• 22.04.1986

    15.21-2-1


    Vorschacht-Richtlinien


    A 2.10


    An die Bergämter des Landes NW

    Betr.: Richtlinien für Errichtung und Betrieb fördertechnischer Einrichtungen beim Herstellen
             von Vorschächten (Vorschacht-Richtlinien)

    Die beiliegenden Richtlinien für Errichtung und Betrieb fördertechnischer Einrichtungen beim
    Herstellen von Vorschächten werden hiermit bekanntgemacht.

    Diese Richtlinien enthalten Hinweise für die Prüfung und Zulassung von Betriebsplänen zur
    Errichtung und zum Betrieb der fördertechnischen Einrichtungen, die beim Herstellen von
    Vorschächten benutzt werden.

    Andere Betriebspläne, z.B. für das Gefrieren, Teufen, Sprengen sowie für die Bewetterung
    bleiben unberührt.

    Die o.g. Richtlinien behandeln den Einsatz fördertechnischer Einrichtungen beim ersten
    Teufabschnitt, der von der Bergverordnung für Schacht- und Schrägförderanlagen (BVOS)
    - SBl. A 1 - und den Technischen Anforderungen an Schacht- und Schrägförderanlagen (TAS)
    - SBl. A 2.10 - nicht abgedeckt ist.

    Die Zechen und Grubenverwaltungen bitte ich entsprechend zu unterrichten.

    Dortmund, den 22.04.1986

    Landesoberbergamt NW

    S c h e l t e r

    (Diese Richtlinien sind auch in Heftform unter der Verlagsnummer 495 beim Bellmann-Verlag,
    4600 Dortmund 1, Postfach 13, erschienen.) Die Richtlinien für Errichtung und Betrieb fördertechnischer Einrichtungen beim Herstellen
    von Vorschächten (Vorschacht-Richtlinien) in der Fassung vom 22.04.1986 wurden
    aufgrund
    • der neugefassten BVOS
      vollzogener Änderungen in der Struktur der Bergbehörde und
      geänderter Aktualitäten von Normen

    redaktionell überarbeitet

    Dortmund, den 22.05.2018

    Bezirksregierung Arnsberg

    Im Auftrag:

    (Friedrich Wilhelm Wagner)