkeit im Fehlerfall 

    Beschreibung:

    Die Quittierung von flüchtigen Fehlern, die zu einer Umschaltung auf den zweiten Kanal
    geführt haben, ist zukünftig nur noch vom OP-Panel am Bremsensteuerschrank möglich,
    nicht mehr vom Bedienpult der Fördermaschine.

    Damit soll sichergestellt werden, dass keine Quittierung erfolgen kann, ohne dass eine
    fachkundige Person zuvor die Störungsursache angezeigt erhalten hat. In den Bedienungs-
    anleitungen zu zukünftigen Bremsensteuerungen SB 1 müssen hier entsprechende Hinweise
    gegeben werden. Diese Maßnahme ist sicherheitsrelevant und muss auch in den bereits
    ausgeführten Bremseinrichtungen durch eine Änderung der Software nachgerüstet werden.

    Optionaler Datenaustausch über eine Modbus/TCP-Schnittstelle

    Beschreibung:

    Die Schnittstelle zwischen der Fördermaschinensteuerung und der Bremsensteuerung
    soll optional auch als Modbus/TCP IP-Schnittstelle ausgeführt werden können. Damit
    wird eine bessere Kompatibilität mit Maschinensteuerungen anderer Hersteller erreicht.
    Weil über diese Schnittstelle prinzipiell auch ein „Durchrouten“ von der Fördermaschinen-
    steuerung in die Bremsensteuerung möglich ist, sind zusätzliche Maßnahmen gegen unzulässige
    Softwareveränderungen notwendig.

    Der Schutz erfolgt über ein Password. Ohne Eingabe des Passwortes ist kein Durchrouten
    möglich.

    Einsatz von Sicherungsautomaten

    Beschreibung:

    Die bisher vorgesehen Schmelzsicherungen im elektrischen Teil der Bremsensteuerung und
    –regelung können wahlweise durch Automaten ersetzt werden.

    Optionale Ausführung mit redundantem System

    Von einigen zusätzlichen Überwachungen abgesehen, hat die Dokumentation der Schaltpläne
    für die optionale redundante Ausführung keine sicherheitstechnische Relevanz.

    Optionale Verwendung hydraulischer Bauteile mit größeren Nennweiten

    Beschreibung:

    An Bremseinrichtungen, die wegen einer großen Anzahl von Bremskrafterzeugern oder
    wegen der Verwendung von Bremskrafterzeugern mit großen Volumina der Lüftzylindern
    (z.B. SIEMAG M-TEC² BE 200 nach Sonderzulassung Nr. 6 vom 13.08.2001) verhältnis-
    mäßig große Ölmengen für die Bremskraftmodulation benötigen, kann das Hydraulikaggregat
    bei unverändertem Sicherheitskonzept wahlweise anlagenspezifisch mit größeren Nennweiten
    ausgeführt werden. Dies betrifft neben vergrößerten Durchmessern in den Leitungen und den
    Steuerblöcken vor allem die Ventile Pos. 34 (direktgesteuert in Nenngröße 6 und 10 oder
    vorgesteuert in Nenngröße 10 bis 35), Pos. 35 (Nenngröße 6 oder Nenngröße 10), Pos. 37 und
    38 (Nenngröße 16 bis 100), Pos. 39 (Nenngröße 6), Pos. 40 (Nenngröße 6 oder Nenngröße 10),
    die wahlweise auch in den angegeben größeren Nenngrößen ausgeführt werden können.
    Die geänderten Ausführungen sind in den Unterlagen des Ergänzungsantrags durch Datenblätter
    der Hersteller genau spezifiziert. Die Änderung betrifft ebenfalls die Speicher Pos. 24, die mit
    deutlich größeren Volumen ausgeführt werden können und die zugehörigen Entlastungsventile
    Pos. 25.

    Die für die Regelung und das Sicherheitskonzept besonders wesentlichen hydraulischen Bauteile:

    ·        Fahrbremsventile : Pos. 30.1 und Pos. 30.2       (Proportional-Druckbegrenzungsventile)

    ·        Proportional-Wegeventile Pos. 34.1 und Pos. 34.2 (Druckregelung)

    ·        Proportional-Druckbegrenzungsventile Pos. 35.1 und Pos. 35.2 (Stützventile)

    ·        Pos. 37 und Pos. 39 (Vorflutventile)

    ·        Pos. 40 Wege-Sitzventil zum Lüftdruckabbau

    werden in den Unterlagen der Ergänzung anhand von technischen Datenblättern genau spezifiziert.
    Abweichend vom ursprünglichen Genehmigungsantrag können diese Komponenten nun wahlweise
    auch in größeren Nennweiten und Baugrößen eingesetzt werden. Die zulässigen Varianten dieser
    Bauteile sind durch die Datenblätter in Fabrikat, Typ und Baugröße genau festgelegt und dürfen
    ohne Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde nicht anders gewählt oder an in Betrieb
    befindlichen Anlagen nicht gegen andere Teile ausgewechselt werden.

    Die übrigen Bauteile (Pumpen, Filter, Motoren etc.) sind im hydraulischen Schema und der
    Stückliste nur hinsichtlich ihrer Funktion festgelegt. Sie können  hinsichtlich des Typs und der
    Ausführung gegen gleichartige Bauteile oder Bauteile gleicher Wirkungsweise ersetzt werden,
    wenn sie entsprechend vom Hersteller oder durch eine nach BVOS anerkannte Prüforganisation
    als geeignet und mindestens gleichwertig beurteilt werden.

    Überwachung des Fahrbremshebels auf Drahtbruch

    Beschreibung:

    Der vom zweikanalig ausgeführten Potentiometer am Fahrbremshebel erzeugte Sollwert steuert
    bei handbedienten Anlagen die Regelventile Pos. 34.1 und Pos. 34.2 in beiden Kanälen an.
    Mit diesen Ventilen wird die Höhe der Fahrbremskraft moduliert. Die als „Fahrbremsventile“
    bezeichneten Ventile Pos. 30.1 und 30.2, die zur Sicherheit gegen Drahtbruch in Reihenschaltung
    ausgeführt sind, dienen nur zum vollständigen Abbau des Lüftdrucks, wenn der Fahrbremshebel
    geschlossen wird. Im Fall eines Drahtbruchs im Fahrbremshebel kann ein unzulässiger Druckabfall
    nicht ausgeschlossen werden. Die Überwachung wurde dahingehend geändert, dass im Fall eines
    Drahtbruchs der Sicherheitskreis ausgelöst wird. Nach Auslösung der Sicherheitsbremsfunktion
    bleibt das Ventil Pos. 34 für den Regelungsvorgang aktiv, wird aber nicht mehr vom Sollwert des
    Fahrbremshebels beaufschlagt.

    Diese Maßnahme wurde getestet. Sie muss auch in den bereits ausgeführten Bremseinrichtungen
    durch eine Änderung der Software nachgerüstet werden!

    Einsatz eines dritten Druckgebers

    Beschreibung:

    Der zusätzliche dritte Drucksensor ermöglicht eine 2-aus-3-Auswahl. Dadurch ist eine gezielte
    Fehlererkennung und Identifikation eines defekten Drucksensors möglich. Wenn der Drucksensor
    im Kanal 1 defekt ist, wird auf Kanal 2 umgeschaltet und der Abfahrsperrkreis ausgelöst.
    Bei einem Fehler des Drucksensors von Kanal 2 oder des Vergleichssensors wird nur der
    Abfahrsperrkreis aktiviert.

    Änderung in der Heizungssteuerung

    Beschreibung:

    Die Einschaltung der Heizung erfolgt zukünftig nicht, wenn der zulässige Ölstand unterschritten ist.

    Änderung in der Zuschaltung der Umwälzpumpe

    Beschreibung:

    Die Umwälzpumpe im Kühlkreislauf wird bei unzulässig hohem Druck im Umwälzkreislauf
    abgeschaltet, wenn der Druck einen bestimmten Wert überschreitet.

     

    Nachzurüstende Ergänzungen

    Die geänderte Quittierungsmöglichkeit von Fehlern und die geänderte Fahrbremshebel-Überwachung
    müssen auch an bereits ausgeführten Bremseinrichtung durch ein Software-Update nachgerüstet werden.

    Regelmäßige Prüfungen

    In den Dokumentationsunterlagen sind für die Bremsensteuerung - SIEMAG TECBERG vom
    Typ SB 1- ausführliche Vorgaben für regelmäßige Prüfungen nach §13 BVOS zusammengestellt.

    Von besonderer Bedeutung für das Sicherheitskonzept sind die Testroutinen, die zur Gewährleistung
    der ständigen ordnungsgemäßen Funktion des Kanals 2 durchzuführen sind. Die Überwachungen
    können über das Bedienpanel OP in der Bremsensteuerung aktiviert werden. Die Routinen sind
    mindestens wöchentlich zu prüfen. Sie sind wesentliche Bestandteile des Sicherheitskonzepts.
    Das Betreiberpersonal ist entsprechend einzuweisen.

     

    Hinweise

    1. Vom Hersteller sind für die jeweiligen Anlagen anlagenspezifische Wartungs- und
      Betriebsanweisungen sowie vollständige Stücklisten zum Hydraulikaggregat und zur elektrischen
      Steuerung einschließlich der PES beizuliefern.
    2. Die Betriebs- und Wartungsanleitungen des Herstellers sind zu beachten. Sie müssen den
      mit den Prüfungen nach § 13 BVOS beauftragten Personenkreisen zugänglich gemacht werden. 
    3. Das Personal des Betreibers ist in die Testroutinen nach Punkt 6 für den regelmäßigen Nachweis
      der ordnungsgemäßen Funktion des Kanals 2 einzuweisen. Diese Prüfungen müssen wöchentlich
      durchgeführt werden.
    4. Die Prüfvorgaben des Herstellers der Bremseinrichtung sind in die anlagenspezifischen Prüfpläne
      nach § 13 BVOS einzuarbeiten.
    5. Die Ausführung der Bremsensteuerung Siemag SB 1 ist durch diese Genehmigungsunterlagen
      weitgehend nicht nur funktional, sondern in Bezug auf die wesentlichen Hydraulikkomponenten
      der Kanäle 1 und 2, der beiden PES 1 und PES 2 auch hinsichtlich der Wahl der Betriebsmittel,
      der schaltungstechnischen Ausführung und hinsichtlich der Software festgelegt. Änderungen
      bedürfen eines Nachtrags zur Genehmigung.
    6. Sofern elektrische Schaltungen, die der Sicherheit dienen, durch diese Genehmigung nicht in
      ihrer Ausführung, sondern nur in ihrer Funktion festgelegt sind, sind bei der Errichtung die
      Anforderungen nach TAS 3.8.7 zu beachten.
    7. Es ist zulässig, in die elektrische Bremsensteuerung zusätzliche, für den Betrieb notwendige
      Funktionen zu integrieren (z.B. hydrostatische Anfahrhilfe, Versteckeinrichtung etc.), wenn
      diese Funktionen hinsichtlich Hardware und Software vom bauartgenehmigten Teil getrennt
      und eindeutig identifizierbar ausgeführt werden. Der Anschluss zusätzlicher Diagnose- und
      Bedienpanels für die Störmeldeanzeige oder die Aktivierung der Testroutinen ist ebenfalls
      zulässig.
    8. Als Ersatz für defekte Bauteile und Geräte sowohl in der digitalen elektrischen Steuerung als
      auch in der hydraulischen Steuerung dürfen nur Originalersatzteile verwendet werden.
    9. In ausgeführten Bremsensteuerungen müssen alle elektrischen und hydraulischen Bauelemente
      durch dauerhafte Kennzeichnungen und anhand der Stückliste eindeutig identifizierbar sein.
      Elektronische Baugruppen in Einschubtechnik müssen an ihrer Frontseite identifizierbar sein.
    10. Jeder Bremsapparat ist mit einem Leistungsschild nach TAS 3.9.1.4. mit mindestens folgenden
      Daten zu versehen: Hersteller, Fabrik-/Fertigungsnummer, Baujahr, Zulassungsnummer.
    11. An den bereits ausgeführten Bremseinrichtungen muss durch ein

                     Software-Update der Sicherheitsstand angepasst werden (s. Prüfbericht P09-00782 der DMT).

    Diese Genehmigung ist jederzeit widerruflich; sie kann entschädigungslos zurückgezogen werden,
    wenn die in den Verkehr gebrachten Betriebsmittel nicht den der Bauartprüfung zugrunde liegenden
    Ausführungen entsprechen.


    Verlängerung vom 05.03.2015:

    Die Gültigkeitsdauer für die Bauartgenehmigung B-30/07/1 (N1) wird bis zum 31.03.2020 verlängert.
    Hinsichtlich des Einsatzbereiches der elektrohydraulischen Bremsensteuerung der Bezeichnung SB 1
    ist weiterhin die o.g. Bauartgenehmigung B-30/07/1 (N1) vom 03.11.2010 zu beachten.

     

    1. Ergänzung vom 03.04.2017:
    Bei sonst unverändertem betrieblichem Sicherheitskonzept dürfen die folgenden
    Optimierungsmaßnahmen an der elektrohydraulischen Bremsensteuerung durchgeführt werden:


    Optionale Einbindung nur für Antriebsmaschinen mit Massenbremsen, die unabhängig vom
    hydraulischen System der übrigen Bremseinrichtung mit einem elektrohydraulischen Hubgerät
    betätigt werden. Die Ansteuerung und Überwachung der Massenbremsen soll in die elektrische
    Steuerung der Bremseinrichtung einbezogen werden. Die Ergänzung bezieht sich sowohl auf
    Antriebsmaschinen, die mit einer elektrohydraulischen Bremsensteuerung ausgerüstet sind, als auch
    auf Maschinen, die zur höheren Verfügbarkeit über zwei redundante Bremsensteuerungen verfügen,
    zwischen denen wahlweise umgeschaltet werden kann.

    Hinweise:
    Sofern zwei Massenbremsen vorhanden sind, müssen sowohl die Ansteuerung als auch die
    Überwachungen doppelt ausgeführt werden. Es ist ausreichend, wenn diese Abweichungen von den
    Ergänzungsunterlagen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach § 4 BVOS beurteilt und
    geprüft werden.



    2. Verlängerung vom 02.09.2020

    Die Gültigkeitsdauer für die Bauartgenehmigung B-30/07/1 (N1) wird bis zum 31.08.2025 verlängert.


    2. Ergänzung vom 02.09.2020:

    Bei sonst unverändertem betrieblichem Sicherheitskonzept dürfen die folgenden Optimierungsmaßnahmen an
    der elektrohydraulischen Bremsensteuerung durchgeführt werden:
    Austausch des HMI Panel (Human-Machine Interface) des Typs Siemens OP177B gegen das Nachfolgemodell
    HMI SIPLUS TP700 Comfort des Herstellers Siemens.

    Hinweis:
    Eine Abnahmeprüfung nach § 5 BVOS durch einen Sachverständigen kann dann entfallen, wenn der Austausch
    des HMI durch Fachpersonal der Fa. SIEMAG TECBERG GmbH durchgeführt wird.