• 08.09.2006

    83.18.8-2005-5

    DSK - Regelungen zur Fernförderung
    von Polyurethan- und Silikatharzen

    A 2.7

     

    An die Bergämter des Landes Nordrhein-Westfalen (ausgenommen Düren)

     

    DSK-Regelungen zur Fernförderung von Polyurethan- und Silikatharzen

    Schreiben der Deutschen Steinkohle AG (DSK) vom 24.08.2006 – BTG-B He –

    Rundverfügung vom 15.11.2005 – 83.18.8-2005-5 –

    Anlage: DSK – Regelungen

     

    Als Anlage werden Ihnen hiermit die DSK-Regelungen zur Fernförderung von Polyurethan- und
    Silikatharzen mit Stand vom 01.06.2006 zur Kenntnis übersandt.

    Die in den DSK-Regelungen zur Fernförderung von Polyurethan- und Silikatharzen enthaltenen
    Anforderungen und Vorgaben bitte ich im Betriebsplanverfahren zur Geltung zu bringen.

    Dazu hat die DSK AG mit Schreiben vom 24.08.2006 mitgeteilt, dass sie diese Regelungen auf
    ihren Bergwerken als verbindliche Regelung zur Kenntnis geben  will. Ich gehe insofern davon
    aus, dass diese Regelungen in das Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument (SGD) umsetzt
    und in die „Liste der anerkannten Verwaltungsvorschriften“ eingefügt werden, die als regelmäßig
    zu aktualisierende Anlage den jeweiligen Hauptbetriebsplänen beigefügt werden sollen.

     

    Bezirksregierung Arnsberg
    Abteilung Bergbau und Energie
    In Nordrhein-Westfalen

    Im Auftrag:

    M i c h a e l  K i r c h n e r