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06.09.1985
18.41.3-9-14Entzündung von Grubengas bei Schneidarbeiten
mit einer StrebrandmaschineA 2.7
An die Bergämter des Landes NW
Betr.:
Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Bekämpfung von Grubengas-Zündungen bei Schneidarbeiten mit einer Strebrandmaschine
Bezug:
Mitteilung mit gleichem Datum im Abschnitt M 1 des Sammelblatts
Bei Schneidarbeiten mit einer Strebrandmaschine kam es zur Entzündung von Grubengas. Dieses Ereignis, das mit gleichem Datum im Abschnitt M 1 des Sammelblatts geschildert wird, läßt es erforderlich erscheinen, bei der Zulassung von Betriebsplänen für die Auffahrung von mitgeführten Abbaustrecken mit schneidenden Strebrandmaschinen folgendes zu beachten:
- Die Schneidstelle, besonders am Ober- oder Unterstoß der mitgeführten Strecke, ist zusätzlich mit einer blasenden Luttenleitung oder einer Flachstrahldüse zu bewettern. Die Meißel der Schrämwalze sind regelmäßig zu kontrollieren und erforderlichenfalls auszuwechseln.
- Vor den Schneidarbeiten und während der Schneidarbeiten sind im Ortsbereich zusätzliche CH4-Handmessungen durchzuführen.
- Bei Maschinen mit Innenbedüsung sollten Druck und Volumenstrom des Bedüsungswassers meßtechnisch überwacht und so mit dem Antrieb verriegelt werden, daß der Antrieb bei Unterschreitung der eingestellten Grenzwerte selbsttätig stillgesetzt wird.
- Die Belegschaft von Streckenvortrieben mit Strebrandmaschinen ist über die Maßnahmen zum Löschen von Gasbränden entsprechend dem Merkblatt in Anlage 4 der Hinweise zur Verhütung und Bekämpfung von Gasbränden in Streckenvortrieben mit Teilschnittmaschinen - Rundverfügung an die Bergämter vom 3.2.1984 - 18.43.1-5-19 - (nicht im Sammelbaltt veröffentlicht) zu unterweisen.
Zur Sicherstellung einer unverzüglichen und erfolgreichen Bekämpfung von Gasbränden empfiehlt es sich,
- die Strebrandmaschine mit einer handbetätigten Sprühwassereinrichtung zu versehen,
- in der Kopfstrecke zusätzlich Pulverlöscher bereitzuhalten.
Dortmund, den 06.09.1985
Landesoberbergamt NW
In Vertretung:P i l g r i m