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08.09.2006
83.18.8-2005-5DSK - Regelungen zur Fernförderung
von Polyurethan- und SilikatharzenA 2.7
An die Bergämter des Landes Nordrhein-Westfalen (ausgenommen Düren)
DSK-Regelungen zur Fernförderung von Polyurethan- und Silikatharzen
Schreiben der Deutschen Steinkohle AG (DSK) vom 24.08.2006 – BTG-B He –
Rundverfügung vom 15.11.2005 – 83.18.8-2005-5 –
Anlage: DSK – Regelungen
Als Anlage werden Ihnen hiermit die DSK-Regelungen zur Fernförderung von Polyurethan- und
Silikatharzen mit Stand vom 01.06.2006 zur Kenntnis übersandt.Die in den DSK-Regelungen zur Fernförderung von Polyurethan- und Silikatharzen enthaltenen
Anforderungen und Vorgaben bitte ich im Betriebsplanverfahren zur Geltung zu bringen.Dazu hat die DSK AG mit Schreiben vom 24.08.2006 mitgeteilt, dass sie diese Regelungen auf
ihren Bergwerken als verbindliche Regelung zur Kenntnis geben will. Ich gehe insofern davon
aus, dass diese Regelungen in das Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument (SGD) umsetzt
und in die „Liste der anerkannten Verwaltungsvorschriften“ eingefügt werden, die als regelmäßig
zu aktualisierende Anlage den jeweiligen Hauptbetriebsplänen beigefügt werden sollen.Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung Bergbau und Energie
In Nordrhein-WestfalenIm Auftrag:
M i c h a e l K i r c h n e r