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22.04.1986
15.21-2-1
Vorschacht-Richtlinien
A 2.10An die Bergämter des Landes NW
Betr.: Richtlinien für Errichtung und Betrieb fördertechnischer Einrichtungen beim Herstellen
von Vorschächten (Vorschacht-Richtlinien)Die beiliegenden Richtlinien für Errichtung und Betrieb fördertechnischer Einrichtungen beim
Herstellen von Vorschächten werden hiermit bekanntgemacht.Diese Richtlinien enthalten Hinweise für die Prüfung und Zulassung von Betriebsplänen zur
Errichtung und zum Betrieb der fördertechnischen Einrichtungen, die beim Herstellen von
Vorschächten benutzt werden.Andere Betriebspläne, z.B. für das Gefrieren, Teufen, Sprengen sowie für die Bewetterung
bleiben unberührt.Die o.g. Richtlinien behandeln den Einsatz fördertechnischer Einrichtungen beim ersten
Teufabschnitt, der von der Bergverordnung für Schacht- und Schrägförderanlagen (BVOS)
- SBl. A 1 - und den Technischen Anforderungen an Schacht- und Schrägförderanlagen (TAS)
- SBl. A 2.10 - nicht abgedeckt ist.Die Zechen und Grubenverwaltungen bitte ich entsprechend zu unterrichten.
Dortmund, den 22.04.1986
Landesoberbergamt NW
S c h e l t e r
(Diese Richtlinien sind auch in Heftform unter der Verlagsnummer 495 beim Bellmann-Verlag,
4600 Dortmund 1, Postfach 13, erschienen.) Die Richtlinien für Errichtung und Betrieb fördertechnischer Einrichtungen beim Herstellen
von Vorschächten (Vorschacht-Richtlinien) in der Fassung vom 22.04.1986 wurden
aufgrund- der neugefassten BVOS
vollzogener Änderungen in der Struktur der Bergbehörde und
geänderter Aktualitäten von Normen
redaktionell überarbeitet
Dortmund, den 22.05.2018
Bezirksregierung Arnsberg
Im Auftrag:
(Friedrich Wilhelm Wagner)
- der neugefassten BVOS