• Sonderbetriebspläne für Seilwechsel und das Wechseln von Fördergestellen,
    Gefäßen, Zwischengeschirren und Unterseilaufhängungen in Schächten und
    schachtähnlichen Grubenbauen

    Verfügung vom 17.01.2011 - 62.15.16.5-2011-1

    In der Bezugsverfügung vom 17.01.2011 wurde die Vorlage von Sonderbetriebsplänen
    für das Wechseln von Seilen in Tagesschächten als erste Konsequenz auf ein Ereignis
    im dritten Quartal 2010 auf einem Bergwerk des Bezirks, bei dem ein Seil bei einem
    Seilwechsel in einen Schacht fiel, gefordert.

    Als weitere Konsequenz wird hiermit gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 2 BBergG die
    Vorlage von Sonderbetriebsplänen auch für Seilwechsel in Blindschächten, Gesenken,
    Bunkern oder anderen  schachtähnlichen Grubenbauen verlangt.

    Zusätzlich werden für alle Schachtförderanlagen in Tagesschächten, Blindschächten und
    schachtähnlichen Grubenbauen auch Sonderbetriebspläne für das Wechseln von
    Fördermitteln (Fördergestelle, Fördergefäße etc.), von Zwischengeschirren und
    Unterseilaufhängungen verlangt, da diese Arbeiten ein vergleichbares Gefährdungs-
    potential wie die Seilwechsel in Tagesschächten aufweisen.

    Als weitere Konsequenz wird hiermit gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 2 BBergG die
    Vorlage von Sonderbetriebsplänen auch für Seilwechsel und das Wechseln von
    Körben, Gefäßen, Zwischengeschirren und Unterseilaufhängungen in allen Schächten
    und schachtähnlichen Grubenbauen verlangt, da auch diese Arbeiten in Schächten und
    schachtähnlichen Grubenbauen wie Blindschächte, Gesenken und Bunkern ein
    vergleichbares Gefährdungspotential wie die Seilwechsel in Tagesschächten aufweisen.

    Für diese Sonderbetriebspläne ist eine detaillierte Dokumentation analog zu dem
    Wechseln der Seile in Tagesschächten (siehe Verfügung vom 17.01.2011 –
    62.15.16.5-2011-1) zu erstellen und der Bezirksregierung Arnsberg nach Vorprüfung
    durch anerkannte Sachverständige zur Zulassung vorzulegen.

    Die technische Dokumentation muss mindestens folgende Angaben enthalten:

    • Genaue und vollständige textliche Beschreibung der einzelnen Arbeitsschritte und
      Angaben zu allen verwendeten Hilfsmitteln.
    • Klare und einfach verständliche schematische Zeichnungen der Anlage, aus denen
      die jeweilige Position der Fördermittel im Schacht, die Bewegungsrichtung der
      Förderanlage beim Absetzen der Fördermittel, Aufstellungsorte von Hilfseinrichtungen
      (Hilfswinden, Verlagerungs­träger, Umlenkrollen, Seilabfangklemmen, Treibscheiben-
      klemmen, Hilfsseile, etc.), eindeutig hervorgehen.
    • Für die Dokumentation sollen vorhandene Fotos von bereits durchgeführten
      Seilwechseln,  Fördermittel- oder Einbandwechselarbeiten verwendet werden.

    Den Ablaufbeschreibungen sind als Anlagen alle notwendigen Beschreibungen, Zeichnungen
    und Berechnungen hinzuzufügen, die zum Nachweis ausreichender Sicherheiten der
    verwendeten Einrichtungen und Hilfsmittel erforderlich sind. Die folgende Aufzählung
    ist umfangreich gehalten, weil sie Hinweise enthält, welche Dokumente gegebenenfalls
    erforderlich sein können. Der konkret erforderliche Umfang der Dokumentation orientiert
    sich am jeweiligen Arbeitsablauf:

    • Zusammenstellung der zu verlagernden Anlagenteile (Fördermittelgewichte
      einschließlich Zwischengeschirre und Unterseilaufhängungen, anteilige Seilgewichte)
    • Für alle relevanten Positionen der Anlage sind, falls erforderlich, auf dieser Basis
      nach­zuweisen: Treibfähigkeit bei Treibscheibenanlagen, statische Bremssicherheiten
      und eventuell erforderliches Haltemoment der Antriebsmaschine unter Beachtung
      des kurzzeitig zulässigen maximalen Lastmomentes.
    • Für alle Hilfsmittel wie Seilabfangklemmen, Träger oder Anschlagmittel zur
      Verlagerung von Fördermitteln, Treibscheibenklemmen, Hilfsseile, Seilverbindungen etc.
      sind Herstellerbescheinigungen vorzulegen oder ausreichende Sicherheiten rechnerisch
      nachzuweisen.
    • Für Verlagerungsträger und gegebenenfalls für Verlagerungen und Fundamente von
      Winden und vergleichbaren Hilfsmittel sind rechnerische Nachweise über ausreichende
      Sicherheiten zu erstellen.
    • Bei der Verwendung von Friktions- oder Trommelwinden sind ausreichende
      Lastmomente gegenüber den auftretenden Belastungen rechnerisch nachzuweisen.
    • Wenn für die Arbeiten vorübergehende Eingriffe in der elektrischen Antriebssteuerung
      der Antriebsmaschine oder in der Steuerung der Bremseinrichtung vorzunehmen sind,
      sind die schaltungstechnischen Eingriffe oder auch Änderungen in der Software anhand
      von Beschreibungen, Schaltplänen oder Programm­ausdrucken darzustellen.
    • Für jeden Arbeitsschritt ist in der Dokumentation genau anzugeben, wie und von
      welchen Stellen im Schacht aus die Sprachverständigung und die Signalgabe erfolgt.
      Dies kann über spezielle Betriebsarten in der Schachtüberwachungs- und –signalanlage
      von den Anschlägen aus, über elektronische Schachthammersignaleinrichtungen oder
      über Funkgeräte erfolgen.
    • Für Arbeitsstellen, an denen Absturzgefahr besteht, ist anzugeben, in welcher Weise
      der Schacht durch geeignete Maßnahmen (Absperrungen, Geländer) gesichert wird
      und ob persönliche Schutzausrüstungen zu tragen sind.

    Diese technische Dokumentation ist in 3-facher Ausfertigung zu erstellen und durch anerkannte
    Sachverständige vorprüfen zu lassen. Zwei Fassungen der Dokumentation und der Prüfbericht
    der Sachverständigenstelle sind der Bezirksregierung Arnsberg zur Zulassung vorzulegen.
    Bei einander ähnlichen Anlagen (Doppelförderungen) oder für das Wechseln ähnlicher Seile
    derselben Anlage (Mehrseilanlagen, Anlagen mit mehreren gleichen Unter- oder Führungsseilen)
    kann es ausreichen, nur eine Dokumentation zu erstellen. Diese Dokumentation für den
    Seilwechsel ist nach jedem Seilwechsel auf inhaltliche Richtigkeit zu prüfen. Erfahrungen,
    die eine Änderung der Abläufe oder andere organisatorische Änderungen sinnvoll erscheinen
    lassen, sind einzupflegen.  Ändert sich jedoch die Verfahrensweise in sicherheits-technischer
    Hinsicht oder werden andere, nicht durch die bestehende Zulassung abgedeckte Hilfsmittel
    (Friktionswinden, Rettungswinden etc.) verwendet, ist ein neuer Sonderbetriebsplan oder
    ein Nachtrag zum zugelassenen Sonderbetriebsplan durch einen anerkannten Sachverständigen
    vorprüfen zu lassen und der Bezirksregierung Arnsberg zur Zulassung vorzulegen.

    Weitere Wechsel von Seilen, Körben, Gefäßen, Zwischengeschirren und Unterseilaufhängungen
    an dem gleichen Schacht oder schachtähnlichen Grubenbau zu einem späteren Zeitpunkt sind
    der Bezirksregierung Arnsberg mit Angabe des Datums des beabsichtigten Wechsels lediglich
    anzuzeigen, sofern keine Änderung gegenüber dem zugelassenen Sonderbetriebsplan zu
    verzeichnen sind. 

    Als Seilwechsel im Sinne dieser Anweisung gilt auch das erstmalige Auflegen von Förder- und
    Bühnenseilen oder das Anhängen von Unterseilen bzw. Einhängen von Führungsseilen an neuen
    oder umgebauten Anlagen sowie das Ablegen oder Abhängen dieser Seile bei der endgültigen
    Außerbetriebnahme dieser Anlagen. Weil bei diesen Arbeiten die Arbeitsabläufe anders sind
    als bei regelmäßigen Seilwechseln, müssen hierfür separate Sonderbetriebspläne erstellt,
    vorgeprüft und eingereicht werden.

    Vor jedem Wechsel von Seilen, Fördergestellen, Gefäßen, Zwischengeschirren und Unterseil-
    aufhängungen ist der damit beauftragte Personenkreis zu unterweisen.  Es wird empfohlen,
    für die Unterweisungen auch Foto- oder Videodokumentationen von bereits durchgeführten
    Wechseln zu verwenden. Die Durchführung der Unterweisung ist zu dokumentieren und
    von den teilnehmenden Personen schriftlich zu bestätigen. 

    Bezirksregierung Arnsberg
    Abteilung Bergbau und Energie in NRW
    im Auftrag:

    F r e n g e r