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10.10.2019
15.16.9-1-4Verwendung von Hubzügen und Ketten zum
Verfahren von Arbeitsbühnen in Schächten
oder schachtähnlichen GrubenbauenA 2.10
Überarbeitung der Richtlinien für die Verwendung von Hubzügen und Ketten zum Verfahren von
Arbeitsbühnen in Schächten und schachtähnlichen GrubenbauenWährend in den Technischen Anforderungen an Schacht- und Schrägförderanlagen (TAS)
Anforderungen an Winden und Seile festgelegt sind, fehlen solche Anforderungen
für die Verwendung von Hubzügen und Ketten in Bühnensystemen. Diese Anforderungen sind in
den beiliegenden "Richtlinien für die Verwendung von Hubzügen und Ketten zum Verfahren von
Arbeitsbühnen in Schächten oder schachtähnlichen Grubenbauen" zusammgengefaßt.Sie ergänzen somit die in den TAS festgelegten Anforderungen an die für das Verfahren von
Arbeitsbühnen erforderlichen Betriebsmittel.Die Richtlinien sind im Genehmigungsverfahren zur Anwendung zu bringen.
Die o.g. Richtlinie in der Fassung vom 07.07.1997 wurde aufgrund
- der neugefassten BVOS
- vollzogener Änderungen in der Struktur der Bergbehörde und
- geänderter Aktualitäten von Normen
redaktionell überarbeitet.
Dortmund, den 10.10.2019
Bezirksregierung Arnsberg
Friedrich Wilhelm Wagner