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Anhang 2
Standsicherheitsnachweis für reine Rechteck-Ankerstrecken
Grundsatz
Der zu ankernde Grubenbau ist hinsichtlich folgender Punkte zu untersuchen:
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Geologisch-geotechnische Beschaffenheit (z. B. Gebirgsschichtenaufbau, Gesteinsdruckfestigkeit,
Gesteinsspaltzugfestigkeit, Ablöseflächen, Bankigkeit, Störungen) -
Gebirgsmechanische Einflußgrößen (z. B. Abbaukanten, Restpfeiler)
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Beanspruchung des Grubenbaus (z. B. Mehrfachnutzung im Vor- oder Rückbau)
Berechnung
Die Ausbauberechnung muß beinhalten:
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Ermittlung des größtmöglichen Belastungskörpers im First- und Stoßbereich
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Ermittlung der Gesteinsspaltzugfestigkeit der Hangendschichten
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Berechnung des max. Biegemomentes und der max. Auflagekräfte
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Berechnung der Mächtigkeit des erforderlichen Gesteinsbalkens
Bewertung
Die Standsicherheit gilt als nachgewiesen, wenn
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die geologisch-geotechnische Bewertung den Einsatz von Ankerausbau zuläßt,
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der Ankerabstand und der Ankerreihenabstand so bemessen sind, daß die erforderliche
Gesteinsbalkenstärke gewährleistet wird und somit der Effekt des Trägers auf zwei Stützen
erreicht wird, -
der Stoßbelastungskörper mit ausreichender Länge geankert ist; je Ankerreihe ist dazu
mindestens ein Anker je angefangenem Meter Streckenhöhe einzubringen. -
grundsätzlich durchprofilierte Anker eingesetzt werden.
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