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Anhang 6
Einbringen des Ankerausbaus
Bohrlochlänge und Bohrlochdurchmesser
Beim Patronenverfahren (in der Regel Klebeharze) hängt die Wahl des Bohrlochdurchmessers und
der Bohrlochlänge von den Abmessungen des zu setzenden Ankers ab, um eine Vollverklebung zu
gewährleisten.Der Bohrlochdurchmesser sollte dabei so gewählt werden, daß eine Ringspaltbreite von
max. 3 bis 4 mm gegeben ist. Bei größerer Ringspaltbreite sind die übertragbaren Ankerkräfte
durch Prüfstands- oder in situ- Versuche nachzuweisen.Beim Füllmörtelverfahren muß die Ringspaltbreite > 3 mm betragen.
Einbringen der Anker
Für das Einbringen von Gebirgsankern kommen unterschiedliche Verfahren in Betracht:
Füllmörtelverfahren
Beim Füllmörtelverfahren wird das Bohrloch mit Ankermörtel verfüllt.
Das Füllmörtelverfahren empfiehlt sich insbesondere bei der Langankertechnik, der Abfangankerung
oder wenn das Gebirge klüftig oder bereits durch Rißbildung aufgelockert ist. Die Abbindezeit des
Ankermörtel ist dabei zu berücksichtigen.Patronenverfahren
Beim Patronenverfahren wird das Bohrloch mit Klebepatronen beschickt. Dabei muß das
Patronenvolumen dem Ringraum so angepaßt werden, daß eine Vollverklebung sichergestellt ist.
Werden endverklebte Anker eingesetzt, so ist die ordnungsgemäße Herstellung der Endverklebung
gegebenenfalls durch Zugversuche nachzuweisen.Injektionsverfahren
Beim Injektionsverfahren wird der Ringspalt zwischen einem eingebrachten Anker und der
Bohrlochwandung mit einem fließfähigen Injektionsmörtel verfüllt.Einbringen von Reibschlußankern
Beim Einbringen von Reibschlußankern ist eine ausreichende Vorspannung des Verbundelementes
sicherzustellen. Die Eignung von Reibschlußankern ist durch Zugversuche für das jeweilige Vorhaben
- insbesondere in Sprengvortrieben - nachzuweisen und während des Betriebes stichprobenartig zu
bestätigen.