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15.04.1985
18.42.5-2-24
Wassertrog-Prüfbestimmungen
A 2.7An die Bergämter des Landes NW
Betr.: Wassertrog-Prüfbestimmungen
Die "Wassertrog-Prüfbestimmungen" werden anliegend zur Kenntnis übersandt.
Die Prüfbestimmungen enthalten die erforderlichen Eigenschaften von Wassertrögen für Wassertrogsperren im Steinkohlenbergbau unter Tage sowie Verfahren zu deren Prüfung und Beurteilung. Sie sind von den Fachstellen, die das Landesoberbergamt mit der Durchführung von Prüfungen beauftragt hat, zugrunde zu legen.
Dortmund, den 15.04.1985
Landesoberbergamt NW
S c h e l t e r
(Die Wassertrog-Prüfbestimmungen sind auch in Heftform unter der Verlagsnummer 64 beim Bellmann-Verlag, 4600 Dortmund 1, Postfach 13, erschienen.)